"eigenes" haus ersteigern

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    • "eigenes" haus ersteigern

      hallo zusammen,

      hoffe, dass es der richtige forenbereich ist, wenn nicht, bitte verschieben.

      tolles Forum hier, bin froh, es gefunden zu haben! hab mich schon ein bisschen durchgelesen, aber nicht gefunden, was ich suche.

      mein freund und ich wollen zusammenziehen. er wohnt in dem noch während seiner ehe gebauten haus, das bisher nicht abgezahlt ist und wo auch die exfrau noch im grundbuch drinne steht. ich ziehe aber nur da ein, wenn die exfrau nicht mehr drin steht. nun gibt es wohl die möglichkeit einer teilungsversteigerung, die von meinem freund eingerührt werden könnte, auch ohne einverständnis der ex? er würde dann versuchen, das haus zu ersteigern, weil wohl im ersten versuch kaum ein interessent da wäre, weil man nicht verpflichtet ist, jemanden in das haus zu lassen zum besichtigen und niemand ein haus kauft, das er nicht von innen gesehen hat und daher der preis nicht so hoch wäre? weiß da jemand was genaueres drüber?

      vg
      lapis

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lapis ()

    • RE: "eigenes" haus ersteigern

      Hallo lapis,

      willkommen im ISUV-Forum.
      Gleich zu Beginn: Manchmal kommen Antworten, die man nicht gerne hören will, wie z. B. diese:

      weil man nicht verpflichtet ist, jemanden in das haus zu lassen zum besichtigen
      Das stimmt nicht!

      weil wohl im ersten versuch kaum ein interessent da wäre
      auch das sehe ich anders.

      Und wie sehen die Chancen für eine vernünftige und faire Einigung aus?
      Denn das:
      er würde dann versuchen, das haus zu ersteigern
      wäre nicht fair, wenn der Preis extrem niedrig wäre.

      Grüße
    • RE: "eigenes" haus ersteigern

      Hallo,

      ich finde diese Gedanken grenzwertig.

      Macht ihr doch ein faires Angebot, auch sie hat Anteile an dem Haus und ist bestimmt nicht glücklich dieses verlassen zu müssen.
      Vielleicht kann es eine Lösung geben, die sie friedlich ausziehen lässt und vor allem ihr auch die Möglichkeit gibt, sich etwas neues aufzubauen.
      Was hindert euch an dieser Variante? Soll es ein Triumph werden/sein?, wäre schade.

      Den Weg den ihr anstrebt, den kann ich nicht nachvollziehen, schon gar nicht als neue Lebenspartnerin.

      Gruß B.
    • RE: "eigenes" haus ersteigern

      die ex wohnt ja schon seit 2 jahren nicht mehr dort, stimmt aber keiner auch nur einigermaßen angebrachten finanziellen lösung zu. sie blockiert einfach. o-ton: mich kriegst du nur aus dem grundbuch, wenn ich den kompletten hauswert erhalte. sie hat einen neuen mann mit großem haus und viel geld. in meinen augen reine schikane....
    • RE: "eigenes" haus ersteigern

      Hallo lapis,


      es besteht ja auch noch die Möglichkeit, der Ex das Haus zum Kauf anzubieten - oder es an einen Dritten zu verkaufen und dann den Gewinn/Verlust zu teilen. Vielleicht sollte Dein LG das mal der Ex anbieten. Irgendwie sollten sich die beiden einigen - und wenns so nicht geht, dann eben mit einem Gutachten. Dann haben sie einen Wert, mit dem sie rechnen können.

      Und vor allem den Vorgang "Haus" unabhängig davon sehen, wie und mit wem die Ex jetzt wohnt - das hat damit gar nichts zu tun.


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: "eigenes" haus ersteigern

      Hallo,

      bei mir war es so, dass Ex drin wohnte und einer, m.E. vernünftigen, finanziellen Lösung nicht aufgeschlossen war. Ich hatte dann auch eine TV beantragt. Ihre Anträge nach §180ZVG sind von Gericht trotz dreier Kinder umgehend zurückgewiesen worden.

      Dann war Sie auf einmal einer Lösung aufgeschlossen. Zieht nun zum 1.7. aus.

      Allerdings: Wenn ihr Neuer über viel Geld verfügt, hat er natürlich auch die Chance, bei der TV kräftig mitzumischen und kann eine derartige Strategie ganz ordentlich torpedieren.

      Allerhöchste Vorsicht und Umsicht und eine erstklassige fachliche Beratung, die ebenfalls kostspielig ist, ist ein einem solchen Verfahren unerlässlich.

      Gruß
      TU
      carpe diem
    • RE: "eigenes" haus ersteigern

      noch mal zur situation: mein freund wohnt seit dem auszug seiner ex in dem haus und zahlt seitdem allein die raten. gutachten gibt es mehrere, der ex war das immer zu wenig geld. sie wohnt mit ihrem neuen mann in finanzieller sicherheit, in großer finanzieller sicherheit. alle angebote meines frreundes schlägt sie aus. und die waren immer fair. und an den gutachten orientiert. sie will einfach nicht. schikane. was soll man denn da machen? nochmal originalzitat ex: mich kriegst du nur aus dem grundbuch, wenn ich den kompletten hauswert erhalte. das kann es dann doch wohl nicht sein. oder?
    • RE: "eigenes" haus ersteigern

      Hallo, lapis,

      willkommen im ISUV-Forum! Wegen einer Ungenauigkeit greife ich diesen Thread noch einmal auf. Ich habe jedoch zunaechst eine Nachfrage. Du schreibst:
      gutachten gibt es mehrere
      Wurden diese Gutachten von vereidigten Sachverstaendigen gemacht? Warum gab es denn mehrere GA? Und sind die Wertschaetzungen in etwa gleich? Wenn nicht, woran sind die Unterschiede erkennbar?

      originalzitat ex: mich kriegst du nur aus dem grundbuch, wenn ich den kompletten hauswert erhalte.
      Heisst das, dass die Ex - obwohl ihr das Haus nur zur Haelfte gehoert - und unabhaengig von der aktuellen Kreditbelastung eine Auszahlung in Hoehe des gegenwaertigen Verkehrswertes wuenscht?

      mein freund ... würde dann versuchen, das haus zu ersteigern, weil wohl im ersten versuch kaum ein interessent da wäre ... und daher der preis nicht so hoch wäre?
      Das ist so nicht richtig, denn im Einzelfall koennte ja Deine Ex den Preis hochtreiben (lassen) oder ein anderer Interessent das Objekt unbedingt ersteigern wollen. Umgekehrt waere es nicht das erste Mal, dass durch die Einleitung eines Teilungsversteigerungsverfahrens etwas Bewegung in die aussergerichtliche Einigung kommt ...

      weil man nicht verpflichtet ist, jemanden in das haus zu lassen zum besichtigen
      Das ist zwar definitiv zutreffend, weshalb dann GA manchmal einen *Sicherheitsabschlag* einberechnen.

      Zur Lektuere kann ich auch das ISUV-Merkblatt Nr. 72 empfehlen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
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