Abbruch nach 3 Semestern - weiter Unterhalt?

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    • Abbruch nach 3 Semestern - weiter Unterhalt?

      Liebe Forengemeinde,

      als ob das Theater mit meinem ältesten Sohn nicht genug wäre (siehe Threat: Unterhalt bei Studienwechsel nach 6 Semestern) geht der Ärger bei meinem Jüngsten nun weiter.

      Ein paar Fakten:

      Sohn (23 Jahre) studiert in Aachen Maschinenbau. Hat mir nie Nachweise über Studium, Erfolge etc. gebracht. Unterhalt wurde auf Grund Erspressungsschreiben seinerseits von mir eingestellt (ich habe hierüber auch im Forum berichtet, weiß aber leider nicht, wie ich das hierher verlinken kann) und von ihm letztes Jahr eingeklagt.

      Sein Unterhalt wurde vom Gericht wegen der Erpressung und körperlicher Gewalt gegen mich auf € 233 gekürzt, ich musste zudem im Januar 2009 € 3.500 an Unterhalt für ihn nachzahlen, was ich gemacht habe. Ihm wurde auferlegt, mir bis spätestens 15. März (und danach regelmäßig) Studiennachweise und Erfolge zu übermitteln - ist bis jetzt noch nicht geschehen.

      Am Samstag erhielt ich eine Email von ihm, dass er sich "vor ein paar Tagen" exmatrikuliert hätte (nach 3 Semestern) und nun noch nicht wisse, was er künftig tun würde (er lässt sich wohl gerade beraten). Er wäre bisher "durch sämtliche Klausuren gefallen"...

      Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich bis zur neuen Immatrikulation keinen Unterhalt zu zahlen habe (d.h. für März kann ich ja nichts mehr zurückfordern, aber ab April die Zahlung erst mal einstellen) - bin ich hier rechtlich auf der sicheren Seite?

      Mir ist klar, dass einem Studenten eine "Orientierungsphase" von max. 3 Semestern zustehen und ich ihm nach Wiederaufnahme des Studiums auch wieder Unterhalt zahlen muss. Aber wenn er nicht zeitnah ein neues Studium aufnimmt (von dem ich jetzt mal ausgehe) muss er sich doch seinen Unterhalt durch Jobs etc. selbst finanzieren, oder?!

      Ist es als arglistige Täuschung anzusehen dass er noch im Dezember vor Gericht stand und nichts über seinen bisherigen Misserfolg berichtet hat? Kann man es als Bummelstudium sehen wenn man - lt. seiner Aussage - durch sämtliche Klausuren gefallen ist? Stehen ihm da dann die Nachzahlung von € 3.500 überhaupt zu?

      Vielen Dank im Voraus für Euere Hilfe

      JoJo52

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JoJo52 ()

    • RE: Abbruch nach 3 Semestern - weiter Unterhalt?

      hallo ,
      weiß aber leider nicht, wie ich das hierher verlinken kann
      ganz einfach. URL (steht oben in Adresszeile Browser) einstellen, Rest macht Forensoftware.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Abbruch nach 3 Semestern - weiter Unterhalt?

      Hallo Wolfgang,

      danke für den Tipp. Ich denke zwar, dass meine alten Threats bei diesem aktuellen Thema nicht viel Hintergrundwissen liefern, ich versuche es aber trotzdem:

      Kindesunterhalt bei studierenden Kids

      Unterhaltszahlung bei Studium

      Der 2. Threat betrifft jedoch meinen älteren Sohn, nicht diesen.

      Trotzdem hätte ich mich gefreut, einen Tipp zu bekommen, ob ich hier mit meiner Vermutung recht liege. Die Frage ob zwischen 2 Studiengängen Unterhalt gezahlt werden muss oder nicht habe ich hier auch nach langer Suche im Forum nicht gefunden...

      Danke und Grüße
      JoJo52

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von JoJo52 ()

    • RE: Abbruch nach 3 Semestern - weiter Unterhalt?

