Neue Beziehung im Trennungsjahr - Zugewinnausgleichsverfahren

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    • Neue Beziehung im Trennungsjahr - Zugewinnausgleichsverfahren

      Hallo,
      habe mich jetzt lange in dieses Forum eingelesen. Mein Freund lebt im Trennungsjahr seit Mitte 2008. Wir werden jetzt zusammenziehen und auch ein gemeinsames Konto einrichten, von dort aus wird Miete, Essen, etc bezahlt.

      Meine Frage ist, ob so ein Konto, auf dem monatlich schon von jedem 800 Euro eingehen, am Ende des Trennungsjahres, also bei der Scheidung zu dem Zugewinnausgleichsverfahren berechnet wird? Das Konto läuft auf unser beider Namen. Kurzum, muss man damit rechnen, dass dieses Geld auch noch an die Ex geht?
      Er bekommt sein Gehalt auf ein getrenntes Giro und überweist davon dann 800 auf das Gemeinsame. Genauso mache ich es.

      Danke für die Auskunft. Ihr seit wirklich das beste Forum, was ich zum Thema
      Scheidung gefunden habe. Top!

      Gruss Smarty
    • RE: Neue Beziehung im Trennungsjahr - Zugewinnausgleichsverfahren

      Hallo Smarty,

      ja, ein eventuelles Teilguthaben Deines Partners würde - soweit es am Stichtag , also dem Tage der Zustellung des Ehescheidungsantrages auf dem Gemeinschaftskonto vorhanden ist - bei dessen Endvermögen im ZUgewinnausgleichsverfahren berücksichtigt werden.

      Gleiches gilt im Übrigen auch für jedes Guthaben auf etwaigen Einzelkonten Deines Freundes.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Neue Beziehung im Trennungsjahr - Zugewinnausgleichsverfahren

      Hallo,

      ich würde euch vorschlagen das ihr die Konten erst mal noch getrennt haltet, zumindest bis der Scheidungsantrag durch ist.

      Jeder überweist einen Teil der Festkosten von seinem Konto. (Der eine z.B. die Miete, der andere Strom, Wasser, GEZ .....)
      Den Differenzbetrag zu den 800 € packt ihr in einen Umschlag. Wenn ihr Einkaufen geht nehmt ihr das Geld eben da raus.

      Ist die einfachste Lösung.
    • RE: Neue Beziehung im Trennungsjahr - Zugewinnausgleichsverfahren

      Hallo danke schonmal.

      Wenn ich TEILGUTHABEN lese, heißt das, es würde sich nur auf seine 800 Euro beziehen? Nicht auf meine? Man könnte das ja anhand der Kontoauszüge sehen, die man hat.

      Oder ist es egal wieviel auf dem Konto ist und wieviel von wem, und dann wird am Ende einfach DIE HÄLFTE genommen?

      Und nun eine letzte Frage; da wir das Konto schon eingerichtet haben, und es schon viel "heckmeck" war, und es hieß, das Geld was am Stichtag auf dem Konto ist, wird "vereinnahmt", ist es auch okay, wenn man Ende des Monats einfach das Geld immer wieder auf 0 Euro setzt. (Man hebt einfach am 30ten den Restbetrag ab, so können sich keine Unsummen ansammeln) Oder darf man das nicht?

      Gruss Smarty

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Smarty ()

    • RE: Neue Beziehung im Trennungsjahr - Zugewinnausgleichsverfahren

      Hallo Smarty,
      deine Idee ist nicht so toll weil der Tag entscheidend ist an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Und der liegt ja nun mal nicht immer auf dem 30 des Monats. Und im Zugewinnausgleich zu argumentieren, von wem seinem Geld ihr die Brötchen bezahlt, ist ziemlich schwierig.

      Das ist ja Müll wenn Ihr beide dort einzahlt und am Tage X ist das Konto nur die Hälfte wert.

      Also lasst es sein mit dem gemeinsamen Konto. Bringt nur Scherereien.

      Soll doch Dein Freund jeden Monat gleich nach dem Zahltag nen Betrag vom Konto abheben. Den muss er allerdings (sollte es nicht verbraucht sein) ebenfalls als Bargeld am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages angeben. Sollte auf dem Konto ein Minus wird das gegen andere Guthaben (Auto Wertsachen usw.) gegengerechnet.
      Ich denke es ist fair wenn man hier alles recht ordentlich angibt.
      Dumm ist wenn man sich vor diesem Tag etwas neues teures zulegt und gar vielleicht darauf noch spart. Das darf man dann nämlich wirklich teilen und man hat somit für die Exfrau gespart.

      Gruß

      Holger
    • RE: Neue Beziehung im Trennungsjahr - Zugewinnausgleichsverfahren

      warum unnötig so schwer machen ?

      du ein konto, er ein konto, jeder überweist per dauerauftrag seinen anteil der laufenden gemeinsam kosten (miete/nebenkosten) an den zahlungsempfänger sowie seine pers. kosten (versicherung, auto , etc)

      von mir aus stellt euch daheim ne dose hin, wo jeder noch seinen teil an "kostgeld" reintut, und schon sparst du dir jegliche taktiererei und alles bleibt sauber..

      haltet eure finanzen getrennt, und aus die maus
    • RE: Neue Beziehung im Trennungsjahr - Zugewinnausgleichsverfahren

      Hallo Smarty,

      icch erlebe es beruflich zwar immer wieder, dass Partner - egal ob miteinander verheiratet oder nicht - gemeinsame, also auf beider Namen lautende Konten unterhalten, jedoch hat sichmir der Sinn dieser Handhabung nie erschlossen. Wenn sich hieraus ein Sinn ergeben soll, so liegt der Vorteil einzig und allein bei den Banken, die dann im Falle einer Überziehung zwei Schuldner haben.

      Im Übrigen ist auch die neue Beziehung - wie die vorangegangene Ehe - gegen ein Scheitern nicht gefeit. Dann wird das Problem nur verlagert.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Neue Beziehung im Trennungsjahr - Zugewinnausgleichsverfahren

      Hallo an alle,

      hier wird ständig das Stichtagsprinzip beim Zugewinnausgleich mit demjenigen des Versorgungsausgleichs durcheinander gebracht.

      Beim Zugewinnausgleich spricht man vom "Gütertandsende";
      Beim Vorsorgungsausgleich vom "Ehezeitende".

      Beide "-enden" sind vom Tage der ZUstellung des Ehescheidungsantrages abhängig. Der Unterschied ist im folgenden wesentlich:

      Der Güterstand, also die sogenannte Zugewinngemeinschaft, endet taggenau mit dem Tage der Zustellung des Ehescheidungsantrages.

      Beim Versorgungsausgleich wird zurückgerechnet vom Tage der ZUstellung des Ehescheidungsantrages auf das Ende des Vormonats, also
      Tag der Zustellung 14.03.09,
      Ehezeitende für die Berechnung des Versorgungsausgleich ist dann der 28.02.09.

      MfG
      Prinzip
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