Hallo Miteinander,
bin neu im Forum und ich freue mich auf Antworten, die mir und auch anderen in dieser Situation helfen.
Folgendes:
Erhielt mit dem KV abgesprochenen KU von 380 Eur (Anteil Kindergeld ist bereits abgezogen) seit der offiziellen Trennung 06.2007. KV zahlte ohne vorbehalt und gab auch gerne. Waren nicht verheiratet, ich selbst erhalte keinen Unterhalt. Einen Titel für diesen Betrag gibt es nicht. Ich habe es bis jetzt vermieden zum JU zu gehen oder auf Unterhalt zu klagen, da der Umgang und das zahlen des KU bis jetzt funktionierte.
Jetzt kürzte der KV mit folgender mündlichen etwas saueren Begründung den KU auf 272 (bei KV: 3200 Netto gehalt): "Du verdienst jetzt mehr Geld druch deinen Jobwechsel, damit brauche ich nicht mehr zahlen. Ich kürze den KU ab Februar."
OK arbeite nach wie vor 20h für Lebeserhaltung mit Kind. Gehalt meinerseits hat sich nicht geändert, jedoch die Stabilität des Arbeitgebers.
Meine Fragen an Euch:
KV kann KU nicht vom Gehalt/Einkommen der KM abhängig machen oder??
Ausserdem glaube ich die Berechnung nach Düss.tab (München) bei einem Nettogehalt von mind. 3200 Eur und 5 jährigen Kind stimmt nicht. Der Mindestunterhalt ist doch höher als 272 EUR, Komme hier auf mind 303 Eur oder??
Wie komme ich am schnellsten zu einem Titel, mit dem alten KU von 380 Eur?
Ist das vereinfachte Verfahren oder ist eine Unterhaltsklage hier am besten?
Danke im Voraus
ManuS
bin neu im Forum und ich freue mich auf Antworten, die mir und auch anderen in dieser Situation helfen.
Folgendes:
Erhielt mit dem KV abgesprochenen KU von 380 Eur (Anteil Kindergeld ist bereits abgezogen) seit der offiziellen Trennung 06.2007. KV zahlte ohne vorbehalt und gab auch gerne. Waren nicht verheiratet, ich selbst erhalte keinen Unterhalt. Einen Titel für diesen Betrag gibt es nicht. Ich habe es bis jetzt vermieden zum JU zu gehen oder auf Unterhalt zu klagen, da der Umgang und das zahlen des KU bis jetzt funktionierte.
Jetzt kürzte der KV mit folgender mündlichen etwas saueren Begründung den KU auf 272 (bei KV: 3200 Netto gehalt): "Du verdienst jetzt mehr Geld druch deinen Jobwechsel, damit brauche ich nicht mehr zahlen. Ich kürze den KU ab Februar."
OK arbeite nach wie vor 20h für Lebeserhaltung mit Kind. Gehalt meinerseits hat sich nicht geändert, jedoch die Stabilität des Arbeitgebers.
Meine Fragen an Euch:
KV kann KU nicht vom Gehalt/Einkommen der KM abhängig machen oder??
Ausserdem glaube ich die Berechnung nach Düss.tab (München) bei einem Nettogehalt von mind. 3200 Eur und 5 jährigen Kind stimmt nicht. Der Mindestunterhalt ist doch höher als 272 EUR, Komme hier auf mind 303 Eur oder??
Wie komme ich am schnellsten zu einem Titel, mit dem alten KU von 380 Eur?
Ist das vereinfachte Verfahren oder ist eine Unterhaltsklage hier am besten?
Danke im Voraus
ManuS
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