Krankenhausaufenthalt bei keinem Sorgerecht

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    • Krankenhausaufenthalt bei keinem Sorgerecht

      Hallo zusammen,

      letztes Wochenende war mein Sohn (6Jahre) bei mir. Als ich Ihn bei meiner Ex abholte war nur Ihr Freund da. Mein Sohn erzählte mir dann später, daß meine Ex im Urlaub ist.

      Mein Sohn hatte des öfteren schon eine Bronchitis und letzten Sonntag abend war es dann mal wieder so, daß ich mit Ihm ins Krankenhaus fuhr.
      Da fingen die ersten Probleme auch schon an. Die Krankenkassenkarte hat meine Ex.

      Er wurde dann stationär ins Krankenhaus aufgenommen und ich blieb mit Ihm dann über Nacht im Krankenhaus.
      Die Ärztin eröffnete mir dann, selbst wenn mein Sohn Gesund wäre, würde sie ihn nicht an mich übergeben da ich nicht Sorgeberechtigt bin. Sie würde die Sache dann mit dem Jugenamt regeln.

      Daraufhin musste ich verzweifelt versuchen meine Ex irgendwie zu erreichen, um eine Vollmacht von Ihr zu bekommen, um meinen Sohn aus dem Krankenhaus rauszubekommen.

      Könnt ihr mir einen Rat geben wie ich sowas für die Zukunft regeln kann.
      Einem gemeinsamen Sorgerecht stimmt sie nicht zu, da es ihre Rechte einschränken würde.
      Aber irgendwas muss geschehen da er glücklicherweise jedes Wochenende bei mir ist und sich eine solche Situation jederzeit wiederholen kann.
      Ist es möglich eine zweite Krankenkassenkarte zu beantragen.

      Gruß PapaDaniel
      Daniel
    • RE: Krankenhausaufenthalt bei keinem Sorgerecht

      Hallo PapaDaniel!

      Soweit ich aus unseren Erfahrungen berichten kann, ist es nicht möglich eine zweite Krankenkassenkarte zu erhalten.
      Mein Sohn pendelt jedes zweite Wochenende 300 km zu seinem Vater und dort war das Problem dann auch schon mal.

      Wir haben es so geregelt, das er für längere Aufenthalte einen Brustbeutel hat, in dem alle wichtigen unterlagen sind (KK-Karte, Allergieausweis etc.).
      Ansonsten muss die Mutter die Karte dann nachreichen - sollte eigendlich kein Problem sein...

      Mit dem Sorgerecht ist natürlich so eine sache...
      Lass dich mal beim JA beraten, ob es reicht wenn du eine "Vollmacht" von der Mutter bekommst, evtl. vom JA mit unterzeichnet, damit man dir das auch glaubt...

      Das bekommt der KV von mir auch, obwohl wir GSR haben, da er ja anders heißt und bisher hat das auch immer geklappt.

      LG
      Lollipop
      Gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kannst; Den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann; und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Krankenhausaufenthalt bei keinem Sorgerecht

      Hallo Lollipop,

      danke für Deine Schnelle Antwort.
      Das mit dem Brustbeutel ist Grundsätzlich eine gute Idee, da meine Ex aber ein kleines bis sehr großes Problem mit der Ordnung hat, gab es mit der Krankenkassenkarte schon des öfteren Probleme, weil sie diese meistens nicht findet. Mir dann unterstellt ich hätte sie das letzte mal nicht zurückgegeben...

      Impfpass, Allergieausweis, Krankenhausbefunde usw. habe ich alles in Kopie bei mir das genügt ja auch, nur die Karte macht eben regelmässig Probleme. Und immer hinterherzurennen ist auch ätzend. Es könnte doch so einfach sein.

      Ich war schon des öfteren mit meinem Sohn im Krankenhaus bisher hatte ich noch nie Probleme, daß ich ihn nicht mit nach Hause nehmen durfte. Aber eben diesmal.

      Mir drängte sich dann natürlich auch die Frage auf, was wäre denn wenn es irgendwelche wichtigen Entscheidungen geben würde? Ich hab doch dann rein garnichts zu melden. Wenn meine Ex nicht zu erreichen ist werden über meinen Kopf hinweg Entscheidungen getroffen. Am Unverständlichsten fand ich eben die Aussage daß ich mein Kind zwar in das Krankenhaus bringen kann aber mit Heimnehmen kann ich es nicht.

