Düsseldorfer Tabelle-Mittel der Willkür?

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    • Düsseldorfer Tabelle-Mittel der Willkür?

      Nun ist es auch bei mir angekommen. Überraschung nach dem Urlaub. Keine Gute. Die DT wurde schon wieder „angepasst“. Welch nettes Wort für „kontinuierliche Erhöhung der Unterhaltssätze“.

      Wenig tröstend, dass in den unteren Altersgruppen geringfügig reduziert wurde, wenn für ältere Kinder kräftig draufgelegt wird. Und dies u.a. mit der Begründung, bei der letzten Änderung hätte man die oberen Altersgruppen nicht genügend angehoben, die unteren zu viel. Denkt man nicht nach, bevor man festlegt?

      Änderungen DT: 01.07.2007, 01.01.2008, 01.01.2009. Wozu ist die Tabelle nach Einkommen gestaffelt, wenn man unabhängig von diesem beliebig die Sätze erhöhen kann? Mal wieder ein Schlag ins Gesicht all derer, die immer brav und pünktlich und auch noch gern zahlen. Mal sehen, wie weit man das Verständnis der Verpflichteten strapazieren kann…

      Die gern verwendete Phrase mit dem „der Bedarf ist gestiegen“ mag ich schon gar nicht mehr hören. Man fragt sich, ob die Unterhaltsberechtigten auf einem Planeten leben, auf dem alles teurer wird und permanente Inflation herrscht, der Verpflichtete dagegen im Schlaraffenland, wo immer Geld übrig ist. Erhöhter Bedarf entsteht wenn, dann auf beiden Seiten. Manchmal sogar einseitig beim Verpflichteten, der muss nämlich, abgesehen von wieder mehr Kindesunterhalt z.B. erheblich höhere Beiträge zur Krankenversicherung aufbringen, die für Kinder gar nicht anfallen.

      Aber der Verpflichtete kann schließlich eines nicht: sich wehren. Da werden irgendwelche Zahlen in Tabellen geschrieben und der Verpflichtete hat gefälligst zu zahlen.

      Aber am bezeichnendsten für die Situation sind die zahlreichen, auch noch unterschiedlichen Begründungen dafür, woran es nun wieder liegen würde, dass der Dauerauftrag schon wieder nach oben korrigiert werden muss.

      Süddeutsche Zeitung, 07.01.2009, Ausgabe Deutschland, Bayern, München, S. 2
      „Dass nach der Tabelle 2008 schon in diesem Jahr wieder eine neue notwendig war, liegt an der Anhebung des steuerlichen Existenzminimums für Kinder und am gestiegenen Kindergeld“.


      Zum einen ist die Erhöhung des Kindergeldes für mich eher ein Grund, die Bedarfssätze nicht anzuheben, da ja bereits auf der Berechtigtenseite Geld dazu kommt, zum anderen kann sich bestimmt jeder, der mit Unterhalt zu tun hat einen dadurch evtl. veränderten Zahlbetrag selbst ausrechnen, dafür braucht man keine hoch bezahlten Leute, die eine neue Tabelle „entwickeln“. Eine neue Tabelle wird allerdings dann benötigt, wenn man die Unterhaltssätze anheben möchte. Wir lernen: wenn das Kindergeld steigt, steigen auch die Unterhaltssätze. Wie logisch!

      Weshalb die Anhebung des steuerlichen Existenzminimums zwangsläufig dazu führt, dass mehr Unterhalt gezahlt werden muss, erschließt sich mir nicht, aber es ist ja wohl so gedacht, dass man das nicht nachvollziehen können soll. Es muss nicht transparent sein, sondern einfach bezahlt werden.

      Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.01.2009, Nr. 4, S. 13
      "Hintergrund für die Änderung ist eine Gesetzesänderung: Die Unterhaltssätze richten sich nicht mehr wie früher nach der Einkommensentwicklung der Eltern, sondern nach der Höhe des Kinderfreibetrages. "Früher orientierten sich die Summen am Blickwinkel der unterhaltspflichtigen Eltern - nach dem
      Motto: Wie viel können sie aus ihrem Einkommen aufbringen?", erklärt Ulrich Egger, Sprecher der Oberlandesgerichts Düsseldorf. "Nun wollte der Gesetzgeber den Blickwinkel der Kinder einnehmen. Ein älteres Kind hat eben größere Bedürfnisse." Höhere Unterhaltssummen bedeuten aber nicht, dass Vater oder Mutter mehr zahlt: Der Kindesunterhalt errechnet sich aus den Zahlbeträgen der Eltern und aus Faktoren wie dem Kindergeld."


