Hallo smile230672,
zunächst einmal: Das Jugendamt kann nichts eigenmächtig entscheiden. Es kann nur Epfehlungen geben. Die Entscheidung liegt - soweit Ihr keine einvernehmliche Regelung erzielen könnt - ausschließlich beim Familiengericht
Dann zu Deinen Fragen:
1. nein, sieh vorstehend;
2. unter diesen Umständen ja;
3. nein, einen Umgangsregelungsantrag beim Familiengericht stellen:
MfG
Prinzip
zunächst einmal: Das Jugendamt kann nichts eigenmächtig entscheiden. Es kann nur Epfehlungen geben. Die Entscheidung liegt - soweit Ihr keine einvernehmliche Regelung erzielen könnt - ausschließlich beim Familiengericht
Dann zu Deinen Fragen:
1. nein, sieh vorstehend;
2. unter diesen Umständen ja;
3. nein, einen Umgangsregelungsantrag beim Familiengericht stellen:
MfG
Prinzip