Was zählt zur Erbschaft

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    • Was zählt zur Erbschaft

      Moin,Moin,
      ich habe eine Frage:
      wenn ein Ehepartner während der Ehe ein Haus erbt, so zählt es bei einer Trennung zum Anfang- und Endvermögen, ist also neutral und verbleibt beim Erben. Wenn das Haus aber während der Ehe verkauft wird und die Ehe später scheitert, verhält es sich dann mit dem Geldbetrag genauso oder fällt er unter den Zugewinn?

      Gruß aus Fürstenau
      Der Heini
    • RE: Was zählt zur Erbschaft

      Hallo Heini, erst mal Willkommen in den ISUV Foren.

      Hier zählt der Wert des Hauses am Erbtag zum Anfangsvermögen, das Geld auffem Konto zum Endvermögen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Was zählt zur Erbschaft

      Hallo Heini,

      nein, es bleibt nicht neutral, egal ob verkauft, oder behalten.
      Eine Wertsteigerung, oder auch -minderung fällt unter Zugewinn.
      Beim Verkauf ist es noch einfacher, denn die Rendite aus dem Verkauf und danach angelegtem Geld ist ebenfaölls Zugewinn.
      Beispiel:
      Wert des Hauses nach Gutachten zum Zeitpunkt des Erbfalls 200 K€.
      Verkauf für 210 K€, Geld gut angelegt und zum Eheende 250 K€ = 50 K€ Zugewinn.
      Oder Wert des Hauses zum Erbfall 200 K€, zum Eheende aufgrund gestiegener Grundstückspreise 250 K€ = 50 K€ Zugewinn.

      Also: Vorsicht mit neutral.

      Grüße
    • RE: Was zählt zur Erbschaft

      Hallo Heini, selbstverständlich zählt das zum Zugewinn, sonst würden die Zahlen ja nicht in die Berechnung eingehen.

      Sollte zufällig der "Anfangswert" des Erbes gleich hoch wie der "Endwert" sein, dann kürzt sich das bei der Berechnung heraus. Ansonsten hat eine Differenz ihren Einfluß auf die Berechnung.

      Ausnahme, wenn in Ehe- oder Erbvertrag die Berücksichtigung ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Dann gehen diese Werte nicht in den Zugewinnausgleich ein.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Was zählt zur Erbschaft

      Hallo, Heini,

      willkommen im ISUV-Forum! Du schreibst:
      wenn ein Ehepartner während der Ehe ein Haus erbt, so zählt es bei einer Trennung zum Anfang- und Endvermögen, ist also neutral
      Nein, nur weil dieselbe *Materie* (hier ein Haus) sowohl zum Zeitpunkt der Eheschliessung als auch des Entstichtages der ZU-Gemeinschaft einem gehoert, ist die *Materie* nicht zu beiden Stichtagen gleich viel wert. Im mitunter schnelllebigen Immobilienmarkt kann es regional zu erheblichen Schwankungen kommen, so dass hier (auch bei Eigentumsverbleib ueber die gesamte Ehezeit) streng getrennt nach den Stichtagen der Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln ist.

      und verbleibt beim Erben.
      Zum x-ten Mal: Ein ZU-Verfahren aendert allein NICHTS an Eigentumsverhaeltnissen; auch nach Zahlung eines Zugewinnausgleichs bleibt das Haus bei den bisherigen Hauseigentuemern.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.