Nun ist es auch bei mir angekommen. Überraschung nach dem Urlaub. Keine Gute. Die DT wurde schon wieder „angepasst“. Welch nettes Wort für „kontinuierliche Erhöhung der Unterhaltssätze“.
Wenig tröstend, dass in den unteren Altersgruppen geringfügig reduziert wurde, wenn für ältere Kinder kräftig draufgelegt wird. Und dies u.a. mit der Begründung, bei der letzten Änderung hätte man die oberen Altersgruppen nicht genügend angehoben, die unteren zu viel. Denkt man nicht nach, bevor man festlegt?
Änderungen DT: 01.07.2007, 01.01.2008, 01.01.2009. Wozu ist die Tabelle nach Einkommen gestaffelt, wenn man unabhängig von diesem beliebig die Sätze erhöhen kann? Mal wieder ein Schlag ins Gesicht all derer, die immer brav und pünktlich und auch noch gern zahlen. Mal sehen, wie weit man das Verständnis der Verpflichteten strapazieren kann…
Die gern verwendete Phrase mit dem „der Bedarf ist gestiegen“ mag ich schon gar nicht mehr hören. Man fragt sich, ob die Unterhaltsberechtigten auf einem Planeten leben, auf dem alles teurer wird und permanente Inflation herrscht, der Verpflichtete dagegen im Schlaraffenland, wo immer Geld übrig ist. Erhöhter Bedarf entsteht wenn, dann auf beiden Seiten. Manchmal sogar einseitig beim Verpflichteten, der muss nämlich, abgesehen von wieder mehr Kindesunterhalt z.B. erheblich höhere Beiträge zur Krankenversicherung aufbringen, die für Kinder gar nicht anfallen.
Aber der Verpflichtete kann schließlich eines nicht: sich wehren. Da werden irgendwelche Zahlen in Tabellen geschrieben und der Verpflichtete hat gefälligst zu zahlen.
Aber am bezeichnendsten für die Situation sind die zahlreichen, auch noch unterschiedlichen Begründungen dafür, woran es nun wieder liegen würde, dass der Dauerauftrag schon wieder nach oben korrigiert werden muss.
Süddeutsche Zeitung, 07.01.2009, Ausgabe Deutschland, Bayern, München, S. 2
„Dass nach der Tabelle 2008 schon in diesem Jahr wieder eine neue notwendig war, liegt an der Anhebung des steuerlichen Existenzminimums für Kinder und am gestiegenen Kindergeld“.
Zum einen ist die Erhöhung des Kindergeldes für mich eher ein Grund, die Bedarfssätze nicht anzuheben, da ja bereits auf der Berechtigtenseite Geld dazu kommt, zum anderen kann sich bestimmt jeder, der mit Unterhalt zu tun hat einen dadurch evtl. veränderten Zahlbetrag selbst ausrechnen, dafür braucht man keine hoch bezahlten Leute, die eine neue Tabelle „entwickeln“. Eine neue Tabelle wird allerdings dann benötigt, wenn man die Unterhaltssätze anheben möchte. Wir lernen: wenn das Kindergeld steigt, steigen auch die Unterhaltssätze. Wie logisch!
Weshalb die Anhebung des steuerlichen Existenzminimums zwangsläufig dazu führt, dass mehr Unterhalt gezahlt werden muss, erschließt sich mir nicht, aber es ist ja wohl so gedacht, dass man das nicht nachvollziehen können soll. Es muss nicht transparent sein, sondern einfach bezahlt werden.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.01.2009, Nr. 4, S. 13
"Hintergrund für die Änderung ist eine Gesetzesänderung: Die Unterhaltssätze richten sich nicht mehr wie früher nach der Einkommensentwicklung der Eltern, sondern nach der Höhe des Kinderfreibetrages. "Früher orientierten sich die Summen am Blickwinkel der unterhaltspflichtigen Eltern - nach dem
Motto: Wie viel können sie aus ihrem Einkommen aufbringen?", erklärt Ulrich Egger, Sprecher der Oberlandesgerichts Düsseldorf. "Nun wollte der Gesetzgeber den Blickwinkel der Kinder einnehmen. Ein älteres Kind hat eben größere Bedürfnisse." Höhere Unterhaltssummen bedeuten aber nicht, dass Vater oder Mutter mehr zahlt: Der Kindesunterhalt errechnet sich aus den Zahlbeträgen der Eltern und aus Faktoren wie dem Kindergeld."
