Kann der nacheheliche Unterhalt bei Zusammenveranlagung steuerlich abgesetzt werden?

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    • Kann der nacheheliche Unterhalt bei Zusammenveranlagung steuerlich abgesetzt werden?

      Hallo,

      kann ich die Unterhaltsbeiträge (Trennungsunterhalt) des letzten Jahres dieses Jahr steuerlich als Sonderausgaben (mit Anlage U) oder aussergewöhnliche Belastung geltend machen?

      Ich frage aus dem Grunde, weil wir letztes Jahr noch zusammen veranlagt waren?

      Gruß
    • RE: Kann der nacheheliche Unterhalt bei Zusammenveranlagung steuerlich abgesetzt werden?

      Hallo,

      nach den Zu- und Abflussprinzip können grdsl. Ausgaben nur in dem Kalenderjaht geltend gemacht werden, in welchem sie auch tatsächlich abgeflossen sind!?

      Oder habe ich jetzt was missverstanden?
      Gruß
      Peter H.
    • RE: Kann der nacheheliche Unterhalt bei Zusammenveranlagung steuerlich abgesetzt werden?

      Hallo C., entweder ... Oder

      Beides zusammen geht nicht.

      Gemeinsame Veranlagung bedeutet ja dass die günstigere Tabelle angewandt wird, hier wird quasi die eheliche Unterhaltsverpflichtung schon mit einberechnnet.

      Bei getrennter Veranlagung kann der geflossene Unterhalt per Anlage U geltend gemacht werden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kann der nacheheliche Unterhalt bei Zusammenveranlagung steuerlich abgesetzt werden?

      hallo,

      habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Ich lebe von meiner Ex seit fast 2 Jahren getrennt. Ich zahle ihr seitdem Unterhalt. Letztes Jahr waren wir noch zusammen veranlagt, wenn ich jetzt die Steuererklärung für letztes Jahr mache, wollte ich die Unterhaltsbeiträge geltend machen, aber ich weiß nicht, ob das bei Zusammenveranlagung geht.

      gruß