      Aha. Höhere Unterhaltssummen bedeuten nicht, dass Vater oder Mutter mehr zahlt? Sind die deutlich höheren Beträge (trotz Kindergelderhöhung) in der DT nur zum Spaß, oder soll man die auch zahlen? Und was bedeutet, ein älteres Kind hat eben größere Bedürfnisse? Neue Erkenntnis? Ist der steuerliche Kinderfreibetrag jetzt altersabhängig, wenn ältere Kinder größere Bedürfnisse haben? Und was bitte hat der „Blickwinkel der Kinder“ bei der Festsetzung von Unterhalt verloren? Seit wann kann ein Kind seinen Bedarf beurteilen und die Leistungspflicht des Erwachsenen. Gesetzgeber nimmt Blickwinkel des Kindes ein? Das kann nichts Gutes bedeuten, denn immer mehr fordern ist leichter als mal verzichten oder Ansprüche zurückschrauben, also lassen wir den Bedarf mal steigen. Bedeutet das, dass der Bedarf willkürlich nach oben korrigiert werden kann, selbst wenn dieser neuerdings größere Bedarf bereits gedeckt ist? Ist eine Unterhaltszahlung von 386 Euro plus 164 Euro Kindergeld sind 550,- Euro, die der Berechtigte jeden Monat für ein 12-jähriges Kind zur Verfügung hat und für zwei dann entsprechend 1100,-- Euro nicht bedarfsdeckend? Ist der Bedarf jetzt urplötzlich noch höher (und nächstes Jahr wieder und übernächstes wieder und wieder), als diese ansehnliche Summe? Bewegt sich dieser Betrag im Bereich des Existenzminimums oder muss man sogar über drohende Kinderarmut (welch Wort in Deutschland) nachdenken. Gibt es da auch nur ansatzweise einen Grund, beim Verpflichteten schon wieder zuzulangen?

      FamRB - Der Familien-Rechts-Berater 1/2009, S. 30
      Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2009 neu gefasst
      Zum 1.1.2009 ist die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Eine Anpassung war erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld geändert haben.


      Was denn nun? Steuerlichen Existenzminimum oder steuerlicher Kinderfreibetrag? Und wieder die Frage, was sowohl das eine, als auch das andere mit der Forderung nach höheren Unterhaltszahlungen zu tun hat.

      Es ist unerträglich und es geht mir nicht mal um die konkrete Summe der neuerlichen Erhöhung, die auch erstmal wieder erarbeitet werden will, sondern um den Umgang mit dieser Tabelle und um den Umgang mit Verpflichteten.

      Die „Tabellenmacher“ sitzen in ihrem Kämmerlein und basteln sich eine neue Tabelle, die wahrscheinlich auch den zukünftigen Änderungsturnus, (=Erhöhungsturnus) von einem Jahr statt von zwei Jahren einläuten soll.

      Diese Leute haben offenbar keine Vorstellung davon, was dieses ständige „Finger in die Wunde legen“ in den zerbrochenen Familien auslösen kann. Kaum haben sich die Wellen mal wieder etwas geglättet und man hat sich mit der erst kürzlich festgelegten Summe (die im Übrigen noch bis zum 31.12.2008 den Bedarf sehr gut gedeckt hat), abgefunden, da wird wieder neues Gift versprüht. Bloß keine Ruhe in dieses sensible Thema kommen lassen.

      So viel Provokation und Ignoranz und so wenig Fingerspitzengefühl sind nicht zum Aushalten. War das jetzt wirklich nötig? Wenn es in diesem Tempo weiter geht, liegen die Unterhaltssätze bald in Höhe des Selbstbehaltes.

      Haben die Macher schon mal was von Wirtschaftskrise und Kurzarbeit, höheren Sozialabgaben und steigender Arbeitslosigkeit gehört? Wohl kaum. Warum macht sich die Regierung Gedanken, wie sie ihre Bürger in diesen Zeiten entlasten kann. Aber vielleicht sind ja Unterhaltsverpflichtete keine Bürger. Wer kommt sonst auf die Idee, gerade jetzt, ohne jeden Zwang, nach bereits einem Jahr, wieder draufzuschlagen? Und das mit dem Wissen, dass das Kindergeld sich erhöht hat und auch geplant ist, dass für jedes Kind noch 100,- Euro vom Staat kommen sollen.

