Anwaltskosten zur Durchsetzung des Unterhalts eines Volljährigen

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    • Anwaltskosten zur Durchsetzung des Unterhalts eines Volljährigen

      Ich verscuhe es mal ganz kurz und knapp zu fassen:
      mein Sohn ist 18 geworden
      der Vater hat den Unterhalt gestoppt -- er war der Meinung er muss nicht zahlen
      mein Sohn geht noch zur schule

      ich zum Anwalt und wollte den Titel ändern lassen.
      mein sohn gab mir ne vollmacht, dass ich die sache für ihn erledige

      nun hat das gericht entschieden, dass der kv unterhalt zahlen muss in der von uns geforderten höhe

      aber ich bekam die rechnung vom anwalt über 800,--

      ich denke wenn meinsohn volljährig ist muss doch er oder die pkh dafür aufkommen?!!!!

      ich verfüge über einkommen und habe ein kleines vermögen auf der bank, was in meinen augen mit den anwaltskosten meines sohnes nichts zu tun hat


      oder doch?

      vielen dank ....für antworten mit beweishintergrund.... habe voll den hals...
      lg ulli
    • RE: Anwaltskosten zur Durchsetzung des Unterhalts eines Volljährigen

      Hallo Hilla,

      wenn Du über ein kleines Vermögen und über ein ngemessenes Einkommen verfügst, bist Du prozesskostenvorschusspflichtig geegenüber Deinem Sohn, der dann nicht als "arm" im Sinne des Gesetzes angesehen wird.

      Aber:

      Wenn Dein Sohn den Prozess in voller Höhe gewonnen hat, sind ihm mit Sicherheit auch die Prozesskosten auferlegt worden. Er hat dann gegen seinen Vater einen Kostenerstattungsanspruch, der - auf Antrag - gerichtlich in einem Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt werden und aus dem gegen den Vater - wie aus einem Urteil - die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

      Ich hoffe für Dich, dass Du nicht eine eigene Verpflichtung zur Kostentragung bei dem Rechtsanwalt Deines Sohnes unterschrieben hast.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Anwaltskosten zur Durchsetzung des Unterhalts eines Volljährigen

      Hallo Hilla/ulli, was steht denn im Urteil zur Kostenverteilung ?

      wurde denn PKH beantragt ? wenn ja, wann ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Anwaltskosten zur Durchsetzung des Unterhalts eines Volljährigen

      völliges Zitieren des Vorgängerbeitrages entfernt. Hast Du etwa kein Scrollrad an Deiner Maus ? mfg WB

      Darin steht... die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.... das ist mein Ex mann.....

      gehören zu dem Rechtsstreit auch meine Anwaltskosten?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Anwaltskosten zur Durchsetzung des Unterhalts eines Volljährigen

      Original von Prinzip
      Hallo Hilla,

      Ich hoffe für Dich, dass Du nicht eine eigene Verpflichtung zur Kostentragung bei dem Rechtsanwalt Deines Sohnes unterschrieben hast.



      hm, daran kann ich mich absolut nicht erinnern...

      von PKH hat mein Anwalt nie gesprochen... er hat nur gesagt, dass man bei Prozessen für seine Kinder aufkommen muss.

      Ist ja ok, aber mir leuchtet nicht ein...

      der vater hört einfach auf zu zahlen,
      wir wollen nur den Titel abändern lassen
      ich gewinne
      und soll trotzdem zahlen.

      wenn mein Sohn für die Kosten verantwortlich ist, dann soll doch auch der barunterhaltspflichtige Vater mit für die Kosten aufkommen.

      Leider habe ich den Brief in der Firma, aber irgendwas steht drunter, dass mein Anwalt unter Umständen nach dem Kostenfestsetungsverfahren wieder auf diesen Fall zurück kommen wird... das kann dann ja für mich nur positiv sein...??

      ich kann gerne noch mehr sagen, was in dem Urteil steht.... ich danke Ech für jede Hilfe!

