Kindesunterhaltkürzung aufgrund Änderung der Steuerklasse

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    • Kindesunterhaltkürzung aufgrund Änderung der Steuerklasse

      Hallo,

      zahle momentan Kindesunterhalt aus erster Ehe für meinen Sohn (16 Jahre, 1. Lehrjahr).
      Bin wieder verheiratet und meine Ehefrau ist jetzt berufstätigt, so dass sich ab sofort meine Steuerklasse geändert hat (von 3 auf 4).
      Da sich dadurch ab sofort mein monatliches Nettoeinkommen erheblich verringert hat(ca. 400 € netto), müsste sich der zu zahlende Kindesunterhalts doch aufgrund einer anderen Einkommensstufe verringern. Bin momentan noch eingeteilt in die Gruppe 6, Altersstufe 3, der Düsseldorfer Tabelle.

      Wieviel muss ich bezahlen, mein bisher unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen war mtl. 2733,72 € (mit Steuerklasse 3).
      (Mit Steuerklasse 4 ca. 380-400 € weniger)
      Mein Sohn erhält ein Ausbildungseinkommen von 380,52 € .

      Kann ich ab sofort den Unterhaltsbetrag kürzen oder muss ich den bisherigen Betrag weiterbezahlen, trotz erheblich weniger Nettoeinkommen?
      Wird das Gehalt meiner Ehefrau für die Berechnung herangezogen?
      Wird evtl. ein Verdienst meiner Exfrau für den Unterhalt mit angerechnet?
      Wie lange muss ich den Kindesunterhalt bezahlen? Was passiert wenn mein Sohn die Lehrstelle abbricht und arbeitslos wird?

      Viele Fragen, aber ich hoffe auf hilfreiche Antworten

      Besten Dank im Voraus und Gruß
      Hombre
    • RE: Kindesunterhaltkürzung aufgrund Änderung der Steuerklasse

      Hallo Hombre,

      wieviel Unterhalt bezahlst Du?
      Gibt es weitere Unterhaltsberechtigte Personen bei Dir?
      Kann ich ab sofort den Unterhaltsbetrag kürzen

      Nein, aber beantworte mal die Fragen.
      Wird das Gehalt meiner Ehefrau für die Berechnung herangezogen?
      Nein
      Wird evtl. ein Verdienst meiner Exfrau für den Unterhalt mit angerechnet?
      Nein
      Wie lange muss ich den Kindesunterhalt bezahlen?
      Solange die Berechtigung gegeben ist. Siehe hierzu die Leitlinien Deines OLG
      Was passiert wenn mein Sohn die Lehrstelle abbricht und arbeitslos wird?
      Solange ernoch nicht 18 ist, ist er in vollem Umfang unterhaltsberechtigt.

      Grüße
    • RE: Kindesunterhaltkürzung aufgrund Änderung der Steuerklasse

      Hallo Hombre,

      Deinen Angaben zufolge wurde das Einkommen des Auszubildenden zur Hälfte angerechnet. Das entsprciht den meisten OLG Leitlinien.
      Du wurdest wegen nur einem Berechtigten eine Stufe in der DT nach oben gestuft. Die Stufung wird wohl auch so bleien. Allerdings dürftest Du mit dem jetzigen Einkommen eine Stufe runter kommen (bitte berücksichtige, dass der Vorteil aus dem Ehegattensplitting dem Kind zugute kommt und unterhaltsrelevant ist).
      Deine Einsparung wird bei 34 € liegen.
      Du musst Dein Abänderungsbegehren schriftlich an die Mutter richten. Wenn diese einverstanden ist, ists ok. Wenn nicht, musst Du klagen.

      Grüße
    • RE: Kindesunterhaltkürzung aufgrund Änderung der Steuerklasse

      Hallo Hombre, es ist nicht das aktuelle Monatseinkommen sondern das Jahreseinkommen maßgebend für jeden Unterhalt.

      Also ist auch die - voraussichtliche - Steuerrückerstattung zu berücksichtigen.
      Natürlich nur Dein Anteil daran.

      Kann ich ab sofort den Unterhaltsbetrag kürzen
      dazu fehlen alle Infos. Gibts einen Titel für den KU ?

      Wird das Gehalt meiner Ehefrau für die Berechnung herangezogen?
      nein.

      Wird evtl. ein Verdienst meiner Exfrau für den Unterhalt mit angerechnet?
      wird erst ab Volljährigkeit Sohn akut. Dann ist sowieso neu zu berechnen.

      Wie lange muss ich den Kindesunterhalt bezahlen?
      Ende Berufsausbildung oder Azubigehalt wird so hoch dass damit (bis Volljährig nur 1/2 anzurechnen) sein Bedarf damit gedeckt ist.

      Was passiert wenn mein Sohn die Lehrstelle abbricht und arbeitslos wird?
      das würde dann viele neue Fragen aufwerfen. Machen wir dann "wenn'es soweit ist. ;)
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kindesunterhaltkürzung aufgrund Änderung der Steuerklasse

      Das Jugendamt hat mir gestern mitgeteilt, dass ich trotz Einkommensminderung den gleichen Anteil von 256,- € zu zahlen habe!
      Kann das wirklich so sein? Auf meine Antwort dass ich eine Stufe der DT niedriger zu bewerten bin und somit die Zahlung ab sofort auf 226,- kürzen werde, hat das JA mir untersagt den KUH zu kürzen, die Berechnung sei Sache des JA, und ich soll weiter 256,- bezahlen.
      Auf meine Frage dem JA gegenüber was denn passiere, wenn ich als Unterhaltspflichtiger von heute auf morgen arbeitslos werden sollte oder bei weitem weniger verdiene z. B. 1000 € weniger, kam die Aussage vom JA dass der gleiche Betrag von 256,- € für mindestens 6 Monate für die Versorgung des Kindes (Lehrling mit 380,-€ mtl.)gewährleistet und daher bezahlt werden muss.
      Ist diese Aussage so richtig?
      Wie soll ich mich jetzt verhalten? Mir geht es darum dass ich nicht mehr bezahlen möchte, als ich eigentlich muss! Möchte auch nicht unbedingt klagen!
      Hombre
    • RE: Kindesunterhaltkürzung aufgrund Änderung der Steuerklasse

      Hallo Hombre,

      die Berechnung sei Sache des JA, und ich soll weiter 256,- bezahlen.

      Brechnen können die viel, rechtsrelevant ist das nicht! Festlegen kann nur das Gericht.
      kam die Aussage vom JA dass der gleiche Betrag von 256,- € für mindestens 6 Monate für die Versorgung des Kindes (Lehrling mit 380,-€ mtl.)gewährleistet und daher bezahlt werden muss.

      Diese Aussage wiederum ist richtig, da Arbeitslosigkeit als vorübergehend gilt und damit erst mal keinen Einfluss auf die Unterhaltshöhe hat.
      lass uns aber bitte nicht darüber diskutieren, ob das gerecht oder richtig ist. Es ist halt so.

      Grüße
    • RE: Kindesunterhaltkürzung aufgrund Änderung der Steuerklasse

      Hallo Hombre, kommt nun alles drauf an dass Du "richtig" gerechnet hast. Lass es besser von (erfahrenem) RA checken.

      Gibt es einen Titel über den bisher gezahlten KU ? Wenn
      • ja
        dann müßte der erst geändert werden. Kann einvernehmlich oder gerichtlich geschehen.

      • nein
        dann kannst Du zwar "einfach so" ändern, provozierst damit allerdings eine Klage.
        Besser Du stellt erst Einvernehmen her, versuchst es wenigstens.
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