Anfang des Trennungsjahr?

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    • Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo liebe Mitleidenden,
      ich lebe seit September mit meiner Frau getrennt im selben Haus. Wir haben die Wohnräume aufgeteilt, rechts- und linksseitig, da Zimmeraufteilung identisch. Heute haben wir die Hausratsaufteilung besprochen und da kam die Aussage ihrerseits, dass das Trennungsjahr noch nicht angefangen hätte.
      Sie hat sich schon von einem Anwalt beraten lassen und da sie meine Wäsche noch mitwäscht befinden wir uns bislang nicht im Trennungsjahr. Ausserdem müsste dies zuerst beim Einwohneramt gemeldet werden und die Lohnsteuerkarte umgeschrieben werden.
      Sie tut tatsächlich noch alles zusammen in die Waschmaschine stecken; abhängen, bügeln, einräumen mach ich selber. Waschen würde ich ja auch selber, aber sie hat meistens wenn ich in den Wäschekorb schau alles schon zusammen in die Waschmaschine gesteckt. Ansonsten leben wir komplett getrennt. Kochen, einkaufen, getrennten Kühlschrank, usw.
      Stimmt es wirklich das ich diese Zeit nicht als Trennungsjahr einbeziehen kann??
      Muss ich das nur wegen dem Waschen akzeptieren? Ist das wirklich ein KO Kriterium für den Beginn des Trennungsjahr?
      Was muss ich tun, damit das Trennungsjahr offiziell ist?

      Vielen Dank im Voraus!!
    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo spartakus,

      also Trennung kann auch im gemeinsamen HAus sein, allerdings tatsächlich komplett von Tisch und Bett. Da hilft dann nur ein eigener Wäschekorb in deinem Zimmer :D

      Getrennt melden beim Einwohnermeldeamt musst du dich nicht und die Steuerklasse auch erst ab Beginn Jahr nach der Trennung ändern.

      such mal im Internet nach "kleiner Ratgeber für Lohnsteuer 2009" da steht was dazu drin.

      Hm, was du tun muss, damit das Trennungsjahr offiziell ist:

      Alles trennen. Vor allem auch gemeinsame Konten.
      Arbeitet ihr eigentlich beide? Wenn nicht, bzw. wenn eure Einkommen unterschiedlich hoch sind hat deine Frau grundsätzlich Anspruch auf Trennungsunterhalt. Wenn sie beim Anwalt war, kann es also sein, dass der dich offiziell über den von dir zu zahlenden Unterhalt informiert, bzw. zu ERmittlung deine Einkommensnachweise anfordert. DAS wäre dann auch ein Indiz für Beginn der Trennung.

      Gruß Jona
    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo spartacus,

      ergänzend zu Jonas Aussage:

      Ausserdem müsste dies zuerst beim Einwohneramt gemeldet werden und die Lohnsteuerkarte umgeschrieben werden.

      Das stimmt definitiv nicht.
      Es ist natürlich hier die Frage, ob Ihr Euch einig seid, getrennt zu leben, oder nicht. Das mit der Wäsche kommt meines Erachten nur zum Tragen, wenn einer von Euch beiden nicht geschieden werden will, also der Beginn des Trennungsjahres strittig ist.
      Du kannst eines tun, wenn Du die Bequemlichkeit der sauberen und gebügelten Wäsche weiterhin genießen mäöchtest: Bezahle Deine Frau dafür - unabhängig vom Trennungsunterhalt. Sicherer ist natürlich der eigene Wäschekorb. Wenn der TU übrigens gefordert wird, kannst Du davon ausgehen, dass das Trennungsjahr eingeläutet ist.
    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Vielen Dank für die schnellen Antworten!

      Nein, da der Scheidungsentschluss durch mich kommt, möchte Sie sich nur absichern. Wie gesagt, ich mache eigentlich alles nur die Wäsche wurde bislang zusammen geworfen. Mal ich mal sie.
      Bei der Scheidung sind wir uns zwar einig, aber sie will erst das Trennungsjahr einleiten, sobald ich den Scheidungsantrag gestellt hab.
      Ist es wirklich so, dass nur der Akt der Wäsche die Trommel zu stecken und den Knopf auf 40°c stellen die Grundlage für das Trennungsjahr zunichte macht?

      Zu den Gegebenheiten:
      Ich zahle ein Haus (GB Eintrag und Darlehen auf mich) komplett mit allem drum und dran, alle Nebenkosten, Auto, etc.
      Sie verdient ca. 600€ plus Kinder-Unterhalt und Kindergeld für ein nicht eheliches Kind. Ich verdiene ca. 4000€.
      Seit September haben wir komplette räumliche Trennung innerhalb des Haus, getrenntes Essen, Kochen, Badezimmer-Nutzung, Putzen, etc.
      Nur die Waschmaschine wird mit aller Wäsche gefüllt. Gibt es da keine Regelungen? Ich meine Zwangsweise wird man ja auch nicht doppelt Wasser und Abwasser bezahlen wollen, was ich ja sowie so schon tuh, inkl. Waschmittel.