      Danach war ich echt total fertig.

      Danke nochmal morgen gleich mal beim JA anrufen
      Gruß Daniel
      Daniel
    • RE: Krankenhausaufenthalt bei keinem Sorgerecht

      Hallo Buntei,
      die Krankenschwester und der Arzt stellen bei der Aufnahme ins Krankenhaus immer Fragen zur Vorgeschichte. Z.B.: wann fingen seine Beschwerden an, hatte er letzte Woche schon Probleme... Woraufhin ich antworten muss, sorry, keine Ahnung Kind war bei Mutter er war wohl Krank aber sie war wohl nicht mit ihm beim Arzt.

      Den Rest haben die sich dann wohl zusammengereimt.Unterschiedliche Nachnamen, Krankenkassenkarte bei der Mutter...

      Ich hätte mir auch nicht vorstellen können, daß ich da Probleme bekomme, weshalb ich auch keinen Hehl daraus machte, daß er nicht bei mir lebt.

      Ich war ja auch schon des öfteren mit ihm im Krankenhaus und hatte da noch nie Probleme.

      Gruß Daniel
      Daniel
    • RE: Krankenhausaufenthalt bei keinem Sorgerecht

      Hallo PapaDaniel,

      war mir jetzt auch bißchen schleierhaft, warum man da son Aufstand macht...;)-nun ja, wahrscheinlich durch diese ganzen Geschichten in letzter Zeit, sind alle sehr genau in ihrer Arbeit.

      Na dann musst Dich wohl kümmern-irgendwie auch blöd, es ist das eigene "Fleisch und Blut" und dann solche Situationen.
      Kopf hoch-schönes WE.

      Gruß B.
    • RE: Krankenhausaufenthalt bei keinem Sorgerecht

      Hallo Daniel, erst mal willkommen in den ISUV Foren.

      Also ich denke wenn eine Krankheit so schlimm ist dass Kind "über Nacht" im KH bleibt, sollte man auf jeden Fall den "anderen ET" davon informieren. Und das sollte in unserem derzeitigen Kommunikationszeitalter eigentlich kein großes Problem sein.

      Die KK-Karte sollte, unabhängig vom SR, eigentlich immer dabei sein. Aber auch ohne Probleme nachgereicht werden.

      Rein Theoretisch kann Dir KM eine Bestätigung mitgeben, dass Kind in Ausübung des Umgangsrechtes von ... bis ... bei Dir ist. Macht in der Praxis niemand. Und ich denke, dass hier eine Frage ans Kind "wie lange bist Du noch bei Papa" eine ausreichende Erklärung auch für mißtrauige Leute ergeben dürfte.

      Am Unverständlichsten fand ich eben die Aussage dass ich mein Kind zwar in das Krankenhaus bringen kann aber mit Heimnehmen kann ich es nicht.
      nun, das ist aber ganz klar, eindeutig.
      Ins KH kann Jede/r Mensch einen anderen bringen, wenn's notwendig ist. Kann dann Teil der gesetzlichen Hilfeleistung sein. Ein "(wieder) in Obhut geben" dagegen darf man nur an dazu Berechtigte.

      was wäre denn wenn es irgendwelche wichtigen Entscheidungen geben würde?
      als "nicht Sorgeberechtigter' hast Du in der Tat bei sowas "rein garnichts zu melden".
      Mit ein Grund warum sich ISUV schon jahrzehntelang für "GSR" einsetzt.

      Wenn meine Ex nicht zu erreichen ist
      ist heutzutage dank Handy kaum noch zu erwarten. Aber auch dafür gibt es Regelungen. Dann wird von einem Richter für kurze Zeit die "medizinische Sorge" auf JA-MA oder auch gleich "behandelnder Arzt". Du könntest Dich dann denen gegenüber als "nächster
      (erreichbarer) Verwandter" zu Wort melden.

