Hallo zusammen,
trotz Infos mittels Forensuche ist jeder gefundene Fall zu individuell, daher mein neues Thema.
Sachverhalt:
2 Autos, beide in der Ehe als Neuwagen gekauft und vom gemeinsamen Konto aus bezahlt.
Trennung nach 18 Jahren Ehe vor 10 Monaten.
Auto 1 Restwert ca. 9000€ (2-Sitzer Cabrio, damit fährt mein Mann schon immer zur Arbeit und nahm es bei Trennung mit),
Auto 2 Restwert ca. 2000€ (4-Sitzer Kleinwagen, damit fahre ich schon immer zur Arbeit und behielt es).
Nun will mein Mann das Cabrio verkaufen, Scheidungsantrag ist noch nicht gestellt.
Beide Autos sind auf ihn zugelassen, der Kleinwagen war auch unser Familienfahrzeug (bei Trennung 17-jährige Tochter).
Da das Cabrio nur 2 Sitze hat wurde es für Privatfahrten nur benutzt, wenn mein Mann alleine oder wir zu zweit unterwegs waren.
Fragen:
Soweit ich verstanden habe sind somit beide Autos kein Hausrat.
Kann ich davon ausgehen, dass der Wert beider Autos geteilt wird, ich 9000-2000=7000/2=3500€ von meinem Mann als Zugewinnausgleich bekomme?
Welcher Zeitpunkt gilt als Wert der Autos? Bei Trennung? Bei Verkauf? Bei Scheidungseinreichung?
Wie wird der Wert des Cabrios beim Verkauf ermittelt?
Gilt hier der erzielte Verkaufspreis oder der Wert laut Schwacke/Gutachten o.ä.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Gruß ice-power
trotz Infos mittels Forensuche ist jeder gefundene Fall zu individuell, daher mein neues Thema.
Sachverhalt:
2 Autos, beide in der Ehe als Neuwagen gekauft und vom gemeinsamen Konto aus bezahlt.
Trennung nach 18 Jahren Ehe vor 10 Monaten.
Auto 1 Restwert ca. 9000€ (2-Sitzer Cabrio, damit fährt mein Mann schon immer zur Arbeit und nahm es bei Trennung mit),
Auto 2 Restwert ca. 2000€ (4-Sitzer Kleinwagen, damit fahre ich schon immer zur Arbeit und behielt es).
Nun will mein Mann das Cabrio verkaufen, Scheidungsantrag ist noch nicht gestellt.
Beide Autos sind auf ihn zugelassen, der Kleinwagen war auch unser Familienfahrzeug (bei Trennung 17-jährige Tochter).
Da das Cabrio nur 2 Sitze hat wurde es für Privatfahrten nur benutzt, wenn mein Mann alleine oder wir zu zweit unterwegs waren.
Fragen:
Soweit ich verstanden habe sind somit beide Autos kein Hausrat.
Kann ich davon ausgehen, dass der Wert beider Autos geteilt wird, ich 9000-2000=7000/2=3500€ von meinem Mann als Zugewinnausgleich bekomme?
Welcher Zeitpunkt gilt als Wert der Autos? Bei Trennung? Bei Verkauf? Bei Scheidungseinreichung?
Wie wird der Wert des Cabrios beim Verkauf ermittelt?
Gilt hier der erzielte Verkaufspreis oder der Wert laut Schwacke/Gutachten o.ä.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Gruß ice-power
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