Hallo ,
ich habe nur mal eine allg. Frage zum Sachverhalt, der Ausfallleistung bei der JA-VK.
Wenn der KU- Pflichtige aus Gründen nicht Leistungspflichtig ist, kann der KU-Empfänger bei der JA-VS Leistungen beziehen.
Ist beim Pflichtigen nichts zu holen, wird dann diese Leistung als Ausfallleistung dort gebucht, oder versuchen die evtl. dann diese Leistungen beim KU-Empfänger wieder zu holen, wenn dieser Leistungsfähig ist?
gruss
ich habe nur mal eine allg. Frage zum Sachverhalt, der Ausfallleistung bei der JA-VK.
Wenn der KU- Pflichtige aus Gründen nicht Leistungspflichtig ist, kann der KU-Empfänger bei der JA-VS Leistungen beziehen.
Ist beim Pflichtigen nichts zu holen, wird dann diese Leistung als Ausfallleistung dort gebucht, oder versuchen die evtl. dann diese Leistungen beim KU-Empfänger wieder zu holen, wenn dieser Leistungsfähig ist?
gruss