Guten Morgen liebe Forengemeinde,
ich habe die Funktion suchen genutzt aber die Antwort auf mein Problem nicht gefunden.
Deshalb versuche ich hier meinen Fall kurz zu schildern.
Trennung Oktober 2005
Davor seit 15 Jahren Steuerklasse Mann 3 Frau 5 und Zusammenveranlagung.
Im Ergebniss einer Steuertiefenprüfung muss ich für die Jahre 2003 bis 2005 Einkommenssteuer Kirchensteuer Soli und Umsatzsteuer Nachzahlen. In der Summe 5300 Euro. Wir haben in den Zeiten unserer Ehe gemeinsam von einem Konto gewirtschaftet.
Die Ex Frau hat für 2004 eine getrennte Veranlagung gewählt. 2003 und 2005 waren wir gemeinsam veranlagt. Im Ergebniss dieser getrennten Veranlagung für 2004 bekam Sie 3800 Euro ausgezahlt. Für mich stand eine Nachzahlung von 2000 Euro für 2004 an.
Nun meine Frage:
1. Ist diese Nachzahlung in Höhe von 5300 Euro hälftig von beiden zu zahlen.
2. ich weiss zwar dass jeder Ehegatte einer gemeinsamen Veranlagung zustimmen muss und unabhängig vom anderen eine getrennte Veranlagung wählen kann. Aber was ist wenn dem anderen auf diese Art und Weise ein heftiger Nachteil entsteht?
Ist der derart Begünstigte nicht dann verpflichtet den Nachteil auszugleichen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Holger
ich habe die Funktion suchen genutzt aber die Antwort auf mein Problem nicht gefunden.
Deshalb versuche ich hier meinen Fall kurz zu schildern.
Trennung Oktober 2005
Davor seit 15 Jahren Steuerklasse Mann 3 Frau 5 und Zusammenveranlagung.
Im Ergebniss einer Steuertiefenprüfung muss ich für die Jahre 2003 bis 2005 Einkommenssteuer Kirchensteuer Soli und Umsatzsteuer Nachzahlen. In der Summe 5300 Euro. Wir haben in den Zeiten unserer Ehe gemeinsam von einem Konto gewirtschaftet.
Die Ex Frau hat für 2004 eine getrennte Veranlagung gewählt. 2003 und 2005 waren wir gemeinsam veranlagt. Im Ergebniss dieser getrennten Veranlagung für 2004 bekam Sie 3800 Euro ausgezahlt. Für mich stand eine Nachzahlung von 2000 Euro für 2004 an.
Nun meine Frage:
1. Ist diese Nachzahlung in Höhe von 5300 Euro hälftig von beiden zu zahlen.
2. ich weiss zwar dass jeder Ehegatte einer gemeinsamen Veranlagung zustimmen muss und unabhängig vom anderen eine getrennte Veranlagung wählen kann. Aber was ist wenn dem anderen auf diese Art und Weise ein heftiger Nachteil entsteht?
Ist der derart Begünstigte nicht dann verpflichtet den Nachteil auszugleichen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Holger