Witwenrente

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    • RE: Witwenrente

      ob die rente letztlich mal reicht, weiss heute wohl keiner mehr.. dennoch stösst mir deine denkart in sachen "versorgen" sauer auf und obwohl ich kein freund von flucht jeder art bin, habe ich durchaus auch etwas verständnis für deinen ex-lp, der für sich seine konsequenz gezogen hat..

      was machen all die menschen, die keine 20 + jahre verheiratet waren, vll. dennoch in einer lebenspartnerschaft kinder erzogen und nur tz gearbeitet haben und heute alleinstehend sind ? ich verstehe deine sorgen, die gleichen habe ich auch, nur werde ich aus diesem grund ganz sicher keine ehe mehr eingehen.. was ich sowieso nicht vorhabe, der trauschein hat für mich pers. nicht mehr den status wie vll noch für die generation meiner eltern und grosseltern..

      umgekehrt möchte ich auch nicht erleben, dass das thema heirat aufkäme, nur weil ich die sprichwörtlich "gute partie" wäre. . und ich bin ehrlich: wäre das ein thema in bezug auf das thema heirat, ich glaube, ich würde auch die beziehung bzw. die beweggründe des zusammenseins mit mir, ernsthaft hinterfragen..
      mit den dazugehörigen konsequenzen sofern notwendig.. und das hat mit dem lebensalter, m.M.n., nichts zu tun..

      auch dein argument mit 50+ zieht nicht, wie karbon schon sagte.. angenommen, du heiratest mit, sagen wir 52 deinen lp, der vll vier jahre älter ist als du.. dieser geht in rente, verstirbt ein, zwei, drei jahre danach.. das, was du aus dieser ehe noch "herausbekämest" würde deine zu erwartende rente nicht derart eklatant steigern.. weil nur ein bestimmter prozentsatz dir zukäme, ex-frau des ehemannes hin oder her..
    • RE: Witwenrente

      Irgendwie ist hier der Eindruck entstanden dass ich einen Mann suche der mich heiratet, damit ich ihn beerben kann. Das entspricht nicht den Tatsachen.

      Wenn man eine Lebensgemeinschaft führt, dann sollte man sich sehr wohl Gedanken um die Absicherung des Partners machen.

      Menschen mit Anfang/Mitte 20 verschwenden wohl kaum einen Gedanken daran.

      Leider musste ich erleben einen "geschädigten" LG aus der Masse zu greifen was Anfangs nicht so sehr auffiel.
      Merkwürdig ist nur dass er mich heiraten wollte als ich mehr verdiente als er, aber erst wenn ich einen entsprechenden Job in seiner Region gefunden hätte.
      Jetzt wo seine Verpflichtungen gegenüber Kinder und Exfrau zurückgehen und ich meinen Job verloren habe bin ich uninteressant.
      BRAVO!

      Nach diesem Griff ins Klo bin ich momentan gar nicht für eine Beziehung bereit in welcher Form auch immer.

      Da wo mein Herz war ist nun ein Loch.

      Ach ja und was ich noch gar nicht erwähnt habe: Viele Frauen heiraten kein 2. Mal weil sie dann die Witwenrente vom verstorbenen Ehegatten verlieren.
      Nur mal von der Seite aus gesehen.
      Das ganze Leben ist ein einziges Spiel ums Geld.

      Aber wie schon gesagt, die Frage handelte sich um Witwenrente bei geschiedenen Ehegatten.

      LG Rosanna
    • RE: Witwenrente

      Hallo,

      ich habe jetzt mehrfach diesen Thread gelesen und beobachtet, irgendwie bin ich ein wenig "geschockt".

      Sorry, aber wenn dies unten dem LG genau so rübergebracht wurde:


      Da ich selber während meiner Ehe nicht genug Rentenanspruch aufbauen konnte (wegen Kindererziehung und immer nur Mini und Halbtagsjobs hatte) wollte ich gerne noch einmal heiraten, damit ich im Falle des Ablebens vom Partner nicht zum Sozialfall werde. Das hat ihm mächtig gestunken. Er hat sich nicht als meine Rentenabsicherung gesehen und sich von mir getrennt.


      hätte ich wohl auch meine Konsequenz gezogen und mich getrennt, bevor ich zur "Melkkuh" bzw. zum "Versorger" würde.....

      Ich finde es traurig dass eine Beziehung daran festgemacht wird ob der jeweils andere für seine Finanzen selber sorgt. Was vergibt sich ein Mann dabei wenn er seine Rente an seine Witwe weitergibt? Ihm enstehen dadurch keine Nachteile.


      aber genau das tust du doch grade: du machst die "Festigung" der Beziehung, also Heirat doch genau daran fest. Du willst nicht heiraten, weil du gerne heiraten würdest, aus Liebe oder, oder, sondern lediglich, um versorgt zu sein.....; und grade Männer, die durch eine Scheidung bereits grosse Finanzielle Lasten zu tragen haben, sind durch solche Motivationen mit Sicherheit gleich abgeschreckt, verständlicherweise.

      Der Punkt, was das Geld in 15 Jahren noch wert ist, der trifft nicht Dich alleine.....; das geht jedem hier so......;

      Ach so, und was die Rentenbescheide betrifft:geh damit zur LVA oder BVA, dort kann man sich sehr gut beraten lassen, die erklären einem die Rentenaufstellungen, zeigen einem Lücken, etc. pp. Habe ich gemacht, und seither das ganze ziemlich gut verstanden.....; dort weiss man das mögicherweise besser als ein Anwalt, der ja verständlicherweise kein Rentenfachmann ist....