      Und da ist sie wieder die Frage, ob der Bedarf nicht mal irgendwann gedeckt ist und man die Zahlenden nicht ganz einfach mal durchatmen lassen könnte. Aber so lange da jemand einen 10-Stunden Tag hat, um pünktlich, regelmäßig, weit über dem Mindestbedarf seine Beträge überweisen zu können und da evtl. noch eine kleine Spanne bis zu seinem Selbstbehalt ist, kann man den Bedarf der anderen bis ins uferlose schrauben, um diese Spanne möglichst auszuschöpfen. Man schreibt einfach die Zahl wann und in welcher Höhe man möchte in eine Tabelle. „Tabellenmacher“ toben sich aus, ohne Kontrolle, ohne Aufsicht, ohne Reglementierung. Unterhaltsverpflichtete haben zu gehorchen.

      Auch Unterhaltsverpflichtete sind Menschen, sehr geehrte Tabellenmachr. Aber Obacht! Nicht dass da im Übereifer beim pausen- und grenzenlosen „Anpassen“ nicht bemerkt wird, dass es die, für die die Tabelle gemacht ist vielleicht gar nicht mehr gibt. Die Kinder. Irgendwann wird es auch bei dem letzten jungen Mann angekommen sein, dass in Deutschland die Unterschrift unter eine Eheurkunde und die Entscheidung, Kinder in die Welt zu setzen, unter Umständen, wenn `s dumm läuft, der eigene Genickschuss sein kann und man für den Rest seines Lebens zu gehorchen hat und den ständig steigenden Bedarf der anderen mitgeteilt bekommt. Traurig ist das.

      Dann will`s aber niemand gewesen sein und es werden Studien in Auftrag gegeben, die den Geburtenrückgang erklären sollen. Denen fallen dann Sachen ein wie: fehlende Kindergartenplätze oder Egoismus der Eltern. Prima. Vielleicht könnte man auch endlich mal zu einer vernünftigen Umgangsweise mit dem Thema Unterhalt kommen, bei der dieses willkürliche „Beträge in Tabellen nach oben schrauben“ keinen Platz mehr hat und dem der meist sehr viel arbeitet und auch gern zahlt, ein bisschen Achtung entgegen gebracht wird.

      Man soll die Hoffnung auch in eher aussichtslosen Dingen nicht aufgeben.

      Allen Unterhaltsberechtigten und -verpflichteten einen schönen Abend.
    • RE: Düsseldorfer Tabelle-Mittel der Willkür?

      Die DT wurde über Jahre mit der Begründung angepaßt das die Preise gestiegen sind, also sich der Bedarf erhöht hat.

      Das Existenzminimum, aus dem sich das Kindergeld ergibt, wurde EBEN nicht der Inflation über Jahre hinweg angepaßt. Nun hat der Gesetzgeber, nicht zuletzt weil er mußte, dieses Existenzminimum den gestiegenen Preisen angepaßt.

      Die DT wurde nunmehr also zum 2. Male mit der gleichen Begründung angehoben. Ich gehe davon aus, dass das der Ministerin schon bei der Verabschiedung des neuen Unterhaltsrechtes klar war. Die Rechenmethode mit dem Kinderfreibetrag ergibt, dass jegliche Kindergelderhöhung für Kinder ab 12 Jahren jeweils IMMER eine Erhöhung der Unterhaltssätze zur Folge hat. Ein Unterhaltspflichtiger mit Kindern über 12 Jahren wird also NIEMALS von einer Kindergelderhöhung profitieren.

      Ansonsten kann ich dir nur beipflichten. Es ist nicht mehr nachzuvollziehen.
    • RE: Düsseldorfer Tabelle-Mittel der Willkür?

      Hallo,

      da dein Statement auf der allgemeinen Ebene stattfindet, möchte ich dir auch auf dieser antworten:

      die einzig mögliche Schlussfolgerung daraus ist: Finger weg von dynamischen Titeln !!!

      Meine Ex hatte vor vielen Jahren dermaßen viele Zusatzbeträge gefordert, dass der Richter sich nicht anders zu helfen wusste, als einen Vergleich mit Absolutwerten zu protokollieren, ausdrücklich ohne Bezugnahme auf die DT. Nach Anraten meiner Anwältin hatte ich den Vgl. angenommen, auch wenn es in den ersten 6 Monaten ein biß´chen weh getan hat...

      Dieselben Beträge zahle ich heute nach 7 Jahren immer noch :D

      Also: der wirksamste Widerstand findet im Stillen statt, nicht mit großem Geschrei.
    • RE: Düsseldorfer Tabelle-Mittel der Willkür?

