Anwaltwechsel wegen Untätigkeit

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    • Anwaltwechsel wegen Untätigkeit

      Hallo,

      ich bin seit heute hier, habe ein Post über Unterhaltsangelegenheiten aus erster Ehe. Nun gehts um meine 2.Ehescheidung :rolleyes:

      Ich habe im September meinen 2.Mann verlassen, im Febr´07 Scheidung eingereicht, da wir seit Febr.06 innerhalb der Wohnung getrennt lebten.

      Gleichzeitig beauftragte ich den Anwalt, den Unterhaltsanspruch zu prüfen.

      Da mein Gatte es gerne hinauszögert, oder soagr gar nicht antwortet, erhielt dieser dann im Mai 07 ein Versäumnisurteil bezüglich der Verweigerung der Mitarbeit beim Versorgungsausgleich. Bis dato immer noch kein Eingang der Einkommensunterlagen meines Mannes.

      Im Oktober 08 stellte ich beim Anwalt die Nachfrage, wie es denn mit den Berechnungen des Unterhalts aussehe. Alles in Arbeit hieß es, aber ich solle mir nicht so große Hoffnungen machen, daß ich Anspruch hätte.

      Dazu, mein Mann verdiente seit Januar 07 nur ca.970€, seit September 07 in einer Festanstellung ca. 1600€ netto laut eigenen Angaben bei mir.

      Im Dezember 2008 rief den Anwalt an und fragte noch einmal nach der Unterhaltsberechnung. Wieder nichts. Dann rief ich das zuständige Gericht an und fragte nach!
      Auskunft der Richterin: Die Akte wurde vor Gericht geschlossen wegen Nichtmitarbeit des Anwalts! ?(

      Die Nachweise des Einkommens sind scheinbar nie angefordert worden.

      Nach einem langen Gespräch mit dem Anwalt mit den Aussagen, er hätte die Akte nicht wieder aus der Wiedervorlage geholt, räumte Fehler ein, habe ich den Anwalt gewechselt. Dieser wurde auch vom Gericht anerkannt bei bleibender Prozesskostenhilfe.
      Nun will der alte Anwalt für den Antrag auf Ehescheidung noch Kosten abrechnen, und das, obwohl er unter Zeugen mir versprochen hat, auf sein Honorar zu verzichten, weil er Fehler...gemacht hat.

      Bisher habe ich noch keine Abrechnung bekommen, aber kommt der damit so einfach durch, daß er im Unterhaltsverfahren 17 Monate die Unterhaltsberechnung so schleifen läßt? Muß er, wenn es einen Anspruch nachträglich gibt, für den wirtschaftlichen Schaden aufkommen? Denn mein Mann wird nicht zum aktuellen Unterhalt die Nachzahlungen eventueller Unterhaltsansprüche nicht aufbringen können.


      Entschuldigt bitte die Länge des Posts, aber dies macht mich wütend...

      Lieben Gruß

      Engelchen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Engelchen ()

    • RE: Anwaltwechsel wegen Untätigkeit

      Hallo Max,


      zu 1) die Kinder sínd aus erster Ehe, also für dieses Verfahren nicht wichtig, oder?

      zu 2) ich bin seit 01.10.08 erwerbsunfähig (voll). Vorher war ich erwerbsfähig, aber mit deckelndem Bedarf ALG2. Alos immer am Existenzminimum (oder drunter :rolleyes: )

      Meine Rente beträgt 781€.

      Lieben Gruß
      und danke für Deine Antwort

      Engelchen
    • RE: Anwaltwechsel wegen Untätigkeit

      hallo Engelchen,

      jetzt nicht falsch verstehen, aber zunächst ist festszustellen, dass Du Deinen Mindestbedarf von 770 € selbst decken kannst. Die 770 € kommen daher, dass Du nicht erwerbstätig bist.

      Nehmen wir an, dass Dein Exmann keine weiteren Unterhaltspflichten im 1. oder 2. Rang hat ujnd nehmen wir das Nettoeinkommen von 1600 € als Grundlage, dann kommt folgende Rechnung zustande:

      1600 - 5% berufsbedingte Aufwendungen = 1520 € - 4% (vom Brutto) sekundäre Vorsorgeaufwendungen (ca. 120 €) = 1400 € - 10% Erwerbstätigkeitsbonus = 1260 € unterhaltsrelevantes Einkommen.
      Halbteilungssatz:
      780 € + 1260 € = 2040 € / 2 = 1020 € - 780 € = 240 €

      Das könnte der Betrag sein, der Dir ab September 07 als Trennungsunterhalt monatlich zusteht. Nach der Scheidung geht es um Aufstockungsunterhalt. Ob der bewilligt wird, ist eher fraglich.
      Ich könnte mir vorstellen, dass man dies dem ehemaligen Anwalt mal vorrechnen könnte und ihn darauf aufmerksam machen könnte, das dies von ihm eingefordert werden kann (ob es wirklich funktioniert, kann ich natürlich nicht sagen).

      Grüße

      Grüße
    • RE: Anwaltwechsel wegen Untätigkeit

      Hallo Max,

      vielen Dank wiedermal =)

      Hierzu:

      jetzt nicht falsch verstehen, aber zunächst ist festszustellen, dass Du Deinen Mindestbedarf von 770 € selbst decken kannst. Die 770 € kommen daher, dass Du nicht erwerbstätig bist.

      Sind da meine beiden unterhaltspflichtigen Kinder mit drin?

      Zu Deiner Berechnung ist dies ja zumindest mal ein Ansatz da. Ich werde jetzt abwarten müssen, daß mein Mann dies Nachweise einschickt, was ich aber mal wieder bezweifle...

      Ich würde gern wieder darauf zurückkommen, wenn diese eventuell bis zum 13.02. eingegangen sind.


      Dir lieben Dank

      Liebe Grüße

      Engelchen
    • RE: Anwaltwechsel wegen Untätigkeit

      hallo Engelchen,

      Sind da meine beiden unterhaltspflichtigen Kinder mit drin?


      Falsche Ausdrucksweise: Die Kinder sind unterhaltsberechtigt!
      Der Kindesunterhalt, den Du für die beiden bekommst, ist nicht relevant für den Unterhaltsanspruch gegen Deinen 2. Ehemann. Kindesunterhalt ist kein unterhaltsrechlich relevantes Einkommen, denn es steht den Kindern zu.

      Ich würde gern wieder darauf zurückkommen, wenn diese eventuell bis zum 13.02. eingegangen sind.

      Kein Problem

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Max ()