Sohn will nicht arbeiten

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Sohn will nicht arbeiten

      Hallo,

      folgende Situation: Ich bin geschieden und habe einen 18 Jährigen Sohn für den ich regelmäßig Unterhalt zahle. Er hat die Hauptschule mit einem miserablen Quali abgeschlossen und anschließend einen berufsvorbereitende Schule für ein Jahr besucht. Ebenfalls miserabel abgeschlossen. Mittlerweile liegt er seit fast einem Jahr auf der faulen Haut. Ist für niemanden zugänglich. Alle Bezugspersonen sind mittlerweile am verzweifeln. Sogar seine Geschwister. Er ist jede Nacht unterwegs und schläft den ganzen Tag. Ist in Kreisen unterwegs wo Drogen- und Alkoholkonsum an der Tagesordnung ist. Das Arbeitsamt hat ihn mittlerweile als "nicht ausbildungsfähig" eingestuft. Seine Mutter schreibt Bewerbungen für ihn, weil sich sonst gar nichts tun würde. Er hat angekündigt, dass er selbst wenn er einen Ausbildungsplatz oder Job bekommen würde, alles dafür tun wird, dass er wieder rausfliegt.

      Wie ist denn da die Rechtssituation? Muss ich das weiterhin finanziell unterstützen? Ich habe eine sehr ähnliche Situation mit meinem anderen Sohn gehabt, aber er hatte sich wieder eingefangen. In diesem Fall haben wir allerdings alle wenig Hoffnung. Ich habe kein Problem meine Kinder finanziell zu unterstützen. Allerdings erwarte ich schon, dass sie Verantwortung für ihr Leben übernehmen.

      Danke für Eure Hilfe.
    • RE: Sohn will nicht arbeiten

      Hallo galador,

      herzlich Willkommen im ISUV Forum.
      Leider können wir da jetzt nicht wirklich fundiert antworten, weil Deine Informationen nicht ausreichend sind.
      1. Bist Du geschieden?
      2. Wenn ja, arbeitet Deine Exfrau?
      3. Besteht ein Unterhaltstitel?
      4. Wenn ja, ist dieser unbefristet, oder befristet?

      Grüße
    • RE: Sohn will nicht arbeiten

      Hallo,

      du bist zum Unterhalt verpflichtet, solange dein Sohn sich in Ausbildung befindet. Nach deiner Beschreibung ist er das nicht, also entfällt ein Unterhaltsanspruch. Sollte ein Titel bestehen, schleunigst ändern bzw. aufheben lassen. Und versuche ihm klarzumachen, wie ernst die Lage ist, bevor du ihm den Geldhahn zudrehst.

      Viel Glück wünscht Flory
    • RE: Sohn will nicht arbeiten

      Danke für Eure schnellen Antworten und sorry wegen der fehlenden Infos.

      Ich bin geschieden.

      Meine Ex-Frau arbeitet offiziell auf 400-Euro-Basis. Habe aber mitbekommen, dass es wohl eher Richtung 900 Euro geht. Ich kann das aber nicht beweisen.

      Titel besteht keiner. Wir haben 3 Kinder zusammen. Für meinen großen Sohn bezahle ich nicht mehr. Er arbeitet. Allerdings möchte er im September eine Ausbildung anfangen. Meine Tochter steht kurz vor dem Abitur und will studieren. Hier gibt es keine Probleme und ich bezahle auch wirklich gerne für sie.

      Den Unterhalt haben wir nach Düsseldorfer Tabelle am unteren Ende angesetzt.

      Edit: Ich bin selbständig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von galador ()

    • RE: Sohn will nicht arbeiten

      Hallo,

      dann ist die Sache ja relativ einfach. Schreib deinem Sohn einen Brief und kündige ihm an, dass du den Unterhalt mangels fehlender Ausbildungstätigkeit einstellst, schreibe ihm aber auch, dass bei Beginn einer Ausbildung du die Zahlung wieder aufnimmst.
      Und wenn er dann etwas will, muss er selbst tätig werden. Vielleicht hilft es ja, zu wünschen wäre es.

      LG Flory
    • RE: Sohn will nicht arbeiten

      Okay, klingt gut... dann mache ich das so. Kann die Mutter da eigentlich noch Einfluss drauf nehmen? Ab 18 ist das eigentlich nur noch eine Sache zwischen mir und ihm, oder? Er wohnt aber noch bei ihr. Noch eine Frage: Ich dachte immer, wenn das Kind in der Ausbildung Geld verdient, muss man auch nicht mehr zahlen. Bin ich da falsch informiert?
    • RE: Sohn will nicht arbeiten

      Hallo Gallador,

      es ist nur noch eine Sache zwischem ihm und dir. Die Mutter ist insofern involviert, da auch sie barunterhaltspflichtig ist und der Unterhalt zwischen beiden Eltern gemäß ihres Verdienstes berechnet wird (sog. Haftungsanteil = wer wohl auf dieses Wortungeheuer gekommen ist...) Suche mal hier im Forum.