      Hallo,

      nur mal so zur Erinnerung, damit es nicht in Vergessenheit gerät:

      Zum 01.07.2007 wurden die Unterhaltssätze nicht erhöht sondern vermindert, übrigens erstmals in der Geschichte des deutschen Unterhaltsrechts.

      Damit fielen sie schon fast wieder auf die Sätze vom 01.07.2003 zurück.

      Da dynamische Titel, die auf einen Prozentwert der Regelbetrag-Verordnung basierten, zum 01.01.2008 in der Weise umgerechnet wurden, dass der Zahlbetrag gleich blieb, hatte die Zahlungsverpflichtung aus den dynamischen Regelbetrag-Titeln Bestand bis 31.12.2008.

      Im gleichen Zeitraum (2003 bis 2008) wurde der Selbstbehalt von 840,-- EUR auf 900,-- EUR angehoben.

      Beispiel:


      Ein dynamischer Unteterhaltstitel aus August 2003 über einen Betrag von 100% des Regelbetrages hatte seinerzeit einen "Wert" von 192,-- EUR in der ersten Altersstufe und 241,-- EUR in der zweiten Altersstufe.

      Aus dem gleichen Titel ergeben sich ab 2009 und bis auf Weiteres Zahlungsverpflichtungen von 199,-- EUR in der ersten Altersstufe und 240,-- EUR in der zweiten Altersstufe.
      Gruß

      K. Ahnung

      Dies ist kein Rechtsrat, sondern lediglich ein Diskussionsbeitrag!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von K. Ahnung ()

    • RE: Düsseldorfer Tabelle-Mittel der Willkür?

      Es stimmt, dass 2007 erstmals Zahlbeträge gesenkt wurden. Mit den satten 3 Euro weniger im Monat haben die Unterhaltspflichtigen dann in Saus und Braus leben können. Die Senkung galt dann ja aber auch nur für 6 Monate und wurde dann zum 1.1.2008 rückgängig gemacht und natürlich überkompensiert.

      Das die Düsseldorfer Richter ein halbes Jahr zuvor die Zahlbeträge senkten, weil sie festgestellt hatten das u.a. die Einkommen im Durchschnitt gesunken waren, war dann ein halbes Jahr später kein Thema mehr. Sowas nennt man wie das Thema heißt, nämlich "Willkür" denn der Bürger, hier der Unterhaltspflichtige ist Recht und Gesetz hilflos ausgeliefert weil am 1.7.2007 "DAS" gesagt wurde und am 1.1.2008 dann plötzlich "JENES".

      Das zum 1.1.2008 eine Vergleichbarkeit der DT nur noch in den oberen Stufen möglich ist, ein Schelm der Böses dabei denkt das man die Tabellen nicht mehr ad hoc vergleichen kann, kommt noch hinzu. In den unteren Stufen wurde die im Jahr 2000 abgeschaffte hälftige Kindergeldanrechnung dann doch wieder eingeführt. Warum wurde sie dann eigentlich abgeschafft? Gesetzestransparenz? Verlässlichkeit des Gesetzgebers? Eher auch Willkür, weil man sich es immer wieder passend macht, der Bürger sich letztlich nicht darauf verlassen kann das in einem halben Jahr noch das gilt was in im Jetzt gilt.

      Das Dumme ist, dass sich der gebeutelte Bürger irgendwann mit dem Thema befasst, es durchschaut und es dann leid ist sich für dumm verkaufen zu lassen. Das gilt in diesem Sinne für diese angebetete Tabelle, die eigentlich nur ein Anhalt sein soll und keinen Richter von einer Einzelfallprüfung entbindet, jedoch oftmals sich der Unterhaltspflichtige in Richtung Tabelle "passend" gerechnet wird und nicht umgekehrt.

      Das Gesetz ist für die Menschen da und nicht die Menschen für das Gesetz.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von valentin123 ()

    • RE: Düsseldorfer Tabelle-Mittel der Willkür?

      Original von valentin123

      Das Dumme ist, dass sich der gebeutelte Bürger irgendwann mit dem Thema befasst, es durchschaut und es dann leid ist sich für dumm verkaufen zu lassen.



      Hallo!

      *Ironie on*

      Meinst du den gebeutelten Bürger, der oft für die Kinder anderer Leute aufkommen muss, weil der arme Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen will oder kann?

