ausfallleistung

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    • ausfallleistung

      Hallo ,

      ich habe nur mal eine allg. Frage zum Sachverhalt, der Ausfallleistung bei der JA-VK.

      Wenn der KU- Pflichtige aus Gründen nicht Leistungspflichtig ist, kann der KU-Empfänger bei der JA-VS Leistungen beziehen.

      Ist beim Pflichtigen nichts zu holen, wird dann diese Leistung als Ausfallleistung dort gebucht, oder versuchen die evtl. dann diese Leistungen beim KU-Empfänger wieder zu holen, wenn dieser Leistungsfähig ist?

      gruss