Umgang bei größerer Entfernung (zumutbarkeit des Kindes)

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    • Umgang bei größerer Entfernung (zumutbarkeit des Kindes)

      Hallo Forumsgemeinde,

      Beruflich bedingt ziehe ich ca. 180 km (1:30 Std) von meinem Wohnort weg.

      Lebe mitlerweile seit einem Jahr in Trennung und habe meine Tochter (2,5 Jahre) jedes zweite Wochenende.

      Nun untersagt mir meine noch-Ehefrau mir den Umgang an meinem neuen Wohnort, da die lange autofahrt für das Kind nicht zumutbar wäre. Sie möchte das Umgangsrecht auf Ihren Wohnort legen lassen.

      Sie lässt sich auf keine Diskussion ein und will zu einem Anwalt gehen. Was für Aussichten hat sie und welche Chancen habe ich?

      Habe von einer Methode gehört wo sich die eltern in der Mitte der Strecke treffen und das Kind übergeben.

      Gruß
      LJ
    • RE: Umgang bei größerer Entfernung (zumutbarkeit des Kindes)

      Hallo LongJohn,

      derzeit sind klare Aussagen fast nicht möglich. Ich würde jedoch dazu tendieren, der Mutter mit ihrem Ansinnen keine Chance einzuräumen, wenn Du das Kind abholst und zurück bringst. Das Treffen auf halbem Weg sehe ich allerdings als schwierig durchzusetzen an.

      Grüße
    • RE: Umgang bei größerer Entfernung (zumutbarkeit des Kindes)

      sie meinte das sie es mit Ihrem Anwalt und Jugendamt schon besprochen hätte und das Umgangsrecht lokal an Ihrem Wohnort festlegen lassen möchte. Ich könnte mir ja ein Hotel dort nehmen.

      sind schon harte Aussagen. Werde dies auf jeden Fall auch mit meinem Anwalt besprechen. Sie versucht mir immer wieder ein Bein zu stellen und wirft mir vor das ich nur an mich und nicht an das wohl des Kindes denken würde.
    • RE: Umgang bei größerer Entfernung (zumutbarkeit des Kindes)

      Hallo LJ, diese Begründung ist - mal umgangssprachlich ausgedrückt - totaler Quatsch.

      Das hat weder vor 30 Jahren "meinen" Kindern, noch heute den Enkeln geschadet !
      Einen vernünftigen Autokindersitz vorausgesetzt.

      Außerdem, der Umgang dient auch dazu, dass Kind das (neue) Umfeld des ET kennenlernt. Und das ist nun mal Deine neue Wohnung, usw.

      Wenn Ex keine wirklich triftigen Gründe hat, sehe ich das "von ihr gegebene" als völligen Bluff.

      Habe von einer Methode gehört wo sich die Eltern in der Mitte der Strecke treffen und das Kind übergeben.
      ändert nix an der Fahrzeit.

      wirft mir vor das ich nur an mich und nicht an das wohl des Kindes denken würde.
      da soll sie sich mal an "die eigene Nase fassen". Und sich mal vergegenwärtigen dass sie als "betreuender ET" verpflichtet ist den Umgang zu fördern.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Umgang bei größerer Entfernung (zumutbarkeit des Kindes)

      Hallo

      Nein

      Das heißt das ihr Euch einigen müsst und Du gute Chancen hast, gerichtlich den Umgang an Deinem Wohnort durchzusetzen.

      Von einfach mitnehmen gegen den ausdrücklichen Willen der Mutter kann ich nur abraten. Das kann gegen Dich verwendet werden.

      Setze Dich mit dem zuständigen JA in verbindung und wenn eine Einigung scheitert, mit Deinem Anwalt um eine Umgangsregelung gerichtlich festlegen zu lassen, die der neuen Situation entsprechen kann.