      *Ironie off*

      Lies den Beitrag von K. Ahnung nochmal genauer durch und denke auch an die Erhöhung des Selbstbehaltes, dann denke nochmal drüber nach, wie genau es sich mit den Unterhaltsbeträgen verhält. Ich kann keine Benachteiligung der Unterhaltspflichtigen sehen. Der betreuende Elternteil leistet schliesslich zu seiner "Hälfte" des finanziellen Aufwandes eines Kindes (denn ein Kind kostet doch erheblich mehr als den Mindestunterhalt) auch noch den allergrößten Teil der Erziehung und Pflege.

      Wenn die Familien beieinander bleiben würden, wäre es kein Thema, das das Familieneinkommen zwischen allen Familienmitgliedern aufgeteilt wird, nach Trennung ist dies leider oft dann völlig abwegig, einen entsprechenden Anteil zu übernehmen.

      Wer Kinder hat, muss halt auch die entsprechenden Konsequenzen tragen.

      Unabhängig davon ist die Gesetzgebung und Rechtssprechung in Deutschland oft nicht nachvollziehbar, da stimme ich zu. Trotzdem müssen wir uns daran halten.

      Viele Grüße
    • RE: Düsseldorfer Tabelle-Mittel der Willkür?

      Meine liebe Dumpi...

      ...der das verfasste ist jemand der jahrelang alleinerziehender Vater war, mal mit 4, mal mit 2, mal mit einem minderjährigen Kind, der auch nicht einen Cent Kindesunterhalt von der KM gesehen hat, nein der trotz Betreuung von zwei minderjährigen Kindern (11 und 13) und "üppigen"Teilzeitgehalt (3/4 Tätigkeit) zu KU für die beiden anderen Kinder vergattert wurde.

      Zu allem Überfluss bin ich in dieser Phase auch noch bis unter den Sozialhilfesatz gepfändet worden, weil die KM so "nett" war. Kommt gut, wenn man zwei Kinder zu betreuen und zu verpflegen hat.

      Mit Unterhaltsrecht nach deutschem Recht kenne ich mich also bestens aus. Ich habe leider erfahren müssen, dass ich kein Einzelfall bin. Mehr sag ich dazu nicht mehr, sonst verstoße ich hier erheblich gegen die Netikette weil mir dazu keine diplomatischen Worte mehr einfallen.
    • RE: Düsseldorfer Tabelle-Mittel der Willkür?

      Hi,

      ich denke das Problem ist, dass bei der Bemessung des Unterhalts nicht alle Punkte mit einbezogen werden. Was dazu führt, dass sich eigentlich immer alle benachteiligt fühlen. - und ich denke, dass ist die Wurzel der ganzen Streitereien.

      Bei mir war es z.B. so, dass ich keinen Unterhalt, nichts, nada, niente von meinem Ex-Mann dazu bekam, nicht weil er nicht konnte, nein er meinte "wenn du mich verlässt, dann sieh zu wie du klar kommst" und Dank der Hilfe des hiesigen Systems ist er damit durchgekommen.
      Kein Cent KU !
      Meine Kinder habe auch gelebt, hatten Kleidung und alles was nötig war, denn ich hatte einen Vollzeitjob. - Wenn ich mir ansehe, was es teilweise für Rechnungen gibt, was Kinder kosten, dann kann ich das manchmal nicht nachvollziehen - natürlich ist es schön wenn man den Unterhalt bekommt, doch denke ich, dass dieses Geld dazu führt, dass der Lebensstandart höher wird, und somit auch der Punkt kommt wo es zu wenig ist, um die Wünsch nicht die Notwendigkeit zu befriedigen.

      Ein gutes Beispiel aus unserem Bekannten Kreis: 2 x KU + 2 Vollzeiteinkommen + 3x KG, aber das Geld reicht nie. Schaut man sich allerdings um, dann sieht man dass Dinge selbstverständlich geworden sind, die nicht dem eigenen Einkommensstand entsprechen. Duch den Kindesunterhalt wird die finazielle Leistungsfähigkeit der Patchwork-Familie höher, als es die der Ursprungsfamilie wäre. Und dann kommt es zwangsläufig zu den Grabenkämfen, die einen wollen ihrnen Lebensstandart erhalten, der über dem liegt, denn sie sich eigentlich leisten könnten, die Anderen sehen, dass "ihr verdientes" Geld für Dinge verwendet wird, an die sie selber nicht zu träumen wagen.

      Wenn ich mir andererseits ansehe, wie wenig Kinder mit Hartz 4 haben, dann frage ich mich wie geht das überhaupt? - da ist kein Mindestunterhalt + KG notwendig, die Überleben mit weniger als Kinder deren Eltern arbeiten ?

