Hallo, habe mal eine Frage zum ABR.
Wie seht ihr die Chancen für den Vater bei einer ABR-Verhandlung?
geschieden seit 2004, 2 Kinder (12 und 19)
Der Sohn wurde damals mit 16 von der KM rausgeworfen, lebte 2 Jahre beim KV und zog dann in eine eigene Wohnung.
Tochter 12 ging letztes Jahr zum JA und wollte ebenfalls zum KV ziehen. Die KM war einverstanden.
Grund für die Tochter war, dass die Mutter sie häufig geschlagen hat, den Umgang zum Vater verhindern bzw. erschweren wollte/hat, kaum Zeit mit ihr verbracht hat und sich wenig bis garnicht mit ihr beschäftigt hat.
Nun ist der KM aber wohl aufgegangen, dass sie ziemlich hohen KU für die Tochter zahlen soll/muss und setzt sie nun bei jedem Umgang unter Druck, dass sie beim JA sagen soll, sie will zurück zur Mutter.
Bevor die Tochter zum Vater zog, wurde ihr vom Augenarzt eine Brille verordnet, welche ihr die KM aber verweigerte. Erst 3 Monate später, als die Lütte zum KV zog, bekam sie von ihm die verordnete Brille. Bis heute wird ihr an den Umgangs-WE von der KM das tragen der Brille verboten, außerdem darf sie auch die verordneten Medikamente wegen ADS nicht nehmen. Der Impfschutz ist sehr lückenhaft und wird zur Zeit vom KV nach und nach auf Stand gebracht, was von der KM allerdings auch nur mit Geschrei kommentiert wird. Sie holt die Tochter 14-tägig zum Umgang, hat aber bisher kein Interesse an Ferienumgang oder zusätzlichen Tagen gezeigt. Weder zu den Halbjahresferien noch jetzt zu den Osterferien möchte sie die Tochter holen. Sie fährt lieber mit LG allein in Urlaub. Auch an den Umgangs-WE ist sie jeden Samstag bis ca 18 Uhr arbeiten und nicht bereit sich wenigstens hin und wieder mal frei zu nehmen (sie ist mit ihrem Chef zusammen).
Vor diesem Hintergrund ist der KV mit einer Rückkehr der Tochter zur KM nicht einverstanden. Das JA steht hinter ihm.
Sollte die KM ABR-Antrag stellen, will er Klageabweisung beantragen bzw. Gegenklage erheben.
Wie seht ihr seine Chancen bzw. wie sollte er vorgehen?
LG Daisy
Wie seht ihr die Chancen für den Vater bei einer ABR-Verhandlung?
geschieden seit 2004, 2 Kinder (12 und 19)
Der Sohn wurde damals mit 16 von der KM rausgeworfen, lebte 2 Jahre beim KV und zog dann in eine eigene Wohnung.
Tochter 12 ging letztes Jahr zum JA und wollte ebenfalls zum KV ziehen. Die KM war einverstanden.
Grund für die Tochter war, dass die Mutter sie häufig geschlagen hat, den Umgang zum Vater verhindern bzw. erschweren wollte/hat, kaum Zeit mit ihr verbracht hat und sich wenig bis garnicht mit ihr beschäftigt hat.
Nun ist der KM aber wohl aufgegangen, dass sie ziemlich hohen KU für die Tochter zahlen soll/muss und setzt sie nun bei jedem Umgang unter Druck, dass sie beim JA sagen soll, sie will zurück zur Mutter.
Bevor die Tochter zum Vater zog, wurde ihr vom Augenarzt eine Brille verordnet, welche ihr die KM aber verweigerte. Erst 3 Monate später, als die Lütte zum KV zog, bekam sie von ihm die verordnete Brille. Bis heute wird ihr an den Umgangs-WE von der KM das tragen der Brille verboten, außerdem darf sie auch die verordneten Medikamente wegen ADS nicht nehmen. Der Impfschutz ist sehr lückenhaft und wird zur Zeit vom KV nach und nach auf Stand gebracht, was von der KM allerdings auch nur mit Geschrei kommentiert wird. Sie holt die Tochter 14-tägig zum Umgang, hat aber bisher kein Interesse an Ferienumgang oder zusätzlichen Tagen gezeigt. Weder zu den Halbjahresferien noch jetzt zu den Osterferien möchte sie die Tochter holen. Sie fährt lieber mit LG allein in Urlaub. Auch an den Umgangs-WE ist sie jeden Samstag bis ca 18 Uhr arbeiten und nicht bereit sich wenigstens hin und wieder mal frei zu nehmen (sie ist mit ihrem Chef zusammen).
Vor diesem Hintergrund ist der KV mit einer Rückkehr der Tochter zur KM nicht einverstanden. Das JA steht hinter ihm.
Sollte die KM ABR-Antrag stellen, will er Klageabweisung beantragen bzw. Gegenklage erheben.
Wie seht ihr seine Chancen bzw. wie sollte er vorgehen?
LG Daisy
Seit ich so manchen Menschen näher lernte kennen,
möcht ich von meinem Hund mich niemals trennen!
möcht ich von meinem Hund mich niemals trennen!