Aha. Höhere Unterhaltssummen bedeuten nicht, dass Vater oder Mutter mehr zahlt? Sind die deutlich höheren Beträge (trotz Kindergelderhöhung) in der DT nur zum Spaß, oder soll man die auch zahlen? Und was bedeutet, ein älteres Kind hat eben größere Bedürfnisse? Neue Erkenntnis? Ist der steuerliche Kinderfreibetrag jetzt altersabhängig, wenn ältere Kinder größere Bedürfnisse haben? Und was bitte hat der „Blickwinkel der Kinder“ bei der Festsetzung von Unterhalt verloren? Seit wann kann ein Kind seinen Bedarf beurteilen und die Leistungspflicht des Erwachsenen. Gesetzgeber nimmt Blickwinkel des Kindes ein? Das kann nichts Gutes bedeuten, denn immer mehr fordern ist leichter als mal verzichten oder Ansprüche zurückschrauben, also lassen wir den Bedarf mal steigen. Bedeutet das, dass der Bedarf willkürlich nach oben korrigiert werden kann, selbst wenn dieser neuerdings größere Bedarf bereits gedeckt ist? Ist eine Unterhaltszahlung von 386 Euro plus 164 Euro Kindergeld sind 550,- Euro, die der Berechtigte jeden Monat für ein 12-jähriges Kind zur Verfügung hat und für zwei dann entsprechend 1100,-- Euro nicht bedarfsdeckend? Ist der Bedarf jetzt urplötzlich noch höher (und nächstes Jahr wieder und übernächstes wieder und wieder), als diese ansehnliche Summe? Bewegt sich dieser Betrag im Bereich des Existenzminimums oder muss man sogar über drohende Kinderarmut (welch Wort in Deutschland) nachdenken. Gibt es da auch nur ansatzweise einen Grund, beim Verpflichteten schon wieder zuzulangen?
FamRB - Der Familien-Rechts-Berater 1/2009, S. 30
Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2009 neu gefasst
Zum 1.1.2009 ist die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Eine Anpassung war erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld geändert haben.
Was denn nun? Steuerlichen Existenzminimum oder steuerlicher Kinderfreibetrag? Und wieder die Frage, was sowohl das eine, als auch das andere mit der Forderung nach höheren Unterhaltszahlungen zu tun hat.
Es ist unerträglich und es geht mir nicht mal um die konkrete Summe der neuerlichen Erhöhung, die auch erstmal wieder erarbeitet werden will, sondern um den Umgang mit dieser Tabelle und um den Umgang mit Verpflichteten.
Die „Tabellenmacher“ sitzen in ihrem Kämmerlein und basteln sich eine neue Tabelle, die wahrscheinlich auch den zukünftigen Änderungsturnus, (=Erhöhungsturnus) von einem Jahr statt von zwei Jahren einläuten soll.
Diese Leute haben offenbar keine Vorstellung davon, was dieses ständige „Finger in die Wunde legen“ in den zerbrochenen Familien auslösen kann. Kaum haben sich die Wellen mal wieder etwas geglättet und man hat sich mit der erst kürzlich festgelegten Summe (die im Übrigen noch bis zum 31.12.2008 den Bedarf sehr gut gedeckt hat), abgefunden, da wird wieder neues Gift versprüht. Bloß keine Ruhe in dieses sensible Thema kommen lassen.
So viel Provokation und Ignoranz und so wenig Fingerspitzengefühl sind nicht zum Aushalten. War das jetzt wirklich nötig? Wenn es in diesem Tempo weiter geht, liegen die Unterhaltssätze bald in Höhe des Selbstbehaltes.
Haben die Macher schon mal was von Wirtschaftskrise und Kurzarbeit, höheren Sozialabgaben und steigender Arbeitslosigkeit gehört? Wohl kaum. Warum macht sich die Regierung Gedanken, wie sie ihre Bürger in diesen Zeiten entlasten kann. Aber vielleicht sind ja Unterhaltsverpflichtete keine Bürger. Wer kommt sonst auf die Idee, gerade jetzt, ohne jeden Zwang, nach bereits einem Jahr, wieder draufzuschlagen? Und das mit dem Wissen, dass das Kindergeld sich erhöht hat und auch geplant ist, dass für jedes Kind noch 100,- Euro vom Staat kommen sollen.
