Kindesunterhalt - Bonuszahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld

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    • Kindesunterhalt - Bonuszahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld

      Hallo Zusammen!

      Mein Lebensgefährte wurde vom Jugendamt gebeten, seine finanzielle Situation zur Neuberechnung des Unterhalts für seinen 10-jährigen Sohn mitzuteilen.

      Sein monatliches Nettoeinkommen beträgt 1.763,74 Euro.

      Er erhielt Urlaubs- und Weihnachtsgeld, was das Einkommen in den Monaten Juni und November natürlich erhöht hat.

      Dazu meine erste Frage: Im Internet habe ich gelesen, dass vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld nur je 1/12 zur Berechnung des Unterhalts hinzugezogen werden dürfen.
      Entspricht das der Wahrheit?

      Außerdem erhielt er als Einmalzahlung im Dezember einen Leistungsbonus, der wieder das Einkommen erhöht hat.

      Das Jugendamt hat anhand der letzten 12 Lohnabrechnungen ein Durchschnitts-Nettoeinkommen von 2.048,30 Euro (unterhaltsrechtliches Einkommen 1.945,88 Euro) errechnet.

      Wie kann es sein, dass solche Einmalzahlungen zur Unterhaltsberechnung hinzugezogen werden?
      Diesen Leistungsbonus bekommt er vielleicht nie wieder, oder er varriiert drastisch im Betrag.
      Da es sich bei diesen Zahlungen ja um freiwillige Leistungen vom Arbeitgeber handelt und kein Rechtsanspruch besteht, kann es ja jederzeit passieren, dass sie nicht mehr gezahlt werden.
      Wie wirkt sich das auf die zukünftigen Unterhaltszahlungen aus?

      Werden ausbezahlte Überstunden bei der Berechnung berücksichtigt?

      Haben Kredit- bzw. Hypothekzahlungen für Eigentum Auswirkungen auf die Berechnung?

      Wie verhalten wir uns, wenn unsere Familienplanung von Erfolg gekrönt ist und wir ein Kind bekommen? Wird der Unterhalt dann erneut berechnet?

      Hoffe, ich habe meine Fragen verständlich formuliert und freue mich auf Eure Antworten!

      Gruß
      ReSa
    • RE: Kindesunterhalt - Bonuszahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld

      Hallo ReSa,


      Dazu meine erste Frage: Im Internet habe ich gelesen, dass vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld nur je 1/12 zur Berechnung des Unterhalts hinzugezogen werden dürfen. Entspricht das der Wahrheit?


      Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden auf den Monat runterrechnet - deshalb 1/12.

      Wie kann es sein, dass solche Einmalzahlungen zur Unterhaltsberechnung hinzugezogen werden?


      Sind doch auch Einkommensbestandteile.

      Diesen Leistungsbonus bekommt er vielleicht nie wieder, oder er varriiert drastisch im Betrag. Da es sich bei diesen Zahlungen ja um freiwillige Leistungen vom Arbeitgeber handelt und kein Rechtsanspruch besteht, kann es ja jederzeit passieren, dass sie nicht mehr gezahlt werden.
      Wie wirkt sich das auf die zukünftigen Unterhaltszahlungen aus?


      Wenn jetzt aus den letzten 12 Monaten der Unterhalt errechnet wird, dann gilt der solange, bis es geändert wird. Evtl. ändert auch der Wegfall eines Teils des Weihnachtsgeldes nix an der Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle.

      Werden ausbezahlte Überstunden bei der Berechnung berücksichtigt?


      Ja - sind auch Einkommensbestandteile.

      Haben Kredit- bzw. Hypothekzahlungen für Eigentum Auswirkungen auf die Berechnung?


      Nur wenn die Schulden vor dem Kind da waren.

      Wie verhalten wir uns, wenn unsere Familienplanung von Erfolg gekrönt ist und wir ein Kind bekommen? Wird der Unterhalt dann erneut berechnet?


      Das solltet ihr dann in Gang bringen, da es ja dann einen oder evtl. zwei Unterhaltsberechtigte mehr gibt.


      LG - Karbon


      PS: Max - kannste mal drüberlesen, ob ich keinen Murks geschrieben habe?

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Kindesunterhalt - Bonuszahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld

      Hallo Karbon,

      kleine Korrektur:

      Haben Kredit- bzw. Hypothekzahlungen für Eigentum Auswirkungen auf die Berechnung?


