Jugendamt kürzt Umgangsrecht

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    • RE: Jugendamt kürzt Umgangsrecht Hilfe

      Hallo smile230672,

      zunächst einmal: Das Jugendamt kann nichts eigenmächtig entscheiden. Es kann nur Epfehlungen geben. Die Entscheidung liegt - soweit Ihr keine einvernehmliche Regelung erzielen könnt - ausschließlich beim Familiengericht

      Dann zu Deinen Fragen:

      1. nein, sieh vorstehend;

      2. unter diesen Umständen ja;

      3. nein, einen Umgangsregelungsantrag beim Familiengericht stellen:

      MfG
      Prinzip
    • RE: Jugendamt kürzt Umgangsrecht

      Hallo,

      ISt dabei noch was wichtiges zu beachten?

      Lass dich nicht einschüchtern.. weder von JA noch von deinem Ex.
      Du mußt keine Umgangsmutter werden wenn du nicht willst. Nur.. setz dich jetzt durch. Je länger du wartest um so schwerer hast dus.
    • Jugendamt kürzt Umgangsrecht

      Hallo ihr lieben Leute
      ich hoffe nun habe ich es richtig gemacht
      die passenden Antworten hier "angehängt". Leider sortiert die Forensoftware nach Datum/Zeit, sodaß jetzt die Anfrage unten steht. mfg WB

      Kinder sind 4j und 6 jahre

      habe das Problem das das Jugendamt mir jetzt das Umgangsrecht gekürzt hat ohne irgendeinen wichtigen Grund.

      Hier kurz der Sachverhalt bin seid 8 Monaten von meinen Ex weg, vorher war ich in einer Reha die ich erfolg reich abgeschlossen habe. (Traumatherapie)

      Ich musste meine Kinder bei ihm lassen, als ich wieder aus der Reha kam bin ich nicht wieder zu meinen Ex zurück gegangen sondern in einer eigen Wohnung gezogen.

      Dadurch wurde von Jugendamt angeordnet das die Kinder erstmal bei meinen Ex bleiben bis ich gefestigt bin.

      Wir haben beide das Sorg und Aufenthaltsbestimmungsrecht, es wurde vereinbart das ich die Kinder jeden zweiten Donnerstag von 16 – 18 Uhr bekomme und an jedem zweitem Wochenende von Samstag 9.30Uhr bis Sonntag 16 Uhr kriege.

      Nun war endlich die Scheidung am 22.April diesen Jahres aber mein Ex –Mann macht immer noch was er will und das Jugendamt gibt mir meine Kinder immer noch nicht .

      Die Kinder sind in einer Spieltherapie und die Therapeutin behauptet das es nicht gut ist das ich die Kinder bekomme.

      Selbst die Urlaubsregelung wurde mir verweigert von meinen Ex –Mann.

      Die Kinder sagen immer wenn sie bei mir sind das sie zu mir wollen aber die Therapeutin behauptet das meine Kinder nicht über mich reden ( ich vermute das mein Ex sie beeinflusst ) die Therapeutin behauptet das ich denn Kindern zuviel Stress zumute wenn sie bei mir sind .

      Das Jugendamt will mir verbieten das ich mit den Kindern was unternehme laut aussage des Jugendamts soll ich an besten wenn die Kinder bei mir sind, alleine zuhause sitzen, Kuscheln und die Zeit genießen damit die Mutter Tochter Bindung besser wird.

      Jetzt hat das Jugendamt mir denn Umgang gekürzt auf nur Samstag von 9:30 bis sonntags 16:00Uhr alle 14 tage



      Nun meine Fragen

      1.) Kann das Jugendamt das eigentlich?

      2.) Wäre das besser das Umgangsrecht per Gericht zuregeln?

      3.) Muss ich mit allen was das Jugendamt bestimmt einverstanden sein, wenn nein was kann ich dagegen unternehmen?