Und da ist sie wieder die Frage, ob der Bedarf nicht mal irgendwann gedeckt ist und man die Zahlenden nicht ganz einfach mal durchatmen lassen könnte. Aber so lange da jemand einen 10-Stunden Tag hat, um pünktlich, regelmäßig, weit über dem Mindestbedarf seine Beträge überweisen zu können und da evtl. noch eine kleine Spanne bis zu seinem Selbstbehalt ist, kann man den Bedarf der anderen bis ins uferlose schrauben, um diese Spanne möglichst auszuschöpfen. Man schreibt einfach die Zahl wann und in welcher Höhe man möchte in eine Tabelle. „Tabellenmacher“ toben sich aus, ohne Kontrolle, ohne Aufsicht, ohne Reglementierung. Unterhaltsverpflichtete haben zu gehorchen.
Auch Unterhaltsverpflichtete sind Menschen, sehr geehrte Tabellenmachr. Aber Obacht! Nicht dass da im Übereifer beim pausen- und grenzenlosen „Anpassen“ nicht bemerkt wird, dass es die, für die die Tabelle gemacht ist vielleicht gar nicht mehr gibt. Die Kinder. Irgendwann wird es auch bei dem letzten jungen Mann angekommen sein, dass in Deutschland die Unterschrift unter eine Eheurkunde und die Entscheidung, Kinder in die Welt zu setzen, unter Umständen, wenn `s dumm läuft, der eigene Genickschuss sein kann und man für den Rest seines Lebens zu gehorchen hat und den ständig steigenden Bedarf der anderen mitgeteilt bekommt. Traurig ist das.
Dann will`s aber niemand gewesen sein und es werden Studien in Auftrag gegeben, die den Geburtenrückgang erklären sollen. Denen fallen dann Sachen ein wie: fehlende Kindergartenplätze oder Egoismus der Eltern. Prima. Vielleicht könnte man auch endlich mal zu einer vernünftigen Umgangsweise mit dem Thema Unterhalt kommen, bei der dieses willkürliche „Beträge in Tabellen nach oben schrauben“ keinen Platz mehr hat und dem der meist sehr viel arbeitet und auch gern zahlt, ein bisschen Achtung entgegen gebracht wird.
Man soll die Hoffnung auch in eher aussichtslosen Dingen nicht aufgeben.
Allen Unterhaltsberechtigten und -verpflichteten einen schönen Abend.
Wenig tröstend, dass in den unteren Altersgruppen geringfügig reduziert wurde, wenn für ältere Kinder kräftig draufgelegt wird. Und dies u.a. mit der Begründung, bei der letzten Änderung hätte man die oberen Altersgruppen nicht genügend angehoben, die unteren zu viel. Denkt man nicht nach, bevor man festlegt?
Änderungen DT: 01.07.2007, 01.01.2008, 01.01.2009. Wozu ist die Tabelle nach Einkommen gestaffelt, wenn man unabhängig von diesem beliebig die Sätze erhöhen kann? Mal wieder ein Schlag ins Gesicht all derer, die immer brav und pünktlich und auch noch gern zahlen. Mal sehen, wie weit man das Verständnis der Verpflichteten strapazieren kann…
Die gern verwendete Phrase mit dem „der Bedarf ist gestiegen“ mag ich schon gar nicht mehr hören. Man fragt sich, ob die Unterhaltsberechtigten auf einem Planeten leben, auf dem alles teurer wird und permanente Inflation herrscht, der Verpflichtete dagegen im Schlaraffenland, wo immer Geld übrig ist. Erhöhter Bedarf entsteht wenn, dann auf beiden Seiten. Manchmal sogar einseitig beim Verpflichteten, der muss nämlich, abgesehen von wieder mehr Kindesunterhalt z.B. erheblich höhere Beiträge zur Krankenversicherung aufbringen, die für Kinder gar nicht anfallen.
Aber der Verpflichtete kann schließlich eines nicht: sich wehren. Da werden irgendwelche Zahlen in Tabellen geschrieben und der Verpflichtete hat gefälligst zu zahlen.
Aber am bezeichnendsten für die Situation sind die zahlreichen, auch noch unterschiedlichen Begründungen dafür, woran es nun wieder liegen würde, dass der Dauerauftrag schon wieder nach oben korrigiert werden muss.
Süddeutsche Zeitung, 07.01.2009, Ausgabe Deutschland, Bayern, München, S. 2
„Dass nach der Tabelle 2008 schon in diesem Jahr wieder eine neue notwendig war, liegt an der Anhebung des steuerlichen Existenzminimums für Kinder und am gestiegenen Kindergeld“.
