Spielsüchtige Ehefrau-Chance auf Alleinsorge?

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    • Spielsüchtige Ehefrau-Chance auf Alleinsorge?

      Ich bin buchstäblich am Ende-nicht nur meines Lateins.
      Die Sache ist die, dass meine Frau seit fast drei Jahren im Internet zockt.
      Sie setzt auf Fußballspiele sämtlicher Ligen, Tennis, Leichtathletik, es gibt wohl keine Sportart, auf die sie nicht bereits gesetzt hätte.
      Nun wurde uns vor gut einem Jahr ein Sohn geboren.
      Sie hatte geschworen, spätestens mit Geburt des Kindes aufzuhören.
      Wer Suchtkranke kennt, weiß, wie die Sache weiterging.
      Um sich das Wissen für die Tips anzueignen, verbringt sie jede, aber auch jede freie Minute vor dem Laptop. Googelt Namen der US-Ligen, holt sich die "heißesten Tips" in Wettforen undundund.
      Geht vor vier Uhr früh nie ins Bett. Um das Kind hat sie sich so gut wie nie gekümmert, auch nicht während ihrer Elternzeit.
      Mittlerweile beträgt ihr Schuldenstand ca. 23.000,- EUR. Da ich allein für die Kosten des Haushalts aufkam und aufkomme häufen sich auch bei mir Schulden an.

      Ich hatte mich bei einer RAin erkundigt, ob ich bei einer Scheidung eine realistische Chance auf das Sorgerecht hätte.
      Sie meinte, allenfalls nach dem ich meinen Teil der Elternzeit (2 Monate) mit dem Kleinen verbracht hätte.
      Entscheiden wird wohl das Familiengericht..
      Nach welchen Kriterien?
      Ich habe mir zwar Kopien ihrer Internetzocke angelegt, aber wird die das interessieren? Was, wenn sie sagt, ja, ich habe gezockt, gehe ab morgen in Therapie?
      Ich habe versucht, im Netz fündig zu werden, doch dort liest man seltsamerweise ausschließlich von spielsüchtigen Männern.

      Wäre für sachdienliche Hinweise sehr dankbar.
    • RE: Spielsüchtige Ehefrau-Chance auf Alleinsorge?

      Hallo (soviel Zeit sollte sein), ich grüße Dich auch sehr freundlich. Siehe Netikette

      Immerhin hast Du mit Wissen der Spielsucht das Kind mit KM in die Welt gesetzt.
      Und wer hat das Kind während "ihrer Elternzeit" betreut ?

      Bevor hier über Entzug der elterlichen Sorge geredet wird kommt doch erst mal "welche Hilfen kann man KM geben um von der Sucht weg zu kommen".
      Du schreibst nun nix was Du, Ihr, schon versucht habt.

      Ihr habt ja beide die elterliche Sorge. Da kommt m.E. sowieso nur in Frage sich über das ABR zu unterhalten, ggf. vor Gericht zu streiten. Dazu müßtest Du einen Plan parat halten wie Du die Betreuung organisieren willst.
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    • RE: Spielsüchtige Ehefrau-Chance auf Alleinsorge?

      Hallo Wolfgang,

      Du hast Recht, ich hätte natürlich gar nicht erst das "Kind in die Welt setzen" (wie sich das anhört....) sollen.
      Aber, als Angehörige(r) eine(s) Suchtkranken (egal ob Alkohol o.Ä.) ist man u.U. versucht, den Beteuerungen (das letzte Glas, das letzte Mal, die letzte Einzahlung, -der letzte Spruch lautete"Wenn er geboren ist, höre ich auf") Glauben zu schenken.
      Sollte man sein lassen.
      Ich war in einer Suchtberatungsstelle für Angehörige.
      Tenor: Jede Sucht bleibt bis zum Tode im Gedächstnis gespeichert.
      So redet man ja nicht ohne Grund von trockenen (und nicht ehemaligen) Alkoholikern.
      Ich jedenfalls habe nach drei Jahren, vielen tausend Euro und einem Leben, in welchen man jeden Tag den nächsten herbeisehnt, die Schnauze gestrichen voll.
      Ich bin schließlich nicht ihr Leibeigener und habe zu warten ob und ggf. wann Madame sich bequemen einzusehen, dass sie ein Problemchen haben könnte.
      Und meinem Sohn sollte dieses ebensowenig zugemutet werden.
      Läge der Fall umgekehrt, der Mann wäre spielsüchtig, wäre das ABR schneller bei der Mutter als man "Betfair" sagen könnte.

