Scheidungskosten Vergleichsgebühr

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    • Scheidungskosten Vergleichsgebühr

      Hallo,

      die Scheidung ist durch. Jetzt kam die Rechnung von meinem Anwalt. Ich habe den Anwalt beauftragt. Die Scheidung war "relativ" einfach. Wir waren nur ein Jahr verheiratet und haben keine Ansprüche an den anderen gestellt. Ich und mein EX haben vor der Scheidung geäußert, dass wir auf Rentenansprüche gegenseitig verzichten. Die Aussage von meinem Anwalt war, dass der Versorgungsausgleich trotzdem vom Amtsgericht durchgeführt wird und wir vorab darauf nicht verzichten können. Mein EX hatte keinen Anwalt beauftragt, deshalb hat mein Anwalt einen Kollegen beauftragt beim Scheidungstermin dabei zu sein um den Verzicht auf Rente zu erklären.
      jJetzt bin ich total irritiert, dass mein Anwalt auf seiner Rechgung die Position "Vergleichsgebühr" listet (knapp 600 € ohne MWST). Kann er diese Gebühr tatsächlich in Rechnung stellen? Vorallem für welche Leistung? Mein EX und ich haben gegenseitig auf die Rentenansprüche am Scheidungstermin verzichtet.

      Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

      Viele Grüße
    • RE: Scheidungskosten Vergleichsgebühr

      Hallo Green,

      wenn im Vergleich nur der Verzicht auf Durchführung des Versorgungsusgleichs hinsichtlich der gesetzlichen Rentenanwartschaften geregelt ist, beträgt der Gegenstandswert € 1.000,--. Sollten auch betriebliche oder private Rentenanwartschaften betroffen gewesen sein, wäre der Gegenstandswert € 2.000,--. Der Wert der Ehesache kann selbstverständlich nicht in den Vergleichswert einbezogen werden, weil man sich über die Ehesache nicht vergleichen kann.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Scheidungskosten Vergleichsgebühr

      Sofern das Gericht zunächst die Auskünfte der Versorgungsträger angefordert hat und erst im Scheidungstermin die Protokollierung des gegenseitigen Verzichtes auf Durchführung des VA erfolgte und das Gericht diese Einigung dann genehmigt hat, ist streitig, ob in diesem Fall eine Einigungsgebühr 1003 VV entsteht. Die OLGs urteilen hier unterschiedlich, es kommt also darauf an wo die Scheidung stattgefunden hat.
      Jedenfalls aber entsteht eine Eingiungsgebühr 1003 VV dann nur im Hinblick auf den Stretigegenstand "Versorgungsausgleich", dessen Gegenstandswert max. 2000 € beträgt und durch das Gericht im sog. Streitwertbeschluss festgesetzt wird. Die RA-Gebühr kann daher netto also max. 133 € betragen.
    • RE: Scheidungskosten Vergleichsgebühr

      Vielen Dank für die Antworten.

      Ich und mein EX-Mann hatten bereits im Vorfeld mündlich geäußert, dass wir aufgrund der Kürze unerer Ehe auf Rentenansprüche verzichten, dass hatten wir auch meinem Anwalt mitgeteilt, da wir dachten, dass dann auf einen "Versorgungsausgleichsrechung" verzichtet werden kann, allerdings war die Aussage vom Gericht, dass man vorher nicht darauf verzichten kann, sondern erst bei der Gerichtsverhandlung.

      Wir wurden übrigens in Baden-Württemberg geschieden.

      Kann mein Anwalt überhaupt die Vergleichsgebühr verlangen, wenn wir beide vor der Scheidungsrichterin, von uns aus, auf die Rentenansprüche verzichtet haben?

      Könntest du mir noch die Urteile nenen?
    • RE: Scheidungskosten Vergleichsgebühr

      Gegenstandswert ergibt sich aus § 49 GKG. Da Anträge im Scheidungsverfahren nur durch einen RA gestellt werden können, ist dessen Tätigkeit diesbezüglich grundsätzlich auch zu vergüten

      Vereinbaren die Parteien eines Scheidungsverfahrens mit Genehmigung des Familiengerichts einen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs, so löst dies keine Einigungsgebühr aus. Es fehlt insoweit an einem gegenseitigen Nachgeben, da der Versorgungsausgleich nur einem der Ehepartner zustehen kann und damit nur eine Partei auf den ihr zustehenden Ausgleich verzichtet.

      (OLG Karlsruhe 20.11.2006, 16 WF 108/06)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ad_vocat ()

    • RE: Scheidungskosten Vergleichsgebühr

      Hallo ad_vocat,

      diese Auffassung ist höchst umstritten. Im hiesigen OLG-Bezirk wird die Einigungsgebühr in derartigen Fällen zuerkannt.

      Es handelt sich nämlich um eine Einigungsgebühr und nicht um eine Vergleichsgebühr.Deshalb ist nach hiesiger Auffassung ein "gegenseitiges" Nachgeben nicht erforderlich.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Scheidungskosten Vergleichsgebühr

      Hallo Prinzip,

      völlig korrekt (habe ich oben ja auch geschrieben), auch ich vertrete die Auffassung, dass eine Einigungsgebühr in einem solchen Fall entsteht, allerdings ist mein OLG leider anderer Ansicht.

      Im Übrigen gibt es eben gerade keine Vergleichsgebühr mehr wie noch nach der BRAGO, sondern es genügt schon eine Einigung. Aber was willst Du gegen Dein OLG machen, wenn die Rechtsbeschwerde zum BGH nicht zugelassen wird.

      mfg
    • RE: Scheidungskosten Vergleichsgebühr

      Hallo zusammen,

      wenn ich zusammenfassen darf geht ihr beide davon aus, dass die "Vergleichgsgebühr" die mein Anwalt erhoben hat rechtens ist.
      Dann muss ich das wohl akzetpieren, (obwohl im Beratungsgespräch davon keine Rede war).

      Aber über die Berechnung der Höhe würdet ihr mit zustimmen, dass 566 € zu hoch sind?
      Wie sollte ich weiter vorgehen? Sollte ich meinen Anwalt schriftlich kontatkieren und auf den § 49 GKG hinweisen?

      Nochmals vielen Dank.
    • RE: Scheidungskosten Vergleichsgebühr

      Original von Green

      Wie sollte ich weiter vorgehen? Sollte ich meinen Anwalt schriftlich kontatkieren und auf den § 49 GKG hinweisen?


      Hallo Green,

      ja, so solltst Du vorgehen, vorausgesetzt, in dem Vergleich ist nichts weiter enthalten als der Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Scheidungskosten Vergleichsgebühr

      Hallo,

      was Du auch machen kannst, ist, Dir die Kosten von einem der Scheidungsrechner im Internet ausrechnen zu lassen. Denn die kosten nichts und sind vollkommen "objektiv". Dann hast Du schon einmal einen ersten Orientierungspunkt dafür, wieviel an Kosten eigentlich auf Dich zukommen sollten.
      Einen Scheidungskosten-Rechner findet Du z.B. hier:

      sofort-scheidung-online.com/scheidungskostenrechner.php