Zum einen ist die Erhöhung des Kindergeldes für mich eher ein Grund, die Bedarfssätze nicht anzuheben, da ja bereits auf der Berechtigtenseite Geld dazu kommt, zum anderen kann sich bestimmt jeder, der mit Unterhalt zu tun hat einen dadurch evtl. veränderten Zahlbetrag selbst ausrechnen, dafür braucht man keine hoch bezahlten Leute, die eine neue Tabelle „entwickeln“. Eine neue Tabelle wird allerdings dann benötigt, wenn man die Unterhaltssätze anheben möchte. Wir lernen: wenn das Kindergeld steigt, steigen auch die Unterhaltssätze. Wie logisch!
Weshalb die Anhebung des steuerlichen Existenzminimums zwangsläufig dazu führt, dass mehr Unterhalt gezahlt werden muss, erschließt sich mir nicht, aber es ist ja wohl so gedacht, dass man das nicht nachvollziehen können soll. Es muss nicht transparent sein, sondern einfach bezahlt werden.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.01.2009, Nr. 4, S. 13
"Hintergrund für die Änderung ist eine Gesetzesänderung: Die Unterhaltssätze richten sich nicht mehr wie früher nach der Einkommensentwicklung der Eltern, sondern nach der Höhe des Kinderfreibetrages. "Früher orientierten sich die Summen am Blickwinkel der unterhaltspflichtigen Eltern - nach dem
Motto: Wie viel können sie aus ihrem Einkommen aufbringen?", erklärt Ulrich Egger, Sprecher der Oberlandesgerichts Düsseldorf. "Nun wollte der Gesetzgeber den Blickwinkel der Kinder einnehmen. Ein älteres Kind hat eben größere Bedürfnisse." Höhere Unterhaltssummen bedeuten aber nicht, dass Vater oder Mutter mehr zahlt: Der Kindesunterhalt errechnet sich aus den Zahlbeträgen der Eltern und aus Faktoren wie dem Kindergeld."
Aha. Höhere Unterhaltssummen bedeuten nicht, dass Vater oder Mutter mehr zahlt? Sind die deutlich höheren Beträge (trotz Kindergelderhöhung) in der DT nur zum Spaß, oder soll man die auch zahlen? Und was bedeutet, ein älteres Kind hat eben größere Bedürfnisse? Neue Erkenntnis? Ist der steuerliche Kinderfreibetrag jetzt altersabhängig, wenn ältere Kinder größere Bedürfnisse haben? Und was bitte hat der „Blickwinkel der Kinder“ bei der Festsetzung von Unterhalt verloren? Seit wann kann ein Kind seinen Bedarf beurteilen und die Leistungspflicht des Erwachsenen. Gesetzgeber nimmt Blickwinkel des Kindes ein? Das kann nichts Gutes bedeuten, denn immer mehr fordern ist leichter als mal verzichten oder Ansprüche zurückschrauben, also lassen wir den Bedarf mal steigen. Bedeutet das, dass der Bedarf willkürlich nach oben korrigiert werden kann, selbst wenn dieser neuerdings größere Bedarf bereits gedeckt ist? Ist eine Unterhaltszahlung von 386 Euro plus 164 Euro Kindergeld sind 550,- Euro, die der Berechtigte jeden Monat für ein 12-jähriges Kind zur Verfügung hat und für zwei dann entsprechend 1100,-- Euro nicht bedarfsdeckend? Ist der Bedarf jetzt urplötzlich noch höher (und nächstes Jahr wieder und übernächstes wieder und wieder), als diese ansehnliche Summe? Bewegt sich dieser Betrag im Bereich des Existenzminimums oder muss man sogar über drohende Kinderarmut (welch Wort in Deutschland) nachdenken. Gibt es da auch nur ansatzweise einen Grund, beim Verpflichteten schon wieder zuzulangen?
FamRB - Der Familien-Rechts-Berater 1/2009, S. 30
Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2009 neu gefasst
Zum 1.1.2009 ist die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Eine Anpassung war erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld geändert haben.
Was denn nun? Steuerlichen Existenzminimum oder steuerlicher Kinderfreibetrag? Und wieder die Frage, was sowohl das eine, als auch das andere mit der Forderung nach höheren Unterhaltszahlungen zu tun hat.