      Das Problem muss auf einer anderen Ebene gelöst werden. Es gibt Länder, die auch bei getrennten Familien eine anteilige Unterhaltspflicht der Eltern sehen. In denen soll es aber auch möglich ist mit Kindern zu arbeiten. - Bei der derzeitigen Familienpolitik wie sie hier betrieben wird ist meiner Ansicht nach nur eines sicher, dass Richter, Anwälte und Therapeuten nicht arbeitslos werden.

      Viele Grüße Mietzi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mietzi ()

    • RE: Düsseldorfer Tabelle-Mittel der Willkür?

      Der Ansatz mit er anteiligen Unterhaltspflicht ist gut, aber ich fürchte der wird hier in Deutschland nicht durchkommen. Die KM meiner Kinder arbeitet immer noch nicht, obwohl das jüngste Kind nun fast 14 ist. Ich habe trotz Kinderbetreeung immer gearbeitet.

      Ich habe mit vieren, wobei das älteste grad mal 11 war, einen Vollzeitjob gemacht.

      Das hat die KM aber nicht davon abgehalten eine Unterhaltsklage gegen mich anzustrengen. Der Richter hat diese sogar mit PKH zugelassen. Wie gesagt, ich betreute vier minderjährige Kinder. Soviel zum Gleichheitsprinzip und Rechtsstaat.
    • RE: Düsseldorfer Tabelle-Mittel der Willkür?

      Hallo Wepappa, das kann ich so nicht stehen lassen.

      Finger weg von dynamischen Titeln !
      wenn's verlangt wird, kommst'de nicht dran vorbei !

      der wirksamste Widerstand findet im Stillen statt, nicht mit großem Geschrei.
      das ist kein "Widerstand" sondern "Aussitzen". Damit änderst Du nix, sondern nutzt nur durch "still sein" die Vergeßlichkeit bzw. Unkenntnis.

      Dein hier immer öfters propagiertes Beispiel ist eine Ausnahme, daher nicht als "Rat" geeignet.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Düsseldorfer Tabelle-Mittel der Willkür?

      Hallo Wolfgang,

      OK, meine Erfahrung ist nicht zu verallgemeinern. Was ich sagen wollte, war, dass es beim Pflichtigen bzw. seinem Anwalt auch auf Verhandlungsgeschick ankommen kann, bzw. darauf, im richtigen Moment die Chance zu nutzen. Damals hatte ich das noch nicht begriffen.

      Es ist jedenfalls schwerer, bei einem statischen Titel eine Erhöhung durchzusetzen, vor allem dann, wenn die Lebensverhältnisse beim U'pflichtigen sich ändern und eine dann zur Erhöhung erforderliche Klage ein unabsehbares Risiko sein kann.
    • RE: Düsseldorfer Tabelle-Mittel der Willkür?

      Hallo,

      Original von K. Ahnung
      Hallo,

      nur mal so zur Erinnerung, damit es nicht in Vergessenheit gerät:

      Zum 01.07.2007 wurden die Unterhaltssätze nicht erhöht sondern vermindert, übrigens erstmals in der Geschichte des deutschen Unterhaltsrechts.


      ...und wohl auch zum letzten Mal in der Geschichte des deutschen Unterhaltsrechts.

      Es gerät auch auf keinen Fall in Vergessenheit, denn es war ein historisches Ereignis. Ein Aufschrei ging durch die "Unterhaltswelt". Die Berechtigten, die angesichts der bisherigen Praxis der Gesetze- und Tabellenschreiber es gewohnt waren mit mehr Geld rechnen zu können, hatten diesmal den falschen Tag am Kalender angestrichen.

      Die Verpflichteten trauten ihren Augen nicht. Nicht mal unbedingt die Freude über die für die nächsten 6 Monate 2-3 Euro weniger zu zahlende Summe (die z.B. in der Regel noch nicht mal den Sprit für eine Fahrt Kinder abholen an einem Wochenende deckt) war es, die ihnen die Freudentränen in die Augen trieb. Nein. Es war etwas viel größeres, es ging gar nicht um Geld.

