Wert eines PKWs

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    • Wert eines PKWs

      Hallo,

      der Anwalt meines Exmannes bestreitet wieder viel im Zugewinnverfahren und stellt Dinge in "Rechnung" die so nicht in Ordnung sein können.

      Mein aktuelles Problem: ich benötige einen ungefähren Wert für das damalige Auto.

      Gekauft 09/1999 ca. 20.000 € Neupreis
      Ende Zugewinn 05/2004

      Damit war das Auto gut 4 Jahre alt. Der Anwalt ist der Meinung, dass dieses Auto damals einen Wert von mindestens 10.000 € hatte.

      Ich bin aber der Meinung, dass dieses Auto auf keinen Fall diesen Wert hatte. Es war damals schon 4 Jahre alt; fuhr damals mit unterschiedlichen Reifen - vorn Sommer- hinten Winterreifen; hat eine große Macke an der Stoßstange (diese müsste entweder neu aufgebaut und lackiert werden oder neu eingebaut werden); die Abdeckung zum Reserverrade im Kofferraum hat mein Exmann zu 1/3 mal ausgesägt, weil ihm da was ausgelaufen ist; es war damals weder scheckheftgepflegt noch ein Garagenwagen; die Sitzpolster waren auch damals schon nicht mehr optisch in Ordnung.

      Wo kann ich einen solchen Wert noch herbekommen?

      Das 2. Problem ist, dass er der Meinung ist: das Auto ist Vermögen. Ich bin der Meinung das Auto ist Hausrat.
      Dieses Auto wurde nur angeschafft, da mein Exmann damals einen Firmenwagen bekommen hat, den ich nicht fahren durfte. Deshalb haben wir unser altes Auto in Zahlung gegeben und die A-Klasse dafür angeschafft. Damals war ich im Erziehungsurlaub mit beiden Kindern und bin nur auf geringfügiger Basis 1xWoche arbeiten gegangen. Die Kinder mussten mit dem Auto in die Kita gebracht werden, da diese im Nachbarort war.
      Begründung des Anwaltes ist auch: die A-Klasse wäre kein Familienwagen, da wir mit dem Firmenwagen in den Urlaub gefahren wären. Richtig ist, es hat nach September 1999 kein gemeinsamer Urlaub mehr stattgefunden, da wir 2001 gebaut und umgezogen sind. Mein Exmann hat von Sommer 2000 bis Sommer 2001 berufllich bedingt schon zur Untermiete im neuen Ort gewohnt. Der Firmenwagen stand also gar nicht zur Verfügung.
      Da ich dieses Auto nur für die Einkaufsfahrten und die "Kindertransportdienste" genutzt habe, bin ich der Meinung, dass dieses Auto dem Hausrat zuzuordnen ist.
      Auch als ich wieder begonnen habe zu arbeiten, bin ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren. Das Auto fahre ich heute noch; und auch heute nutze ich das Auto im Regelfall nur für Einkaufsfahrten und "Kindertransportdienste". Ich habe meinem Exmann damals schon gesagt, wenn er das Auto in die Berechnung mithinein nehmen möchte bin ich gern bereit ihm das Auto auf den Hof zu stellen und mir im Gegenzug seinen hypothetischen Wert anrechnen zu lassen. Für mich persönlich benötige ich nämlich kein Auto.

      Sophie
    • RE: Wert eines PKWs

      Hallo Sophfie,

      der einfachste Weg ist, das Auto von einem Gutachter schätzen zu lassen. Das geht z. B. bei der DEKRA.
      Es gibt auch entsprechende Tabellen (Schwacke oder DAT), die allerdings den Zustand, wie Du ihn beschreibst nicht berücksichtigen. Vermutlich bezieht der gegn. Anwalt seine Wertannahme aus einer solchen Tabelle. Da ist dann auch noch zu unterscheiden zwischen Händler Einkaufs- und Verkaufspreis, was in dem Fall durchaus ca. 2500 € sein könnten.

      Grundsätzlich teile ich aber Deine Meinung, dass das Auto nicht zum Zugewinnausgleich, sondern zu Hausrat gehört. Dass es zu klein ist, um damit in Urlaub zu fahren, macht es nicht zum Vermögen. Und eine A-Klasse ist doch durchaus ein Familienfahrzeug und so wie Du es beschreibts auch so genutzt worden.

      Grüße
    • RE: Wert eines PKWs

      Hallo Sophie,

      ja, das kann er. Du musst eben angeben, welche Schäden oder Abnutzungen zum Zeitpunkt der Wertschätzung bereits vorhanden waren. Da wird er in die entsprechenden Tabellen schauen und die Reparaturkosten abziehen.

