Liebe Forengemeinde,
als ob das Theater mit meinem ältesten Sohn nicht genug wäre (siehe Threat: Unterhalt bei Studienwechsel nach 6 Semestern) geht der Ärger bei meinem Jüngsten nun weiter.
Ein paar Fakten:
Sohn (23 Jahre) studiert in Aachen Maschinenbau. Hat mir nie Nachweise über Studium, Erfolge etc. gebracht. Unterhalt wurde auf Grund Erspressungsschreiben seinerseits von mir eingestellt (ich habe hierüber auch im Forum berichtet, weiß aber leider nicht, wie ich das hierher verlinken kann) und von ihm letztes Jahr eingeklagt.
Sein Unterhalt wurde vom Gericht wegen der Erpressung und körperlicher Gewalt gegen mich auf € 233 gekürzt, ich musste zudem im Januar 2009 € 3.500 an Unterhalt für ihn nachzahlen, was ich gemacht habe. Ihm wurde auferlegt, mir bis spätestens 15. März (und danach regelmäßig) Studiennachweise und Erfolge zu übermitteln - ist bis jetzt noch nicht geschehen.
Am Samstag erhielt ich eine Email von ihm, dass er sich "vor ein paar Tagen" exmatrikuliert hätte (nach 3 Semestern) und nun noch nicht wisse, was er künftig tun würde (er lässt sich wohl gerade beraten). Er wäre bisher "durch sämtliche Klausuren gefallen"...
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich bis zur neuen Immatrikulation keinen Unterhalt zu zahlen habe (d.h. für März kann ich ja nichts mehr zurückfordern, aber ab April die Zahlung erst mal einstellen) - bin ich hier rechtlich auf der sicheren Seite?
Mir ist klar, dass einem Studenten eine "Orientierungsphase" von max. 3 Semestern zustehen und ich ihm nach Wiederaufnahme des Studiums auch wieder Unterhalt zahlen muss. Aber wenn er nicht zeitnah ein neues Studium aufnimmt (von dem ich jetzt mal ausgehe) muss er sich doch seinen Unterhalt durch Jobs etc. selbst finanzieren, oder?!
Ist es als arglistige Täuschung anzusehen dass er noch im Dezember vor Gericht stand und nichts über seinen bisherigen Misserfolg berichtet hat? Kann man es als Bummelstudium sehen wenn man - lt. seiner Aussage - durch sämtliche Klausuren gefallen ist? Stehen ihm da dann die Nachzahlung von € 3.500 überhaupt zu?
Vielen Dank im Voraus für Euere Hilfe
JoJo52
als ob das Theater mit meinem ältesten Sohn nicht genug wäre (siehe Threat: Unterhalt bei Studienwechsel nach 6 Semestern) geht der Ärger bei meinem Jüngsten nun weiter.
Ein paar Fakten:
Sohn (23 Jahre) studiert in Aachen Maschinenbau. Hat mir nie Nachweise über Studium, Erfolge etc. gebracht. Unterhalt wurde auf Grund Erspressungsschreiben seinerseits von mir eingestellt (ich habe hierüber auch im Forum berichtet, weiß aber leider nicht, wie ich das hierher verlinken kann) und von ihm letztes Jahr eingeklagt.
Sein Unterhalt wurde vom Gericht wegen der Erpressung und körperlicher Gewalt gegen mich auf € 233 gekürzt, ich musste zudem im Januar 2009 € 3.500 an Unterhalt für ihn nachzahlen, was ich gemacht habe. Ihm wurde auferlegt, mir bis spätestens 15. März (und danach regelmäßig) Studiennachweise und Erfolge zu übermitteln - ist bis jetzt noch nicht geschehen.
Am Samstag erhielt ich eine Email von ihm, dass er sich "vor ein paar Tagen" exmatrikuliert hätte (nach 3 Semestern) und nun noch nicht wisse, was er künftig tun würde (er lässt sich wohl gerade beraten). Er wäre bisher "durch sämtliche Klausuren gefallen"...
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich bis zur neuen Immatrikulation keinen Unterhalt zu zahlen habe (d.h. für März kann ich ja nichts mehr zurückfordern, aber ab April die Zahlung erst mal einstellen) - bin ich hier rechtlich auf der sicheren Seite?
Mir ist klar, dass einem Studenten eine "Orientierungsphase" von max. 3 Semestern zustehen und ich ihm nach Wiederaufnahme des Studiums auch wieder Unterhalt zahlen muss. Aber wenn er nicht zeitnah ein neues Studium aufnimmt (von dem ich jetzt mal ausgehe) muss er sich doch seinen Unterhalt durch Jobs etc. selbst finanzieren, oder?!
Ist es als arglistige Täuschung anzusehen dass er noch im Dezember vor Gericht stand und nichts über seinen bisherigen Misserfolg berichtet hat? Kann man es als Bummelstudium sehen wenn man - lt. seiner Aussage - durch sämtliche Klausuren gefallen ist? Stehen ihm da dann die Nachzahlung von € 3.500 überhaupt zu?
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JoJo52
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