Zweitfamilie-was ändert sich am UNterhalt

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  • Zweitfamilie-was ändert sich am UNterhalt

    Hallo, ich habe eine Frage, auf die ich gerne Rückmeldungen hätte.
    Also, ich bin mit einem Mann verheiratet, der bereits geschieden ist und zwei KInder aus erster Ehe hat. Er zahlt natürlich UNterhalt, für die beiden KInder und seine Ex- Frau, allerdings ist es eine Mangelfallberechnung, weil er im sozialen Bereich einfach nicht genug Geld verdient. Ich gehe auch in Vollzeit arbeiten und so kommen wir zur Zeit gut aus. Nun möchte mein Mann allerdings gerne noch ein gemeinsames Kind mit mir, ich ja auch, allerdings habe ich Angst, das es finanziell gar nicht klappt. Kann mir irgendjemand sagen wie es aussieht mit dem Unterhalt wenn wir jetzt noch ein Kind hätten? Mein Mann zahlt zur Zeit 552,- Euro monatlich
    Herzlichen Dank
  • RE: Zweitfamilie-was ändert sich am UNterhalt

    Hallo Mad Max,
    mein Mann verdient ca. 1500 Euro netto. Die Kinder sind zwölf und acht Jahre alt. Die Exfrau bekommt auch Unterhalt. Wie gesagt, mein Mann zahlt 552,- Euro, der größte Teil ist für seine Exfrau ca. 185,- der Rest verteilt sich auf die KInder.
    Vielen Dank für deine Hilfe
    Jane
  • RE: Zweitfamilie-was ändert sich am UNterhalt

    Hallo Jane,

    das sieht finanziell ja recht düster aus.
    Es ist auf jeden fall so, dass Dein Mann derzeit keinen Unterhalt mehr an seine Exfrau bezahlen muss. Hier solltet Ihr auf Abänderung drängen bzw. klagen.
    Das ergibt sich aus folgender Rechnung, bei der ich von einem bereinigten Nettoeinkommen von 1500 € ausgehe:
    Zahlbetrag für Kind 1, 12 Jahre: 295 €
    Zahlbetrag für Kind 2, 8 Jhare: 240 €
    Zusammen: 535 €

    Ehegattenunterhalt errechnet sich daraus mit einem Selbstbehalt so:

    1500 - 295 - 240 - 10% Erwerbstätigkeitsbonus = 869 €
    damit ist der Selbstbehalt von 1000 € beim Ehegattenunterhalt unterschritten.

    Wenn Ihr nun ein gemeinsames Kind bekommt, sieht es so aus:

    Verteilmasse für KU: 600 € (weil beim KU der Selbstbehalt bei 900 € liegt). Die werden nun aufgeteilt nach Bedarf:
    Kind 1: 40 % = 240 €
    Kind 2: 33 % = 198 €
    Kind 3: 27 % = 162 €

    das heißt, dass Dein Mann künftig noch 438 € Kindesunterhalt an seine erste Frau bezahlt. Ehegattenunterhalt fällt weg.

    Grüße
  • RE: Zweitfamilie-was ändert sich am UNterhalt

    Hallo,
    ja das ist ja das was mich ziemlich frustet, Das ich ein KInd nach allerspätestens einem Jahr ganztags in einer Krippe unterbringen muss. Ich arbeite auch in Vollzeit im sozialen Bereich und verdien 1600,- Euro im Monat.Ein Jahr auszeit würde ja klappen, wegen dem Elterngeld, aber dann?
    Danke für Eur HIlfe
    Jane
  • RE: Zweitfamilie-was ändert sich am UNterhalt

    Hallo Jane,

    aufgrund der eingestellten Zahlen werden für das 1. Kind 295 Euro, für das 2. Kind 240 Euro und für das 3. Kind 199 Euro zu zahlen sein. Das entspricht dem Regelbetrag. Du wirst - aufgrund Deines Verdienstes und solange Du arbeiten gehst bzw. Elterngeld beziehst- nicht angerechnet werden. Im Gegenteil - sollte Dein Mann unter den SB-Betrag von 900 Euro rutschen, kannst Du ihn noch unterstützen :-)), da Du genügend verdienst bzw. zur Verfügung hast.