      Die Kredittilgung für Eigentum kann als sekundäre Altersvorsorge bis maximal 4% vom Bruttoeinkommen herangezogen werden. Solange der Mindestunterhalt bezahlt werden kann, sind diese 4% vom Nettoeinkommen zur Bereinigung abzugsfähig.
      Die Zinsen sind dann abzugsfähig, wenn bei der Berechnung des Einkommens ein Wohnwert für das Wohnen in der eigenen Immobilie angesetzt wurde. Dies ist wohl hier nicht der Fall.

      Grüße
    • RE: Kindesunterhalt - Bonuszahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld

      Hallo ReSa, erst mal Willkommen in den ISUV Foren.

      Für die Ermittlung des "unterhaltsrelevanten Einkommens (URE) werden i.d.R. alle Einkommen der letzten 12 Monate zusammengezählt. Und daraus dann der Mittelwert gebildet.
      Es werden alle Einkommen (auch Steuerrückerstattung) genommen. Wenn er meint dass bestimmte Posten nicht dazu gehören das mit Begründung auch mitteilen. Ebenso Kosten die er geltend machen will, wie z.B. Fahrtkosten zur Arbeit.

      Wie kann es sein, dass solche Einmalzahlungen zur Unterhaltsberechnung hinzugezogen werden?
      was Du hier nennst sind wohl regelmäßige Zahlungen, die halt nur 1x pro Jahr kommen. Aber Teile des Gehaltes sind.

      Haben Kredit- bzw. Hypothekzahlungen für Eigentum Auswirkungen auf die Berechnung?
      nein. Es sei denn die Kinder profitieren davon, also wohnen in dem Haus.

      wir ein Kind bekommen? Wird der Unterhalt dann erneut berechnet?
      dann wird neu berechnet werden, es kommt dann ja mind. 1 Berechtige/r dazu.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kindesunterhalt - Bonuszahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld

      Hallo

      @Max

      Zitat:
      Haben Kredit- bzw. Hypothekzahlungen für Eigentum Auswirkungen auf die Berechnung?


      Die Kredittilgung für Eigentum kann als sekundäre Altersvorsorge bis maximal 4% vom Bruttoeinkommen herangezogen werden. Solange der Mindestunterhalt bezahlt werden kann, sind diese 4% vom Nettoeinkommen zur Bereinigung abzugsfähig.
      Die Zinsen sind dann abzugsfähig, wenn bei der Berechnung des Einkommens ein Wohnwert für das Wohnen in der eigenen Immobilie angesetzt wurde. Dies ist wohl hier nicht der Fall

      Wobei das von OLG zu OLG anscheinend unterschiedlich gehandhabt werden kann.
      Hier z.B. OLG Hamm (Leitlinien)

      5.5.
      Im Kindesunterhalt bemisst sich der Wohnvorteil des pflichtigen Elternteils nach dem vollen Mietwert. Während der Trennungszeit der Eltern kann es jedoch wegen der noch nicht bestehenden Verwertungsobliegenheit geboten sein, nur den angemessenen Wohnwert unter Berücksichtigung der unter Nr. 5.2 genannten Belastungen anzusetzen. In engen wirtschaftlichen Verhältnissen kann der Tilgungsanteil als Vermögensbildung außer Ansatz bleiben.

      10.4.2
      Beim Unterhalt für minderjährige und privilegierte volljährige Kinder sind Schulden nach obiger Maßgabe regelmäßig nur dann voll berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt sichergestellt wird. Andernfalls ist lediglich ein Anwachsen der Verbindlichkeiten zu ver-meiden (nur Abzug von Kreditzinsen).

      Kommt jetzt natürlich drauf an wann genannte Hypothek aufgenommen wurde.
      Wenn also der Mindestunterhalt gezahlt wird, kann neben Zinsen auch die Tilgung abgezogen werden. So verstehe ich das, lass mich jedoch jederzeit und gern eines Besseren belehren.

      Grüßle dream
    • RE: Kindesunterhalt - Bonuszahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld

      Hallo Dream,

      Wenn also der Mindestunterhalt gezahlt wird, kann neben Zinsen auch die Tilgung abgezogen werden.

      Gerade Hamm ist da wesentlich konkreter, als die anderen OLGs, wenn man das als konkret beteichnen kann.
      Letztlich ist es immer eine Einzelfallentscheidung, wobei Du davon ausgehen solltest, dass die Gerichte da nicht ab dem Mindestunterhalt, sondern frühestens ab Stufe 3 - 4 die Tilgung anerkennen. Auch muss diese nicht voll, sondern kann auch nur teilweise angerechnet werden.
      Aber bitte beachten: Die Schulden müssen zusätzlich ehebedingt sein und die Kinder müssen davon profitieren.

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Max ()