Hallo,
kann ich die Unterhaltsbeiträge (Trennungsunterhalt) des letzten Jahres dieses Jahr steuerlich als Sonderausgaben (mit Anlage U) oder aussergewöhnliche Belastung geltend machen?
Ich frage aus dem Grunde, weil wir letztes Jahr noch zusammen veranlagt waren?
Gruß
kann ich die Unterhaltsbeiträge (Trennungsunterhalt) des letzten Jahres dieses Jahr steuerlich als Sonderausgaben (mit Anlage U) oder aussergewöhnliche Belastung geltend machen?
Ich frage aus dem Grunde, weil wir letztes Jahr noch zusammen veranlagt waren?
Gruß