      4.) Wie sind meine rechtlichen Möglichkeiten?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Jugendamt kürzt Umgangsrecht

      Hallo snoopy,


      zu Deinen rechtlichen Möglichkeiten hat Dir Prinzip schon geantwortet. Ich hätte da nochmal einige Fragen:

      Hattet ihr (Ex und Du) schon mal einen Termin zusammen mit einem Mitarbeiter des Jugendamtes o.ä. - zu Dritt? Damit ihr beiden euch (als Eltern) über den Umgang der Kinder einigen könnt?

      Das zuhause mit Kindern im Alter von 4 und 6 gekuschelt wird, ist eigentlich klar. Hat das Jugendamt einen Grund genannt, warum sie nicht möchten, dass Du etwas mit den Kindern unternimmst?
      Mal abgesehen davon, dass ein Sachbearbeiter im Jugendamt so etwas nicht verbieten kann, wird er einen solchen Vorschlag nur dann machen, wenn er meint auch einen Grund dafür zu haben.

      Du bist seit 2 Monaten geschieden und seit 8 Monaten getrennt? Wie geht das?

      Wurde bei der Scheidung nicht über die Kinder gesprochen?


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Jugendamt kürzt Umgangsrecht

      Hallo Snoopy mein Schatz

      hier der alte Forum Eintrag mal damit alles es hier einfacher haben.

      Hallo zusammen

      ich bin neu hier und habe da ein sher schwierigenflall einer guten bekannten falls ich hier mit meinem beitrag falsch bin bitte verschieben)

      Achja ich entschuldige mich im voraus das ich klein schreibe aber das geht schneller danke für euer verständniss

      hier der fall kurz erleutert :


      ich habe eine gute bekannte die ist 30j ihr noch mann 33 sie hat 2 kinder 2j und 6j, sie ist seit ca 6 jahren mit den mann verheiratet und sie würde nur fertig gemacht, 6 jahre nur geschlagen weil sie sich zwischen den mann und den kinder stellte kassierte sie die schläge und nicht die kinder, er schreit nur rum wenn ihn was nicht passte, stellte seine 5 j auf die terasse und schloss die tür zu (so das das kind aus der familie aus geschlossen war ) und das bei egal was für ein wetter und nicht nur einmal sie wollte öffters weg weil sie immer wieder geschlagen würde ging soweit das er ihr das nasenbein brach, (polizeilich auf genommen aber zurück gezogen) sie versuchte es öfters weg zukommen aber sie schafte es nie weil sie die falschen leute kannte, und er sie immer wieder mit ihren kindern erpresste, sie versuchte sich sogar schon das leben zu nehmen was gott sei dank nicht klappte.

      jetzt hat er sie am 2.11.2007 aus der gemeinsamen wohnung geschmissen da kam sie bei einem befreundeten ehepaar an und würde dort auf genommen die ihr hilfe anboten, die riefen mich an wegen der telefon nr von kinderschutz bund, die nr brachte ich selber hin und dadurch erführ ich das alles (ich hasse es wen mann frau oder kinder schlägt)

      sie sagte das sie ihre kinder gerne aus der gemeinsamen wohnung haben möchte aber sie anst hat das er sie verprügelt, wir riefen bei der polizei an die sagte das seih familie angelegenheit und erst wenn was passiert sie eingreifen können also ging sie mit der mann der freundin der ist im personenschutz tätig und mir zu ihm.

      er drohte uns unterstellte mi ein verhältniss mit ihr was angeblich seit 6 monaten laufen soll wo ich sie aber erst ne stunde kannte. (ist aber nen hämflich)und wollte uns vom grundstückschmeissen was nicht klappte als der personenschützer nicht erreichte fing ich an ihn in eine unterhaltung zu verwickeln worauf er auch ein ging nach fast 4 stunden der anstrengenden unterhaltung draussen bat er uns in die wohnung dort schafften wir es die kranke tochter (hat fruchttose) raus zu diskutieren ds andere kind würden wir nicht kriegen dafür würde er über leichen gehen.