      Hallo JoJo, Sohn muss sich jetzt erst mal neu orientieren. Deswegen würde ich die nächsten 2 Monate weiterhin eine Unterhaltspflicht sehen. Wenn dann klar ist was er machen will sieht man weiter.

      Da ja ein Urteil besteht kannst Du nicht ohne weiteres den KU einstellen. Sondern mußt erst eine Verzichtserklärung auf Durchsetzung vom Sohn/dessen RA verlangen, bekommen.

      Ihm wurde auferlegt, mir bis spätestens 15. März (und danach regelmäßig) Studiennachweise und Erfolge zu übermitteln
      ist mit der genannten Mail erst mal geschehen. Vermute es wurde keine bestimmte (Schrift)Form bestimmt.

      Ist es als arglistige Täuschung anzusehen dass er noch im Dezember vor Gericht stand und nichts über seinen bisherigen Mißerfolg berichtet hat?
      wurde er denn vom Richter dazu gefragt ? Und hat er da (dann unrichtig) gesagt "alle Klausuren bisher bestanden" ?

      Stehen ihm da dann die Nachzahlung von € 3.500 überhaupt zu?
      wenn die nicht an bestandene Prüfung gekoppelt ist.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Abbruch nach 3 Semestern - weiter Unterhalt?

      hallo elfi und wolfgang,

      zunächst bedanke ich mich für eure antworten.
      eure antworten haben mich allerdings sehr verwirrt.

      ich habe heute mit meinem rechtsanwalt telefoniert und der hat eindeutig gesagt, dass mein sohn durch seine mitteilung, dass er sich mit ablauf des monats märz exmatrikuliert hat, ab dem termin auch nicht mehr unterhaltsberechtigt ist. also muss ich (nach seiner aussage) ab april 09 keinen unterhalt mehr zahlen.
      die unterhaltberechtigung beginnt demnach erst wieder, wenn mein sohn ein erneutes studium beginnt.
      bezüglich der nachweise denke ich nicht, dass eine einfache email ausreicht, da im vergleichsurteil steht, dass er "spätestens zum ende des darauffolgenden semsters (15.3./15.10.) leistungsnachweise zu übermitteln hat" bzw. studienbescheinigungen bzw. immatrikulationsbescheinigungen vorzulegen hat.


      freue mich über antworten.

      jojo52
    • RE: Abbruch nach 3 Semestern - weiter Unterhalt?

      Original von elfi
      Hallo JoJo52,
      mein Mann mußte den Unterhalt, den er während der "Orientierungsphase" seiner Tochter (Zeit zwischen vorzeitig abgebrochenen und 2. Studium, die immerhin 3 Semster dauerte) gekürzt hatte, nachzahlen.

      Gruß
      Elfi


      Liebe Elfi,

      ich habe es eigentlich so verstanden dass man als "Orientierungsphase" max. die ersten 2 - 3 Semester eines Erststudiums bezeichnet, sprich während dieser Zeit kann er sich "orientieren" ob dieses Studium das richtige für ihn ist - Du bezeichnest die Zeit zwischen den beiden Studiengängen so.

      Gibt es ein Urteil oder einen § in dem dies klar geregelt ist? Ich bin wirklich davon ausgegangen, dass man ZWISCHEN zwei Studiengängen keinen Unterhalt zu zahlen hat....

      Verwirrte Grüße - und Danke für Euere Hilfe

      JoJo52
    • RE: Abbruch nach 3 Semestern - weiter Unterhalt?

      Hallo JoJo52,
      ich kann Dir nur von unseren Erfahrungen berichten. Mein Mann mußte den Unterhalt für den Zeitraum von 3 Semestern (während dieser Zeit war seine Tochter nicht immatrikuliert) nachzahlen. Leistungsnachweise hat sie nur bei Gerichtsterminen vorgelegt und das auch nur sehr spärlich. Es haben immer bloße Absichtserklärungen gereicht, um den Richter für sie einzunehmen. Sie ist ja nun im 10. Semester (Regelstudenzeit 9 Semester) und noch lange nicht scheinfrei. Das aktuelle Urteil ermöglicht ihr ein Bummelstudium, es wird weder verlangt, dass sie Leistungsnachweise erbringt noch ihr Studium in einer bestimmten Zeit zu beenden hat.

