Hallo,
meine Noch-Frau und ich haben vereinbart, die Scheidung möglichst kostengünstig zu gestalten und RA-Gebühren sowie Gerichtskosten anschl. zu teilen.
Also habe ich mir einen RA genommen, der das Scheidungverfahren eingeleitet hat.
Über die Teilung sämtlicher Kosten hat mein RA eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellt, wo auch andere Sachen wie der Aufenthalt der Kids etc. geregelt sind. Leider ist diese Vereinbarung noch nicht unterschrieben und plötzlich hat meine Frau erfahren, dass sie einen RA, der sie berät gar nicht bezahlen muß, da ihr Prozeßkosten hilfe oder Beratungshilfe zusteht.
Bleibe ich jetzt trotz mündlicher Vereinbarung auf sämtlichen Kosten sitzen?
Bedeutet Prozeßkostenhilfe auch, dass ihr RA sie dann vor Gericht vertritt oder ist auch das bloße Beraten dann schon für sie umsonst?
Sie bekommt von mir 710 Euro Kindesunterhalt (2 Kids), 250 Euro Trennungsunterhalt, 320 Euro Kindergeld vom Arbamt und verdient selbst noch 700 Euro netto.
Hat sie mit knapp 2000 Euro zur Verfügung stehend Anspruch auf Prozeßkostenhilfe...unvorstellbar!!
Mir verbleiben nach Abzug des Unterhalt für sie und die Kids nur 1300 Euro, hab ich dann auch einen Anspruch??
Danke für eure Antworten.
Gruß
meine Noch-Frau und ich haben vereinbart, die Scheidung möglichst kostengünstig zu gestalten und RA-Gebühren sowie Gerichtskosten anschl. zu teilen.
Also habe ich mir einen RA genommen, der das Scheidungverfahren eingeleitet hat.
Über die Teilung sämtlicher Kosten hat mein RA eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellt, wo auch andere Sachen wie der Aufenthalt der Kids etc. geregelt sind. Leider ist diese Vereinbarung noch nicht unterschrieben und plötzlich hat meine Frau erfahren, dass sie einen RA, der sie berät gar nicht bezahlen muß, da ihr Prozeßkosten hilfe oder Beratungshilfe zusteht.
Bleibe ich jetzt trotz mündlicher Vereinbarung auf sämtlichen Kosten sitzen?
Bedeutet Prozeßkostenhilfe auch, dass ihr RA sie dann vor Gericht vertritt oder ist auch das bloße Beraten dann schon für sie umsonst?
Sie bekommt von mir 710 Euro Kindesunterhalt (2 Kids), 250 Euro Trennungsunterhalt, 320 Euro Kindergeld vom Arbamt und verdient selbst noch 700 Euro netto.
Hat sie mit knapp 2000 Euro zur Verfügung stehend Anspruch auf Prozeßkostenhilfe...unvorstellbar!!
Mir verbleiben nach Abzug des Unterhalt für sie und die Kids nur 1300 Euro, hab ich dann auch einen Anspruch??
Danke für eure Antworten.
Gruß