Hallo Zusammen!
Mein Lebensgefährte wurde vom Jugendamt gebeten, seine finanzielle Situation zur Neuberechnung des Unterhalts für seinen 10-jährigen Sohn mitzuteilen.
Sein monatliches Nettoeinkommen beträgt 1.763,74 Euro.
Er erhielt Urlaubs- und Weihnachtsgeld, was das Einkommen in den Monaten Juni und November natürlich erhöht hat.
Dazu meine erste Frage: Im Internet habe ich gelesen, dass vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld nur je 1/12 zur Berechnung des Unterhalts hinzugezogen werden dürfen.
Entspricht das der Wahrheit?
Außerdem erhielt er als Einmalzahlung im Dezember einen Leistungsbonus, der wieder das Einkommen erhöht hat.
Das Jugendamt hat anhand der letzten 12 Lohnabrechnungen ein Durchschnitts-Nettoeinkommen von 2.048,30 Euro (unterhaltsrechtliches Einkommen 1.945,88 Euro) errechnet.
Wie kann es sein, dass solche Einmalzahlungen zur Unterhaltsberechnung hinzugezogen werden?
Diesen Leistungsbonus bekommt er vielleicht nie wieder, oder er varriiert drastisch im Betrag.
Da es sich bei diesen Zahlungen ja um freiwillige Leistungen vom Arbeitgeber handelt und kein Rechtsanspruch besteht, kann es ja jederzeit passieren, dass sie nicht mehr gezahlt werden.
Wie wirkt sich das auf die zukünftigen Unterhaltszahlungen aus?
Werden ausbezahlte Überstunden bei der Berechnung berücksichtigt?
Haben Kredit- bzw. Hypothekzahlungen für Eigentum Auswirkungen auf die Berechnung?
Wie verhalten wir uns, wenn unsere Familienplanung von Erfolg gekrönt ist und wir ein Kind bekommen? Wird der Unterhalt dann erneut berechnet?
Hoffe, ich habe meine Fragen verständlich formuliert und freue mich auf Eure Antworten!
Gruß
ReSa
Mein Lebensgefährte wurde vom Jugendamt gebeten, seine finanzielle Situation zur Neuberechnung des Unterhalts für seinen 10-jährigen Sohn mitzuteilen.
Sein monatliches Nettoeinkommen beträgt 1.763,74 Euro.
Er erhielt Urlaubs- und Weihnachtsgeld, was das Einkommen in den Monaten Juni und November natürlich erhöht hat.
Dazu meine erste Frage: Im Internet habe ich gelesen, dass vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld nur je 1/12 zur Berechnung des Unterhalts hinzugezogen werden dürfen.
Entspricht das der Wahrheit?
Außerdem erhielt er als Einmalzahlung im Dezember einen Leistungsbonus, der wieder das Einkommen erhöht hat.
Das Jugendamt hat anhand der letzten 12 Lohnabrechnungen ein Durchschnitts-Nettoeinkommen von 2.048,30 Euro (unterhaltsrechtliches Einkommen 1.945,88 Euro) errechnet.
Wie kann es sein, dass solche Einmalzahlungen zur Unterhaltsberechnung hinzugezogen werden?
Diesen Leistungsbonus bekommt er vielleicht nie wieder, oder er varriiert drastisch im Betrag.
Da es sich bei diesen Zahlungen ja um freiwillige Leistungen vom Arbeitgeber handelt und kein Rechtsanspruch besteht, kann es ja jederzeit passieren, dass sie nicht mehr gezahlt werden.
Wie wirkt sich das auf die zukünftigen Unterhaltszahlungen aus?
Werden ausbezahlte Überstunden bei der Berechnung berücksichtigt?
Haben Kredit- bzw. Hypothekzahlungen für Eigentum Auswirkungen auf die Berechnung?
Wie verhalten wir uns, wenn unsere Familienplanung von Erfolg gekrönt ist und wir ein Kind bekommen? Wird der Unterhalt dann erneut berechnet?
Hoffe, ich habe meine Fragen verständlich formuliert und freue mich auf Eure Antworten!
Gruß
ReSa