Vater kuerzt Kindesunterhalt

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    • Vater kuerzt Kindesunterhalt

      Hallo Miteinander,
      bin neu im Forum und ich freue mich auf Antworten, die mir und auch anderen in dieser Situation helfen.

      Folgendes:

      Erhielt mit dem KV abgesprochenen KU von 380 Eur (Anteil Kindergeld ist bereits abgezogen) seit der offiziellen Trennung 06.2007. KV zahlte ohne vorbehalt und gab auch gerne. Waren nicht verheiratet, ich selbst erhalte keinen Unterhalt. Einen Titel für diesen Betrag gibt es nicht. Ich habe es bis jetzt vermieden zum JU zu gehen oder auf Unterhalt zu klagen, da der Umgang und das zahlen des KU bis jetzt funktionierte.

      Jetzt kürzte der KV mit folgender mündlichen etwas saueren Begründung den KU auf 272 (bei KV: 3200 Netto gehalt): "Du verdienst jetzt mehr Geld druch deinen Jobwechsel, damit brauche ich nicht mehr zahlen. Ich kürze den KU ab Februar."

      OK arbeite nach wie vor 20h für Lebeserhaltung mit Kind. Gehalt meinerseits hat sich nicht geändert, jedoch die Stabilität des Arbeitgebers.

      Meine Fragen an Euch:
      KV kann KU nicht vom Gehalt/Einkommen der KM abhängig machen oder??

      Ausserdem glaube ich die Berechnung nach Düss.tab (München) bei einem Nettogehalt von mind. 3200 Eur und 5 jährigen Kind stimmt nicht. Der Mindestunterhalt ist doch höher als 272 EUR, Komme hier auf mind 303 Eur oder??

      Wie komme ich am schnellsten zu einem Titel, mit dem alten KU von 380 Eur?

      Ist das vereinfachte Verfahren oder ist eine Unterhaltsklage hier am besten?

      Danke im Voraus
      ManuS

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ManuS ()

    • RE: Vater kuerzt Kindesunterhalt

      Hallo Manu,

      KV kann KU nicht vom Gehalt/Einkommen der KM abhängig machen oder??

      Das ist richtig.
      Geh zum Jugendamt und bitte um Unterstützung. Der Vater ist verpflichtet, sich einem Titel zu unterwerfen. Das JA sollte auch bei der Berechnung helfen. Allerdings werden die zunächst Auskunft über das Einkommen des Vaters von diesem fordern.

      Grüße
    • RE: Vater kuerzt Kindesunterhalt

      Hallo Manu!

      Wie komme ich am schnellsten zu einem Titel, mit dem alten KU von 380 Eur?


      Wenn das Einkommen des KV richtig berechnet ist, wirst du die vorherige Höhe des KU nicht mehr erreichen.

      Schau mal in die DT, was KU bei seinem Einkommen mit eventueller Höherstufung, wegen geringerer Zahl der Berechtigten bezahlen müsste.

      Wie Max schon schrieb, geh zum JA und mache eine Beistandschaft.

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Vater kuerzt Kindesunterhalt

      Hallo Max, Hallo Kosmos,
      Vielen Dank für Eure Antworten.

      Ich Glaube nicht, das der Betrag richtig berechnet wurde. Komme auf 303 mind.

      Das JU fordert vom KV nur das Einkommen bei einer Beistandschaft nicht das Vermögen, habe ich das richtig verstanden?

      Bei einem vereinfachten Verfahren und bei einer Unterhaltsklage muss der KV sein Vermögen und das was er während unserer Beziehung angesammelt hat (auf meine Kosten) auch mit angeben oder?

      Der höhere KU wird, so habe ich im Ratgeber für Alleinerziehende gelesen, durch eine Klage erreicht mit mind 1,5 fach. Ist dann dieser Bestrag fest oder erhöht sich dieser auch dynamisch?

      Denn mit 6 Jahren wird nach der DT der Betrag bei einem Nettogehalt des KV von mind 3200 Eur höher auf über 400 Eur.

      Auf mich kommen in naher Zukunft nicht nur wie gehabt die hohen KindergartenKosten (200 EUR), sondern ein noch höherer Betrag eines Horts von 245 Eur für Betreuung nach der Schule zu. Bei 272 Eur bleibt da nichts mehr zum Leben für meine Kleine. Der Restberag ist schon durch die Zusatzversicherung Krankenkasse, Unfallversicherung und Ihrem Englisch, Musikunterricht weg. Da zahle ich gewaltig drauf.
      Noch keine Kleidung, Essen, Kindergeschenke für Geburtstage,......

      Muß hier nicht der KV auch mit Zahlen??
      Der KV hat mit mir das gemeinsame Sorgerecht und möchte diese auch nicht hergeben.

      Mal etwass anderes:
      Kann der KV, indem er mich über die Kostenschraube reitzt, ich mit Ihm dann Streite und Klage, ... (habe bis jetzt noch nichts zum KV gesagt, informiere mich erst)
      MIR über irgeneinen krummen Weg z.B. mein Verhalten, Umgang, ....
      Mich beim JU so schlecht machen, so dass er, weil er beim JU schneller war als ich (kann nicht sagen, ob da bereits etwas läuft), zum Wohle des Kindes das alleinige Sorgerecht erhält?

      oder anders herum

      Gibt es einen Weg über die Reduzierung des KU ohne Begründung des KV das alleinige Sorgerecht zu erhalten?