      Es war eingetreten, was niemand mehr zu denken oder hoffen gewagt hatte. Der Automatismus „nach oben mit den Zahlbeträgen, komme was wolle“ schien durchbrochen. Diese Freudentränen wären auch dann entstanden, wenn die Unterhaltssätze einfach nur so geblieben wären, war damit doch (wie wir inzwischen wissen völlig unbegründet) eine einzige Hoffnung verbunden. Die Hoffnung, dass man "da oben" zukünftig eventuell bereit sein wird, auch nur ansatzweise in Richtung Verpflichteter anfängt zu denken. Zum Beispiel anerkennt, dass auch beim Verpflichteten der Bedarf steigt und zugesteht, dass sich auch bei ihm die wirtschaftlichen Entwicklung, die des Einkommens und der Sozialgesetzgebung auf seine Geldbörse auswirkt.

      Es war für Verpflichtete ein Zeichen für zaghaftes Umdenken mit evtl. Handlungsbereitschaft der „Bestimmer“, es war symbolisch, ein Meilenstein. Das Echo des Aufschreies war aber noch nicht verhallt, als man 6 Monate später erkennen musste, dass sich nichts in den Köpfen der "Bestimmer" getan hatte. Aber auch gar nichts, im Gegenteil. Verpflichtete mussten feststellen, dass sie mal wieder verdummt worden sind und es munter so weiter geht wie bisher. Trotz anhaltender und sich verschlechternder wirtschaftlicher Entwicklung und negativer Einkommensentwicklung, die noch vor kurzem die Begründung für die Senkung der Beträge war, verfiel man in die jahrzehntelang gewohnte Praxis. Immer drauf auf den Verpflichteten, ohne Rücksicht auf Verluste.

      Mit Verlusten meine ich nicht nur finanzielle, sondern auch ideelle Verluste. Zum Beispiel muss, angesichts der Tatsache, dass nach jeder Unterhaltserhöhung umgehend der neue Betrag auf dem Konto des Berechtigten landet, muss es diesem zwangsläufig suggerieren, dass beim Verpflichteten schier unerschöpfliche Vorräte an finanziellen Mitteln vorhanden sein müssen.

      Das in den 6 Monaten "zu wenig" Gezahlte dürfte dann auch inzwischen um ein Vielfaches zurückgezahlt sein.

      Diese einmalige Absenkung der Beträge für kurze Zeit, ist somit aus meiner Sicht wirklich kein Ereignis an das man erinnern muss und kann, um irgendwelche Vorteile für Verpflichtete zu suggerieren.

      Original von K. Ahnung
      Im gleichen Zeitraum (2003 bis 2008) wurde der Selbstbehalt von 840,-- EUR auf 900,-- EUR angehoben.


      Das ist richtig, hilft aber nur einem bestimmten Personenkreis und wirkt sich bei denen, die mit ihrem Einkommen über dem Selbstbehalt liegen und zwei Kinder in der Altersgruppe 12-17 zu bedienen haben, Null aus.

      Mein Beispiel sieht daher so aus, dass ab 01.01.2009 für zwei Kinder mal eben 34,- Euro pro Monat mehr fällig werden, schlappe 408,- im Jahr. Soll alles zum Wohle des Kindes stattfinden. Die „Macher und Schreiber“ denken aber nicht dran, dass dieses Geld (und noch einige Euro mehr), ohne dass es in einem Titel auftauchte, sowieso für die Kinder verwendet wurde, z.B. für gemeinsamen Urlaub und jetzt schlagartig nicht mehr verfügbar ist. Der böse Verpflichtete soll es nun dem Kind erklären, dass das Geld auf dem Konto des Berechtigten landet und deshalb das eine oder andere nicht mehr möglich geht.

      Haben in meinem Beispiel Verpflichteter und Staat bis 31.12.2008 pro Kind 538,- Euro x 2 = 1076,- Euro auf dem Konto des Berechtigten ankommen lassen, sind es nun 565,- Euro x 2 = 1130,- Euro. Da ich selbst immer Vollzeit arbeiten musste, um zwei Kinder groß zu kriegen (ohne KU und EU), weiß ich, dass diese Summe unter normalen und vernünftigen Lebensumständen für zwei Kinder monatlich unverbrauchbar ist. Aus dem Grund hatte ich die Frage in den Raum gestellt, ob angesichts der Dimension, in der man sich bereits bewegt, eine Erhöhung des Tabellenbetrages unumgänglich war, obwohl das Einkommen des Verpflichteten sich um keinen einzigen Cent erhöht hat. Frei nach dem Motto: wenn sich das Einkommen des Verpflichteten eben einfach nicht erhöhen „will“, dann muss man eben die Sätze in der Tabelle ändern, und zwar anständig. Jeder der arbeitet weiß, um welchen Betrag sich das Bruttoeinkommen in der Steuerklasse 1 erhöhen müsste, um diese 34,- Euro Netto mehr zu bekommen und jeder weiß auch, wie oft solche Erhöhungen stattfinden.