      wir also am montag zu den ämtern wie jugendamt und arbeitamt und rechtsanwalt sie bekam sofort hilfe und ne neue wohnung hat sie auch mit ihrem kranken kind.
      wir der rechtsanwalt setzte ein schreiben auf bezüglich raus gabe des kindes und so weiter.
      in der zeit beläuerte er sie und das kind so das sie anst hatte alleine raus zu gehen also immer einer dabei, er versuchte sogar auf ofener strasse der mutter das kind zu entwenden und zog dabei so sehr an der kleinen das sie schrie ich wollte ihm schon zusammen schlagen habe es aber gelassen und ihn nur noch angeschrieen wobei er dann auch das kind losliess und mit seinem anderen abhaute.
      sie stellte eine anzeige wegen stalking usw
      der rechtsanwalt kam nicht in die füsse selbst auf drängen von uns also haben wir donnerstag ne rechtsanwälting gesucht wo sie auch nen termin hat.
      das keine kind hat mir mitlerweile so einiges erzählt wie zb sie hat anst vor dem eigenen vater das er sie raus gestellt hat das mama immer geweint hat und vieles mehr.(sowas einem 5 j kind zu zumuten ist doch schon das letzte) die mutter war sehr veränstigt so das ich auch öfters dabin und auch alle möglichen gänge mit ihr und ihrem kind gehe wo durch sie sich sicher und die kleine auch.
      die mutter hat mir stundenlang ihre geschichte erzählt und fühlte sich da durch besser.

      sein rechtsanwalt unterstellt ihr das sie ein verhälltniss hat mit mir aber eine dame von jugendamt weiss das ich auf die beiden aufpasse und findet das ok

      jetzt mal meine fragen:

      1 kann ihr jemand verbieten jemanden da zuhaben der für sie da ist (habe ne eigende wohnung und bin nicht 24 std da helfe ihr bei dem kind und durch zuhören) ???

      2 muss ich beweisen das ich nicht mit ihr habe seit 6 monaten und sie erst seit dem 2.11 kenne (währe nicht das problem)?

      3 muss ich ihr deswegen aus dem wege gehen oder wie ist die rechtslage (sie geht nie wieder zurück scheidung ist eingerecht)?

      4 darf sie überhaupt einen freund haben im trennungsjahr wie ist das gesetztlich geregelt ?

      5 wie soll ich mich verhalten würde ihm anliesten zeigen wie es ist wenn jemand gewalt an schwächen aus übt ?


      Sorry ich weiss das dieses viel ist aber ich will ihr helfen und das so das sie wieder glücklich ist und das mit ihren kindern und endlich mal leben kann bitte helft ihr gibt mir ratschläge den das kind hat mch um hilfe gebeten und ich habe es zu gesagt.( ein kind soll nicht traurig sein sondern lachen können) bitte danke euch im voraus


      gruss smile230672
    • RE: Jugendamt kürzt Umgangsrecht

      hallo karbon


      ja wir haten schon mehre gespräche mit den JA.

      zum zweiten , nein hat es nicht dann würde ich es auch verstehen .

      sie meinten das ich meinen Kindern zu viel Stress zumute .

      ich war schon mal von meinen Ex getrennt und dann bin ich wieder zurück gegangen .

      deswegen hat der Richter es alls gescheiterten versuch hingestehlt .

      Und bei der scheidung wurde das Sorgerecht nicht mit verhandelt .
    • RE: Jugendamt kürzt Umgangsrecht

      Hallo snoopy,


      ich komme mit der Darstellung irgendwie noch nicht klar - ich kann mir nicht vorstellen, dass das Jugendamt einfach so hingeht und sagt: donnerstags kein Umgang mehr, weil zuviel Stress für die Kinder.

      Entweder fehlen noch Infos - oder Du bist an eine/n MA des Jugendamtes geraten, der es nicht als Ziel ansieht den Kindern zu Ihrem Recht mit möglichst viel friedlichen Umgang mit beiden Elternteilen zu verhelfen.

      Versuche, bevor Du eine gerichtliche Regelung erwägst, nochmal mit dem Jugendamt zusammen mit Deinem Mann eine erweiterte Umgangsregelung und eine Urlaubsregelung zu vereinbaren.