    Die Steuerklasse 3 ist für den Unterhaltspflichtigen "reserviert", es sei denn, Du übernimmst dessen Unterhaltszahlungen unaufgefordert anteilig mit. Steuerklasse 4/4 wird zwar akzeptiert, aber auch da kannst Du Deinen Mann bei den Zahlungen unterstützen, sollte er unter seinen SB fallen.

    Der SB Deines Mannes kann bis zum Sozialhilfesatz heruntergerechnet werden - damit er den vollen KU zahlen kann. Erklärt wird dies durch eine "Haushaltsersparnis" durch Euer Zusammenleben.
    Auch wirst Du im Zweifelsfall Auskunft über Dein Vermögen geben müssen...

    Auch die sog. "Vätermonate" können zwar von Deinem Mann genommen werden, aber nur, wenn auch der KU vollständig weitergezahlt wird. Für viele Zweitfamilien ist dies leider nicht machbar.

    Solltest Du nach dem 1. LJ Eures gemeinsamen Kindes nicht arbeiten gehen, steht Euch evtl. ALG2 zu. Die KU-Zahlungen brauchen davon nicht geleistet zu werden.

    Ein interessanter Link für Dich könnte sein:

    Auskunftspflicht der Zweitfrau



    VG peter007
  • RE: Zweitfamilie-was ändert sich am UNterhalt

    Die Steuerklasse 3 ist für den Unterhaltspflichtigen "reserviert", es sei denn, Du übernimmst dessen Unterhaltszahlungen unaufgefordert anteilig mit. Steuerklasse 4/4 wird zwar akzeptiert, aber auch da kannst Du Deinen Mann bei den Zahlungen unterstützen, sollte er unter seinen SB fallen.
    das stimmt so nicht !
    ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen dass die Steuerklassenkombination nach den Einkommensverhältnissen des Ehepaares "genommen" wird ! und dass für den Unterhalt immer der Steuerjahresausgleich mitzählt. Und da werden ja die "Ungerechtigkeiten" der Steuerklassenkombination wieder ausgeglichen.
    [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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  • RE: Zweitfamilie-was ändert sich am UNterhalt

    Hallo Wolfgang,

    Steuer-, Sozial- und Familienpolitik bilden leider keine Einheit.

    Wie immer gebe ich Dir Recht, wenn es sich um keinen Mangelfall handelt - die neue Ehefrau eines Unterhaltspflichtigen keinen Bedarf anmeldet und auch für die Erstfamilie einschl. Erstfrau genügend überbleibt.

    Ist dies aber nicht der Fall und auch nur ein Bedürftiger mehr da, der selbst nach Sozialgesetz noch einen Anspruch hat, wird mit sehr spitzer Feder gerechnet.

    Und plötzlich findet sich die zweite Frau - wie hier in diesem Beitrag - als Unterhaltszahler für eine Familie wieder, mit der sie eigentlich nichts zu tun hat. Sogar ihr Vorteil aus dem Ehegattensplitting wird voll verbraucht - nur nicht für sie. Von einer evtl Steuererstattung gar nicht zu reden.

    Man sollte sich halt immer bewusst sein, das die Ehe ein Vertrag ist, der vom Gesetzgeber beliebig unterhaltstechnisch erweiterbar ist.

    Gruss peter007

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von peter007 ()

  • RE: Zweitfamilie-was ändert sich am UNterhalt

    Hallo,
    danke für die vilen Informationen.Das hört sich ja alles recht deprimierend an.
    Muss ich den jetzt die Lohnsteuerklasse wieder wechseln und zurück in 4/4 gehen? Und wie weit kann der Selbstbehalt meines Mannes gekürzt werden?
    Und eine ganz grundsätzliche FRage wie lange muss den Bu an die Ex- Frau gezahlt werden, die Kinder sind von 07.30 h- 13.00 h betreut, theoretisch könnte die Frau ja schon wieder 30h arbeiten gehen und sich somit selbst versorgen, oder?
  • RE: Zweitfamilie-was ändert sich am UNterhalt