      Ich habe bloß große Bedenken hinsichtlich des Gerichts, auf die kommt es ja an. Die fordern, so las ich, eine Stellungnahme des JA an.
      Was die dortige MA schreibt, wird umgesetzt.
      Beschwerdemöglichkeit, Instanzenweg-njet.

      Die Sache mit der Betreuung hatten wir organisiert, er hat am Mai einen Krippenplatz (Vollzeit) ich habe ohnehin einen Heimarbeitsplatz, muß nur 50% meiner Arbeitszeit im Büro sein, meine Mutter ist Rentnerin und lebt "um die Ecke".

      Während ihrer Elternzeit musste ich mehrere Male Urlaub nehmen, da sie "nicht mehr klar kam". Nachvollziehbar, wenn Frau wochenlang nur eine Stunde pro Nacht schläft.
      Kam ich von der Arbeit nach Hause, hat sie mir sofort das Kind in die Hand gedrückt, Spazieren, Essen, Waschen, Ins-Bett-Bringen, alles meine Jobs. Am Wochenende und an den Tagen, in denen ich zur Heimarbeit zu Hause weilte (2mal/Woche), hatte ich die Betreuung ganz übernommen.
    • RE: Spielsüchtige Ehefrau-Chance auf Alleinsorge?

      Hallo grummeln,


      weiss Deine Frau von Deinem Wunsch die Ehe zu beenden?

      Ist ihr klar, dass Du Dich in diesem Fall, notfalls vor Gericht, über das ABR/ASR für Euren Sohn streiten würdest?

      Ist Deine Frau schon mal selbst beim Arzt gewesen wegen der Sucht?


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Spielsüchtige Ehefrau-Chance auf Alleinsorge?

      Hallo grummeln,

      ja du hast recht, dass ein/e Süchtige/r immer nur trocken sein kann, aber seine Sucht immer mit sich trägt.

      Als persönlich Betroffener möchte ich gern etwas aus meiner eigenen Geschichte schreiben. Denn ich bin auch ein Spielsüchtiger.

      1. Nur wenn deine Frau den Willen zeigt etwas dagegen zu tun, gibt es eine Chanche. Alles andere ist auswegslos.

      2. Natürlich trage ich meine Sucht mit mir rum, kann aber damit leben.

      3. Das ging aber nur, weil ich mich in eine stationäre Behandlung begeben habe, die ich wollte und weil ich immer wachsam bin.

      4. Eine Sucht hat ganz viele verschiedene Hintergründe, die oft in der vergangeheit des/der Betroffenen liegen.

      5.Als als ich noch verheiratet war, war ich unzuverlässich und habe u.a. gelogen.

      6. Heute nehme ich alles auf mich um meinem Kind ein guter Vater zu sein und habe ein super Verhältnis zu meiner Tochter, auch wenn ich nach der Scheidung das Kind nur am Wochenende und in teilweise in den Ferien sehe.

      Ich will damit sagen, dass solange deine Frau die Sucht nicht von selbst beenden will, habt ihr keine egal wie geartete Zukunft. Nur angehen kann sie es nur ganz alleine. DU kannst dazu wenig beitragen. Außer ihr den Zugang zum Suchtmittel Geld anzuschneiden.

      Vielleicht hilft dir das ein wenig einen Einblick in das Thema Sucht zu bekommen.

      Hätte übrigens meine Ex versucht das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter zu erstreiten, wäre ich auf die Barrikade gegangen. Das ist aber zum Glück nie ein Thema gewesen.

