Was wird benötigt für den Scheidungsantrag

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    • Was wird benötigt für den Scheidungsantrag

      Hallo liebe Foren-Mitglieder,
      was sollte ich optimalerweise zum Rechtsanwalt mitbringen wenn ich den Scheidungsantrag stellen möchte?

      Ich befinde mich jetzt am Anfang des Trennungsjahr und würde gerne so den Scheidungsantrag stellen. Damit ich nicht unötig oft zum Rechtsanwalt muss, frage ich mich, welche Unterlagen ich mitnehmen muss, damit ich das alles in einem Rutsch erledigen kann.

      Eine schriftliche Vereinbarung über die Verteilung des Hausrats steht kurz bevor. Auf den Trennungsunterhalt haben wir uns auch mit dem Anwalt meiner Frau geeinigt.

      Muss ich noch eine Aufstellung des Anfangsvermögen (meins, meiner Frau, oder beide) mitnehmen? Was sonst noch?

      Vielen Dank im Voraus!
    • RE: Was wird benötigt für den Scheidungsantrag

      Hallo spartakus,

      Du musst nichts mitnehmen. Die Daten dürften im Ehering stehen. Den Zugewinnausgleich solltest Du mal ausklammern. Das mit dem Beginn des Trennungsjahres besprichst Du mit Deinem Anwalt.

      Grüße
    • RE: Was wird benötigt für den Scheidungsantrag

      Hallo spartakus,

      der Zugewinnausgleich muss nicht mit der Scheidung zusammen verhandelt werden, bzw. besser nicht, weil dieser den Gegenstandswert unnötig erhöht.
      Regelt das doch außergerichtlich.
      Der Stichtag der Beendigung der Zugewinngemeinschaft und damit des Tages der Festsetzung des Endvermögens ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Der Tag der Festzsetzung des Anfangsvermögens ist der Tag der Eheschließung.

      Grüße
    • RE: Was wird benötigt für den Scheidungsantrag

      Hallo spartakus, am " am Anfang des Trennungsjahres" kannst Du noch keinen Scheidungsantrag stellen, erst gegen "Ende des Trennungsjahres". Wann genau kommt auf das zuständige Gericht an.

      Ein Ehering ist kein amtliches Dokument, deshalb wird der auch nicht ausreichen, lieber Max. :P i.d.R. steht da doch nur das Hochzeitsdatum und die Anfangsbuchstaben des Ehepartners drin.

      Neben dem Hochzeitsdatum wird das damalige Standesamt sowie das AZ von dort benötigt. Also alles Dinge die auf der amtlichen Heiratsurkunde stehen, die Ihr damals bekommen habt.
      Und dann kommt noch ein Vordruck für den Vorsorgeausgleich dazu.

      Und je nachdem wie das Trennungsjahr zwischen Euch verläuft, was ihr alles "allein" klären könnt oder doch Richter braucht, kommt dann noch der eine oder andere Antrag dazu.
      Oft wird auch der ausgehandete Scheidungsfolgenvertrag dem Gericht vorgelegt.
      Aber ... hat noch ein paar Monate Zeit.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Was wird benötigt für den Scheidungsantrag

      Hallo Wolfgang,
      hmm, ich würde gerne den Scheidungsantrag stellen, um die Zugewinngemeinschaft zu beenden. Wenn's es blöd lauft, erbe ich vielleicht bevor das Trennungsjahr durch ist.
      Wie kann ich sonst den Stichtag so früh wie möglich legen, um da abgesichert zu sein?

      Vielen Dank für jeden Ratschlag!
    • RE: Was wird benötigt für den Scheidungsantrag

      hallo , das "Ende der Ehe" ist gesetzlich festgelegt, nach 1 Jahr Trennung kann frühestens geschieden werden.

      wegen der meist langen Laufzeiten von Antrag bis 1. Verhandlung gestatten viele Gerichte "die mittlere Laufzeit" vorher den Antrag zu stellen. Sollte dann Dein RA wissen, den Du damit beauftragen musst.

      Erben im Trennungsjahr ist kein Nachteil beim Zugewinn, da Erbe ja ins Anfangs- und Endvermögen zählt. Und in dieser kurzen Zeit vermehrt sich ja das geerbte Vermögen nciht wirklcih, merklich.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Was wird benötigt für den Scheidungsantrag

      Hallo Wolfgang und natürlich spartakus,

      das mit dem Ring war natürlich ein Scherz :D
      Allerdings hatte ich damals nichts zum Anwalt gebracht. Der hat dann wohl das mit der Heiratsurkunde organisiert. Allerdings wusste ich das Datum der Eheschließung und das zuständige Standesamt noch.
      Den Vordruck für den VA habe ich dann später zugeschickt bekommen.
      Unterhalt und Zugewinnausgleich hatten wir damals nicht mit verhandelt.
      Wie Du Wolfgang schon geschrieben hattest, hatte ich den Antrag ca. 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt. Mein Anwalt hatte mir damals gesagt, dass das so üblich ist aus Deinen bereits aufgeführten Gründen.

      Grüße
    • RE: Was wird benötigt für den Scheidungsantrag

      Hallo Wolfgang & Mad-Max,
      super - vielen Dank für die tolle Auskunft. Da mache ich mir ja einen Kopf um nix :)
      Ich hatte schon die Befürchtung, sollte ich erben, meine Nochfrau auch noch die Hälfte kriegt - phuu...

      Dann kann ich ja jetzt momentan sowieso nicht viel tun, ausser den Rest vom Hausrat miteinander aufzuteilen :)

      The post was edited 1 time, last by spartakus ().

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