Aufteilung Stererrückerstattung sowie Steuernachzahlung

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    • Aufteilung Stererrückerstattung sowie Steuernachzahlung

      Guten Morgen liebe Forengemeinde,

      ich habe die Funktion suchen genutzt aber die Antwort auf mein Problem nicht gefunden.

      Deshalb versuche ich hier meinen Fall kurz zu schildern.

      Trennung Oktober 2005
      Davor seit 15 Jahren Steuerklasse Mann 3 Frau 5 und Zusammenveranlagung.

      Im Ergebniss einer Steuertiefenprüfung muss ich für die Jahre 2003 bis 2005 Einkommenssteuer Kirchensteuer Soli und Umsatzsteuer Nachzahlen. In der Summe 5300 Euro. Wir haben in den Zeiten unserer Ehe gemeinsam von einem Konto gewirtschaftet.

      Die Ex Frau hat für 2004 eine getrennte Veranlagung gewählt. 2003 und 2005 waren wir gemeinsam veranlagt. Im Ergebniss dieser getrennten Veranlagung für 2004 bekam Sie 3800 Euro ausgezahlt. Für mich stand eine Nachzahlung von 2000 Euro für 2004 an.

      Nun meine Frage:

      1. Ist diese Nachzahlung in Höhe von 5300 Euro hälftig von beiden zu zahlen.
      2. ich weiss zwar dass jeder Ehegatte einer gemeinsamen Veranlagung zustimmen muss und unabhängig vom anderen eine getrennte Veranlagung wählen kann. Aber was ist wenn dem anderen auf diese Art und Weise ein heftiger Nachteil entsteht?
      Ist der derart Begünstigte nicht dann verpflichtet den Nachteil auszugleichen?

      Vielen Dank für Eure Hilfe

      Holger
    • RE: Aufteilung Stererrückerstattung sowie Steuernachzahlung

      Hallo Holger,


      was genau hat deine Frau gewählt?
      Die Einzelveranlagung oder die Aufteilung der Steuerschuld bei gemeinsamer Veranlagung?
      Warum schon in 2004, wenn erst in 2005 die Trennung war?
      Vielen Dank und viele Grüße
      Alana
    • RE: Aufteilung Stererrückerstattung sowie Steuernachzahlung

      Hallo Alana,

      sie hat die getrennte Veranlagung für 2004 gewählt. Für 2003 und 2005 hat sie eine Aufteilung der Steuerschuld bei gemeinsamer Veranlagung gewählt.
      Bei der Trennung war der Steuerbescheid für 2003 schon da. Für 2004 hat sie die getrennte Veranlagung gewählt. Die Steuererstattung 2005 haben wir genutzt um gemeinsame Schulden zu bezahlen.

      Rein vom "Bauchgefühl" müssten doch Steuernachzahlungen und Steuererstattungen hälftig getragen werden.

      Nun ja und 2004 gab es bei Ihr infolge dieser Vorgehensweise eine Auszahlung in Höhe von 3800 Euro und ich darf ca. 2000 Euro nachzahlen.

      Ich bin sehr dankbar für Eure Hilfe

      Holger
    • RE: Aufteilung Stererrückerstattung sowie Steuernachzahlung

      Hallo Holger,

      okay, so langsam kommt Licht ins Dunkel.

      Noch eine Frage, hatte deine Frau Einkommen in diesen Jahren?

      Diese Steuertiefenprüfung für 2003+2005, ist die auf die Aufteilung in 2004 zurückzuführen?

      Was ich noch nicht verstehe:
      Deine Exfrau hat für das Steuerjahr 2005 Aufteilung gewählt bei gemeinsamer Veranlagung.
      Wie kommt es denn da bitte zu einer gemeinsamen Erstattung bzw. so verstehe ich
      Die Steuererstattung 2005 haben wir genutzt um gemeinsame Schulden zu bezahlen.
      Vielen Dank und viele Grüße
      Alana

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Alana ()

    • RE: Aufteilung Stererrückerstattung sowie Steuernachzahlung

      Hallo Alana,

      meine ex Frau hatte Einkommen in diesen Jahren aber viel geringer als mein Einkommen.

      Die Steuertiefenprüfung ist nicht auf Grund der Aufteilung 2004 durchgeführt worden.

      Der Betrag der Steuererstattung von 2005 wurde direkt vom Finanzamt auf das Konto des (unseres) Gläubigers überwiesen um eine gemeinsame Schuld zu tilgen. Nun hat sich im Rahmen der jetzt erst durchgeführten Steuertiefenprüfung eine Steuernachzahlung ergeben. Durch eine Aufteilung will Sie erreichen dass sie nicht hälftig sonder in viel geringerem Maße daran beteiligt ist.

      Vielen Dank Holger
    • RE: Aufteilung Stererrückerstattung sowie Steuernachzahlung

      Hallo Holger,

      eine Aufteilung der Steuerschuld ist steuerrechtlich auch in der Ehe bei gemeinsamer Veranlagung zulässig,
      da steuerrechtlich jeder für seine Schulden haftet.

      Links schicke ich dir per PN, weil ich nicht weiß, ob ich die hier reinstellen darf.

      Auch im Trennungsjahr darf, wenn weiterhin gemeinsame Veranlagung besteht,
      der Ehepartner ohne Zustimmung des Anderen eine Aufteilung der Steuerschuld beantragen,
      ebenso eine Aufteilung der Einkommessteuervorauszahlung für das aktuelle Jahr.

      Deine Exfrau kann diese Aufteilung der Steuerschuld auch weiterhin beantragen, auch noch nach der Scheidung,
      so lange noch nicht vollstreckt ist.

      Jedoch muss sie im Trennungsjahr einer gemeinsamen Veranlagung zustimmen.
      Das hat sie ja in 2005 getan.

      Guck auch mal hier ins Board im Zusammenhang mit Zugewinn:
      Steuerrueckerstattungen/-nachzahlungen im Zugewinnausgleich
      Vielen Dank und viele Grüße
      Alana
    • RE: Aufteilung Stererrückerstattung sowie Steuernachzahlung

      nö Alana,

      Jedoch muss sie im Trennungsjahr einer gemeinsamen Veranlagung zustimmen.
      muss'se nicht ! Steuerrechtlich.

      evtl. familienrechtlich, wenn so eine Besserstellung der (auch getrennt lebenden) Familie ereicht wird.
      Das gilt aber nicht nur für's Trennungsjahr.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Aufteilung Stererrückerstattung sowie Steuernachzahlung

      Hallo Wolfgang,

      dann "sollte", weil sonst lt. der meisten Gerichte als sittenwidrig, Schikane, und nicht im Rahmen der nachehelichen Fürsorgeflicht/eheliche Solidarität.

      Dazu gibt es ein Urteil vom BGH 23.05.2007, Az.: XII ZR 250/04
      Vielen Dank und viele Grüße
      Alana