      Dir wünsche ich ganz viel Kraft. Und denke bitte immer daran, das auch wenn ein Elternteil krank ist, und Spielsucht ist eine Krankheit, das es deine Ex immer noch die Mutter eures Kindes ist. Aber solange sie sich nicht ändert, solltest du das Kind schützen. Ob da das alleinige Sorgerecht weiterhilft, vermag ich nicht zu beurteilen.

      Viele Grüße
      postmann
      6.
    • RE: Spielsüchtige Ehefrau-Chance auf Alleinsorge?

      Hallo Carbon,

      nein, das weiß sie nicht.
      Sie würde wohl sofort ihre Arbeit einstellen-äußert sie doch täglich, dass ihr der 30-Stunden-Job zu wenig Zeit für das Kind lassen würde.
      Nur, dass sie sich hier mit vielem, jedoch nicht dem Kleinen beschäftigt....
      Ihr fehlt schlicht die Zeit für´s Zocken.

      Gruß
      grummeln
    • RE: Spielsüchtige Ehefrau-Chance auf Alleinsorge?

      Hallo postman,

      danke für die -doch recht persönlichen- Zeilen.
      Ich freue mich für Dich bzw. für Euch, dass Du einen Weg aus der Sucht gefunden hast.
      Meine Frau meint, wie viele Süchtige, kein Problem zu haben.
      Und niemand ahnt etwas.
      Schließlich hinterlässt ja Spielsucht weder eine Fahne noch Zittern.
      Vielleicht hatte ich mich mißverständlich ausgedrückt.
      Ich möchte das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, der Junge soll bei mir leben. Es soll ihm erspart bleiben, mit einem süchtigem Elternteil zu leben. Ich selbst musste dies lange genug, bis meine Mutter den Mut gefunden hatte, sich von meinem Vater zu trennen.
      Auch ich habe mir die Sache viel zu lange mit angesehen.
    • RE: Spielsüchtige Ehefrau-Chance auf Alleinsorge?

      Hallo grummeln,


      Du bist also wildentschlossen Dich scheiden zu lassen und für Euer Kind das ABR zu beantragen? Von all dem weiss Deine Frau noch nix - und sie meint auch, sie hat kein Problem - heißt, sie selbst war noch nie beim Arzt/Therapie o.ä. ? Und hat dementsprechend auch noch keine Therapie abgebrochen?

      Es ist nicht so, dass ich Dich nicht verstehen könnte, wenn das alles wahr ist (was wir hier erst mal unterstellen) - aber wie willst Du das alles und die Spielsucht Deiner Frau (und die darauf Deiner Meinung nach zurückzuführende bzw. im Trennungsfall drohende Vernachlässigung Eures Kindes) einem Richter beweisen?

      Wäre es nicht erst mal eine Möglichkeit, das Jugendamt, den Kinderschutzbund, die Diakonie oder sonstwen zur Hilfe zu holen? Warum willst Du nicht dort für Deine Frau und Dein Kind die Möglichkeiten ausloten, Deiner Frau - und damit letztlich auch dem Kind - zu helfen?


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Spielsüchtige Ehefrau-Chance auf Alleinsorge?

      Hi Karbon,

      nur so viel:
      Ich habe nach vier Jahren SCHLICHT UND ERGREIFEND KEINEN BOCK MEHR!
      Ist das denn so schwer zu verstehen?
      So wie Du kann nur jemand schreiben, der noch nie mit einem/einer Süchtigem/n zu tun hatte.
      Lies mal entsprechende Literatur oder unterhalte Dich mit Betroffenen, also Familenangehörigen.
      In meinem Fall:
      Spricht man sie darauf an, schreit (nicht antwortet, sondern schreit-und dabai ist es ihr scheißegal, dass der Junge gerade beim Essen sitzt) sie durch die Bude, dass es mich einen Scheissdreck anginge, es schließlich ihre Kohle wäre, sie ohnehin keinen Bock hätte, hier etwas zu investieren (sie meint, dass sie nicht bereit ist, sich an Kosten für Lebenshaltung oder Miete zu beteiligen).
      Früher war sie mal "sanfter drauf" da hat sie (das machen alle Süchtigen so) versprochen, "im neuen Jahr", "nach meinem Geburtstag", "nach der Geburt des Kleinen" aufzuhören.
      Beim Trinker wird schließlich auch das letzte Glas vom allerletzten gefolgt.
      Ich bin nicht ihr verdammter Leibsklave-irgendwann ist genug.
      Übrigens bin ich mit der Zeit sowie dem Geld, welches ich schon investiert habe, laut Suchtberatungsstelle (die ich im Gegensatz zu ihr aufgesucht habe) als Co-Abhängiger anzusehen.

