Unterhaltsberechnung mit 18, Halbwaise oder Bafög?

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    • Unterhaltsberechnung mit 18, Halbwaise oder Bafög?

      Hallo Forenteilnehmer.

      Ich brauche Hilfe zur Unterhaltsberechnung.

      Habe zwei Söhne aus erster Ehe. Die Kindesmutter ist verstorben. Beide Kinder wollten in ihrer Heimat bleiben und nicht zu mir ziehen. Deshalb zogen beide Kinder in ein betreutes Wohnen, welches vom Jugendamt finanziert wird. Mein ältester Sohn ist inzwischen volljährig und seit längerem krank geschrieben. Er hat einen Realschulabschluss, eine weiterführende Schule aufgrund seiner Erkrankung abgebrochen und ist z.Z. noch über die Einrichtung von Jugendamt wohnhaft gemeldet.

      Das mittlere Kind wird in Kürze 18 und besucht z.Z. die 10. Klasse. Er hat vor 2 Jahren vom Gymnasium auf die Realschule gewechselt. Zur Zeit denkt mein Sohn darüber nach, ob er eine Ausbildung oder doch das Abitur machen wird. Sobald er 18 wird, bezieht er voraus. eine eigene Wohnung und verläßt die Einrichtung vom Jugendamt.


      Beide Kinder erhalten eine Halbwaisenrente von jeweils 195 EUR sowie das Kindergeld und meinen Unterhalt, der vom Jugendamt berechnet wurde. Dabei wurde mir ein bereinigtes Netto von 2500 EUR zu Grunde gelegt. Das Geld wird vom Jugendamt natürlich gleich einbehalten. An eigenem Barvermögen besitzen beide Kinder jeweils 3000 EUR. Das Geld wurde bisher vom Jugendamt nicht angetastet.


      Ich selbst befinde mich in zweiter Ehe. 1 weiteres minderjähriges Kind.


      Angenommen,mein mittlerer Sohn entscheidet sich für das Abitur. Wie wird denn da der Unterhalt berechnet? Bekommt er Bafög? Ist das Bafög von meiner Unterhaltszahlung abhängig? Darf er sich Geld dazu verdienen?

      Ich begreife die Berechnung leider nicht. Gehe ich über einen Online-Bafög-Rechner, bekommt er etwa 300 EUR Bafög und ich müsste noch etwa 110 EUR Unterhalt zahlen.
      Gehe ich aber in die Düsseldorfer Tabelle, dann müsste ich erheblich mehr Unterhalt zahlen. Aber wie wird das dann in die Bafögberechnung einbezogen? Hat da irgendwas Vorrang?

      Mein Sohn erklärte mir, dass er neben dem Unterhalt von mir Bafög beantragen will. Man hätte ihm gesagt, dass ihm das zusteht - egal wieviel Unterhalt ich zahlen muss.

      kann mir bitte, bitte jemand Licht ins Dunkel bringen. Wär schon schön, wenn man die Zahlen weiß, ehe er sich entscheidet, was er tun möchte.
    • RE: Unterhaltsberechnung mit 18, Halbwaise oder Bafög?

      hallo K., erst mal willkommen in den ISUV-Foren.

      Bafög geht vor Unterhalt. Sohn muß also Bafög beantragen, und das was er bekommt wird direkt auf seinen KU-Anspruch angerechnet.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Unterhaltsberechnung mit 18, Halbwaise oder Bafög?

      Danke Dir Wolfgang!
      Dann schicke ich meinen Sohn mal los zum Bafög-Amt.
      Trotzdem noch eine Frage: Wer legt den Bedarf meines Sohnes fest? Sind das pauschal die 640 EUR pro Monat oder weicht das je nach Ausbildung, Wohnsituation ab? Werden Kindergeld und Halbwaisenrente angerechnet?
      Einen angenehmen Sonntag!
      kellergewölbe
    • RE: Unterhaltsberechnung mit 18, Halbwaise oder Bafög?

      Hallo Kellergewölbe!


      Wenn der eine Sohn in eine eigene Wohnung zieht, geht es noch BGB - siehe Düsseldorfer Tabelle (Bedarf 640 Euro).

      Der andere Sohn wohnt noch im betreuten Wohnen - somit bezahlst du nach SGB einen Kostenbeitrag.

      Wieviel Einkommen hat deine Ehefrau (über 800 Euro)?

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Unterhaltsberechnung mit 18, Halbwaise oder Bafög?

      Danke für die Antworten.
      Meine Frau in zweiter Ehe verdient monatl. mehr als 800 EUR. Wieso ist das wichitg? Spielt sie auch eine Rolle?

      Wir haben probehalber das Bafög per Online-Rechner berechnet. Da gibt es zwei Versionen.

      Version 1: Der Bedarf liegt nur bei etwa 500 EUR, weil er das Gymnasium besuchen und nicht studieren will. Dabei wurde die Halbwaisenrente nur z.T. angerechnet. Bei meinem ältesten (z.Z. kranken Sohn) habe ich den Unterhaltssatz angerechnet, den ich bisher zahle. Mein minderjähriges Kind aus 2 Ehe habe ich ebenso angegeben. Miete habe ich einfach mal sehr hoch angesetzt: 400 EUR. Er würde eine Zuzahlung von 116,00 EUR erhalten. Mit dieser Zahlung wäre sein Bedarf erreicht.


      Version 2: Der Bedarf liegt bei 640 EUR. Ich habe nur das minderjährige Kind angegeben. Meinen volljährigen Sohn habe ich nicht angerechnet. Demnach bekommt er kein Bafög. D.h., dass ich den Rest zahlen müsste?


      Wie wird das gerechnet?
      640 EUR – 164 EUR Kindergeld – 195 Halbwaisenrente = 281 EUR mein Unterhaltsbetrag ?? Oder wird die Rente auch nur zum Teil angerechnet? und was wäre mit einem Mehraufwand für Miete, falls er keine günstige WG findet?


      Wie wird in dem Fall mein volljähriger Sohn angerechnet, der sich wie gesagt im Betreuten Wohnen befinde und noch mind. ein halbes Jahr krank sein wird? Wie berechnet sich sein Kostenbeitrag nach SGB überhaupt? Bei mir hat das damals das Jugendamt ausgerechnet.

      Ehrlich gesagt, verstehe ich auch nicht, warum das Bafög vor meiner Unterhaltspflicht geht. Ist nett vom Staat. Keine Frage. Aber warum zahlt lieber der Staat als das er das Geld von mir verlangt?