      Natürlich wird das Ausbildungsgeld und das Kindergeld als Einkommen des Azubis angerechnet. Abgezogen davon wird ein Freibetrag von 90 Euro, je nach OLG-Bezirk auch nicht, damit werden Fahrtkosten abgedeckt. Auf jeden Fall wird es weniger, bei meiner Tochter von 275 Euro auf 42 (was ich auf 50 aufgerundet habe).

      LG Flory
    • RE: Sohn will nicht arbeiten

      Alles weitgehend richtig!

      damit werden Fahrtkosten abgedeckt


      Ausbildungsbedingte Kosten, also auch Berufskleidung, etc.
      Wenn es die 90 € übersteigt, kann auch gegen Einzelnachweis mehr angerechnet werden.

      Die Mutter ist insofern involviert,...

      Die Mutter kann natürlich einen angemessenen Betrag für Kost und Logis von ihrem Sohn verlangen. Das ist aber nicht Sache des Vaters.

      Grüße
    • RE: Sohn will nicht arbeiten

      Ich möchte mich gerne noch einmal zu diesem Thema zurück melden. Ich bin nun kurz davor meinem Sohn den Unterhalt zu streichen. Eine Ausbildungsstelle hat er immer noch nicht und jobben will er wohl so ohne Weiteres auch nicht. Das Ganze ist eine längere Geschichte.
      Weiß jemand von Euch, ob er Hartz 4 beantragen kann, wenn er kein Geld mehr von mir bekommt? Und wenn ja... ob das Arbeitsamt/Sozialamt die Hartz 4 Auslagen dann wieder von mir holen wird?
    • RE: Sohn will nicht arbeiten

      Original von galador
      Weiß jemand von Euch, ob er Hartz 4 beantragen kann, wenn er kein Geld mehr von mir bekommt? Und wenn ja... ob das Arbeitsamt/Sozialamt die Hartz 4 Auslagen dann wieder von mir holen wird?


      Hallo,

      beantragen kann er es natürlich, ob er Anspruch hat hängt auch vom Einkommen der Mutter ab, weil er als U25 mit dieser eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
      Die Arge kann nach § 33 SGB II auf sie übergegangene Unterhaltsansprüche gegen Dich geltend machen, wenn wie hier aber kein Unterhaltsanspruch besteht, kann die Arge auch nichts von Dir zurückholen.
    • RE: Sohn will nicht arbeiten

      Vielen Dank für Eure Infos! Angeblich ist er ausbildungssuchend, aber laut der Mutter von der Arge als "nicht ausbildungsfähig" einstuft. Was auch immer das bedeuten mag. Wenn man die Mutter und ihn selbst reden hört, dann ist er aber wohl immer noch am suchen... bekommt aber nichts. Mir kommt das langsam wie eine Verzögerungstaktik vor, um die Unterhaltszahlungen nicht zu gefährden.

      Ich weiß gerade nicht mehr wo mir der Kopf steht. Die Wirtschaftskrise hat meine Branche nun auch mit voller Wucht erwischt. Wie ist das, wenn man geprüft wird? Da werden doch bei Selbständigen die Einkünfte der letzten 3 Jahre als Grundlage herangezogen, oder? Was ist aber, wenn man im laufenden Jahr viel weniger eingenommen hat? In diesem Jahr ist das dann doch am problematischsten.

      Kann eigentlich das Kindergeld in voller Höhe vom Unterhalt in der Düsseldorfer Tabelle abgezogen werden? Das wird ja aktuell erhöht.
    • RE: Sohn will nicht arbeiten

      Hallo,

      dein Sohn ist nach BGB nicht Unterhaltsberechtigt, da er weder Schule noch Ausbildung macht, somit bist du der Arge gegenüber noch nicht mal zur Auskunft verpflichtet.

      Ein ausbildungssuchend ändert daran nichts.

      So lange er keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, kann er doch arbeiten um seinen Lebensunterhalt zu verdienen.



      Gruß

      Romina
    • RE: Sohn will nicht arbeiten

      Ja, okay... das ist deutlich. Dann weiß ich jetzt, wie ich mich diesbezüglich verhalten werde.

      Die Fragen der letzten beiden Absätze meines vorigen Postings bezogen sich auf den Unterhalt, den ich noch für meine Tochter zahle. Wurde, so wie ich das geschrieben habe, natürlich nicht deutlich... sorry. Ich denke, ich mache dazu bei Gelegenheit mal einen neuen Thread auf. Ist ja ein anderes Thema und im Grunde auch nicht so problematisch.
    • RE: Sohn will nicht arbeiten

      Es ist noch eine Frage aufgetaucht. Wäre ich unterhaltspflichtig, wenn mein Sohn auf arbeitsunfähig, chronisch krank, oder eine Langzeittherapie machen würde? Es gibt dafür noch keine konkreten Anhaltspunkte, aber es sind schon Bemerkungen (wohl als Druckmittel) der Mutter in diese Richtung gefallen.
    • RE: Sohn will nicht arbeiten

      Hallo Galador,

      so lange er Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) bekommt, gilt das, was oben geschrieben wurde.

      Bei einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit entfielen SGB II-Leistungen (dann käme SGB XII). Für diesen Fall - den ich für sehr unwahrscheinlich halte - würde deine Unterhaltspflicht geprüft (Verwandtenunterhalt BGB).

      Gruß
      Susanne