Antrag auf alleiniges Sorgerecht der Kindsmutter

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    • Antrag auf alleiniges Sorgerecht der Kindsmutter

      Hallo,

      kurzes Intro: ich bin mit meinem Lebensgefährten schon 4 1/2 Jahre zusammen. Wir haben getrennte Wohnungen. Seine 3 Kinder(14,12,9) kommen alle 14 Tage zu ihm. Ich bin dann nicht anwesend. Schon seit 2 Jahren habe ich kaum Kontakt zu den Kindern, weil die Kindsmutter schlecht über mich redet und die Kinder über mich und meinen Lebensgefährten ausgefragt hat. Nachdem ihre 2. Ehe nun zerbrach, kam unvermittelt 7 Jahre nach der Scheidung von meinem Lebensgefährten ein Antrag auf das alleinige Sorgerecht. Die Begründung kann ich erörtern falls nötig. Noch ist das ganze im PKH Verfahren. Meine Frage: der Anwalt der Kindsmutter verbreitet Lügen über mich, behauptet zum Beispiel, dass die Kinder Angst vor mir hätten, dass ich meinen Lebensgefährten dazu anhalte die Kindsmutter psychisch fertig zu machen usw usw. Kann ich mich gegen diese Lügen und einen Brief, den ich der Kindsmutter angeblich geschrieben haben soll (zu dem Zeitpunkt war ich mit meinem Freund noch gar nicht zusammen) irgendwie zur Wehr setzen? Ihre ehemaligen Anwälte haben schon öfter "böse Briefe" verfasst, was ich ignoriert habe, weil schlicht gelogen aber nun liegen da Anschuldigungen beim Familiengericht, die ggf. den Sorgerechtsprozess betreffen. Da hört es auf!
      Bisher übten die Kindsmutter und mein Freund das gemeinsame Sorgerecht aus, die Kinder kamen bis auf eine Unterbrechung von 8 Wochen alle 14 Tage zu ihm und er zahlt den Unterhalt pünktlich!
      Wieso darf ich als der Auslöser des "zerstörten Vertrauensverhältnisses" der Eltern in Briefen ihres Anwaltes denunziert werden, mich aber nicht dazu äussern, wei ich keine Beteiligte des Verfahrens bin?
      Sorry aber das will mir nicht in den Kopf!!

      Liebe Grüße

      Schnecke
    • RE: Antrag auf alleiniges Sorgerecht der Kindsmutter

      Hallo schnecke,

      meine persönliche Einschätzung ist, dass ich dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht wenig Chancen auf Erfolg einräume.
      Deine persönliche Sache ist natürlich, zu prüfen, ob hier nicht der Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllt ist, obgleich ich eine Anzeige zu diesem Zeitpunkt für nicht förderlich halte.

      Grüße
    • RE: Antrag auf alleiniges Sorgerecht der Kindsmutter

      Hallo Max,

      ich werde auf keinen Fall etwas unternehmen, bis klar ist, wie die Sorgerechtsangelegenheit ausgeht. Mag aber eben auch nicht weiter auf mir rumtrampeln lassen, zumal ich kaum Kontakt zu den Kindern habe, was ich sehr bedauere. Aber es ist einfach fürchterlich, wenn man immer überlegen muss, was man zu den Kindern sagt, weil man Angst haben muss, dass die Kindsmutter es verdreht.
      Wieso denkst Du denn, dass der Antrag wenig Chancen auf Erfolg hat. Die Anwältin meines Freundes meinte, dass die Kindsmutter versuchen wird, es so darzustellen, dass die Eltern noch nie miteinander reden konnten. Dann ist es egal ob sie diejenige ist, die blockt und alles über die Kinder laufen lässt. Um die Kinder nicht in Konflikte zu stürzen neigen Familienrichter dazu, dann einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zuzusprechen, sagte die Anwältin. Die Kindsmutter entscheidet sowieso alles allein und daran wird man sie nicht hindern können. Nicht mal das Jugendamt hat ihr klarmachen können, dass es nur fair ist, meinen Freund zu informieren, wenn sie umzieht, eines der Kinder operiert werden muss und auch darüber was in der Schule los ist. Er ist da ja schon recht anspruchslos. Solange die Kinder nur zu ihm kommen...

      Gruß

      Schnecke
    • RE: Antrag auf alleiniges Sorgerecht der Kindsmutter

      Hallo schnecke,

      der Argumentation der Anwältin kann ich weder folgen, noch sind mir derartige Entscheidungen bekannt - und ich kenne ein paar.
      Der Argumentation der Anwältin folgend müsste das Gericht nämlich auch den regelmäßigen Umgang einschränken oder gar aussetzen. Und das passiert heute nur noch in ganz schwerwiegenden Fällen von Mißbrauch oder Verletzungen.

