Hallo Ihr Lieben,
die Tochter meines Mannes ist sehr überraschend von der KM zu den Großeltern gezogen - oder vielmehr gezogen worden.
Die ganze Situation habe ich hier beschrieben.
Hier geht es mir nur um einen unterhalstsrechtlichen Teilaspekt. Der KU wurde bisher vom KV an die KM gezahlt, da die Tochter ja auch dort wohnte. Nun stellen sich die Großeltern vor, dass für die Tochter ein Girokonto eingerichtet wird und der KV den KU direkt dorthin überweist.
Frage: Geht das? Die Tochter würde den Unterhalt doch erst ab 18 selbst bekommen (sie ist 16)?
Wer ist denn nun berechtigt, den KU zu erhalten?
Vor allem: Hat die KM weiterhin Anspruch auf den KU, so dass wir im Zweifel nachzahlen müssten, wenn jetzt direkt an die Tochter gezahlt wird?
LG und danke,
Jo
die Tochter meines Mannes ist sehr überraschend von der KM zu den Großeltern gezogen - oder vielmehr gezogen worden.
Die ganze Situation habe ich hier beschrieben.
Hier geht es mir nur um einen unterhalstsrechtlichen Teilaspekt. Der KU wurde bisher vom KV an die KM gezahlt, da die Tochter ja auch dort wohnte. Nun stellen sich die Großeltern vor, dass für die Tochter ein Girokonto eingerichtet wird und der KV den KU direkt dorthin überweist.
Frage: Geht das? Die Tochter würde den Unterhalt doch erst ab 18 selbst bekommen (sie ist 16)?
Wer ist denn nun berechtigt, den KU zu erhalten?
Vor allem: Hat die KM weiterhin Anspruch auf den KU, so dass wir im Zweifel nachzahlen müssten, wenn jetzt direkt an die Tochter gezahlt wird?
LG und danke,
Jo