Hallo,
ich bin seit heute hier, habe ein Post über Unterhaltsangelegenheiten aus erster Ehe. Nun gehts um meine 2.Ehescheidung
Ich habe im September meinen 2.Mann verlassen, im Febr´07 Scheidung eingereicht, da wir seit Febr.06 innerhalb der Wohnung getrennt lebten.
Gleichzeitig beauftragte ich den Anwalt, den Unterhaltsanspruch zu prüfen.
Da mein Gatte es gerne hinauszögert, oder soagr gar nicht antwortet, erhielt dieser dann im Mai 07 ein Versäumnisurteil bezüglich der Verweigerung der Mitarbeit beim Versorgungsausgleich. Bis dato immer noch kein Eingang der Einkommensunterlagen meines Mannes.
Im Oktober 08 stellte ich beim Anwalt die Nachfrage, wie es denn mit den Berechnungen des Unterhalts aussehe. Alles in Arbeit hieß es, aber ich solle mir nicht so große Hoffnungen machen, daß ich Anspruch hätte.
Dazu, mein Mann verdiente seit Januar 07 nur ca.970€, seit September 07 in einer Festanstellung ca. 1600€ netto laut eigenen Angaben bei mir.
Im Dezember 2008 rief den Anwalt an und fragte noch einmal nach der Unterhaltsberechnung. Wieder nichts. Dann rief ich das zuständige Gericht an und fragte nach!
Auskunft der Richterin: Die Akte wurde vor Gericht geschlossen wegen Nichtmitarbeit des Anwalts!
Die Nachweise des Einkommens sind scheinbar nie angefordert worden.
Nach einem langen Gespräch mit dem Anwalt mit den Aussagen, er hätte die Akte nicht wieder aus der Wiedervorlage geholt, räumte Fehler ein, habe ich den Anwalt gewechselt. Dieser wurde auch vom Gericht anerkannt bei bleibender Prozesskostenhilfe.
Nun will der alte Anwalt für den Antrag auf Ehescheidung noch Kosten abrechnen, und das, obwohl er unter Zeugen mir versprochen hat, auf sein Honorar zu verzichten, weil er Fehler...gemacht hat.
Bisher habe ich noch keine Abrechnung bekommen, aber kommt der damit so einfach durch, daß er im Unterhaltsverfahren 17 Monate die Unterhaltsberechnung so schleifen läßt? Muß er, wenn es einen Anspruch nachträglich gibt, für den wirtschaftlichen Schaden aufkommen? Denn mein Mann wird nicht zum aktuellen Unterhalt die Nachzahlungen eventueller Unterhaltsansprüche nicht aufbringen können.
Entschuldigt bitte die Länge des Posts, aber dies macht mich wütend...
Lieben Gruß
Engelchen
ich bin seit heute hier, habe ein Post über Unterhaltsangelegenheiten aus erster Ehe. Nun gehts um meine 2.Ehescheidung
Ich habe im September meinen 2.Mann verlassen, im Febr´07 Scheidung eingereicht, da wir seit Febr.06 innerhalb der Wohnung getrennt lebten.
Gleichzeitig beauftragte ich den Anwalt, den Unterhaltsanspruch zu prüfen.
Da mein Gatte es gerne hinauszögert, oder soagr gar nicht antwortet, erhielt dieser dann im Mai 07 ein Versäumnisurteil bezüglich der Verweigerung der Mitarbeit beim Versorgungsausgleich. Bis dato immer noch kein Eingang der Einkommensunterlagen meines Mannes.
Im Oktober 08 stellte ich beim Anwalt die Nachfrage, wie es denn mit den Berechnungen des Unterhalts aussehe. Alles in Arbeit hieß es, aber ich solle mir nicht so große Hoffnungen machen, daß ich Anspruch hätte.
Dazu, mein Mann verdiente seit Januar 07 nur ca.970€, seit September 07 in einer Festanstellung ca. 1600€ netto laut eigenen Angaben bei mir.
Im Dezember 2008 rief den Anwalt an und fragte noch einmal nach der Unterhaltsberechnung. Wieder nichts. Dann rief ich das zuständige Gericht an und fragte nach!
Auskunft der Richterin: Die Akte wurde vor Gericht geschlossen wegen Nichtmitarbeit des Anwalts!
Die Nachweise des Einkommens sind scheinbar nie angefordert worden.
Nach einem langen Gespräch mit dem Anwalt mit den Aussagen, er hätte die Akte nicht wieder aus der Wiedervorlage geholt, räumte Fehler ein, habe ich den Anwalt gewechselt. Dieser wurde auch vom Gericht anerkannt bei bleibender Prozesskostenhilfe.
Nun will der alte Anwalt für den Antrag auf Ehescheidung noch Kosten abrechnen, und das, obwohl er unter Zeugen mir versprochen hat, auf sein Honorar zu verzichten, weil er Fehler...gemacht hat.
Bisher habe ich noch keine Abrechnung bekommen, aber kommt der damit so einfach durch, daß er im Unterhaltsverfahren 17 Monate die Unterhaltsberechnung so schleifen läßt? Muß er, wenn es einen Anspruch nachträglich gibt, für den wirtschaftlichen Schaden aufkommen? Denn mein Mann wird nicht zum aktuellen Unterhalt die Nachzahlungen eventueller Unterhaltsansprüche nicht aufbringen können.
Entschuldigt bitte die Länge des Posts, aber dies macht mich wütend...
Lieben Gruß
Engelchen
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