Internatskosten als Mehrbedarf?

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    • Internatskosten als Mehrbedarf?

      Hallo,

      eine Frage: unsere Tochter (13) geht ab Sommer auf eine Sportschule mit Internat. Sie wohnt dort von Sonntag abend bis Freitag mittag und kommt dann zu mir nach Hause (Umgang mit dem Vater findet nur in den Ferien statt). Ihren ersten Wohnsitz behält sie bei mir und soll mit zweitem Wohnsitz an der Sportschule angemeldet werden. Wie wird der Unterhalt dann berechnet?

      a) Mache ich die Internatskosten als Mehrbedarf geltend zusätzlich zum Unterhalt oder
      b) hat sie einen Unterhaltsanspruch von 640,00 € abzgl. Kindergeld zzgl. Internatskosten gegenüber beiden Elternteilen entsprechend dem Einkommen der Elternteile?

      Meiner Meinung nach müsste a) das sein, wonach zu rechnen ist, da sie ja jedes Wochenende zu mir nach Hause kommt. Würde sie jedes 2. Wochenende beim Vater verbringen könnte man ja auch b) nehmen. Oder sehe ich das falsch?

      Sophie
    • RE: Internatskosten als Mehrbedarf?

      Hallo,

      das Internat weil die Spezialschule (Eliteschule des Sports, Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe) von mir 120 km entfernt ist, vom Vater ca. 750 km. Eine entsprechende Schule näher zum Wohnort mit der entsprechenden Sportausrichtung gibt es nicht. Einfache Fahrstrecke mit der Bahn ca. 1,5 Stunden.

      Der Vater hat dem Schulwechsel zugestimmt und auch den Internatsvertrag mitunterschrieben.

      Ja, es gibt das gemeinsame Sorgerecht.

      Sophie
    • RE: Internatskosten als Mehrbedarf?

      Hallo Sophie6,

      die (Mehr-)Kosten der Internatsunterbringen stellen Mehrbedarf - nicht Sonderbedarf - dar und den nmüssen sich beide Elternteile anteilig - nicht unbedingt hälftig - teilen. Maßgeblich ist die sogenannte Verteilungsmasse für die Verhältnismäßigkeitsrechnung, also der jeweilige Betrag, der über dem Selbstbehalt liegt.

      MfG
      Prinzip

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    • RE: Internatskosten als Mehrbedarf?

      Hmmmh...,

      Der Vater hat dem Schulwechsel zugestimmt und auch den Internatsvertrag mitunterschrieben.

      Da sehe ich schon aus der Unterschrift eine Verpflichtung zur hälftigen finanziellen Beteiligung, ohne Anerkenntnis auf Mehrbedarf.

      Grüße

      The post was edited 1 time, last by Max ().

    • RE: Internatskosten als Mehrbedarf?

      Hallo,

      dann werde ich ihn mal anschreiben. Mal sehen ob er meine Berechnung so akzeptiert. Zumal die nur vorläufig sein kann, da er bis heute (aufgefordert seit Mai 08) keine komplette Aufstellung seines Einkommens vorgelegt hat.

      Sophie
    • RE: Internatskosten als Mehrbedarf?

      Hallo,

      also kurzer Zwischenstand: Der KV hatte mir gemailt, dass er den Internatsbetrag bis auf weiteres bezahlt.

      Nun hat er mir geschrieben, da ich ja eine Ersparnis hätte würde er vom Unterhalt 100 € abziehen (unabhängig davon habe ich keine Ersparnis gemerkt).

      Nun werde ich ihn anschreiben müssen und ihm erklären, dass er Mehrbedarf nicht mit Unterhalt verrechnen darf. Und das er mit dem Mehrbedarf in Höhe der Internatskosten von 11x174 € im Jahr sogar besser fährt als wenn ich noch die Fahrtkosten in Höhe von ca. 30,00 € monatlich und die Nachhilfekosten von der Kleinen in Höhe von 90,00€ monatlich mit in die Berechnung einfließen lasse.

      Ohne den Nachhilfeunterricht dürfte die Qoutelung mindestens so sein, dass er weiterhin den kompletten Internatsbetrag zu zahlen hätte, vermutlich auch einen Teil der Fahrtkosten.

      Wie muss ich vorgehen, wenn er den Unterhalt kürzt? Ein aktueller Titel liegt mir nicht vor. Trotz mehrfacher Bitte hat er keine ausstellen lassen. Er hat zwar im Januar neu berechnen lassen, aber wollte nur den Differenzbetrag zwischen altem Titel und dem jetzt von seinem Anwalt berechneten Unterhalt neu erstellen lassen. Dies habe ich abgelehnt.

      Muss ich dann Klage beim Amtsgericht einreichen, damit per Gericht festgelegt wird, dass ein neuer Titel erstellt wird? Und wie ist das dann mit dem Rückstand? Wird das dann ab Klageeinreichung fällig?

      Sophie
    • RE: Internatskosten als Mehrbedarf?

      Nun, Sophie6, ...
      Der KV ... hat er mir geschrieben, da ich ja eine Ersparnis hätte würde er vom Unterhalt 100 € abziehen
      ... eine (kleine) Ersparnis hast Du jedenfalls, weil Du Eurem gemeinsamen Kind unter der Woche keine Verpflegung stellen und sein Zimmer nicht heizen musst. Das bewegt sich jedoch bei weitem nicht in dem vom Vater eingebrachten Rahmen.

      Nun werde ich ihn anschreiben müssen und ihm erklären, dass er Mehrbedarf nicht mit Unterhalt verrechnen darf.
      Auch das ist Definitionssache; der Mehrbedarfsbetrag muss nicht zwingend mit den Internatskosten gleichgesetzt werden.

      Wie ist denn der UG Eures gemeinsamen Kindes mit dem Vater geregelt?

      die Nachhilfekosten von der Kleinen in Höhe von 90,00€ monatlich
      Weiss der Vater von der Nachhilfe?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Internatskosten als Mehrbedarf?

      Hallo Andreas,

      was Verpflegung angeht: sie nimmt ihren kompletten Getränkebedarf für die Woche am Sonntag mit und auch noch Obst und Gemüse weil ihr das im Internat qualititativ nicht gut genug ist und nicht genug Abwechslung.

      Der Umgang sieht seit 3 Jahren so aus, dass die Kinder Umgang in den Ferien haben. Außerhalb der Ferienzeit nicht.

      Der Vater weiss natürlich von der Nachhilfe.

      Mir würde es reichen, wenn er den Internatsbetrag als Mehrbedarf zahlt. Den Rest wie Trainingslager, Fahrtkosten, entsprechend mehr Sportsachen und Kleidung würde ich wie bisher bezahlen.


      Sophie

      The post was edited 1 time, last by Sophie6 ().

    • RE: Internatskosten als Mehrbedarf?

      Hallo,

      kurzes Update:

      Der KV hat neue Unterhaltstitel erstellen lassen und verpflichtet sich in diesem bei der Großen die Internatskosten zu zahlen.

      Ist schön, dass ich jetzt aktuelle Titel habe und er gleich den Mehrbedarf hat festschreiben lassen.

      Sophie
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