      Da fragt man sich doch wirklich, wozu es die Einkommensstufen überhaupt gibt, wenn innerhalb der Stufen jederzeit wild herummanipuliert werden kann. Man fragt sich auch, angesichts der Begründung für die Änderung dieser Tabelle ab 01.01.2009 „ältere Kinder brauchen eben mehr als jüngere“, ob Leute, die so eine Begründung von sich geben noch nicht bemerkt haben, dass es seit Urzeiten in dieser Tabelle genau aus diesem Grund Altersstufen gibt und somit Altersunterschiede bereits berücksichtigt sind. Die Begründung müsste nunmehr also nach „neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen“ lauten: “ältere Kinder brauchen viel, viel, viel mehr als Jüngere“, um den Aufschlag zu rechtfertigen. Sicher, und es schreibt ja auch jemand sehr zutreffend in seinem Beitrag hier, kann man mit viel mehr Geld auch viel mehr Begehrlichkeiten wecken. Ob so etwas immer so wirklich förderlich für ein Kind ist, wage ich zu bezweifeln. Der Fall wird tief sein, übrigens nicht nur für das Kind, wenn das Geld mal nicht mehr kommt und man erkennt, wie viel man arbeiten muss, um seine gewohnten Bedürfnisse weiterhin befriedigen zu können.

      Auch von jemandem hier angesprochen wurde, wie Kinder in Hartz IV-Familien mit ihrem Mindestsatz klar kommen. Da prallen die Unterhaltswelten aber sehr hart aufeinander. Kind mit 14 hat Bedarf von 281,- Euro, davon werden die 164,- Euro Kindergeld abgezogen, auf dem Konto kommen 117,- Euro an. Das ist das Verständnis des Staates von dem was ein Kind für einen Bedarf hat, für das der Staat zahlen muss. Kann man einen anderen dazu heranziehen, wird hemmungslos zugelangt und der Bedarf ist plötzlich ein ganz anderer, der in keinem Verhältnis zu dem vom Staat für sich selbst festgelegten. Da kann man es auch nicht dabei belassen, dass ein Kind bereits das 4,5-fache von dem des HartzIV-Kindes zur Verfügung hat, da muss man noch draufschlagen.

      Die Galle kommt einem dann aber erst richtig hoch, wenn Kind mit 565 Euro Unterhalt am Vaterwochenende den Vater mal fragen soll, ob er dem Kind nicht (wie früher immer) die Haare schneiden kann, weil diese viel zu schnell wachsen und der Friseur jedes Mal 11 Euro kostet (nicht ausgedacht sondern passiert!). Dafür kann der Staat nichts, aber es ist trotzdem widerwärtig und zeigt mehr als deutlich, wo das Geld landet, was da einiges über dem tatsächlichen Bedarf ankommt.

      Gruss
    • RE: Düsseldorfer Tabelle-Mittel der Willkür?

      Original von valentin123
      Der Ansatz mit er anteiligen Unterhaltspflicht ist gut, aber ich fürchte der wird hier in Deutschland nicht durchkommen. Die KM meiner Kinder arbeitet immer noch nicht, obwohl das jüngste Kind nun fast 14 ist. Ich habe trotz Kinderbetreeung immer gearbeitet.

      Ich habe mit vieren, wobei das älteste grad mal 11 war, einen Vollzeitjob gemacht.

      Das hat die KM aber nicht davon abgehalten eine Unterhaltsklage gegen mich anzustrengen. Der Richter hat diese sogar mit PKH zugelassen. Wie gesagt, ich betreute vier minderjährige Kinder. Soviel zum Gleichheitsprinzip und Rechtsstaat.


      Hallo Valentin,

      und daran sieht man, was eine UnterhaltsRECHTSreform Wert ist. Die Rechtsanwender tun sich schwer im Umdenken und es wird noch Jahrzehnte brauchen, um die eingefahrenen Strukturen und Denkweisen etwas in die andere Richtung zu lenken. Nichts war für einen Familienrechtsanwalt einfacher, als eine weibliche Mandantin in diesen Dingen zu vertreten. Nichts war schwerer, als ein männlicher Prozessbeteiligter in diesen Dingen vor Gericht zu sein. Ich befürchte, es wird noch sehr lange dauern, bis sich daran etwas ändern wird.