      Gibt es da keine Lösung? Oder ist das wirklich so engstirnig zu begründen?
    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo spartakus,

      aber sie will erst das Trennungsjahr einleiten, sobald ich den Scheidungsantrag gestellt hab.

      Das ist Unsinn. Der Scheidungsantrag wird ca. 3 monate vor Ablauf des TJ gestellt. Das TJ beginnt nicht erst damit.
      Mit der Wäsche hatte ich Dir ja einen Tipp gegeben.

      Grüße
    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo Mad-Max,
      vielen Dank. Ich habe schon gehört, dass das TJ nichts mit dem Zustellungsdatum des Scheidungsantrag zu tun hat.
      Mit der Wäsche hatte ich Dir ja einen Tipp gegeben.


      Aber kann ich dies irgendwie auf das wahre Datum (September) zurückführen können? Ich habe ja Zeugen und Belege dafür dass wir seitdem getrennt leben.

      Muss ich wegen dem 'gemeinsamen' Waschen jetzt von vorne mit dem Trennungsjahr anfangen?

      Schonmal jetzt vielen herzlichen Dank für all Euer Feedback in diesem Thread!
    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo, spartakus,

      willkommen im ISUV-Forum! Du schreibst:
      ich lebe seit September mit meiner Frau getrennt im selben Haus. Wir haben die Wohnräume aufgeteilt, rechts- und linksseitig, da Zimmeraufteilung identisch.
      Gibt es Leute, die diese Wohnungsnutzungsaufteilung (ab September 2008) bezeugen koennen?

      Sie hat sich schon von einem Anwalt beraten lassen und da sie meine Wäsche noch mitwäscht befinden wir uns bislang nicht im Trennungsjahr.
      Nun, das ist ja hinlaenglich bekannt, dass das mitunter als Indiz dafuer genommen wird, dass die Trennung noch nicht gaenzlich erfolgt ist. Die Nutzung derselben Waschmaschine etc. ist zwar zulaessig; das Befuellen von Waesche beider jedoch heikel.

      Ausserdem müsste dies zuerst beim Einwohneramt gemeldet werden und die Lohnsteuerkarte umgeschrieben werden.
      Nach Deiner Ansicht des Beginns des Trennungsjahres musst Du Deine Lohnsteuerkarte rueckwirkend zum 01.01.2009 auf Steuerklasse EINS umschreiben lassen: Keine Pflicht zum Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr.

      Waschen würde ich ja auch selber
      Dann mache es auch und siehe zu, dass sie keinen Zugriff mehr auf Deine Dreckwaesche hat.

      Ansonsten leben wir komplett getrennt. Kochen, einkaufen, getrennten Kühlschrank, usw.
      Kann auch das jemand (seit September 2008) bezeugen?

      Stimmt es wirklich das ich diese Zeit nicht als Trennungsjahr einbeziehen kann?
      Im Streitfall wird das Gericht sich ein Bild machen und eine Entscheidung dazu treffen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo spartakus,

      also, wegen der Wäsche alleine - ich weiß nicht.
      Nachdem Ihr ja wirklich in getrennten Bereichen des Hauses wohnt und Euch ansonsten - ja anscheinend sogar in der Waschküche - aus dem Weg geht, kann ich mir nicht vorstellen, dass das, wenn es das einzige Indiz für ein andauerndes Zusammenleben wäre, ausreichend ist, das Trennungsjahr nicht anzuerkennen. Bezahlst Du denn Trennungsunterhalt? Wenn nicht, wäre das schon ein weiteres Indiz.
      Stell halt mal den Scheidungsantrag und gebe als Trennungszeitpunkt den September 2008 an. Denke aber daran, dass Du dann ab Januar 2009 bereits als dauernd getrennt Lebender in Steuerklasse 1 musst.
      Ich weiß nicht, wie die Finanzämter ihre Informationen bekommen. Solltet Ihr aber beispielsweise im November 2009 geschieden werden, ist leicht errechenbar, dass das Trennungsjahr schon 2008 angefangen hat.
      Wenn Ihr Euch auf Januar (meinetwegen 02.01.2009) einigen könntet, genießt Du noch das ganze Jahr die günstige Steuerklasse 3.