      Ach ja, was diese 290 Euro betrifft: das ist mit Sicherheit der Rentenanteil, der vom Rentenkonto deines Ex auf Dein Rentenkonto übertragen wurde. Denn mein LG war 11 JAHRE verheiratet, und ihm wurden 236 euro abgezogen...; das merken wir derzeit schon sehr heftig, denn mein Mann wurde "zwangsverentet" (mit sowieso dann schon 18% Abzügen auf der Rente, weil er 5 Jahre vor der vorgez. Rente ausgemuster wurde...), und dann werden von den verbleibenden 82 % noch 236 euro abgezogen.....

      Und mal ganz ehrlich: warum sollten Ex-Eheleute Witwenrente beziehen? Wenn eine Ehe rechtmässig geschieden wurde, sich somit die Wege komplett trennen, warum sollte dann plötzlich vom Tod des andren noch partizipieren? Man hat ja auch kein Erbrecht mehr (ich weiss, es gibt da minimale Ausnahmen.....; ich glaube, wenn man noch Unterhaltsansprüche hat oder so....).

      Gruss Ruth
    • RE: Witwenrente

      um auf diese Frage zu antworten:

      Aber wie schon gesagt, die Frage handelte sich um Witwenrente bei geschiedenen Ehegatten.


      Warum? Geschieden ist geschieden......; da ändert der Tod eines Partners auch nichts mehr dran.....; Witwe ist man nur, wenn man verheiratet ist.....soweit ich weiss.....

      Aber im Grunde hat das doch Prinzip alles schon genau auf den Punkt gebracht:

      wenn Du erst vor 4 Jahren geschieden worden bist, kannst Du im Falle des Vorversterbens Deines Ex-Ehemannes mit keiner Witwenrente nach diesem rechnen. Die sogenannte Geschiedenen-Witwenrenten gab es nur bis zum 30.06.1977, also bei Ehen, die nach dem Verschuldensprinzip geschieden worden sind. Damals gab es aber noch keinen Versorgungausgleich, weshalb die vorgenannte Rente unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich einer Unterhaltspflicht bei Scheidung aus alleinigem oder überwiegenden Verschulden oder bei tatsächlichen Unterhaltsgewährung durch den Unterhaltspflichtigen, geschieden worden war. Mit Einführung des Versorgungsausgleichs ab 01.07.1977 ist diese Möglichkeit entfallen. Bei einer künftigen Zweitehe gelten die allgemeinen Vorschriften wie bei einer Erstehe, wenn die Ehe durch Tod beendet worden ist
      .

      ruth
    • RE: Witwenrente

      Ich hatte lediglich eine Frage bzgl. Witwenrente, die mir eine einzige Person beantwortet hat. Vielen Dank dafür.

      Der Rest hier zerreisst mich in der Luft und unterstellt mir niedere Absichten.

      Wer sein Hab und Gut vor einer neuen Beziehung schützen will, wird ausgiebig beraten, für den wird vollstes Verständnis gezeigt.

      Wer an die Absicherung im Alter denkt wird verurteilt.

      Wie ich wem was rüberbringe sind Mutmassungen die User dieses Forums angestellt haben.

      Ich habe keine Lust mehr Rechtfertigungen abzugeben!
    • RE: Witwenrente

      @rosanna

      Entschuldige, aber aber Du selber hast es genau so geschrieben.......

      Da ich selber während meiner Ehe nicht genug Rentenanspruch aufbauen konnte (wegen Kindererziehung und immer nur Mini und Halbtagsjobs hatte) wollte ich gerne noch einmal heiraten, damit ich im Falle des Ablebens vom Partner nicht zum Sozialfall werde. Das hat ihm mächtig gestunken. Er hat sich nicht als meine Rentenabsicherung gesehen und sich von mir getrennt.


      Keiner von uns hat dir niedere Absichten unterstellt, sondern sich lediglich ein wenig gewundert, oder auch möglicherweise Deine Auslassung oben kritisiert.....; was hast du denn erwartet.

      Und Deine Frage hat Prinzip ganz oben beantwortet......; du selber hast dann weiter geschrieben und dich weiter ausgelassen.....

      Es zerreisst dich auch keiner in der Luft. Und das hier:

      Wer sein Hab und Gut vor einer neuen Beziehung schützen will, wird ausgiebig beraten, für den wird vollstes Verständnis gezeigt.


      ist doch völliger Blödsinn.

      Hier wird beraten aufgrund der Dinge, die jemand preisgibt und schreibt.

      Jeder von uns denkt an die Absicherung im Alter, auf seine Art und Weise. Aber wenn du wie oben im Grunde schreibst, dass du heirateten willst, damit du abgesichert bist, muss Du dir auch schon ein wenig Kritik gefallen lassen, wenn andre nicht Deiner Meinung sind.

      Und dass Dir keine Witwenrente von dem geschiedenen Mann zusteht, ist nun mal auch Fakt, auch wenn es Dir nicht gefällt.

      Dann kann man nur eines sagen: Wenn du abgesichert(er) sein willst, dann musst du eben schauen, dass du schnell wieder einen Job findest, möglichst ganztags. Dann zahlst du auch mehr in die Rentenkasse ein und Deine mögliche Rente fällt höher aus. Sich da auf andre verlassen zu wollen, ist ein wenig leichtfertig.

      Ich habe keine Lust mehr Rechtfertigungen abzugeben!


      Hat auch keiner von Dir verlangt. Wenn Du der Meinung bist, du must dich rechtfertigen zeigt mir das jedoch, dass manch einer hier doch nicht so Unrecht hatte mit seiner Annahme und Kritik.

      ruth
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