Unterhaltszahlungen bei Kurzarbeit

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    • Unterhaltszahlungen bei Kurzarbeit

      Hallo,

      ich bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

      Ich bin seit 3 Jahren geschieden und habe aus der Ehe 2 Kinder (8+6 Jahre).
      Seit letztem Monat bin ich nochmals Vater einer Tochter geworden mit meiner neuen Lebensgefährtin.
      Ich bezahle für meine 2 Jungs 535 Euro Unterhalt bei ca 1700 netto Verdienst. (so hat es mein Anwalt ausgerechnet)
      Ab nächster Woche beginnt bei uns die Kurzarbeit, wodurch mir ca 300 Euro fehlen werden.

      Nun meine Frage. Kann ich den Unterhalt neu berechnen lassen und wenn ja wo?
      Wieder bei meinem Anwalt oder woanders?
      Und was muss meine Exfrau beantragen das sie die Differenz bekommen würde. (wir kommen seit geraumer Zeit wieder etwas miteinander aus)

      Schonmal vielen Dank im Voraus für Eure Antwort.

      Gruss
    • RE: Unterhaltszahlungen bei Kurzarbeit

      Hallo Württemberger,

      Arbeitslosigkeit wird als etwas Vorübergehendes angesehen, Kurzarbeit erst recht. Es soll ja Arbeitslosigkeit vermeiden.

      Erst wenn dieser Zustand länger als 6 Monate andauert, macht es Sinn, über eine Absenkung nachzudenken. Ich nehme an, das 3. Kind wurde bei der KU-Berechnung schon berücksichtigt?

      Hast du bei der Einkommenseinbuße das Kurzarbeitergeld mitgerechnet? Scheint mir sehr hoch zu sein.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Unterhaltszahlungen bei Kurzarbeit

      hallo , willkommen in den ISUV Foren.

      Zusätzlich zu Susanne, Du kannst ja in der nun zusätzlich freien Zeit jobben um den "Verlust" aufzufangen. ih Höhe tituliertem KU dürfte das m.E. nicht anzurechnen sein, wenn jemand sowas versuchen sollte.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhaltszahlungen bei Kurzarbeit

      Hallo Susanne

      also diese Summe habe ich von meinem Betriebsleiter genannt bekommen, da nicht nur weniger Stunden habe sondern auch die kompletten Schichtzulagen wegfallen die auch einiges ausmachen.

      Ich bezahl die Summe nur für meine 2 Jungs, für meine Tochter, die bei mir lebt wären es nochmals 179 Euro. Da aber meine Lebensgefährtin und meine Tochter bei mir wohnen bezahl ich das halt so.
      Also insgesamt wären es über 700 Euro Unterhalt.
    • RE: Unterhaltszahlungen bei Kurzarbeit

      Hallo Württemberger,

      na ja, meine Frage hast du nicht wirklich beantwortet. Ich gehe mal davon aus, dass die 300 Euro 'echter' Verlust sind. (also reduziertes Gehalt + Kug).

      Schichtzulagen fallen nicht weg. Sie werden bei der Bemessung von Kug berücksichtigt - sofern sie sozialversicherungspflichtig sind.

      Gruß
      Susanne

      P.S. Schau dir mal der Merkblatt der BA an (in meinem letzten Beitrag). Da ist das Kug eigentlich ganz gut erklärt.
    • RE: Unterhaltszahlungen bei Kurzarbeit

      Hallo Susanne,

      Rein aus Neugier und derzeit für viele sicher nicht uninteressant,

      wie wäre so eine Situation im worst-case-fall also bei ganzmonatiger Kurzarbeit ohne Arbeitseinsatz und 67% KUG ?

      Das heißt bei dem geschilderten Fall sicher 400-500 € weniger Nettoeinkommen.....

      1. Da eine Kurzarbeitsphase neuerdings bis 24 Monate andauern darf und der Arbeitnehmer immer standby sein muss, ist es ja nicht so einfach irgendwo eine geregelte Nebenbeschäftigung auszuführen.
      2. Der Arbeitnehmer hat überhaupt keinen Einfluss auf die eigenen Einbußen und deren Dauer.

      Gruss

      deweles
    • RE: Unterhaltszahlungen bei Kurzarbeit

      Hallo deweles,

      ich bin nicht der Unterhaltsexperte - aber die Situation ist ja vergleichbar mit Arbeitslosigkeit. Die wird zunächst als 'vorübergehend' angesehen. Nach 6 Monaten kann man versuchen, die Unterhaltszahlungen zu senken.

      Das dürfte bei langandauernder Kurzarbeit auch der Fall sein.

      Gruß
      Susanne