      Nein, da muss schon viel passieren, bis das Sorgerecht auf einen Elternteil alleine übertragen wird, bzw. einem dieses entzogen wird. Auch wenn die Eltern nicht miteinander kommunizieren können, ist das überhaupt kein Grund, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Das nachzuweisen ist aber äußerst schwierig.

      Um die Kinder nicht in Konflikte zu stürzen neigen Familienrichter dazu, dann einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zuzusprechen

      Eine derartige Argumentation reicht für eine derartig schwerwiegende Entscheidung nicht aus.

      Wenn Du die Suchfunktion des Forums benutzt, wirst Du viele Beiträge zu diesem Thema finden.

      Grüße
    • RE: Antrag auf alleiniges Sorgerecht der Kindsmutter

      Hallo Max,

      ganz vielen Dank für die Antwort. Das macht mir Mut nach allem, was wir (ja auch ich habe versucht meinen Freund zu unterstützen) alles probiert haben.
      Bei 2 Jugendämtern (umzugsbedingt) haben wir nicht viel Unterstützung erfahren, wenn die Kindsmutter wieder einmal versucht hat, den Kontakt zu erschweren. Und so war ich auch nicht optimistisch, was einen Entscheidung per Gericht angeht.
      Ich werd mal bei der Suchfunktion schauen.
      Hoffe es geht gut aus für die 3, denn sie hängen sehr an ihrem Vater. Das wird diese Frau auch nicht per Gericht verhindern können.

      Gruß Schnecke
    • RE: Antrag auf alleiniges Sorgerecht der Kindsmutter

      Hallo, schnecke!

      Du schreibst:
      ich werde auf keinen Fall etwas unternehmen, bis klar ist, wie die Sorgerechtsangelegenheit ausgeht.
      Hier ist zunaechst klar zu differenzieren (auch wenn es Verbindungen gibt):
      a) Sorgerechtsantrag Deines LG
      b) Verdacht auf ueble Nachrede/Verleumdung seitens des RA der KM gegenueber Dir

      Warum Dein LG nun das ASR beantragt und damit wohl den Lebensmittelpunkt der Kinder zu Euch verlegen moechte, ist mir nicht deutlich geworden. Die Argumentation des RA der KM wird zwar von manchen OLGs (auch heute noch, Max ;) ) zwar zur Begruendung eines ASR herangezogen, spricht aber noch nicht dafuer, das ASR der KM zu uebertragen.

      Bei der ueblen Nachrede bzw. Verleumdung solltest Du jedoch beachten, dass Dir m. W. nur einige Wochen bleiben, das auch zur (Straf-)Anzeige zu bringen. Wie unehrenhaft sind denn die Unterstellungen?- Vielleicht stellst Du mal die Original-Passagen hier herein?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Antrag auf alleiniges Sorgerecht der Kindsmutter

      Hallo Schnecke, ich kann hier aus der langjährigen Erfahrung, auch aus dem Forum heraus, die Zuversicht von Max nicht ganz teilen.

      Dieses "keine Kommunikation zwischen den Eltern" war dazu viel zu oft ein Grund für die Übertragung der Alleinsorge.
      Auch wenn sich das in letzter Zeit wohl geändert hat, würde ich nicht ausschliesen dass es weiterhin Befürworter bei einzelnen Richtern gibt.

      Die Begründung kann ich erörtern falls nötig.
      mir würde ja reichen wenn Du die (gleich) nennen würdest.

      Wieso darf ich als der Auslöser des "zerstörten Vertrauensverhältnisses" der Eltern in Briefen ihres Anwaltes denunziert werden, mich aber nicht dazu äussern, wei ich keine Beteiligte des Verfahrens bin?
      den Grund hast Du hier schon ganz richtig genannt.
      Es ist jetzt Sache des KV, besser seines RA, das zu bestreiten, ggf. Deine Aussage als Beweismittel für das Gegenteil anzubieten.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Antrag auf alleiniges Sorgerecht der Kindsmutter

      Hallo miteinander,

      Warum Dein LG nun das ASR beantragt


      Wenn ich richtig gelesen habe, ist da ja seitens des LG nicht beabsichtigt, sondern seitens der Mutter.

