Hallo ich bin neu hier... Habe lange im Forum gesucht und nicht wirklich was Passendes gefunden.
Mein Mann hat einen erwachsenen Sohn (geb. 1989) aus 1. Ehe.
Er ist zu Anfang seiner Ausbildung bei der Mutter ausgezogen in eine eigene Wohnung...
Wir zahlen regelmäßig Unterhalt.
Die Mutter ist wieder verheiratet und arbeitet nicht (keine abgeschlossene Berufsausbildung)
Zum Sohn haben wir überhaupt keinen Kontakt, dies wird von ihm kategorisch abgelehnt.
Jetzt aber mein Problem:
Der Junge hat die praktische Prüfung bestanden, die theoretische jedoch nicht.
Er geht nicht mehr in seinen Ausbildungsbetrieb (dort gab es wohl Schwierigkeiten, nicht bezahlte Überstunden etc.).
Nun hat er sich an die HWK gewandt und die versuchen ihm die Wiederholung der theoretischen Prüfung zu ermöglichen.
(Er hat das o.g. seiner Oma erzählt)
1. Er bekommt ja wahrscheinlich kein Lehrlingsgehalt mehr, müssen wir jetzt mehr Unterhalt zahlen ?
2. Was, wenn er die Prüfung nicht wiederholen kann?
3. Was passiert, wenn er die Prüfung im zweiten Anlauf auch nicht schafft,
sind wir dann weiter Unterhaltsverpflichtet?
Ich hoffe ihr könnt weiterhelfen
Mein Mann hat einen erwachsenen Sohn (geb. 1989) aus 1. Ehe.
Er ist zu Anfang seiner Ausbildung bei der Mutter ausgezogen in eine eigene Wohnung...
Wir zahlen regelmäßig Unterhalt.
Die Mutter ist wieder verheiratet und arbeitet nicht (keine abgeschlossene Berufsausbildung)
Zum Sohn haben wir überhaupt keinen Kontakt, dies wird von ihm kategorisch abgelehnt.
Jetzt aber mein Problem:
Der Junge hat die praktische Prüfung bestanden, die theoretische jedoch nicht.
Er geht nicht mehr in seinen Ausbildungsbetrieb (dort gab es wohl Schwierigkeiten, nicht bezahlte Überstunden etc.).
Nun hat er sich an die HWK gewandt und die versuchen ihm die Wiederholung der theoretischen Prüfung zu ermöglichen.
(Er hat das o.g. seiner Oma erzählt)
1. Er bekommt ja wahrscheinlich kein Lehrlingsgehalt mehr, müssen wir jetzt mehr Unterhalt zahlen ?
2. Was, wenn er die Prüfung nicht wiederholen kann?
3. Was passiert, wenn er die Prüfung im zweiten Anlauf auch nicht schafft,
sind wir dann weiter Unterhaltsverpflichtet?
Ich hoffe ihr könnt weiterhelfen