      Gruß
      Elfi
    • RE: Abbruch nach 3 Semestern - weiter Unterhalt?

      Hallo Elfi,

      hab vielen Dank für Deine Hilfe.

      Beim Vergleichsurteil vom Dezember 2008 wurde festgelegt, dass er mir immer bis zu bestimmten Stichtagen (siehe oben) seine Leistungen, Nachweise etc. vorzulegen hat. Tut er dies nicht, kann ich ihn auf die Hälfte des KU kürzen (lt. Urteil).

      Wenn ich jetzt also lt. Eurerer Meinung in der Zeit ZWISCHEN den Studiengängen weiter KU zahlen würde, dürfte ich diesen aber zumindest kürzen, wenn er mir bis 15.03. keine Nachweise eingereicht hat.

      Er hat mir übrigens gestern eine Email geschrieben dass bei dem "Eignungstest" heraus kam, dass er für Maschinenbau nicht geeignet ist, dafür aber rhetorisch beagt sei. Was er jetzt für ein Studium plant bzw. wo er künftig hinziehen wird etc. hat mir nicht gesagt.

      Viele Grüße,
      JoJo52
    • RE: Abbruch nach 3 Semestern - weiter Unterhalt?

      Hallo liebe Gemeinde,

      kurzes aktuelles Update:

      Gestern hat mir mein Sohn berichtet, dass er bereits zum 14.04. ein neues Studium beginnen wird - Philosophie. Das heißt, ich zahle natürlich auch ab April weiter Unterhalt. Jetzt kommt es aber: er hat mir auch beiläufig mitgeteilt, dass er sich auch bei diesem Sudium noch nicht so sicher ist, ob es das richtige ist.

      Ich gehe doch richtig in der Annahme dass ich nachdem er das 1. Studium nach 3 Semestern geschmissen hat und nun eine völlig neue Richtung einschlägt (vom Maschinenbau zur Philosophie) nun nicht auch weiter zahlen muss, wenn er auch dieses Studium hinschmeiißt? Ich habe im Internet gelesen, dass man "eine Ausbildung schuldet" und diese hat er (inkl. der 3 Monaten Orientierungsphase) dann doch durch, oder?! So wie er mir das gestern dargelegt hat, ist dieses Studium für ihn erst mal so eine Art "Überbrückung" .....

      Hinzu kommt, dass er beim Vergleichsurteil vom Dezember 2008 dazu aufgefordert wurde, mir jeweils zu Semesterende, sprich spätestens bis zum 15.03. sämtliche Nachweise, Erfolge etc. SCHRIFTLICH mitteilen muss. Dies ist bis heute noch nicht geschehen, trotz mehrfacher Mahnung meinerseits. Lt. Urteil bin ich berechtigt, dann den Unterhalt auf 50 % zu kürzen bis er Unterlagen einreicht.

      Dies bedeutet, dass ich ihm eigentlich zum 01.04. nur noch den hälftigen KU überweisen MUSS.

      Was würdet Ihr mir raten? Hälftig zahlen? Ganzer Unterhalt? Wie steht es mit den Zahlungen wenn er nun wirklich wieder dieses Studium schmeißen sollte, womit er ja schon "drohte"? Kann man dann die Zahlungen komplett einstellen?!

      Vielen Dank und viele Grüße
      JoJo52
    • RE: Abbruch nach 3 Semestern - weiter Unterhalt?