      Einem gemeinsamen Sorgerecht stimmt sie nicht zu, da es ihre Rechte einschränken würde
      das ist zwar eine "gerne" benutzte Floskel, stimmt aber nicht. Dann hättet Ihr beide die selben Rechte, Rechte die z.Zt. KM alleine hat.
      Lediglich bei wenigen "für die Zukunft wichtigen" Entscheidungen wäre ihr jetziges "Alleinentscheidungsrecht" insofern eingeschränkt dass sie das mit Dir abstimmen müßte.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Krankenhausaufenthalt bei keinem Sorgerecht

      Hallo nochmal,

      das mit dem GSR ist schon so eine sache.

      Mein Mann wie auch ich haben beide geweils das GSR für die Kids mit dem anderen Elternteil.

      Im Alltag ist es eigendlich ziemlich egal, den da fällt ziemlich viel unter "Alltagsentscheidungen" - allerdings bei Schulentscheidungen sind halt die Absprachen notwendig.

      Ich würde da einfach nicht locker lassen und immer wieder damit argumentieren, das sie im Alltag ja weiter "schalten und walten" kann wie jetzt auch.

      Schlage ihr das mit dem Brustbeutel doch noch einmal vor - wenn sie die KK-Karte dann findet gleich rein damit... :)

      @Wolfgang Becker:
      Leider heißt ein Handy nicht gleich dauerhafte erreichbarkeit :)
      Mein Ex hat sein Handy ständig nicht an und ist damit auch nicht erreichbar...

      Schönes Wochenende
      Gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kannst; Den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann; und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Krankenhausaufenthalt bei keinem Sorgerecht

      Hallo,

      ich habe bei meiner KK angerufen und gefragt ob es möglich wäre eine 2. Versichertenkarte auszustellen damit die Karte eben nicht bei jedem Umgang mitwandern muß.
      Die Anwort eines sehr netten Herrn: Nein, ist leider grundsätzlich nicht möglich, aber er wüsste, dass gerade Kinder die Karte öfters "verlieren" ....
      und man deshalb eine neue beantragen muß.

      Wie dieser nette Herr das gemeint hat, kann sich jeder selbst überlegen.

      Grüße
      Kleine Hexe
    • RE: Krankenhausaufenthalt bei keinem Sorgerecht

      Hallo Wolfgang,

      erstmal danke für Deinen willkommensgruß.

      Ich denke auch daß man den anderen ET informieren sollte wenn das Kind krank ist und daß es im Handyzeitalter eigentlich kein Problem sein sollte jemanden zu erreichen.

      Ist aber leider nicht so einfach. Aus einem ganz einfachen und banalen Grund: Meine Ex hat zwar Geld um in Urlaub zu gehen. (Was Sie nicht mal für nötig empfindet mir mitzuteilen.) Sie hat aber des öfteren kein Geld Ihre Telefon bzw. Handyrechnungen zu bezahlen. (Was übrigens nichts mit meinem Unterhalt zu tun hat, der kommt jeden Monat pünktlich, sondern eher mit einem Leben über ihren Verhältnissen.) Das ganze hat zur Folge das sie ihre Handynummer so häufig wechselt wie normale Menschen ihre Unterwäsche. Manchmal hat sie auch dann überhaupt kein Handy. Festnetz kommt hin und wieder auch mal vor. (Ihren Wohnsitz ändert sie im übrigen auch recht häufig im Durchschnitt seit ich sie kenne 1 mal im Jahr. Ist aber ein anderes Tema.)
      Die Änderungen der Telefonnummern bekomme ich normalerweise auch nicht mitgeteilt.

      Ich habe Sie dann ja auch irgendwann erreichen können. Und die Klinik hat ja auch dann das Fax erhalten. Aber es war dennoch schwer die Klinik davon zu überzeugen das Fax zu akzeptieren. Ich hatte irgendwann dann das Gefühl, daß es mehr um die Belegung der Betten ging als um meinen Sohn.

      das ist zwar eine "gerne" benutzte Floskel, stimmt aber nicht. Dann hättet Ihr beide die selben Rechte, Rechte die z.Zt. KM alleine hat.


      Okay wie bringe ich ihr das denn bei?

      Gruß und Danke für deine Antwort

      Ich lese übrigens auch in anderen Beiträgen immer wieder gerne Deine Antworten. Es klingt zwar oft ein bisschen frustrierend aber sie sind sachlich und korrekt. Iich denke das kann einem oft mehr weiterhelfen als eine zu emotionsgeladene Antwort.
      Daniel
    • RE: Krankenhausaufenthalt bei keinem Sorgerecht

      Hallo kleine Hexe,

      das ist natürlich eine Möglichkeit. Sie müsste nur sagen, daß nicht das Kind , sondern sie selbst ständig die Karte verliert, verlegt nicht findet. Dann wäre es nicht mal gelogen.

