Hallo,
mein Freund und ich haben uns vor kurzem getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter und ebenfalls gemeinsames Sorgerecht. Um die Situation nicht noch komplizierter zu machen, haben wir uns außergerichtlich auf eine Summe X geeinigt die er für mich, als auch für unsere Tochter zahlt. Im Vorfeld haben wir uns beide darüber informiert und ich denke das die Summe in etwa auch dem entsprciht was ein Anwalt auch festlegen würde.
Nun meine Frage: muß ich mir diese ereinbarung schriftlich von ihm geben lassen und wenn ja, welche Vor- oder Nachteile kann das haben?
Für den Fall das er sich z.Bsp. irgendwann weigern würde zu zahlen, kann ich das Geld auch im NACHHINEIN noch einfordern?
Welche Auswirkungen hat das auf meine zukünftige Rente? Fehlen mir dann nicht irgendwann 2 Jahre?
Und wie gebe ich diese Zahlungen beim Finanzamt an?
Danke für Antworten.
mein Freund und ich haben uns vor kurzem getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter und ebenfalls gemeinsames Sorgerecht. Um die Situation nicht noch komplizierter zu machen, haben wir uns außergerichtlich auf eine Summe X geeinigt die er für mich, als auch für unsere Tochter zahlt. Im Vorfeld haben wir uns beide darüber informiert und ich denke das die Summe in etwa auch dem entsprciht was ein Anwalt auch festlegen würde.
Nun meine Frage: muß ich mir diese ereinbarung schriftlich von ihm geben lassen und wenn ja, welche Vor- oder Nachteile kann das haben?
Für den Fall das er sich z.Bsp. irgendwann weigern würde zu zahlen, kann ich das Geld auch im NACHHINEIN noch einfordern?
Welche Auswirkungen hat das auf meine zukünftige Rente? Fehlen mir dann nicht irgendwann 2 Jahre?
Und wie gebe ich diese Zahlungen beim Finanzamt an?
Danke für Antworten.