Hallo zusammen,
ich habe folgende konkrete Frage (auf die ich im Forum und auch anderswo im Internet keine spezielle Antwort gefunden habe):
wenn ein Kind im Dezember 18 Jahre alt wird und der dieses Kind betreffende gerichtliche Titel bis dahin befristet ist sollte/kann man wann die erforderlichen Auskünfte der Mutter/Betreuenden und des Kindes ggü. einfordern?
Es besteht leider seit Jahren keinerlei Kontakt ("Zahlvater") und es ist auch leider nicht mit gütlichen Einigungen zu rechnen, das haben wir zuvor lange versucht.
Vielen Dank vorab für Antworten! =)
ich habe folgende konkrete Frage (auf die ich im Forum und auch anderswo im Internet keine spezielle Antwort gefunden habe):
wenn ein Kind im Dezember 18 Jahre alt wird und der dieses Kind betreffende gerichtliche Titel bis dahin befristet ist sollte/kann man wann die erforderlichen Auskünfte der Mutter/Betreuenden und des Kindes ggü. einfordern?
Es besteht leider seit Jahren keinerlei Kontakt ("Zahlvater") und es ist auch leider nicht mit gütlichen Einigungen zu rechnen, das haben wir zuvor lange versucht.
Vielen Dank vorab für Antworten! =)
Grüße, Muki