      Meine Zuversicht entnehme ich den Kommentaren der OLGs, verschiedenen gegenteiligen Urteilen von Familiengerichten und entsprechenden Kommentaren von Verbänden, welche inzwischen das Gewicht einer solchen Sorgerechtsentscheidung erkannt haben.
      Hier geht es ja auch darum, dass eine Sorgerechtsentscheidung, auch wenn immer gesagt wird, dass das so nicht ist, immer einen engen Zusammenhang (nicht rechtlich, aber in der Praxis) mit dem regelmäßigen Umgang hat.
      Da mag es durchaus sein, dass es den ein oder anderen Amtsrichter gibt, der noch so entscheidet, aber damit rechnen muss, dass diese Entscheidungen in der Regel in der Berufungsverhandling vor dem OLG anders entschieden werden.
      Was ich zugeben muss, ist, dass meine Kenntnisse aus den Bezirken Stuttgart und Karlsruhe kommen. Hier kenne ich einen ganz aktuellen Fall (Bezirk Stuttgart Mitte), bei dem beim Vater (Hartz4, kein KU) Drogenabhängigkeit nachgewiesen ist und ihm trotzdem das SR nicht entzogen wurde, weil es trotz allem nicht gegen das Wohl des Kindes sprach.

      Grüße
    • RE: Antrag auf alleiniges Sorgerecht der Kindsmutter

      Hallo,

      hier zur Info/Richtigstellung einige Infos:

      @ Andreas

      mein LG hat den Kindern angeboten, dass sie nach Absprache mit dem Jugendamt auch bei ihm leben können. Der Grund ist, dass sie aufgrund der wechselnden Partner und anderer Differenzen der Mutter mit Lehrern usw in den letzten Jahren mehrmals umgezogen sind und die Schule wechseln mussten. Diesmal hat mein LG den Kindern die Möglichkeit aufzeigen wollen, dass sie bei ihm keine Angst davor haben müssten immer überall rausgerissen zu werden. Da er nach dem Gespräch erfuhr, dass es jetzt bei allen dreien massive Probleme in der Schule gab, war das Thema vom Tisch. Betont soll hier werden, dass er mit den Kindern nur darüber geredet hat, dass es die Möglichkeit gibt bei ihm zu leben. Nach dem Gespräch konnte er die Kinder über Wochen nicht telefonisch erreichen. Auch kein AB war an. Er suchte Kontakt zum Jugendamt, der Bearbeiter sah massiven Bedarf aber die KM erschien nicht zum Termin, sondern stellte an Stelle dessen den Antrag auf das alleinige Sorgerecht und ABR.

      @ Wolfgang

      Als Begründung für den Antrag hat die KM angegeben, dass sie nach dem Gespräch mit dem Vater und den Kindern bezüglich des "bei ihm Lebens", Angst hätte, er würde die Kinder nach einem Kinderwochenende nicht zur Mutter zurücklassen. Zur Info: die Kinder sind 9,12 und 14 und fahren nach dem Kinderwochenende allein mit dem Zug zum Wohnort der KM zurück. Ich wüßte nicht wie mein LG das verhindern sollte. Zumal er es in KEINSTER Weise beabsichtigt und in vergangener Zeit nicht ansatzweise versucht hat.

      @Wolfgang/@Andreas

      Das deutsche Rechtssystem war mir schon immer suspekt. Vor allem, warum ich zwar der Hauptgrund des "nicht miteinander reden könnens" bin aber von Gesetzes wegen nicht beteiligt bin. Mag sein, dass es von Rechts wegen so ist, aber vom gesunden Menschenverstand ist es mir unbegreiflich, dass mich jemand angreifen darf und Lügen verbreiten darf und ich kann mich nur über den Anwalt meines LG zur Wehr setzen? Für mich haben der Sorgerechtsantrag und die Beleidigungen und Lügen sehr wohl etwas miteinander zu tun. Aber so what? Ich weiß ja, dass es gelogen ist und vielleicht merken die Kinder auch irgendwann, wer da lügt.

      @ Andreas

      ich werde hier auf keinen Fall Passagen aus dem Brief einstellen, da ich dann auch viel zu weit ausholen müßte, um zu erklären, dass es Blödsinn ist. Und ich denke, dass es dann wieder einige hier falsch verstehen (wollen) und habe keine Lust mich hier auch noch zu rechtfertigen, warum ich dies oder das gesagt habe. Es reicht mir wirklich dass mein LG und ich uns ständig gegen die Anfeindungen der KM wehren müssen, weil sie es nicht ertragen kann, dass sie uns nicht auseinander bringen kann.
      Eigentlich bin ich auch schon soweit, dass ich gar nichts mehr machen will. Bringt ja eh nichts. Aussage gegen Aussage. Der darüber entscheidet kennt uns beide nicht. Da hilft nur eins: Distanz und Abstand!