Es ist unerträglich und es geht mir nicht mal um die konkrete Summe der neuerlichen Erhöhung, die auch erstmal wieder erarbeitet werden will, sondern um den Umgang mit dieser Tabelle und um den Umgang mit Verpflichteten.
Die „Tabellenmacher“ sitzen in ihrem Kämmerlein und basteln sich eine neue Tabelle, die wahrscheinlich auch den zukünftigen Änderungsturnus, (=Erhöhungsturnus) von einem Jahr statt von zwei Jahren einläuten soll.
Diese Leute haben offenbar keine Vorstellung davon, was dieses ständige „Finger in die Wunde legen“ in den zerbrochenen Familien auslösen kann. Kaum haben sich die Wellen mal wieder etwas geglättet und man hat sich mit der erst kürzlich festgelegten Summe (die im Übrigen noch bis zum 31.12.2008 den Bedarf sehr gut gedeckt hat), abgefunden, da wird wieder neues Gift versprüht. Bloß keine Ruhe in dieses sensible Thema kommen lassen.
So viel Provokation und Ignoranz und so wenig Fingerspitzengefühl sind nicht zum Aushalten. War das jetzt wirklich nötig? Wenn es in diesem Tempo weiter geht, liegen die Unterhaltssätze bald in Höhe des Selbstbehaltes.
Haben die Macher schon mal was von Wirtschaftskrise und Kurzarbeit, höheren Sozialabgaben und steigender Arbeitslosigkeit gehört? Wohl kaum. Warum macht sich die Regierung Gedanken, wie sie ihre Bürger in diesen Zeiten entlasten kann. Aber vielleicht sind ja Unterhaltsverpflichtete keine Bürger. Wer kommt sonst auf die Idee, gerade jetzt, ohne jeden Zwang, nach bereits einem Jahr, wieder draufzuschlagen? Und das mit dem Wissen, dass das Kindergeld sich erhöht hat und auch geplant ist, dass für jedes Kind noch 100,- Euro vom Staat kommen sollen.
Und da ist sie wieder die Frage, ob der Bedarf nicht mal irgendwann gedeckt ist und man die Zahlenden nicht ganz einfach mal durchatmen lassen könnte. Aber so lange da jemand einen 10-Stunden Tag hat, um pünktlich, regelmäßig, weit über dem Mindestbedarf seine Beträge überweisen zu können und da evtl. noch eine kleine Spanne bis zu seinem Selbstbehalt ist, kann man den Bedarf der anderen bis ins uferlose schrauben, um diese Spanne möglichst auszuschöpfen. Man schreibt einfach die Zahl wann und in welcher Höhe man möchte in eine Tabelle. „Tabellenmacher“ toben sich aus, ohne Kontrolle, ohne Aufsicht, ohne Reglementierung. Unterhaltsverpflichtete haben zu gehorchen.
Auch Unterhaltsverpflichtete sind Menschen, sehr geehrte Tabellenmachr. Aber Obacht! Nicht dass da im Übereifer beim pausen- und grenzenlosen „Anpassen“ nicht bemerkt wird, dass es die, für die die Tabelle gemacht ist vielleicht gar nicht mehr gibt. Die Kinder. Irgendwann wird es auch bei dem letzten jungen Mann angekommen sein, dass in Deutschland die Unterschrift unter eine Eheurkunde und die Entscheidung, Kinder in die Welt zu setzen, unter Umständen, wenn `s dumm läuft, der eigene Genickschuss sein kann und man für den Rest seines Lebens zu gehorchen hat und den ständig steigenden Bedarf der anderen mitgeteilt bekommt. Traurig ist das.
Dann will`s aber niemand gewesen sein und es werden Studien in Auftrag gegeben, die den Geburtenrückgang erklären sollen. Denen fallen dann Sachen ein wie: fehlende Kindergartenplätze oder Egoismus der Eltern. Prima. Vielleicht könnte man auch endlich mal zu einer vernünftigen Umgangsweise mit dem Thema Unterhalt kommen, bei der dieses willkürliche „Beträge in Tabellen nach oben schrauben“ keinen Platz mehr hat und dem der meist sehr viel arbeitet und auch gern zahlt, ein bisschen Achtung entgegen gebracht wird.
Man soll die Hoffnung auch in eher aussichtslosen Dingen nicht aufgeben.
Allen Unterhaltsberechtigten und -verpflichteten einen schönen Abend.