      Die Kinder haben das Recht auf Umgang mit Dir - auf möglichst viel - und auch in den Ferien. Und der Elternteil, bei dem die Kinder leben, muss dies unterstützen. Und das Jugendamt sollte eigentlich (als Vertreter der Kinder) bei beiden darauf einwirken, das das auch passiert.


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Jugendamt kürzt Umgangsrecht

      Hallo Karbon

      Ich bin der Freund/Verlobte von snoopy und helfe mal kurz das chaos zu beseitigen.

      1.Punkt ich komme mit der Darstellung irgendwie noch nicht klar - ich kann mir nicht vorstellen, das das Jugendamt einfach so hingeht und sagt: donnerstags kein Umgang mehr, weil zuviel Stress für die Kinder.

      Doch leider ist es so das die MA vom JA das so sagen, wir denken auch das die sehr unfähig sind dort.

      2. Punkt Entweder fehlen noch Infos - oder Du bist an eine/n MA des Jugendamtes geraten, der es nicht als Ziel ansieht den Kindern zu Ihrem Recht mit möglichst viel friedlichen Umgang mit beiden Elternteilen zu verhelfen.

      Der EX Mann versucht immer wieder sein Spiel zu spielen obwohl er immer sagt das er zum wohle der kinder handelt,macht er das alles nur weil sein ego verletzt ist.
      das JA handelt leider auch nicht so wie es sein soll.
      unsere Rechtsanwältin ist eine sehr kompetente Frau die uns auch sagt das mit diesem Menschen micht zu reden ist also sagt sie wir sollten den gerichtlichen weg ein schlage.

      3.Punkt Versuche, bevor Du eine gerichtliche Regelung erwägst, nochmal mit dem Jugendamt zusammen mit Deinem Mann eine erweiterte Umgangsregelung und eine Urlaubsregelung zu vereinbaren.

      Alle gespräche die sie bis jetzt hatte sind immer wieder gescheitert weil im irgendwas nicht passte, weil ihn wiedermal nen pups quer saß, weil sie es nicht so machte wie er es wollte.

      4. Punkt Die Kinder haben das Recht auf Umgang mit Dir - auf möglichst viel - und auch in den Ferien. Und der Elternteil, bei dem die Kinder leben, muss dies unterstützen. Und das Jugendamt sollte eigentlich (als Vertreter der Kinder) bei beiden darauf einwirken, das das auch passiert.


      Ja der Meinung sind wir auch nur er macht wieder alles so wie es nicht soll, sie wüde die kinder auch bei ihm lasssen wen es ihnen dort gut gehen würde was aber nciht der fall ist.


      Ich hoffe ich konnte dabei helfen das ganze besser zu verstehen..

      LG smile230672
    • RE: Jugendamt kürzt Umgangsrecht

      Hallo, smile230672!

      Du schreibst:
      Original von Karbon
      ich kann mir nicht vorstellen, dass das Jugendamt einfach so hingeht und sagt: donnerstags kein Umgang mehr, weil zuviel Stress für die Kinder.
      Doch leider ist es so das die MA vom JA das so sagen
      Hier muss wohl mal klar unterschieden werden:
      a) Selbstverstaendlich kann das JA als Fachbehoerde zu der (dann aber auch gut begruendeten) Ansicht kommen, dass der Donnerstags-UG ein zu hoher Stressfaktor fuer die Kinder sei.
      b) Umgekehrt hat das JA keine rechtliche Handhabe, seine *Fachansicht* eigenmaechtig umzusetzen.

      Wenn also das JA (ohne gerichtlich fuer die Kinder bestellter Ergaenzungspfleger/Amtspfleger zu sein) meint, den Eltern und Kindern vorzuschreiben, dass kuenftig donnerstags kein UG mehr stattfindet, waere die Dienstaufsicht anzurufen.

      Wenn jedoch der Vater aufgrund der *Fachmeinung* von sich aus den Donnerstags-UG streicht, koennte evtl. das FamG helfen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.