      Jegliche Unterstützung Deiner EX ( halbe Strecke bringen, finazielle betreildigung ) wirst Du nicht durchsetzen können, da Du derjenige biste, der die Entfernung schafft.

      Gruß Feli
    • RE: Umgang bei größerer Entfernung (zumutbarkeit des Kindes)

      hallo LJ, damit würdest Du entsprechende Reaktionen der KM provozieren.

      Besser ist sich zu einigen, wie F. ja schon geschrieben hat.

      ggf. Hilfe, Vermittlung bei JA oder einer anderen Beratungsstelle suchen, oder Mediation.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Umgang bei größerer Entfernung (zumutbarkeit des Kindes)

      Hallo, jannispapa!

      Du verweist auf bundesverfassungsgericht.de/en…k20060926_1bvr182706.html und meinst:
      Gerichtsverhandlung wird für dich laufen.
      Was auch immer *fuer dich laufen* bedeuten soll, ist die o. g. Entscheidung kein *Selbstlaeufer* fuer alle UG-Regelungen von Kleinkindern. Dennoch scheint mir - ohne Kenntnis entgegenlaufender Details dieses Falls - der UG am Wohnort des Vaters famG durchsetzbar (auf den naechsten Fahrten wird der Threadstarter dann Grimms Maerchen und die Bibi Blocksberg-Reihe bis zum auswendig Aufsagen hoeren ;) ). Allenfalls der uebliche 2-Wochen-Rhythmus koennte Probleme beim FamG geben. Das zunehmende Alter des Kindes und die wachsende Gewohnheit der langen Fahrzeit wird jedoch fuer Vater und Kind *arbeiten* und einen umfangreicheren UG ermoeglichen.

      Ansonsten schliesse auch ich mich der dringenden Empfehlung der anderen an:
      1.) Die KM nicht provozieren, indem der Threadstarter unangekuendigt mit dem Kind zu sich faehrt.
      2.) Stattdessen eine Vermittlung suchen (ueber JA o. Mediation), wobei eine Information der KM (und deren RA) ueber die BVerfG-Entscheidung vielleicht etwas nachhelfen kann.
      3.) Erst wenn alles nichts hilft, einen Antrag auf Regelung des UG ans zustaendige AmtsG (bei Nichtanhaengigkeit eines Scheidungsverfahrens: das fuer den Wohnort des Kindes zustaendige AmtsG).

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Umgang bei größerer Entfernung (zumutbarkeit des Kindes)

      naja die Kindesmutter lehnt es immer noch ab das ich meine Tochter mal ein Wochenende zu mir nehmen kann. Ab Montag habe ich wieder mal einen Anwaltstermin. Werde wohl dann Klage einreichen. Er meinte es gäbe wohl eine Möglichkeit auf Eilverfahren. Hat da jemand Erfahrung von euch? Wie lange dauert sowas?

      Gruß
      LJ
    • RE: Umgang bei größerer Entfernung (zumutbarkeit des Kindes)

      Sie lehnt es mir gegenüber ab. Viele können es sicher nachvollziehen wenn ich sage das es für mich sehr demütigend ist sein eigenes Kind nur ein paar Stunden Fern vom Wohnort sehen zu dürfen.

      Habe neben der Anwaltsgeschichte auch Parrallel einen Brief ans JA geschrieben. Mal sehen wie es weiter geht.

      Echt traurig sowas und erschreckend
    • RE: Umgang bei größerer Entfernung (zumutbarkeit des Kindes)

      Hallo nochmals.

      Der Prozess ist nun vorbei und habe in allen Punkten Recht bekommen.

      Die Richterin und das Jugendamt standen auf meiner Seite und bestätigten mir das Umgangsrecht für meinen Wohnort.

      Die Entfernung stellte ebenso kein Problem für das Gericht dar.

      Ich bin sehr erleichtert und glücklich darüber und bedanke mich bei allen die mich mit Zusprüchen gestärkt haben.

      Alles wird gut =)