      Grüße
    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo Andreas,
      ja, da gibt es mindestens eine handvoll von Bekannten (meiner und ihrerseits), die die Aufteilung der Räumlichkeiten bezeugen können.
      Wie gesagt, ich habe auch meine Sachen selber gewaschen - je nach Bedarf. Durch das Kind hat sie sich aber an meinen Sachen vergriffen und alles in einen Topf (Waschmaschine) geworfen. Ich habe heute meine Wäsche aussortiert und meinen eigenen Waschkorb wie vorgeschlagen angelegt.
      Wie gesagt, ich habe einige Bekannte die sehr genau informiert und (fast) täglich die Trennung von Tisch und Bett miterlebt haben.
      Ist die Frage deshalb hinlänglich in Bezug auf wann das Trennungsjahr angefangen hat? Kann ich jetzt - nach aufstellen meines eigenen Wäschekorbs - erst offiziell das Trennungsjahr anfangen??

      Vielen Dank für dein Feedback! Hab ich da eine Möglichkeit dies ab September geltend zu machen?
    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo spartakus,

      Hab ich da eine Möglichkeit dies ab September geltend zu machen

      versuchen kannst Du es ja - mit allen Risiken und dem Verlust des Geldes aus der gemeinsamen Veranlagung.
      Was drängt Dich denn so, dass es Dir jetzt auf 3-4 Monate ankommt?

      Grüße

      The post was edited 1 time, last by Max ().

    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo Mad-Max,
      naja - da gibt es sowas wie den TU ;)
      Und da ich ja momentan sowieso alles bezahle (Haus, Strom, Wasser, Gas, Versicherungen, Steuern, etc.......) denke ich, dass es nur fair wäre, dies auch auf die wahre Grundlage beziehen sollte.

      The post was edited 1 time, last by spartakus ().

    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo, spartakus!

      Du schreibst:
      da gibt es sowas wie den TU ;)
      Ja, und wie ist der geregelt? Gab es bisher TU-Zahlungen? Hat der Anwalt Deiner Frau Ansprueche gestellt?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo Andreas,
      nein, aber ich zahl momentan sowieso alles. Sie hat ihr komplettes Einkommen nur für sich und das Kind zum Essen und Kleidung und Schule zu bezahlen. Das Kind (13) ist, wie gesagt, jedoch nicht von mir und der Vater bezahlt ihr Unterhalt.
      Ansprüche wurden vom Anwalt nicht gestellt. Dies war wohl nur ein Beratungsgespräch.

      Vielen Dank & Gruß!

      The post was edited 2 times, last by spartakus ().

    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo Jona,
      ja, Konten sind sowieso getrennt. Wäschekorb ist jetzt in meinem Zimmer eingerichtet :)
      Aber ich kann mich irgendwie nicht damit abfinden, dass ich jetzt dann noch 3-5 Monate länger TU Zahlen soll, wo ich doch jetzt sowieso für sie alles zahle. Ihr Einkommen hat sie komplett für sich. Ist da meine Einstellung irgendwie falsch?
    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo Mad-Max,
      würde es einen Unterschied machen, wenn ich mich für 2009 rückwirkend auf Steuerklasse 1 umschreiben lasse? Steuerkarte hab ich noch nicht abgegeben, deshalb würde die Möglichkeit von Amts wegen sicherlich bestehen. Hätte ich dadurch einen Vorteil? Die Hälfte des 2007 Steuerrückzahlung hat sie schon angefordert. Sollte ich diese Zahlen?

      TU bezahle ich momentan noch nicht, da ich auch noch keine Kalkulationsbasis habe. Wie schon erwähnt, zahle ich alles inkl. Haus, NK, Versicherungen, usw.
    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo Spartakus!

      Gibt es da keine Regelungen?


      Wer die Scheidung anstrebt, sollte die Bedingungen, die in dem Zeitraum der Trennungsfrist gelten, unbedingt beachten. Zwar ist es nicht zwingend erforderlich, dass einer der beiden Partner aus den gemeinsamen vier Wänden auszieht, doch es sollte nachweislich eine strikte Trennung der Lebensbereiche geben. Dazu gehört beispielsweise auch die getrennte Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten oder das Waschen und Bügeln der eigenen Wäsche. ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine Frau ihren Noch-Ehemann während des Trennungsjahres weiterhin in der gemeinsamen Wohnung bekochte, sich um seine Wäsche kümmerte und den gemeinsamen Haushalt organisierte. Ganz so als wäre alles beim Alten. Trotzdem verlangte sie die Scheidung. Doch die Richter sahen keine wirkliche Trennungsabsicht. Aufgrund des gemeinschaftlichen Miteinanders gingen sie eher davon aus, dass die eheliche Lebensgemeinschaft weiterhin bestehe. Ein Getrenntleben innerhalb der Wohnung liege nicht vor, wenn die Ehefrau dem Ehemann unverändert Versorgungsleistungen in erheblichem Umfang erbringt und dieser seinerseits seiner Verpflichtung zum Familienunterhalt kontinuierlich nachkommt (OLG Koblenz, AZ : 11 UF S67/01).