      Hallo JoJo, es wäre sicher sinnvoll wenn Sohn mit der gleichen Intensität, Hartnäckigkeit, mit der Du nach Gründen suchst den KU zu verhindern, seine Berufsausbildung betreiben würde. Da kommt mir die Frage auf, ob sich da nicht was gegenseitig hochschaukelt.

      er beim Vergleichsurteil vom Dezember 2008 dazu aufgefordert wurde, mir jeweils zu Semesterende, sprich spätestens bis zum 15.03. sämtliche Nachweise, Erfolge etc. SCHRIFTLICH mitteilen muss. Dies ist bis heute noch nicht geschehen, trotz mehrfacher Mahnung
      wie ich Dir schon in Abbruch nach 3 Semestern - weiter Unterhalt? antwortete, hat er das gemacht.
      Die nächste kann es naturgemäß erst dann geben, wenn "Scheine" beim neuen Studium anfallen.

      Die Gerichte stehen jungen Erwachsenen 2-3 Versuche zu den richtigen Beruf zu finden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Abbruch nach 3 Semestern - weiter Unterhalt?

      Hallo JoJo,

      Die Gerichte stehen jungen Erwachsenen 2-3 Versuche zu den richtigen Beruf zu finden.


      das kann ich nur bestätigen. In unserem Fall: 3 Semester Kunstgeschichte, dann Abbruch (ohne Absprache oder Info des Vaters), in den folgenden 3 Semestern Bewerbung an einer anderen Uni (anderes Fach), Aufnahmebedingungen nicht erfüllt, auf Studienplatz geklagt und Klage wurde abgewiesen. Dann Versuch Nr. 3, inzwischen die Regelstudienzeit überschritten, aber kein Ende in Sicht.
      Wir haben, im Gegensatz zu Dir, keine Klausel im Urteil, dass Leistungsnachweise erbracht werden müssen oder der Unterhalt gekürzt werden kann.

      Gruß
      Elfi
    • RE: Abbruch nach 3 Semestern - weiter Unterhalt?

      Hallo,

      lieber Wolfgang - ich weiß, dass Du mir schon einmal gesagt hast, dass Du der Meinung bist, dass er mit seiner Email mir Auskunft genug erteilt hat. Dies ist eben nicht der Fall. Im richterlichen Urteil steht, dass er mir zum einen sämtliche Leistungsnachweise, Prüfungsnachweise, Immatrikulation bzw. Exmatrikulation in kopierter Form vorlegen muss, ansonsten wird der KU um 50 % gekürzt. Dies hat er eben nicht gemacht.

      Im Gegenteilt hat er mir heute telefonisch klipp und klar gesagt, dass er das neue Studium der Philosophie nur als Parkstudium macht, was er dann ab Herbst studiert, weiß er noch nicht.

      Hierzu habe ich hier im Forum diesen Threat gefunden:

      Parkstudium

      Er wird in Marburg studieren. Er sucht sich komischweise dort keine Wohnung. Es ist für mich ziemlich eindeutig, dass er sich nur eingeschrieben hat, um weiter KU zu erhalten. Er wird mit großer Wahrscheinlichkeit dort nicht studieren und sich durch Bücher etc. in Unkosten stürzen wenn er mir jetzt schon klipp und klar sagt, dass er das nur so "zum Überbrücken" macht. Es ist m.E. auch keine neue Orientierung. Ich habe doch vollstes Verständnis dafür dass er einmal "daneben liegt" und sich neu orientiert. Ich habe ihm auch vorgeschlagen, dass er bis zum Herbst warten soll und sich dann für das Studium entscheiden, dass ihm auch wirklich liegt und in der Zeit dazwischen sich einen Job sucht. Ich werde das Gefühl halt nicht los, dass dies mit einem "zielstrebigen Ausüben einer Ausbildung" nichts mehr zu tun hat. Zitat von ihm "Du zahlst ja"....

      Die Frage ist wirklich wie in o. g. Threat schon gefragt - KU bei Parkstudium zahlen? Ja oder nein? Wenn ja - weiter KU zahlen wenn im Herbst 3. Studium begonnen wird? Oder ihm vorschlagen dass ich mich jetzt während des Parkes hälftig beteilige?

