Hallo,
die Scheidung ist durch. Jetzt kam die Rechnung von meinem Anwalt. Ich habe den Anwalt beauftragt. Die Scheidung war "relativ" einfach. Wir waren nur ein Jahr verheiratet und haben keine Ansprüche an den anderen gestellt. Ich und mein EX haben vor der Scheidung geäußert, dass wir auf Rentenansprüche gegenseitig verzichten. Die Aussage von meinem Anwalt war, dass der Versorgungsausgleich trotzdem vom Amtsgericht durchgeführt wird und wir vorab darauf nicht verzichten können. Mein EX hatte keinen Anwalt beauftragt, deshalb hat mein Anwalt einen Kollegen beauftragt beim Scheidungstermin dabei zu sein um den Verzicht auf Rente zu erklären.
jJetzt bin ich total irritiert, dass mein Anwalt auf seiner Rechgung die Position "Vergleichsgebühr" listet (knapp 600 € ohne MWST). Kann er diese Gebühr tatsächlich in Rechnung stellen? Vorallem für welche Leistung? Mein EX und ich haben gegenseitig auf die Rentenansprüche am Scheidungstermin verzichtet.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Viele Grüße
die Scheidung ist durch. Jetzt kam die Rechnung von meinem Anwalt. Ich habe den Anwalt beauftragt. Die Scheidung war "relativ" einfach. Wir waren nur ein Jahr verheiratet und haben keine Ansprüche an den anderen gestellt. Ich und mein EX haben vor der Scheidung geäußert, dass wir auf Rentenansprüche gegenseitig verzichten. Die Aussage von meinem Anwalt war, dass der Versorgungsausgleich trotzdem vom Amtsgericht durchgeführt wird und wir vorab darauf nicht verzichten können. Mein EX hatte keinen Anwalt beauftragt, deshalb hat mein Anwalt einen Kollegen beauftragt beim Scheidungstermin dabei zu sein um den Verzicht auf Rente zu erklären.
jJetzt bin ich total irritiert, dass mein Anwalt auf seiner Rechgung die Position "Vergleichsgebühr" listet (knapp 600 € ohne MWST). Kann er diese Gebühr tatsächlich in Rechnung stellen? Vorallem für welche Leistung? Mein EX und ich haben gegenseitig auf die Rentenansprüche am Scheidungstermin verzichtet.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Viele Grüße