      Bleiben Eheleute trotz ihrer Trennung in der gemeinsamen Ehewohnung wohnen, ist oftmals zweifelhaft, ob ein Getrenntleben im Sinne des Gesetzes vorliegt. Ehegatten leben innerhalb der Ehewohnung getrennt, wenn sie nicht mehr zusammen wirtschaften, schlafen und essen. Die Gerichte fordern darüber hinaus, daß die Eheleute keinerlei Versorgungsleistungen mehr füreinander erbringen. Werden derartige Verrichtungen wie Putzen der Wohnung und Waschen der Wäsche jedoch dem trennungswilligen Ehegatten entgegen seinem erklärten Willen aufgedrängt, ist gleichwohl von einem Getrenntleben auszugehen. Maßgeblich für das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft sind stets die gesamten Lebensumstände. Urteil des OLG München vom 07.07.1997 26 UF 826/97 MDR 1998, 51

      Bezahlst Du denn Trennungsunterhalt? Wenn nicht, wäre das schon ein weiteres Indiz.


      Der Einwand von Mad-Max würde mir eher zum Bedenken geben.
      Es hört sich irgendwie so an, als wirtschaftet ihr noch genauso weiter, wie zu Ehezeiten.

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo Spartacus,

      zwar bin ich keine Fachfrau, aber seit einigen Monaten durch meinen LG auch ein wenig in diese Dinge involviert.

      Das mit dem Wäschewaschen - ist im Ernstfalle Ansichtssache des Richters, falls es zur Klage kommen sollte.
      Jedoch finde ich, bei Dir sollte einiges richtig geregelt werden.

      Das mit dem eigenen Wäschekorb hast Du ja nun.
      Dann solltest Du mit Deinem Anwalt besprechen, dass der gegnerische Anwalt und somit Deine Frau offiziell mal ein Schreiben bekommen, in dem vermerkt ist, dass Du die Trennung definitiv anstrebst und seit dem ........ innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt von Tisch, Bett und sonstigem lebst.
      Im allerschlimmsten Falle rechnet man Dir dann die Trennung erst ab dem Datum des Schreibens an, wenn Deine Frau sich absolut auf die Hinterbeine stellt.

      Andererseits schreibst Du zwar, dass Du alles zahlst, sie ihr Geld komplett für sich hat.

      Wenn Du absolut die Trennung willst, dann solltest Du aber auch TU von Deinem Anwalt berechnen lassen. Natürlich gegengerechnet ihr eigenes Einkommen.
      Und auch gleich den Kindesunterhalt nicht vergessen.
      Mietfreies Wohnen kann ja dann vom TU abgezogen werden.
      So wie MadMax sagt - mit Zahlung des TU ist es absolut handfest.
      Du kannst nicht einerseits auf Trennungszeitraum klopfen, andererseits aber mit dem TU tricksen. Das passt nicht zusammen.

      Lass Dich auch nicht auf Tricks Deiner Frau ein.
      Wir hatten den Fall, dass die Ex ihren Mann noch einmal aus ach so grosser Liebe ins Bett locken wollte. Vermutlich mit einem Aufnahmegerät darunter. Um nachzuweisen, dass die Trennung nicht aktuell ist. Auch die Geschichte mit der eigenmächtigen Reinigung der Wäsche ist so ein Fall.
      Also - Vorsicht.

      Sie kann von der Steuerrückerstattung für 2007, die Du in 2008 erhalten hast, zumindest beim TU für 2008 anteilig je Monat 1/12 davon verlangen.
      Ob nach dem Jahreswechsel auch noch -da bin ich gerade selbst am recherchieren. An sich nur in dem Jahr des Zuflusses - so meine bisherige Erkenntnis.

      Wenn Du Trennung 2008 willst, dann musst Du unbedingt 2009 in die neue Steuerklasse. Dann kann auch hierfür Dein TU gleich neu berechnet werden, denn Du hast ja weniger Netto.

      Gruß
      achuala
      achuala
    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo zusammen,
      vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten!
      Ich denke, dass ich da wohl ein wenig blau-äugig hinein gegangen bin....
      Nun werde ich schauen, dass ich diese Woche mal einen Termin mit einem RA in der Gegend ausmache und das Ganze offiziell schriftlich zu machen.
      Ebenso werde ich die Woche meine Steuerklasse umändern damit der TU nicht zweimal berechnet werden muss.
      Wegen dem Zeitpunkt der Trennung werde ich nochmal mit meiner Frau sprechen, aber ich denke Sie wird da nichts von wissen wollen.

      Nochmals vielen Dank an alle für den guten Rat!