Anfang des Trennungsjahr?

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    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo Spartakus,

      mach mal langsam mit der Steuerklassenänderung. Rede erst mit Deinem Anwalt. Es zeichnet sich doch schon ab, wie Du selbst schreibst, dass der Trennungstermin strittig ist. Wenn der dann auf einen späteren Zeitpunkt, also in 2009 festgelegt wird, hast Du noch den Steuervorteil.

      Grüße
    • RE: Anfang des Trennungsjahr?

      Hallo, spartakus!

      Schau auch mal in Dein Postfach: [IMG]http://forum.isuv.org/images_isuv/top_pms.gif[/IMG]

      Du schreibst:
      Die Hälfte des 2007 Steuerrückzahlung hat sie schon angefordert. Sollte ich diese Zahlen?
      Wenn Ihr in Zugewinngemeinschaft lebt, steht die Steuerrueckerstattung demjenigen zu, der die Steuern bezahlt hat (bei gemeinsamer Steuererklaerung im entsprechenden Anteilverhaeltnis). Weitergehende Ansprueche bestehen nicht. Es kommt bei Beanspruchung von TU jedoch dazu, dass erfolgte Steuerrueckerstattungen als *Einkommen* beruecksichtigt wird. Solange jedoch kein TU geltend gemacht wird, ist auch keine TU-Berechnung zu machen.

      Wie schon erwähnt, zahle ich alles inkl. Haus, NK, Versicherungen, usw.
      Das wird jedenfalls unterhaltsmindernd bereucksichtigt bzw. ueber die Forderung von Nutzungsentschaedigung egalisiert werden.

      Wegen dem Zeitpunkt der Trennung werde ich nochmal mit meiner Frau sprechen, aber ich denke Sie wird da nichts von wissen wollen.
      Was hat sie denn fuer ein Interesse, den Beginn des Trennungsjahres *verschieben* zu wollen? Hofft sie, dass Ihr wieder zusammenkommt? Waere das realistisch?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.