      Ich habe manchmal das Gefühl als ob ihr denkt, ich will mit aller Gewalt den Jungen nicht unterstützen. Ihr habt aber sicherlich auch meine alte Geschichte schon gelesen (Diebstahl, Erpressung, körperliche Gewalt von ihm gegen mich). Da schaugelt sich denke ich nichts hoch, ich komme mir nur einfach verarscht vor. Ich hätte gerne näheren Kontakt zu ihm aufgebaut, habe ihm auch vorgeschlagen, ihm bei der Wohnungssuche bzw. beim Umzug zu helfen. Will er nicht. Karten zum Geburtstag und Weihnachten kommen zurück. Und telef. bekomm ich die Aussage von ihm "er hätte mich doch seinerzeit am besten totschlagen sollen und nicht nur verprügeln" und ich wäre "nicht sein Vater, sondern nur sein Erzeuger"... soviel zur Vorgeschichte zu meinem Sohnemann, bald 23.

      Über Euere hilfreichen Antworten würde ich mich freuen.

      Danke udn Grüße
    • RE: Abbruch nach 3 Semestern - weiter Unterhalt?

      Hallo,

      Dein Sohn studiert in Marburg, wenn er Unterhalt möchte, dann muss er das beweisen: also Kopie von Studierendenausweis, Ausweis für die Bibliothek, Meldebescheinigung und Mietvertrag.

      Oder was meinen die anderen Forianer hierzu?

      LG Flory
    • RE: Abbruch nach 3 Semestern - weiter Unterhalt?

      Hi Flory,

      hab Dank für Deine Antwort.

      Er hat mir "Stammdatenblatt" von Uni Marburg zugefaxt, dass er eingeschrieben ist. Muss ja bei einem Parkstudium noch lange nicht bedeuten, dass er dort auch studiert (hauptsache eingeschrieben und KU bekommen). Einmal sagt er mir, es sei ein Parkstudium, denn er wisse noch nicht, was er ab Herbst studiere, gestern sagt er mir, es sei "grundsätzlich ein Aufbaustudium" (für was auch immer). Kann ich Mietvertrag verlangen? Ich denke ich muss abwarten bis er mir Nachweise sprich Prüfungsergebnisse/Nachweise über Klausuren von Marburg vorlegt...

      Aber wie verhält es sich, wenn er im Herbst wieder einen neuen Studiengang belegt? Wie kann man herausfinden, ob Philosophie hierzu als Aufbaustudium gedient hat oder ob es somit dann die 3. Fachrichtung wäre?

      @Wolfgang: gestern kamen auch endlich die SCHRIFTLICHEN Nachweise seines abgebrochenen Studiums in Aachen.

      Sonnige Grüße aus Ba-Wü
      JoJo52
    • RE: Abbruch nach 3 Semestern - weiter Unterhalt?

      Hallo,

      also ein Parkstudium ist für mich keine zügige Ausbildung, deshalb eher kein KU. Schwierig ist wohl die Beweislage, ob du Zeugen dafür hast, dass er ein Parkstudium machen will.

      Ansonsten:
      Einschreiben kann man sich relativ leicht, aber ein Studium erfordert zumindest teilweise Anwesenheit am Studienort.

      Bei deiner Vorgeschichte liegt es nahe, Auskunft darüber zu verlangen, was er denn nun genau macht. Aber ob das juristisch so einfach möglich ist, mögen andere aus diesem Forum beantworten.

      LG Flory
    • RE: Abbruch nach 3 Semestern - weiter Unterhalt?

      hallo JoJo,

      Einmal sagt er mir, es sei ein Parkstudium, denn er wisse noch nicht, was er ab Herbst studiere, gestern sagt er mir, es sei "grundsätzlich ein Aufbaustudium"
      entweder er weis wirklich nicht wasser will
      oder aber er will Dich nur vera****en. Was ich dann auf permanenten Versuche den KU zu canceln zurückführen würde.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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