Abänderungsklage KU, PKH Antrag

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    • Abänderungsklage KU, PKH Antrag

      Hallo alle miteinander,

      ich habe vom Amtsgericht für meine Tochter einen Brief bekommen, dass sie sich zum PKH Antrag ihres Vaters äußern soll.
      Meine Fragen sind nun :
      Was ist ein wesentlicher Abänderungsgrund? Ich habe zwar schon überall was von 10% gelesen, aber ich weiß nicht von was! Einkommen oder Unterhalt.

      Der Unterhalt in diesem Fall soll von 316,00 € auf 283,90€ gesenkt werden.
      Hat diese Klage Erfolgsaussichten, bzw wird der PKH Antrag gewährt?
      Das Einkommen meines Ex-Mannes hat sich erst vor 2,5 Monaten wegen Arbeitslosigkeit verringert.
      Falls es zur Klage kommt, und mein Ex gewinnt, muss ich trotz PKH die Gerichtskosten tragen?
      Ich hoffe, es kann mir jemand helfen, und sage schon mal Danke

      Lieben Gruß
      immerdasgleiche
    • RE: Abänderungsklage KU, PKH Antrag

      Hallo immer...,

      der Unterschied der Änderung ist natürlich hart an der 10% Grenze. Allerdings ist vorangig zu betrachten, dass Arbeitslosigkeit und der Bezug von Alg1 als vorübergehend angesehen wird und kein Anlass zur Abänderung des Unterhalts besteht.
      Sollte die Tochter einen Titel über die 316 € haben und der Pflichtige nur 283 € bezahlen, so kann sie den Rest vollstrecken lassen.
      Also würde ich an Eurer Stelle Auskunft geben und der Sache mal gelassen entgegen sehen. Meine Vermutung: PKH-Antrag wird nicht bewilligt, da Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.

      Grüße
    • RE: Abänderungsklage KU, PKH Antrag

      Mit solchen *Versprechungen*, Mad-Max, ...
      PKH-Antrag wird nicht bewilligt, da Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.
      ... lehnst Du Dich aber sehr weit aus dem Fenster. Wir haben doch nur wenige Zeilen von einer Seite hier zu lesen bekommen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Abänderungsklage KU, PKH Antrag

      Daher, Max, ...
      das war eindeutig kein Versprechen
      ... habe ich es in Anfuehrungszeichen gesetzt. Wir tauschen hier im Forum jedoch vornehmlich Erfahrungen aus und geben keine (Rechts-)Hinweise auf moegliche Erfolge aus, wenn wir von einem Fall nur recht wenig wissen. Dann verbietet sich m. E. auch jede Vermutung, weil sie schlichtweg nur Spekulation sein kann und den Threadstarter zu weniger umsichtigem Handeln verfuehren kann.

      Nichts fuer ungut, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Abänderungsklage KU, PKH Antrag

      Hallo Andreas,

      das nehme ich lernend so auf und danke für den Hinweis.
      Wegen meiner subjektiven Vermutung aber auch der Hinweis an die Themenstarterin:
      Immer ganz offen und ehrlich kommunizieren

      Grüße