      Welches Forum kann mir denn da Rat oder Auskunft geben?

      Viele Grüße
      ManuS :)
    • RE: Vater kuerzt Kindesunterhalt

      Hallo manu,

      kleiner Tip von mir: lass die Finger weg von einer Klage auf alleiniges Sorgerecht. Den gleichen Tip würde ich dem KV auch geben. Wenn Ihr nicht sclimme schmutzige Wäsche waschen wollt und mit viel Schmutz um Euch werft, wird es beim gemeinsamen Sorgerecht bleiben. Und es hat keinen Einfluss auf den Unterhalt.

      Das JA fordert die Offenlegung der Einkommensverhältnisse. Hierzu gehören auch Einkünfte aus Vermögen (Zinsen, Miete,...).
      Solange der Vater den Mindestunterhalt, bzw. darüber bezahlt, muss er sein vermögen in der Substanz nicht angreifen.

      Der höhere KU wird, so habe ich im Ratgeber für Alleinerziehende gelesen, durch eine Klage erreicht mit mind 1,5 fach

      Die Stelle möchte ich genau wissen. Ich halte das für blanken Unsinn.

      Bei einem vereinfachten Verfahren und bei einer Unterhaltsklage muss der KV sein Vermögen und das was er während unserer Beziehung angesammelt hat (auf meine Kosten) auch mit angeben oder?

      Auf was willst Du klagen? KU, EU oder Zugewinnausgleich?

      Wie schon gesagt: Für KU ist nicht das Vermögen an sich, sondern die laufende Rendite daraus relevant.

      Bei einem Nettogehalt von 3200 € kommt er nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen und der sekundären Altersvorsorge auf ca. 2800€ relevantes Einkommen. Das wäre Stufe 5 der Düsseldorfer Tabelle eher an der unteren Grenze, weswegen ich da jetzt auch nur eine Stufe hoch gehe wegen nur einem Berechtigten, also Stufe 6.
      das Kind ist 5 Jahre alt, womit ein Tabellenunterhalt von 360 € anfällt.
      Der Zahlbetrag nach Abzug des hälftigen Kindergeldes ist 276 €.
      Und das ist es!

      Du kannst jetzt versuchen, weiteres Einkommen (z.B. Zinsen) nachzuweisen. Viellleicht kommst Du dann für Dein Kind in die nächste Stufe, was einen monatlichen Mehrbetrag von 23 € ausmachen würde. Ob eine Klage zugelassen würde, ist bei dem Betrag und dem Unterschied von unter 10% fraglich.

      Kindergartenkosten, Musikunterricht, Englischunterricht, Zusatz-KV kannst Du versuchen, als Mehrbedarf geltend zu machen. Ob das durchgeht, ist ebenfalls fraglich.

      Und hier noch einmal:
      Mal etwass anderes: Kann der KV, indem er mich über die Kostenschraube reitzt, ich mit Ihm dann Streite und Klage, ... (habe bis jetzt noch nichts zum KV gesagt, informiere mich erst) MIR über irgeneinen krummen Weg z.B. mein Verhalten, Umgang, .... Mich beim JU so schlecht machen, so dass er, weil er beim JU schneller war als ich (kann nicht sagen, ob da bereits etwas läuft), zum Wohle des Kindes das alleinige Sorgerecht erhält? oder anders herum Gibt es einen Weg über die Reduzierung des KU ohne Begründung des KV das alleinige Sorgerecht zu erhalten?

      Lasst es! Sein versuch wird scheitern und Deine Idee ist ebenso sträflich, wie sein Versuch, wenn er ihn überhaupt anwendet.
      Umgang und Sorgerecht hat nichts mit Unterhalt zu tun, vor allem, wenn man betrachtet, dass es sich bei Euch nicht wirklich um existenzbedrohende Beträge handelt.

      Grüße

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Max ()

    • RE: Vater kuerzt Kindesunterhalt

      Hallo Manu!

      (Originalzitat aus anderer Website geloescht hinsichtl. moegl. Verstosses gg. das Urheberrecht. Bitte unterlasse kuenftig, Zitate aus anderen Websiten hier zu veroeffentlichen, danke. Andreas*)

      Als erstes gehört vom KV einmal eine Einkommensauskunft zur Unterhaltsberechnung gefordert. Ich würde an deiner Stelle zum JA gehen. In diesen Fall wissen sie genau, was zu tun ist. Du kannst dir ja dann auch die eingereichten Unterlagen des KV anschauen.

      Der Restberag ist schon durch die Zusatzversicherung Krankenkasse, Unfallversicherung und Ihrem Englisch, Musikunterricht weg. Da zahle ich gewaltig drauf.


      Für ein fünfjähriges Kind sehe ich in diesem Zusammenhang noch keinen Mehrbedarf. Man kann Kinder auch überversichern und zu viel Belastung aufhalsen - und für solche Extrawünsche muss der KV nicht aufkommen.

      Das einzige was an Mehrbedarf gehen würde, wäre der Nachmittagskindergarten.

      Grüße,
      kosmos