Hallo,
der Anwalt meines Exmannes bestreitet wieder viel im Zugewinnverfahren und stellt Dinge in "Rechnung" die so nicht in Ordnung sein können.
Mein aktuelles Problem: ich benötige einen ungefähren Wert für das damalige Auto.
Gekauft 09/1999 ca. 20.000 € Neupreis
Ende Zugewinn 05/2004
Damit war das Auto gut 4 Jahre alt. Der Anwalt ist der Meinung, dass dieses Auto damals einen Wert von mindestens 10.000 € hatte.
Ich bin aber der Meinung, dass dieses Auto auf keinen Fall diesen Wert hatte. Es war damals schon 4 Jahre alt; fuhr damals mit unterschiedlichen Reifen - vorn Sommer- hinten Winterreifen; hat eine große Macke an der Stoßstange (diese müsste entweder neu aufgebaut und lackiert werden oder neu eingebaut werden); die Abdeckung zum Reserverrade im Kofferraum hat mein Exmann zu 1/3 mal ausgesägt, weil ihm da was ausgelaufen ist; es war damals weder scheckheftgepflegt noch ein Garagenwagen; die Sitzpolster waren auch damals schon nicht mehr optisch in Ordnung.
Wo kann ich einen solchen Wert noch herbekommen?
Das 2. Problem ist, dass er der Meinung ist: das Auto ist Vermögen. Ich bin der Meinung das Auto ist Hausrat.
Dieses Auto wurde nur angeschafft, da mein Exmann damals einen Firmenwagen bekommen hat, den ich nicht fahren durfte. Deshalb haben wir unser altes Auto in Zahlung gegeben und die A-Klasse dafür angeschafft. Damals war ich im Erziehungsurlaub mit beiden Kindern und bin nur auf geringfügiger Basis 1xWoche arbeiten gegangen. Die Kinder mussten mit dem Auto in die Kita gebracht werden, da diese im Nachbarort war.
Begründung des Anwaltes ist auch: die A-Klasse wäre kein Familienwagen, da wir mit dem Firmenwagen in den Urlaub gefahren wären. Richtig ist, es hat nach September 1999 kein gemeinsamer Urlaub mehr stattgefunden, da wir 2001 gebaut und umgezogen sind. Mein Exmann hat von Sommer 2000 bis Sommer 2001 berufllich bedingt schon zur Untermiete im neuen Ort gewohnt. Der Firmenwagen stand also gar nicht zur Verfügung.
Da ich dieses Auto nur für die Einkaufsfahrten und die "Kindertransportdienste" genutzt habe, bin ich der Meinung, dass dieses Auto dem Hausrat zuzuordnen ist.
Auch als ich wieder begonnen habe zu arbeiten, bin ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren. Das Auto fahre ich heute noch; und auch heute nutze ich das Auto im Regelfall nur für Einkaufsfahrten und "Kindertransportdienste". Ich habe meinem Exmann damals schon gesagt, wenn er das Auto in die Berechnung mithinein nehmen möchte bin ich gern bereit ihm das Auto auf den Hof zu stellen und mir im Gegenzug seinen hypothetischen Wert anrechnen zu lassen. Für mich persönlich benötige ich nämlich kein Auto.
Sophie
der Anwalt meines Exmannes bestreitet wieder viel im Zugewinnverfahren und stellt Dinge in "Rechnung" die so nicht in Ordnung sein können.
Mein aktuelles Problem: ich benötige einen ungefähren Wert für das damalige Auto.
Gekauft 09/1999 ca. 20.000 € Neupreis
Ende Zugewinn 05/2004
Damit war das Auto gut 4 Jahre alt. Der Anwalt ist der Meinung, dass dieses Auto damals einen Wert von mindestens 10.000 € hatte.
Ich bin aber der Meinung, dass dieses Auto auf keinen Fall diesen Wert hatte. Es war damals schon 4 Jahre alt; fuhr damals mit unterschiedlichen Reifen - vorn Sommer- hinten Winterreifen; hat eine große Macke an der Stoßstange (diese müsste entweder neu aufgebaut und lackiert werden oder neu eingebaut werden); die Abdeckung zum Reserverrade im Kofferraum hat mein Exmann zu 1/3 mal ausgesägt, weil ihm da was ausgelaufen ist; es war damals weder scheckheftgepflegt noch ein Garagenwagen; die Sitzpolster waren auch damals schon nicht mehr optisch in Ordnung.
Wo kann ich einen solchen Wert noch herbekommen?
Das 2. Problem ist, dass er der Meinung ist: das Auto ist Vermögen. Ich bin der Meinung das Auto ist Hausrat.
Dieses Auto wurde nur angeschafft, da mein Exmann damals einen Firmenwagen bekommen hat, den ich nicht fahren durfte. Deshalb haben wir unser altes Auto in Zahlung gegeben und die A-Klasse dafür angeschafft. Damals war ich im Erziehungsurlaub mit beiden Kindern und bin nur auf geringfügiger Basis 1xWoche arbeiten gegangen. Die Kinder mussten mit dem Auto in die Kita gebracht werden, da diese im Nachbarort war.
Begründung des Anwaltes ist auch: die A-Klasse wäre kein Familienwagen, da wir mit dem Firmenwagen in den Urlaub gefahren wären. Richtig ist, es hat nach September 1999 kein gemeinsamer Urlaub mehr stattgefunden, da wir 2001 gebaut und umgezogen sind. Mein Exmann hat von Sommer 2000 bis Sommer 2001 berufllich bedingt schon zur Untermiete im neuen Ort gewohnt. Der Firmenwagen stand also gar nicht zur Verfügung.
Da ich dieses Auto nur für die Einkaufsfahrten und die "Kindertransportdienste" genutzt habe, bin ich der Meinung, dass dieses Auto dem Hausrat zuzuordnen ist.
Auch als ich wieder begonnen habe zu arbeiten, bin ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren. Das Auto fahre ich heute noch; und auch heute nutze ich das Auto im Regelfall nur für Einkaufsfahrten und "Kindertransportdienste". Ich habe meinem Exmann damals schon gesagt, wenn er das Auto in die Berechnung mithinein nehmen möchte bin ich gern bereit ihm das Auto auf den Hof zu stellen und mir im Gegenzug seinen hypothetischen Wert anrechnen zu lassen. Für mich persönlich benötige ich nämlich kein Auto.
Sophie