Hallo,
eine Frage: unsere Tochter (13) geht ab Sommer auf eine Sportschule mit Internat. Sie wohnt dort von Sonntag abend bis Freitag mittag und kommt dann zu mir nach Hause (Umgang mit dem Vater findet nur in den Ferien statt). Ihren ersten Wohnsitz behält sie bei mir und soll mit zweitem Wohnsitz an der Sportschule angemeldet werden. Wie wird der Unterhalt dann berechnet?
a) Mache ich die Internatskosten als Mehrbedarf geltend zusätzlich zum Unterhalt oder
b) hat sie einen Unterhaltsanspruch von 640,00 € abzgl. Kindergeld zzgl. Internatskosten gegenüber beiden Elternteilen entsprechend dem Einkommen der Elternteile?
Meiner Meinung nach müsste a) das sein, wonach zu rechnen ist, da sie ja jedes Wochenende zu mir nach Hause kommt. Würde sie jedes 2. Wochenende beim Vater verbringen könnte man ja auch b) nehmen. Oder sehe ich das falsch?
Sophie
eine Frage: unsere Tochter (13) geht ab Sommer auf eine Sportschule mit Internat. Sie wohnt dort von Sonntag abend bis Freitag mittag und kommt dann zu mir nach Hause (Umgang mit dem Vater findet nur in den Ferien statt). Ihren ersten Wohnsitz behält sie bei mir und soll mit zweitem Wohnsitz an der Sportschule angemeldet werden. Wie wird der Unterhalt dann berechnet?
a) Mache ich die Internatskosten als Mehrbedarf geltend zusätzlich zum Unterhalt oder
b) hat sie einen Unterhaltsanspruch von 640,00 € abzgl. Kindergeld zzgl. Internatskosten gegenüber beiden Elternteilen entsprechend dem Einkommen der Elternteile?
Meiner Meinung nach müsste a) das sein, wonach zu rechnen ist, da sie ja jedes Wochenende zu mir nach Hause kommt. Würde sie jedes 2. Wochenende beim Vater verbringen könnte man ja auch b) nehmen. Oder sehe ich das falsch?
Sophie