      Grüße
    • RE: Wert eines PKWs

      @Sophie6
      ...sicherlich kann man das Auto in den Hausrat stellen...oder einer von Euch beiden in "sein Vermögen".... Ihr seit Euch aber wohl auch hoffentlich bewußt ,das ihr hier ein weiteres Fass aufmacht...den Eure Anwälte bestimmt gerne ausrechnen -und auch abrechnen werden....ich glaube der Punkt heißt Hausratsteilungsverfahren...einer separater Punkt ( Abrechnungspunkt) ...wundert euch nicht hinterher über deren Rechnung...bei mir kam das leider auch so!!!!
      Ich würde Euch gerne den Tipp geben mit einem gemeinsam Vertrauten (Freunden- sollte es die noch geben!!)...die Vermögensauseinandersetzung zu besprechen.Teilt es auf,wie Ihr es ungefähr für richtig haltet...ist eventuell nicht alles so toll,aber gewiss günstiger als die Berechnung durch Anwälte bzw. Gutachter!!
      Gruss Sukram,der diesen "Sche..." Gott sei Dank - hinter sich hat!!!
    • RE: Wert eines PKWs

      Hallo Sukram,

      die Scheidung ist bei uns schon durch, auf die Hausrataufteilung haben wir damals verzichtet. Es ist jetzt nur noch der Zugewinnausgleich.

      Und auf den bin ich nicht bereit zu verzichten, denn nach vorsichtiger Schätzung/Berechnung stehen mir 6-8000 € zu.

      Sophie
    • RE: Wert eines PKWs

      Hallo Sophie.....
      du spichst hier von Zugewinnende von 05/2004. Hakt Ihr also schon so lange daran rum?? Wir haben jetzt 2009.Aber das ist nicht der Punkt. man sollte doch erst einmal alle Punkte ,die zur Diskussion stehen aufführen.Hier gibt es doch die "Fuenf Rechenschritte zum Zugewinnausgleich"und dann arbeitet man die Punkte ab...am besten mit dem Expartner! Du sagst ,es stehen dir so ca 6000 zu...hoffe nur ,dein Ex sieht das ebenso...denn sonst könnt ihr über das Auto und jeden weiteren Wert weiter streiten und ihr seit in 2011 noch nicht fertig.Bei mir dachte die"EX" auch (entschuldigung für diese Wortwahl) "Wünsch dir was" und ist dann auch nachdem ich dann auf einen Großteil - "Meiner Forderungen" verzichtet habe...ein wenig kleinlaut davongetrollt...Also schnürt das Paket und sprecht dann darüber .Zum Punkt Auto schätzen...wie von Mad Max schon erwähnt...Schwacke..oder Autohändler fragen,bei dem Ihr den Wagen gekauft habt.Der kann es für "kleines Geld" mal so ungefähr rechnen...ein Gutachter ebenfalls , aber gewiss teurer!
      Gruss Sukram
    • RE: Wert eines PKWs

      Hallo Sophie,


      seid ihr schon geschieden? Falls ja - denk daran, der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt 3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung.

      Kann es sein, dass Dein Ex auf Zeit spielt?


      LG - Karbon

      Edit: jetzt hab ichs gerade gelesen :D - im vorletzten Beitrag - die Scheidung ist durch - aber: Wann genau war damals ?

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Karbon ()

    • RE: Wert eines PKWs

      Hallo Karbon,

      der Zugewinnausgleich ist rechtshängig, da verjährt erstmal nichts.

      Sukram,

      ich bin immer vorsichtig mit den Berechnungen meiner Anwältin. Obwohl sie bisher immer so korrekt gerechnet hat, dass die Gerichte bislang ihre Zahlen ebenfalls errechnet haben.
      Meine Anwältin kann 8000 € beziffern und belegen. Aber ob man die bekommt ist die zweite Frage.
      Mit meinem Exmann konnte ich mich nicht zusammen setzen, er hätte mir freiwillig nicht einen euro gegeben.

      Nettes Beispiel: ich wollte damals nach der Trennung ca. 17.000 € als Zugewinnausgleich haben. Er hat mir 3.000 € angeboten. Inzwischen ist das gemeinsame Haus verkauft und allein aus der Tilgung der Darlehen und des Verkaufspreises ist jedem ein Gewinn von 20.000 € geblieben. Unabhängig von den Gelddingen, die ich bereits vor der Hochzeit angespart hatte, da ich zu diesem Zeitpunkt bereits 5 Jahre berufstätig war und er gerade erst angefangen hatte zu arbeiten.

      Sophie