Ich verscuhe es mal ganz kurz und knapp zu fassen:
mein Sohn ist 18 geworden
der Vater hat den Unterhalt gestoppt -- er war der Meinung er muss nicht zahlen
mein Sohn geht noch zur schule
ich zum Anwalt und wollte den Titel ändern lassen.
mein sohn gab mir ne vollmacht, dass ich die sache für ihn erledige
nun hat das gericht entschieden, dass der kv unterhalt zahlen muss in der von uns geforderten höhe
aber ich bekam die rechnung vom anwalt über 800,--
ich denke wenn meinsohn volljährig ist muss doch er oder die pkh dafür aufkommen?!!!!
ich verfüge über einkommen und habe ein kleines vermögen auf der bank, was in meinen augen mit den anwaltskosten meines sohnes nichts zu tun hat
oder doch?
vielen dank ....für antworten mit beweishintergrund.... habe voll den hals...
lg ulli
mein Sohn ist 18 geworden
der Vater hat den Unterhalt gestoppt -- er war der Meinung er muss nicht zahlen
mein Sohn geht noch zur schule
ich zum Anwalt und wollte den Titel ändern lassen.
mein sohn gab mir ne vollmacht, dass ich die sache für ihn erledige
nun hat das gericht entschieden, dass der kv unterhalt zahlen muss in der von uns geforderten höhe
aber ich bekam die rechnung vom anwalt über 800,--
ich denke wenn meinsohn volljährig ist muss doch er oder die pkh dafür aufkommen?!!!!
ich verfüge über einkommen und habe ein kleines vermögen auf der bank, was in meinen augen mit den anwaltskosten meines sohnes nichts zu tun hat
oder doch?
vielen dank ....für antworten mit beweishintergrund.... habe voll den hals...
lg ulli