Hallo,
die Ex hat die Stufenklage eingereicht, wegen dem trennungsunterhalt.
Das Gericht bittet mich um Stellungsnahme. Was soll ich zurückschreiben? Soll ich in der ersten Stellungsnahme konkret werden und mein Einkommen nennen? Soll ich ans Gericht schreiben oder an den Anwalt? Wie soll ich mit der Forderung des Anwaltes nach einer eidesstaatlichen Versicherung verfahren?
Wenn ich schon dabei bin, die generelle Fragen zur Auskunftspflicht:
- es geht um mein Einkommen aus den letzten 12 Monaten oder mehr? Ich meine z.b. die Steuerbescheinigung meines AG für 2008 geht aus heutiger Sicht um 13 Monate in die Vergangenheit zurück (Januar 2009 + 12 Monate 2008). Kann ich mit dieser Begründung den Wunsch des gegnerischen anwaltes ablehnen?
- reicht es, wenn ich nur mein Bruttoeinkommen nenne und nicht Netto? Ich möchte erreichen, das der Unterhalt nach der meiner jetzigen ungünstigen Steuerklasse 1 berechnet wird und nicht nach der Stk. 3, die ich im letzten Jahr noch hatte. Anders gesagt: meine höheren Nettozahlungen im letzten Jahr verfälschen das Bild und werden in Zukunft erstmals nicht wieder so kommen
- wenn 12 Monate in die Vergangenheit, dann ab welchem Zeitpunkt? Der anwalt fordert die Auskunft für 1 Jahr vor der Trennung. Ich meine, ich habe die Auskunftspflich für 1 Jahr vor der Auskunftsklage, also heute - 1 Jahr.
- ich möchte keine Kopien der Einkommensbescheinigungen hinschicken. Wenn die Richterin sie sehen möchte, dann werden sie vorgezeigt. Ist es ok so?
- werden die einmalig großen Steuerrückzahungen aus dem Jahr, wo wir geheiratet haben, bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt? Leider stehen sie noch an und ich befürchte ich werde so berechnet als würde ich sie jedes Jahr bekommen.
Danke für eure antworten.
die Ex hat die Stufenklage eingereicht, wegen dem trennungsunterhalt.
Das Gericht bittet mich um Stellungsnahme. Was soll ich zurückschreiben? Soll ich in der ersten Stellungsnahme konkret werden und mein Einkommen nennen? Soll ich ans Gericht schreiben oder an den Anwalt? Wie soll ich mit der Forderung des Anwaltes nach einer eidesstaatlichen Versicherung verfahren?
Wenn ich schon dabei bin, die generelle Fragen zur Auskunftspflicht:
- es geht um mein Einkommen aus den letzten 12 Monaten oder mehr? Ich meine z.b. die Steuerbescheinigung meines AG für 2008 geht aus heutiger Sicht um 13 Monate in die Vergangenheit zurück (Januar 2009 + 12 Monate 2008). Kann ich mit dieser Begründung den Wunsch des gegnerischen anwaltes ablehnen?
- reicht es, wenn ich nur mein Bruttoeinkommen nenne und nicht Netto? Ich möchte erreichen, das der Unterhalt nach der meiner jetzigen ungünstigen Steuerklasse 1 berechnet wird und nicht nach der Stk. 3, die ich im letzten Jahr noch hatte. Anders gesagt: meine höheren Nettozahlungen im letzten Jahr verfälschen das Bild und werden in Zukunft erstmals nicht wieder so kommen
- wenn 12 Monate in die Vergangenheit, dann ab welchem Zeitpunkt? Der anwalt fordert die Auskunft für 1 Jahr vor der Trennung. Ich meine, ich habe die Auskunftspflich für 1 Jahr vor der Auskunftsklage, also heute - 1 Jahr.
- ich möchte keine Kopien der Einkommensbescheinigungen hinschicken. Wenn die Richterin sie sehen möchte, dann werden sie vorgezeigt. Ist es ok so?
- werden die einmalig großen Steuerrückzahungen aus dem Jahr, wo wir geheiratet haben, bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt? Leider stehen sie noch an und ich befürchte ich werde so berechnet als würde ich sie jedes Jahr bekommen.
Danke für eure antworten.