      Zitatfunktion "repariert". mfg WB

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    • RE: Anwaltskosten zur Durchsetzung des Unterhalts eines Volljährigen

      Original von Hilla

      Darin steht... die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.... das ist mein Ex mann.....

      gehören zu dem Rechtsstreit auch meine Anwaltskosten??


      Hallo Hilla,
      ja, dazu gehören auch Deine - notwendigen - Rechtsanwaltskosten.

      Bei der Beitreibung von Deinem Mann bestehen 2 Möglichkeiten:

      1. Dein Rechtsanwalt kann die Kosten gem. § 104 ZPO in Deinem Namen festsetzen lassen und in Deinem Namen gegen Deinen Mann die Zwangvolltreckung betreiben.

      2. Dein Rechtsanwalt kann die Kosten im eigenen Namen gem. § 126 ZPO gegen Deinen Mann festsetzen lassen und die Zwangsvollstreckung im eigenen Namen betreiben.

      Er kann allerdings natürlich nicht von Dir die Kosten einfordern und zusätzlich die Festssetzung im eigenen Namen durchführen lassen.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Anwaltskosten zur Durchsetzung des Unterhalts eines Volljährigen

      Hallo,

      eines ist mir jetzt nicht ganz klar:

      Sohn wird 18, somit besteht Anspruch auf Unterhalt gegen BEIDE Elternteile!

      Und... warum hat der Vater geklagt? Da wäre er ja ganz schön dumm gewesen. Sohn müsste doch auf Unterhalt klagen.

      Mir ist auch nicht ganz klar, warum Vater alleine die Kosten trägt, wenn das Gericht den Unterhalt beider Elternteile festgelegt hat!? Mutter kann doch nicht wissen, was sie zu tragen hat?
    • RE: Anwaltskosten zur Durchsetzung des Unterhalts eines Volljährigen

      Original von wg1965

      Und... warum hat der Vater geklagt? Da wäre er ja ganz schön dumm gewesen. Sohn müsste doch auf Unterhalt klagen



      Hallo wg1965,

      nein, geklagt hat der Sohn. Offenbar deshalb, weil der bisherige Unterhalt nicht tituliert oder zeitlich begrenzt war und Vater die Unterhaltszahlungen eingestellt hat.

      MfG
      Prinzip

      Zitatfunktion "repariert". mfg WB

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    • RE: Anwaltskosten zur Durchsetzung des Unterhalts eines Volljährigen

      hallo wg, wer lesen kann ist - besonders in einem textbasierten Forum - klar im Vorteil :P

      warum hat der Vater geklagt?
      hatter nicht. Wurde verklagt.

      Mir ist auch nicht ganz klar, warum Vater alleine die Kosten trägt
      weiler 100% verloren hat.

      wenn das Gericht den Unterhalt beider Elternteile festgelegt hat!?
      wo steht denn das ? 1 ET wurde auf seinen Anteil verklagt !
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Anwaltskosten zur Durchsetzung des Unterhalts eines Volljährigen

      Original von wg1965

      Mir ist auch nicht ganz klar, warum Vater alleine die Kosten trägt, wenn das Gericht den Unterhalt beider Elternteile festgelegt hat!?


      Hallo wg1965,

      verklagt war im vorliegenden Falle nur der Vater. Dessen Haftungsanteil wurde nur gefordert. Selbstverständlich musste das eventuelle Einkommen der Mutter bei der Berechnung des Haftungsanteils des Vaters berücksichtigt werden. Die Mutter war nicht verklagt worden und demgemäß nicht Partei (Beklagte) in diesem Prozeßverfahren. Der Haftungsanteil der Mutter wurde zwar berechnet, aber nicht ausgeurteilt, weil ie am Prozesverfahren nicht beteiligt war.

      Da offenkundig der Haftungsanteil des Vaters zutreffend berechnet wurde, hat der Vater den Prozess zu 100% verloren und damit die Kosten gemäß § 91 ZPO in voller Höhe zu tragen.

      MfG
      Prinzip

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