      Ich nehme an, hinter Deinem Pseudonym versteckt sich eine Frau.
      Läge der Fall dergestalt, Mann seit vier Jahren schwerer Trinker, Frau will sich scheiden lassen und Alleinsorge beantragen, würdest Du der Frau nahelegen, dem Mann die Hand zu reichen, schon im Interesse des Kindes? Wirklich?

      Was die Beweisfrage angeht:
      Ich habe Ausdrucke ihrer sämtlichen Spielaktivitäten und Einzahlungen-umfasst zahlreiche Bände.
    • RE: Spielsüchtige Ehefrau-Chance auf Alleinsorge?

      hallo g., Du vergreifst Dich hier im Ton ! X( Lade nicht Deinen Frust hier an den Antwortenden ab !

      Karbon hat nach
      Möglichkeiten ausloten, Deiner Frau - und damit letztlich auch dem Kind - zu helfen?
      gefragt !
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Spielsüchtige Ehefrau-Chance auf Alleinsorge?

      Sorry, wenn das so rübergekommen ist.
      Wonach ich hier suchte, war -möglichst juristischer- Rat, auf welchem Wege ich -im Interesse meines Kindes- die Alleinsorge erhalten könnte.
      Verhaltenshinweise und Ratschläge wollte ich keine.
      Es ist für mich schwer nachvollziehbar, dass jemand davon ausgeht, ein Mensch, der eine bisher vier Jahre (!!) dauernde Suchtkarriere hinter sich hat, bedarf lediglich eines Gesprächs o.Ä. und dann ginge es schon.

      Jemand, der so stark abhängig ist-Spielsucht ist wesentlich ruinöser als z.B. Alkoholismus- verändert sich im Wesen, wird zum Tier.
      Glaubt mir, nach vier Jahren WILL man (Frau) nicht mehr mit dem, was sich da aus dem einst geliebten Menschen entwickelt hat, zusammenleben.
      No way.

      Ich wäre weiterhin dankbar, wenn mir jemand Lösungsansätze aufzeigen könnte, wie ich an das ABR gelangen könnte.
      Nach allem, was ich erlebt habe, ist dies der einzige Weg, meinen Sohn aus diesem Sumpf herausholen.
    • RE: Spielsüchtige Ehefrau-Chance auf Alleinsorge?

      Hallo grummeln,


      Du mußt mich nicht anschreien - ich bin nicht blind ;)
      Ich verstecke mich nicht - es ist für jeden klar erkennbar, dass ich eine Frau bin.
      Wer sagt Dir, dass ich keine Erfahrungen mit Süchtigen habe? Vielleicht ist genau das der Grund, warum ich so penetrant frage.

      Ob Mutter oder Vater, ist mir schlicht und ergreifend egal - ich stehe immer auf Seiten des Schwächeren - d.h. in solchen Fällen des Kindes.

      Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn ich als Richterin über einen solchen Fall zu entscheiden hätte (Gottseidank muss ich das nicht), würde ich Dir aufgrund der bisher geschilderten Punkte das ABR nur befristet geben - bis zu dem Zeitpunkt an dem Deine Frau eine Therapie erfolgreich abgeschlossen hat. (Geht vermutlich nicht - also besteht eine 50 %ige Chance, das der Richter Dir glaubt - und nicht Deiner Frau)

      Alle anderen Fragen/Ratschläge und sonstige Hinweise verkneife ich mir jetzt, da ich den Eindruck habe, Du liest in Beiträgen nur das, was Du lesen willst.


