Existenz sichern im Trennungsjahr

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    • Existenz sichern im Trennungsjahr

      Hallo,

      ich habe die vielen sehr interessanten Beiträge zu den einzelnen Themenbereichen gelesen und muss mich doch mit der folgenden Frage auseinandersetzen.

      Meine länger dauernde Ehe ist eigentlich nur noch auf dem Papier existent, bewohne mit meinem Mann das gemeinsame Haus, bin hälftige Eigentümerin am gemeinsamen Geschaft und ich beabsichtige das Trennungsjahr zu beginnen. Ich hatte kürzlich eine Rechtsberatung bei einer Familienanwältin, die darauf hinwies, dass meine Existenzsicherung ganz wichtig ist. Das sehe ich ebenfalls so.

      Ich arbeite halbtags in einer gesicherten Stelle, das reicht allerdings nicht zu meinem alleinigen Lebensunterhalt. Laut Anwältin müsseeiner ich ca 375 Bewerbungen auf eine Vollzeitstelle nachweisen. Allerdings in dieser Wirtschaftssituation wird der Erfolg nahezu null sein. Die Entlassungen und Kurzarbeiterzahlen sind eindeutig.

      Ist die Zahl von "375" grerechtfertigt, muss ich mich jetzt von meinem sozialen Umfeld vollkommen lösen und in ganz Deutschland Bewerbungen lanzieren, die (erwachsenen Kinder, davon 1 Kind im gemeinsamen Haus wohnhaft), Freunde, Bekannte etc. verlassen und bei einer eventuellen Zusage beispielsweise hunderte km wegziehen?

      Vielen Dank im Voraus für Antworten.
    • RE: Existenz sichern im Trennungsjahr

      Hallo edelsteinchen,

      herzlich willkommen im ISUV-Forum. Ich hoffe, du findest hier die Hilfe und Unterstützung, die du dir wünschst.

      Zunächst solltest du einen Blick hierauf werfen:
      "Anleitung" für Fragestellungen

      Vorab: Im Trennungsjahr musst du deine beruflichen Aktivitäten nicht ändern. Es macht aber Sinn, rechtzeitig damit anzufangen, wenn du schon weißt, dass es langfristig notwendig sein wird.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Existenz sichern im Trennungsjahr

      Vielen Dank Susanne!

      Demnächst werde ich der Anwältin das Mandat erteilen, da auch der Trennungsunterhalt berechnet werden muss. Es ist aber davon auszugehen, dass er sich dagegen sträuben wird und die Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre nur widerwillig aushändigen wird.

      Ich selbst habe immer wieder die Bilanzen sehen wollen, keine Chance. Immerhin bin ich 50%-ige Miteigentümerin des Geschäfts und habe immer darauf bestanden, alle Gegebenheiten des Geschäfts wissen zu wollen. Ich hafte ja auch mit 50%.

      Aber ich gehe davon aus, dass meine Anwältin entsprechende rechtliche Druckmittel haben wird.

      Da die eheliche Situation mittlerweile unerträglich ist, möchte ich bach Beginn des Trennungsjahres ca. 3 Monate später aus dem gemeinsamen Haus ausziehen.
    • RE: Existenz sichern im Trennungsjahr

      Hallo edelsteinchen,

      wenn du Bedenken hast, dass der Auskunftspflicht nicht nachgekommen wird, solltest du rechtzeitig von allen wichtigen Dingen Kopien haben.

      Als Gesellschafterin hast du natürlich das Recht, alle Unterlagen einzusehen. Das solltest du unbedingt durchsetzen.

      Ob ein Anspruch auf TU überhaupt besteht, kann so niemand beurteilen. Dazu bräuchte man Zahlen.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Existenz sichern im Trennungsjahr

      Hallo edelsteinchen,

      ergänzend zu Susanne folgendes:

      1. Setze Dein Recht auf Einsicht in alle Geschäftsunterlagen inklusive aller Bilanzen durch. Das ist Dein Recht und ist völlig abgetrennt vom Scheidungsverfahren zu sehen.
      2. Welche Rechtsform hat das Geschäft?
      3. Wer ist Geschäftsführer
      4. Hat der Geschäftsführer einen Angestelltenvertrag mit Gehalt, oder läuft sein Einkommen über Gewinnentnahmen?
      5. Welchen Gewinn erhältst Du aus dem Geschäft, gar nix?

      In diesem Fall ist ein Familienrechtler vielleicht nicht die richtige Wahl, bzw. alleine nicht ausreichend, denn diese Fragen sind unbedingt noch vor der Scheidung zu klären, und zwar sehr schnell!

      Danach stellt sich die Frage nach Unterhalt eventuell gar nicht mehr, oder entsprechend so:
      1. Gibt es einen Ehevertrag?
      2. Habt Ihr Gütertrennung, oder Zugewinngemeinschaft?
      3. Welches Einkommen bezieht Dein mann aus dem Geschäft? So einfach kann man das in einer Ehe auch als Selbständiger nicht verschleiern.
      4. Woher nimmt die Anwältin die Zahl 375? In den Oberlandesgerichtsbezirken Süd geht man von einer Bewerbungsanzahl von 20 - 30 pro Monat aus. Da hast Du aber auf jeden Fall noch Zeit, denn wie Susanne schon schrieb, musst Du Deine Erwerbstätigkeit während des Trennungsjahres nicht erweitern.
      5. Wenn Du all diese Fragen beantwortet hast, können wir dann mal sehen, ob Du vielleicht sogar noch Anspruch auf Aufstockungsunterhalt für eine begrenzte Zeit nach der Scheidung hast.

      Grüße
    • RE: Existenz sichern im Trennungsjahr

      Hallo, edelsteinchen,

      willkommen im ISUV-Forum! Du schreibst:
      Demnächst werde ich der Anwältin das Mandat erteilen, ...
      ich gehe davon aus, dass meine Anwältin entsprechende rechtliche Druckmittel haben wird.
      Geht*s bei Euch nur mit Druck und der Keule? Ihr seid schliesslich noch in einem Stadium, in der eine Mediation helfen koennte, einer hochstreitigen Zukunft aus dem Weg zu gehen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Existenz sichern im Trennungsjahr

      Hallo Edelsteinchen,

      auch ich würde versuchen das ganze erst anders zu regeln, da ist sicherlich eine Rechtsanwältin nicht schlecht.

      Doch ich würde Deiner Rechtsanwältin den Auftrag so erteilen, das Sie als erstes eine gütliche Einigung mit Deinem Ehemann erreicht, d. h. das evtl. Du in manchen Dingen auch zurückstecken müßtest und nicht auf alle Deine Rechte zu pochen.

      Wie heißt es so schön:

      "besser den Spatz in der Hand,
      als die Taube auf dem Dach!"

      Eins ist definitiv klar, die Familiengerichtsbarkeit ist unberechenbar geworden, ein Vergleich ist für alle Beteiligte das "Beste".

      Im übrigen machen Anwälte sehr gerne solche Vergleiche, sofern es sich um einen guten Anwalt handelt.
    • RE: Existenz sichern im Trennungsjahr

      Ja, Tom, auch ich liiiiebe Kompromisse ;)

      Aber die Einsicht der Geschäftsunterlagen wäre für mich nicht verhandelbar. Darauf hat edelsteinchen ein Recht und zwar nicht (nur) nach dem Familienrecht, sondern vor allen Dingen nach dem Gesellschaftsrecht.

      Ich persönlich verstehe überhaupt nicht, warum das bisher nicht erfolgte. Als Gesellschafterin ist sie in der Haftung und steht praktisch mit einem Fuß immer im Gefängnis.

      Gruß
      Susanne