      Danke für den Tip vielleicht kann ich das irgendwie verwenden.
      Gruß Daniel
      Daniel
    • RE: Krankenhausaufenthalt bei keinem Sorgerecht

      Hallo Papa Daniel,

      mein Freund hat das Problem mit den Krankenkassenkarten auch jedes Mal. Seine Ex gibt sie nicht mit mit der Begründung, wenn was wäre, könnte sie ja mit den Kindern zum Arzt gehen. Logistisch grundsätzlich kein Problem, sie wohnt und arbeitet nicht sehr weit entfernt, aber dennoch keine Option, zumal die beiden gemeinsames Sorgerecht haben...

      Naja, wir haben darüber mal mit meiner Zahnärztin, zugleich Freundin, gesprochen. Sie sagt: kein Problem, Karte kann immer nachgereicht werden. Wenn bekannt ist, bei welcher Krankenkasse das Kind versichert ist, erfolgt eine Bestätigungsanfrage und einer Behandlung ohne Karte steht nicht sim Wege!

      Übrigens: die Ex meines Freundes hat im letzten Jahr alleiniges SR beantragt. Völlig aussichtsloses Unterfangen bei dem zuständigen Richter, weil es keine nachvollziehbare Begründung gab und gibt. Und Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Eltern lässt er nicht gelten "daran kann man arbeiten".
      Mein Freund hatte in der Verhandlung auch angeführt, dass es sein Horror wäre, wenn eins seiner Kinder im Krankenhaus wäre und er keine Auskunft kriegen könnte.
      Der Richter zeigte vollstes Verständnis, woraufhin Exe ihren Antrag schnell zurück zog... Wahrscheinlich, damit sie nicht "verliert" und die Kosten des Verfahrens - inkl. Gutachten! - tragen muss.

      Ich finde das echt schlimm, dass es in D noch keine Regelung gibt, die - verheiratet oder nicht - nur in absoluten Ausnahmefällen (Alkohol, Drogen, Missbrauch, Gewalt) oder bei freiwilligem Verzicht das alleinige Sorgrecht vorsieht. Wahrscheinlich würden sich sogar die Familienrichter darüber freuen, dass auf die schmutzige Wäsche - nichts anderes ist das! - verzichtet werden kann.

      Gruß
      skydiver
    • RE: Krankenhausaufenthalt bei keinem Sorgerecht

      Hallo, PapaDaniel,

      willkommen im ISUV-Forum! Ein Gesichtspunkt erscheint mir noch wichtig, wobei ich zunaechst eine Nachfrage habe. Du schreibst:
      letztes Wochenende war mein Sohn (6Jahre) bei mir ... und letzten Sonntag abend war es dann mal wieder so, daß ich mit Ihm ins Krankenhaus fuhr.
      Verbringt Euer gemeinsamer Sohn das Wochenende gewoehnlich bis Montag frueh?

      Die Ärztin eröffnete mir dann, selbst wenn mein Sohn Gesund wäre, würde sie ihn nicht an mich übergeben da ich nicht Sorgeberechtigt bin.
      Zum Einen ist zu beachten, dass Mediziner in Rechtsfragen nicht sehr ausgebildet sind (und deren Hauptaugenmerk auch nicht so darauf liegt). Insofern kommen famR Ungenauigkeiten schon mal vor. Selbstverstaendlich bist Du herausgabeberechtigt, sofern es um die Herausgabe des Kindes innerhalb der UG-Zeit geht. Kuenftig solltest Du immer eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes mitfuehren und eine Kopie der UG-Regelung.

      Sie würde die Sache dann mit dem Jugenamt regeln.
      Und was ist da herausgekommen?

      Daraufhin musste ich verzweifelt versuchen meine Ex irgendwie zu erreichen, um eine Vollmacht von Ihr zu bekommen, um meinen Sohn aus dem Krankenhaus rauszubekommen.
      Und diese Vollmacht hast Du erhalten?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.