      Alles Gute - vor allem für Euer Kind


      Karbon


      Edit: Ich kann es doch nicht lassen noch hinzuzufügen, warum ich so darauf rumreite, dass Deiner Frau geholfen werden soll: Euer Problem ist nicht gelöst, wenn Du das ABR erhältst - der Mutter wird das Umgangsrecht bleiben - d.h. sie hätte dann ein ganzes Wochenende das Kind allein - ohne Dich im Hintergrund. Und dann ?

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Karbon ()

    • RE: Spielsüchtige Ehefrau-Chance auf Alleinsorge?

      Hi Karbon,

      vielen Danke für Deine erklärenden Worte.
      Was ich nicht verstehe, ist Deine Angabe, nach der Du, so Du Richterin wärst, mir das ABR maximal auf Zeit geben würdest.
      Also stehst Du auch auf der Seite, dass grundsätzlich ein Kind zur Mutter gehört und hiervon -wenn überhaupt- nur in ganz krassen Ausnahmefällen abgewichen werden soll?
      Sorry, aber das ist Rollenverteilung à la 19.Jahrhundert.
      Ich denke, diese Zeiten sind überwunden?
      Sollte ich mich da so getäuscht haben?
      Frauen= Kinder und Küche
      Männer=Karriere?

      Nach Meinung von Menschen, die sich mit der Materie beruflich auskennen, braucht ein solch schwerer Fall eine lange, sehr lange Behandlung. Und-es ist wiederum wie beim Alki-die Sucht bleibt. Bis ans Lebensende.

      Es geht mir nicht darum, ihr den Kleinen vorzuenthalten.
      Die Frage ist schlicht, wo wird er es besser haben.
      Bei Person a, die hochverschuldet ist, ihre Wutausbrüche nicht mehr unter Kontrolle hat und ihm allenfalls eine Stunde pro Tag widmet oder Person b, welche sich-so gut es ihr möglich ist, um ihn kümmert, mitihm spazierengeht, mit ihm spielt, singt, ihn wäscht und ins Bett bringt, ihn versorgt....
      Aber ich ahne es:
      Kommt ganz drauf an, welches Geschlecht sich hinter "a" und "b" verbirgt....

      In short: Ich wünschte, ich wäre eine Frau, dann bräuchte ich den ganzen Kampf nicht auszufechten.
      Raus mit dem Alten und Schluß.
      Kein Richter dieses Landes käme auf die Idee, einer Ehefrau eines schwer spielsüchtigen Mannes zu raten, sich -zum vierhundertstenmal- mit ihm zusammenzusetzen, auf dass alles gut würde.

      Nochmal meine dringende Bitte-nicht nur an Dich.
      So sehr ich Eure Abteilnahme schätze, es geht mir nicht um ein "Komm, wir versuchens nochmal, schon im Interesse des Kindes, blabla".
      Glaubt mir oder nicht: Ich habe alles versucht, was mir möglich erschien und kann und will nicht mehr.
      Nichts hat sie von ihrem Weg abgebracht, nichts.
      Kein Neujahr, kein Geburtstag, nicht einmal die Geburt unseres Kindes.

      Ich bitte um Verständnis für die Tatsache, dass ich nach VIER JAHREN einfach nicht mehr die Kraft habe, zu bitten, betteln, drohen, warten.

      Wie der Spanier so fein sagt: Enough is enough.
    • RE: Spielsüchtige Ehefrau-Chance auf Alleinsorge?

      Hallo g., Du solltest nicht nur wegen dem Umgangston nochmals die Forenregeln lesen.

      "juristischen Rat" gibt's beim RA in dessen Kanzlei. Hier findet Erfahrungsaustausch statt, und wir erläutern auch gerne "wie etwas läuft".
      Und genauso wenig wie ""juristischen Rat" schreiben wir hier nur das was Fragende/r lesen will.

      Also, auch wenn Du das nicht lesen willst, und ich mich ungern wiederhole: bevor man einem bisher betreuenden ET die elterliche Sorge oder auch "nur" das ABR entzieht versucht man es zuerst mit Hilfen !

      verändert sich im Wesen, wird zum Tier.
      kein Grund dass Du das auch wirst.
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