Wiederheirat und EU

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Wiederheirat und EU

      Hallo ISUV-er

      habe ich hier ein paar Fragen , die mit meiner 2. Familie zu tun haben und recht ( aus meiner Sicht ) kompliziert erscheinen . Nun aber zu Fakten :

      1. Heirat - 1998
      Trennung - 2001
      Scheidung -2003

      aus der 1.Ehe sind 2 Kids ( 8 und 11 ) sind da .

      2. Heirat -2008
      keine Kinder aus der 2.Ehe

      und ein paar Zahlen gehören auch dazu ;

      mein Netto 3800
      Netto - Ex 1200
      Meine Frau - 0

      Zahlungsverpflichtungen aus der 1. Ehe

      an die Kids - 700 ( tituliert )
      an die Ex - 700 ( Ergebniss einer Abänderungsklage)

      Da meine jetzige Frau keine Deutsche ist und derzeit fließig die Sprache lernt und somit ihr eigenes Einkommen nicht beisteuern kann, bin ich ( wohl ? ) ihr gegenüber unterhaltspflichtig (natürlch nachrangig -3.Rang ) .

      Daher die FRAGE : Das würde aber bedeuten daß sich die EU reduzieren liesse aus der Formel heraus " alles ( die Einkommen ) in einen Topf geteilt durch 3 ) oder habe hier einen Denkfehler gemacht ?.

      Gibts zu ähnlichem Fall eine Rechtsprechung ?
      Vielen DANK für Eure Antworten und schöne Grüße an ALLE ISUV-er

      amg
    • RE: Wiederheirat und EU

      hallo amgolas, wie Du ja selbst weist ist Deine aktuelle Ehefrau bestenfalls in Rangstufe 3.

      die Unterhaltsberechnung geht nach den Rangstufen. Also zuerst die "besseren" Rangstufen, hier
      • minderjährige Kinder
        zuerst deren Unterhalt aus Deinem Einkommen, nach DT

      • betreuende Mutter
        kommt als nächstes dran. Deren EU berechnet sich aus Deinem Resteinkommen (also minus KU) und ihrem Einkommen.

      für aktuelle Ehefrau, weil Rangstufe 3, bleibt dann nur ein evtl. Rest nach Abzug aller vorrangigen Unterhalte, KU + EU_Ex.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Wiederheirat und EU

      Hallo amgolas,

      ich denke, dass Du da ganz vorsichtig sein musst.

      Hier ist ein Beitrag, den Du Dir mal komplett durchlesen solltest, damit Du Dir ein Bild davon machen kannst, was alles passieren kann und wie unterschiedlich die rechtsauffassungen ausgelegt werden können:
      Nachweispflicht

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Max ()

    • Benutzer online 1

      1 Besucher