    Hallo Jane,
    ...nur zum Nachdenken...
    Du gibst hier ein Zeitfenster von 07:30 - 13 h an - sind 5,5 Stunden.
    Ein 30-h-Job wird da sicher nicht möglich sein - man muss ja auch hin und zurück zur Arbeit - realistisch wäen evtl. 4 Stunden - wären dann 20 h in der Woche!Zu hinterfragen wäre evtl., ob die Betreuung ausgeweitet werden kann.
    Ich arbeite 30h/Woche und habe dafür einen Gesamt-Zeitaufwand von 36 Stunden! Gruß - die Mau
    Es hört doch jeder nur, was er versteht. (Johann Wolfgang von Goethe) Gruß von der Mau :-)))


    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Maubär ()

  • RE: Zweitfamilie-was ändert sich am UNterhalt

    Hallo Maubär,
    du hast ja recht, da ist auch einfach eine Menge Frust bei mir, weil diese Ex sich auf unsere Kosten ausruht und ja auch ganz offen sagt, das sie uns das Leben möglichst lange schwer machen will. Aber einwenden muss ich ja doch, das das ältere Kind bereits 12 Jahre alt ist, in dem Alter sind Kinder aus Zweitfamilien wahrscheinlich schon eonige Jahre "Schlüsselkinder" ( was nicht heißen soll das ich das toll finde ).
    Gruß Claudia
  • RE: Zweitfamilie-was ändert sich am UNterhalt

    Hallo Jane,


    wenn ich das richtig interpretiere, stört Dich der EU - nicht der KU. Vielleicht solltest Du in diesem Fall nochmal den Beitrag von MadMax vom 14.01.09 09:38h lesen - nach der Rechnung steht kein EU mehr an, falls das Netto in etwa hinkommt.


    LG - Karbon


    PS:
    Aber einwenden muss ich ja doch, das das ältere Kind bereits 12 Jahre alt ist, in dem Alter sind Kinder aus Zweitfamilien wahrscheinlich schon eonige Jahre "Schlüsselkinder"


    Das trifft nicht nur für Kinder aus Zweitfamilien zu

    Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
    Hafes (1319 - 1389)


  • RE: Zweitfamilie-was ändert sich am UNterhalt

    Hallo,
    natürlich trifft das mit den Schlüsselkindern nicht nur für KInder aus Zweitfamilien zu, logisch.
    Ob ich EU oder KU bezahle ist mir eigentlich egal, es ist ein Mangelfall, die Summe bleibt sich gleich. Was mich einfach traurig macht, ist der Punkt das ich mit meinem Mann wohl keine Familie gründen kann oder aber den hohen Preis zahlen muss ein KInd mit spätestens einem Jahr in die Krippe zu geben und zwar ganztags, damit ich für die erste Familie meines Mannes arbeiten gehen kann. Die ganze Familie lebt in saus und braus, fliegt regelmäßig in Urlaub, trägt die schicksten Klamotten und vorallen Dingen ist Mama immer da!
    Kommt schon, das ist doch nicht wirklich fair...
    traurige Grüße Jane
  • RE: Zweitfamilie-was ändert sich am UNterhalt

    Original von Jane
    Was mich einfach traurig macht, ist der Punkt das ich mit meinem Mann wohl keine Familie gründen kann oder aber den hohen Preis zahlen muss ein KInd mit spätestens einem Jahr in die Krippe zu geben und zwar ganztags, damit ich für die erste Familie meines Mannes arbeiten gehen kann. Die ganze Familie lebt in saus und braus, fliegt regelmäßig in Urlaub, trägt die schicksten Klamotten und vorallen Dingen ist Mama immer da!
    Kommt schon, das ist doch nicht wirklich fair...


    Hallo!

    So ist das halt im Leben, es ist nicht immer fair. Wenn man sich einen Partner sucht, der bereits Unterhaltspflichten hat, muss man damit umgehen. Genauso kommt ein neuer Partner auch für die "fremden" Kinder seines Partners auf, wenn sie in einer Familie leben, zumindest sehe ich dies als selbstverständlich an, wenn man in einer Partnerschaft leben will.

    Von dem Kindesunterhalt, der gezahlt werden muss, kann man sich sicher kein Leben in Saus und Braus leisten, da muss dann schon noch was dazu kommen.

