Hallo,
zahle momentan Kindesunterhalt aus erster Ehe für meinen Sohn (16 Jahre, 1. Lehrjahr).
Bin wieder verheiratet und meine Ehefrau ist jetzt berufstätigt, so dass sich ab sofort meine Steuerklasse geändert hat (von 3 auf 4).
Da sich dadurch ab sofort mein monatliches Nettoeinkommen erheblich verringert hat(ca. 400 € netto), müsste sich der zu zahlende Kindesunterhalts doch aufgrund einer anderen Einkommensstufe verringern. Bin momentan noch eingeteilt in die Gruppe 6, Altersstufe 3, der Düsseldorfer Tabelle.
Wieviel muss ich bezahlen, mein bisher unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen war mtl. 2733,72 € (mit Steuerklasse 3).
(Mit Steuerklasse 4 ca. 380-400 € weniger)
Mein Sohn erhält ein Ausbildungseinkommen von 380,52 € .
Kann ich ab sofort den Unterhaltsbetrag kürzen oder muss ich den bisherigen Betrag weiterbezahlen, trotz erheblich weniger Nettoeinkommen?
Wird das Gehalt meiner Ehefrau für die Berechnung herangezogen?
Wird evtl. ein Verdienst meiner Exfrau für den Unterhalt mit angerechnet?
Wie lange muss ich den Kindesunterhalt bezahlen? Was passiert wenn mein Sohn die Lehrstelle abbricht und arbeitslos wird?
Viele Fragen, aber ich hoffe auf hilfreiche Antworten
Besten Dank im Voraus und Gruß
zahle momentan Kindesunterhalt aus erster Ehe für meinen Sohn (16 Jahre, 1. Lehrjahr).
Bin wieder verheiratet und meine Ehefrau ist jetzt berufstätigt, so dass sich ab sofort meine Steuerklasse geändert hat (von 3 auf 4).
Da sich dadurch ab sofort mein monatliches Nettoeinkommen erheblich verringert hat(ca. 400 € netto), müsste sich der zu zahlende Kindesunterhalts doch aufgrund einer anderen Einkommensstufe verringern. Bin momentan noch eingeteilt in die Gruppe 6, Altersstufe 3, der Düsseldorfer Tabelle.
Wieviel muss ich bezahlen, mein bisher unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen war mtl. 2733,72 € (mit Steuerklasse 3).
(Mit Steuerklasse 4 ca. 380-400 € weniger)
Mein Sohn erhält ein Ausbildungseinkommen von 380,52 € .
Kann ich ab sofort den Unterhaltsbetrag kürzen oder muss ich den bisherigen Betrag weiterbezahlen, trotz erheblich weniger Nettoeinkommen?
Wird das Gehalt meiner Ehefrau für die Berechnung herangezogen?
Wird evtl. ein Verdienst meiner Exfrau für den Unterhalt mit angerechnet?
Wie lange muss ich den Kindesunterhalt bezahlen? Was passiert wenn mein Sohn die Lehrstelle abbricht und arbeitslos wird?
Viele Fragen, aber ich hoffe auf hilfreiche Antworten
Besten Dank im Voraus und Gruß
Hombre