KU Anmahnung RA Kosten

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    • KU Anmahnung RA Kosten

      Hallo Forum,

      nun bin ich schon seit 2 Tagen am lesen und habe aber trotzdem nicht das Richtige gefunden! ;)

      Vielleicht weiß jemand Bescheid!

      Ich habe 4 Kinder die bei der KM leben.
      Für den KU habe ich beim JA eine Urkunde erstellen lassen.
      Den KU habe ich die ganze Zeit per Dauerauftrag auf das Konto der KM überwiesen.

      Nun ist mir leider folgendes passiert:
      Der Dauerauftrag lief aus oder ich habe Ihn aus versehen gelöscht.Durch einen Umzug Ende Februar ist mir das nicht aufgefallen, so daß kein KU für März überwiesen wurde.

      Bei einem Telefonat mit der KU Anfang März kam es währenddessen zum Streit, weil ich den KU an das Alter der Kinder anzupassen sollte und in Sie mir drohte zum RA zu gehen. Ich teilte Ihr mit, daß ich nur den beurkundeten Betrag bezahle und Sie das(RA) machen kann.
      Sie hat mir weder im Telefonat noch schriftlich mit geteilt, daß der KU für März nicht überwiesen wurde!

      Nun habe ich Post bekommen (RA) und den Unterhalt sofort nachgezahlt(Dauerauftrag wieder eingerichtet). Ich soll nun für die Kosten des RA aufkommen.
      Muss ich das? Ist der sofortige Gang zum RA angemessen, auch wenn die ganze Zeit der Unterhalt gezahlt wurde?
      Im Schreiben des Anwaltes hieß es, ich hätte die Zahlung verweigert!

      Danke für Eure Antwort!

      Grüße

      pap4u
    • RE: KU Anmahnung RA Kosten

      Hallo,

      wann wurde der Unterhalt nachgezahlt und von wann datiert Auftrag der KM an RA?

      Was hat der RA gefordert? Nur den Betrag aus der JA-Urkunde oder den von der KM geforderten, angepassten Betrag?

      An sich ist es schon so, dass im Rahmen des Verzugs der Verzugsschaden, dazu gehören i.d.R. Zinsen und auch RA-Kosten, geltend gemacht werden kann. Der Zahlungstermin, 3. Werktag eines jeweiligen Monats, ergibt sich ja wahrscheinlich aus der JA-Urkunde!?
      Gruß
      Peter H.
    • RE: KU Anmahnung RA Kosten

      Hallo Peter,

      erstmal Danke für die Antwort.

      1. Das Schreiben des Anwaltes ist vom 13.03.2009 und am 16.03.2009 habe ich es erhalten.
      Die Frist zur Zahlung von fälligem KU(inklusive. Verzugszinsen) war der 25.03.2009. Am 18.03.2009 habe ich den KU inklusive Verzugszinsen überwiesen.

      Wie beschrieben wurde das Geld die ganze Zeit als Dauerauftrag überwiesen (wie jetzt auch wieder eingerichtet).

      Der Anwalt schreibt weiter:

      "...weisen wir darauf hin, dass Sie aus Verzugsgründen verpflichtet sind, die Kosten, die durch unsere Beauftragung entstanden sind, zu übernehmen."

      Ist das Verhalten (`juristisch´) angemessen oder hätte da erst einmal eine Anmahnung der KM folgen müssen?
      Ich weiß, daß ich verpflichtet bin das Geld zum Ersten des Monats oder früher zu zahlen. Aber es war keine "böse" Absicht.

      2. Es geht nur um den titulierten Betrag

      Gruß

      papa4u