    Auch du kannst als berufstätige Mutter für deine Kinder da sein, nur eben nicht in dem Zeitumfang, der bei nichtberufstätigen Müttern gewährleistet ist. Eine Kinderkrippe ist nicht schädlich, erst recht nicht für ein Einzelkind, Schule ist eh Pflicht, und in diesem Rahmen der Betreuungszeiten lässt sich auch gut arbeiten.

    Man muss halt aus der gegebenen Situation das Beste machen, jammern nützt halt nicht viel.

    Viele Grüße
  • RE: Zweitfamilie-was ändert sich am UNterhalt

    Original von Dumpi

    So ist das halt im Leben, es ist nicht immer fair. Wenn man sich einen Partner sucht, der bereits Unterhaltspflichten hat, muss man damit umgehen. Genauso kommt ein neuer Partner auch für die "fremden" Kinder seines Partners auf, wenn sie in einer Familie leben, zumindest sehe ich dies als selbstverständlich an, wenn man in einer Partnerschaft leben will.


    Hallo Dumpi,

    nun ja, man muss nicht mit dem Partner, der bereits Unterhaltspflichten unterhält und einem dadurch die persönliche Lebensplanung verstellt, zusammenbleiben. Auch andere Mütter haben nette Kinder. =)

    So ist das Leben - man muss in diesem Land nicht, wenn man nicht möchte. Warum scheitern so viele Zweitfamilien - wer beschäftigt sich vorab mit dem Unterhaltsrecht, das wird in den Massenmedien nicht thematisiert. Aus gutem Grund, wie Du Dich hier überzeugen kannst, dafür ist der Kummer nachher gross.

    Ich muss aber ehrlich sagen, das ich niemals auf ein Kind verzichten würde, allein nur weil meine Partnerin/Partner bereits das Vergnügen der Elternschaft hatte. Wenn ein Kinderwunsch da ist, ist später die Reue gross, da für Frauen die Zeit biologisch begrenzt ist. Wir Männer haben es leichter.

    Du kannst Dich hier in diesem Land jederzeit von Deinem Mann trennen - Du musst Dich nicht einmal scheiden lassen - dann wirst Du ebenso wie die Exfrau Deines Mannes als Kinderbetreuende gewertet und stehst mit Ihr nach der neuesten Rechssprechung auf der gleichen Stufe. Dann hast Du Dich mit den Vergnügungen oder Lasten - wie man es sieht :] - des Alleinerziehendenstatus zu arrangieren. Du bist dann in der Lohnsteuerklasse 2 und hast Deinen Verdienst für Dich und das Kind allein, zzgl. des KU und das KG - so sind die Gesetze. Dein Mann hat steuerlich Anspruch auf die Klasse 1 ; daraus errechnen sich wiederum seine gesamten Unterhalltslasten.

    Die meisten Partner, die in eine Familie mit Kindern kommen, haben den Vorteil, das die vorhandenen Kinder KU, KG bzw. Unterhaltsvorschuss erhalten, so das die finanzielle Seite nicht zu Buche schlägt.

    In sog. Bedarfsgemeinschaften wiederum ergreifen solche Partner in den meisten Fällen die Flucht bzw. kommt ein Zusammenleben nicht in Frage, da sie auf einmal für eine Ihnen fremde "Familie" Unterhaltspflichten übernehmen sollen.

    Wie geschrieben, niemand muss in diesem Land, wenn er nicht will - und das ist gut so. Ich pflichte Dir bei, das man aus jeder Situation das Beste machen sollte.



    VG peter007














    rennen
  • RE: Zweitfamilie-was ändert sich am UNterhalt

    Hallo,
    ich habe das Gefühl, ich werde nicht richtig verstanden.....!
    Ich mache seit sechs Jahren das beste daraus, meinen Stiefkindern geht es bei uns sehr gut, meinem Mann auch, nur ich bleibe manchmal auf der Strecke, ist mein Gefühl.
    Zum Thema Krippe, natürlich ist die nicht schädlich, ich bin selbst Erzieherin!!!!
    Ich habe ja auch gewusst das da Kinder sind, aber ich wusste nicht worauf ich mich einlasse. Gott sei Dank, wenn ich das alles gewusst hätte, hätte ich es vielleicht nicht getan, wer weiss...
    Grüße Jane