Hallo Forenteilnehmer.
Ich brauche Hilfe zur Unterhaltsberechnung.
Habe zwei Söhne aus erster Ehe. Die Kindesmutter ist verstorben. Beide Kinder wollten in ihrer Heimat bleiben und nicht zu mir ziehen. Deshalb zogen beide Kinder in ein betreutes Wohnen, welches vom Jugendamt finanziert wird. Mein ältester Sohn ist inzwischen volljährig und seit längerem krank geschrieben. Er hat einen Realschulabschluss, eine weiterführende Schule aufgrund seiner Erkrankung abgebrochen und ist z.Z. noch über die Einrichtung von Jugendamt wohnhaft gemeldet.
Das mittlere Kind wird in Kürze 18 und besucht z.Z. die 10. Klasse. Er hat vor 2 Jahren vom Gymnasium auf die Realschule gewechselt. Zur Zeit denkt mein Sohn darüber nach, ob er eine Ausbildung oder doch das Abitur machen wird. Sobald er 18 wird, bezieht er voraus. eine eigene Wohnung und verläßt die Einrichtung vom Jugendamt.
Beide Kinder erhalten eine Halbwaisenrente von jeweils 195 EUR sowie das Kindergeld und meinen Unterhalt, der vom Jugendamt berechnet wurde. Dabei wurde mir ein bereinigtes Netto von 2500 EUR zu Grunde gelegt. Das Geld wird vom Jugendamt natürlich gleich einbehalten. An eigenem Barvermögen besitzen beide Kinder jeweils 3000 EUR. Das Geld wurde bisher vom Jugendamt nicht angetastet.
Ich selbst befinde mich in zweiter Ehe. 1 weiteres minderjähriges Kind.
Angenommen,mein mittlerer Sohn entscheidet sich für das Abitur. Wie wird denn da der Unterhalt berechnet? Bekommt er Bafög? Ist das Bafög von meiner Unterhaltszahlung abhängig? Darf er sich Geld dazu verdienen?
Ich begreife die Berechnung leider nicht. Gehe ich über einen Online-Bafög-Rechner, bekommt er etwa 300 EUR Bafög und ich müsste noch etwa 110 EUR Unterhalt zahlen.
Gehe ich aber in die Düsseldorfer Tabelle, dann müsste ich erheblich mehr Unterhalt zahlen. Aber wie wird das dann in die Bafögberechnung einbezogen? Hat da irgendwas Vorrang?
Mein Sohn erklärte mir, dass er neben dem Unterhalt von mir Bafög beantragen will. Man hätte ihm gesagt, dass ihm das zusteht - egal wieviel Unterhalt ich zahlen muss.
kann mir bitte, bitte jemand Licht ins Dunkel bringen. Wär schon schön, wenn man die Zahlen weiß, ehe er sich entscheidet, was er tun möchte.
Ich brauche Hilfe zur Unterhaltsberechnung.
Habe zwei Söhne aus erster Ehe. Die Kindesmutter ist verstorben. Beide Kinder wollten in ihrer Heimat bleiben und nicht zu mir ziehen. Deshalb zogen beide Kinder in ein betreutes Wohnen, welches vom Jugendamt finanziert wird. Mein ältester Sohn ist inzwischen volljährig und seit längerem krank geschrieben. Er hat einen Realschulabschluss, eine weiterführende Schule aufgrund seiner Erkrankung abgebrochen und ist z.Z. noch über die Einrichtung von Jugendamt wohnhaft gemeldet.
Das mittlere Kind wird in Kürze 18 und besucht z.Z. die 10. Klasse. Er hat vor 2 Jahren vom Gymnasium auf die Realschule gewechselt. Zur Zeit denkt mein Sohn darüber nach, ob er eine Ausbildung oder doch das Abitur machen wird. Sobald er 18 wird, bezieht er voraus. eine eigene Wohnung und verläßt die Einrichtung vom Jugendamt.
Beide Kinder erhalten eine Halbwaisenrente von jeweils 195 EUR sowie das Kindergeld und meinen Unterhalt, der vom Jugendamt berechnet wurde. Dabei wurde mir ein bereinigtes Netto von 2500 EUR zu Grunde gelegt. Das Geld wird vom Jugendamt natürlich gleich einbehalten. An eigenem Barvermögen besitzen beide Kinder jeweils 3000 EUR. Das Geld wurde bisher vom Jugendamt nicht angetastet.
Ich selbst befinde mich in zweiter Ehe. 1 weiteres minderjähriges Kind.
Angenommen,mein mittlerer Sohn entscheidet sich für das Abitur. Wie wird denn da der Unterhalt berechnet? Bekommt er Bafög? Ist das Bafög von meiner Unterhaltszahlung abhängig? Darf er sich Geld dazu verdienen?
Ich begreife die Berechnung leider nicht. Gehe ich über einen Online-Bafög-Rechner, bekommt er etwa 300 EUR Bafög und ich müsste noch etwa 110 EUR Unterhalt zahlen.
Gehe ich aber in die Düsseldorfer Tabelle, dann müsste ich erheblich mehr Unterhalt zahlen. Aber wie wird das dann in die Bafögberechnung einbezogen? Hat da irgendwas Vorrang?
Mein Sohn erklärte mir, dass er neben dem Unterhalt von mir Bafög beantragen will. Man hätte ihm gesagt, dass ihm das zusteht - egal wieviel Unterhalt ich zahlen muss.
kann mir bitte, bitte jemand Licht ins Dunkel bringen. Wär schon schön, wenn man die Zahlen weiß, ehe er sich entscheidet, was er tun möchte.