Hallo Forum,
nun bin ich schon seit 2 Tagen am lesen und habe aber trotzdem nicht das Richtige gefunden!
Vielleicht weiß jemand Bescheid!
Ich habe 4 Kinder die bei der KM leben.
Für den KU habe ich beim JA eine Urkunde erstellen lassen.
Den KU habe ich die ganze Zeit per Dauerauftrag auf das Konto der KM überwiesen.
Nun ist mir leider folgendes passiert:
Der Dauerauftrag lief aus oder ich habe Ihn aus versehen gelöscht.Durch einen Umzug Ende Februar ist mir das nicht aufgefallen, so daß kein KU für März überwiesen wurde.
Bei einem Telefonat mit der KU Anfang März kam es währenddessen zum Streit, weil ich den KU an das Alter der Kinder anzupassen sollte und in Sie mir drohte zum RA zu gehen. Ich teilte Ihr mit, daß ich nur den beurkundeten Betrag bezahle und Sie das(RA) machen kann.
Sie hat mir weder im Telefonat noch schriftlich mit geteilt, daß der KU für März nicht überwiesen wurde!
Nun habe ich Post bekommen (RA) und den Unterhalt sofort nachgezahlt(Dauerauftrag wieder eingerichtet). Ich soll nun für die Kosten des RA aufkommen.
Muss ich das? Ist der sofortige Gang zum RA angemessen, auch wenn die ganze Zeit der Unterhalt gezahlt wurde?
Im Schreiben des Anwaltes hieß es, ich hätte die Zahlung verweigert!
Danke für Eure Antwort!
Grüße
pap4u
nun bin ich schon seit 2 Tagen am lesen und habe aber trotzdem nicht das Richtige gefunden!
Vielleicht weiß jemand Bescheid!
Ich habe 4 Kinder die bei der KM leben.
Für den KU habe ich beim JA eine Urkunde erstellen lassen.
Den KU habe ich die ganze Zeit per Dauerauftrag auf das Konto der KM überwiesen.
Nun ist mir leider folgendes passiert:
Der Dauerauftrag lief aus oder ich habe Ihn aus versehen gelöscht.Durch einen Umzug Ende Februar ist mir das nicht aufgefallen, so daß kein KU für März überwiesen wurde.
Bei einem Telefonat mit der KU Anfang März kam es währenddessen zum Streit, weil ich den KU an das Alter der Kinder anzupassen sollte und in Sie mir drohte zum RA zu gehen. Ich teilte Ihr mit, daß ich nur den beurkundeten Betrag bezahle und Sie das(RA) machen kann.
Sie hat mir weder im Telefonat noch schriftlich mit geteilt, daß der KU für März nicht überwiesen wurde!
Nun habe ich Post bekommen (RA) und den Unterhalt sofort nachgezahlt(Dauerauftrag wieder eingerichtet). Ich soll nun für die Kosten des RA aufkommen.
Muss ich das? Ist der sofortige Gang zum RA angemessen, auch wenn die ganze Zeit der Unterhalt gezahlt wurde?
Im Schreiben des Anwaltes hieß es, ich hätte die Zahlung verweigert!
Danke für Eure Antwort!
Grüße
pap4u