      @alle

      eigentlich kann die KM das alleinige Sorgerecht ruhig bekommen, denn sie macht ja sowieso, was sie will. Und zwar jetzt genau das, was mein LG nie wollte: die Kinder so einem Prozess aussetzen. Nur weiß man eben nicht, ob sich schlagartig ändert, dass die Kinder regelmässig kommen, wenn sie das alleinige Sorgerecht und ABR hat. Und das wäre für die Kinder schlimm. Von meinem LG will ich nicht reden. Er möchte ja nur den letzen Rest, der ihm zusteht: informiert werden über wesentliche Dinge. Und dazu gehören schon ein Umzug und Schulwechsel. Die KM weiß das und hat es auch von JA gesagt bekommen. Aber es interessiert sie NULL. Warum? Fragt sie doch mal!!

      LG Schnecke (Seufz)
    • RE: Antrag auf alleiniges Sorgerecht der Kindsmutter

      Hallo, schnecke!

      Du schreibst:
      Mag sein, dass es von Rechts wegen so ist, aber vom gesunden Menschenverstand ist es mir unbegreiflich, dass mich jemand angreifen darf und Lügen verbreiten darf und ich kann mich nur über den Anwalt meines LG zur Wehr setzen?
      Wer sagt denn so etwas. Natuerlich kannst Du, wenn ehrverletzende Aeusserungen gegen Dich getaetigt werden, parallel zum SO-Verfahren Deines LG rechtliche Schritte dagegen einlaeuten (zB Beschwerde bei der zustaendigen RA-Kammer bzw. Strafanzeige).

      Für mich haben der Sorgerechtsantrag und die Beleidigungen und Lügen sehr wohl etwas miteinander zu tun.
      Nun, hier kann doch Dein LG die Sachen richtigstellen und gleichzeitig das Verhalten des Gegenanwalts ruegen.

      ich werde hier auf keinen Fall Passagen aus dem Brief einstellen, da ... ich denke, dass es dann wieder einige hier falsch verstehen (wollen)
      Ups, welche Erfahrungen hast Du hier denn gemacht?-
      Du musst selbstverstaendlich nichts schreiben, was Du nicht willst. Nur reicht fuer eine Beschwerde bei der RA-Kammer bzw. fuer eine Strafanzeige nicht einfach nur eine Meinungsverschiedenheit. Die Ehrverletzung muss schon erheblich sein und Dich klar in einem bewusst falschen Licht darstellen.

      Da hilft nur eins: Distanz und Abstand!
      Klar, zur Distanz und zum Abstand halten kann bisweilen aber auch eine klare Abgrenzung dergestalt helfen, in Form einer Beschwerde oder Anzeige klar zu stellen, wo die Grenzen sind.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Antrag auf alleiniges Sorgerecht der Kindsmutter

      Hallo Andreas,

      Nur fuer eine Beschwerde bei der RA-Kammer bzw. fuer eine Strafanzeige nicht einfach nur eine Meinungsverschiedenheit. Die Ehrverletzung muss schon erheblich sein und Dich klar in einem bewusst falschen Licht darstellen.

      Also von einer Meinungsverschiedenheit kann man wohl nicht reden, wenn die Kindsmutter z.B. behauptet, dass ich die Kinder mit Mahlzeitenentzug bestafe! Da wird bei Tisch nach Genörgel der Kiddies mal der Spruch gefallen sein: dann gibts eben nix. Aber hungrig ist bei uns kein Kind vom Tisch aufgestanden. Dann gabs anstatt Mittag eben Stulle. Aber sowas wird daraus gestrickt.

      Klar, zur Distanz und zum Abstand halten kann bisweilen aber auch eine klare Abgrenzung dergestalt helfen, in Form einer Beschwerde oder Anzeige klar zu stellen, wo die Grenzen sind.

      Diese Frau ist einfach die Meisterin im Manipulieren und Verdrehen. Ich muss mir wirklich überlegen, ob ich das durchhalte mir noch mehr Unterstellungen anzuhören. Ich bin kein Kinderhasser. Da kann man alle in meinem Umfeld fragen. Aber in meinem Umfeld wird nicht geschaut. Und die Kinder würde ich nie fragen lassen, denn die sind ja in der Zwickmühle. Wenn sie was gegen Mama sagen, ist das Verrat! Das tut mir so leid, was sie mit ihnen macht. Aber beweise es mal!
      :-((


      Gruß
      Schnecke

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