Kuriose Scheidung.. wer kann was dazu sagen

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    • Kuriose Scheidung.. wer kann was dazu sagen

      Hallo,

      folgende Sachlage liegt vor:

      1. Ehevertrag 2. Gütertrennung 3. keine Kinder 4. kein Unterhalt 5. kein Versorgungsausgleich

      Trennung im Mai 2007. Partner zog aus. Von mir Scheidungsantrag im
      Juni 2008 gestellt. Ex hat Scheidung zugestimmt. Gericht hat bereits für Anfang September 2008 den Scheidungstermin bestimmt.
      Einen Tag vor dem Termin wurde seitens meines Ex der Termin bei Gericht abgesagt: Begründung: möchte mich derzeit nicht scheiden lassen. Mein Anwalt und ich sind dennoch zu dem Gerichtstermin gegangen. Dieser Termin war auch nicht aufgehoben. Im Termin fragte mich der Richter zur Sache. Ich erklärte, daß ich unwiderruflich geschieden werden möchte. Der Richter verkündete das Urteil: Ehe geschieden. Und begründete dieses. Auf ein Ordnungsgeld gegenüber Ex wurde verzichtet.
      Nun begann die 4 wöchige Frist zur Berufung. Diese wurde auch bei dem OLG eingelegt.

      Nun meine Frage, hat eine solche Berufung überhaupt Erfolg? Oder ist es nicht vielmehr so, dass nach 1 jähriger Trennung und mein Ex wohnt mit einer neuen Partnerin zusammen (ich habe auch einen neuen Partner) die Ehe so oder so geschieden wird, da zerüttet?

      Bitte mal um Antworten.
    • RE: Kuriose Scheidung.. wer kann was dazu sagen

      Liegt noch nicht vor.

      ich schätze mal, daß evtl. versucht wird, eine Versöhnung z.B. herzuführen.
      Möchte ich aber nicht, würde ich strikt ablehnen.

      Vielleicht liegt die Begründung auch darin, weil EX im Termin nicht persönlich angehört wurde. Es gab aber bis heute keine ausreichende Begründung für das Fernbleiben im Termin.
      Lediglich der lapidare satz: Man möchte sich derzeit nicht scheiden lassen.

      kalerius
    • RE: Kuriose Scheidung.. wer kann was dazu sagen

      Ich sehe da so
      Die Berufung wird zwar zugelassen, wird aber in der Sache keinen Erfolg haben.
      Das Gericht (Amtsgericht) hat zwar das persönliche Erscheinen anzuordnen. Wer ohne trifftigen Grund fernbleibt kann ncht darauf bauen, dass der Scheidungstermin deshalb aufgehoben wird. Und wer sich nicht scheiden lassen möchte kann das im Termin persönlich sagen.

      ußerdem gibt § 613 ZPO nur vor: das Gericht soll die Parteien hören. Also eine Soll-Vorschrift und nicht eine Muss-Vorschrift.

      Durch den Ehevertrag sind ja alle relevanten Scheidungsdetails bereits geklärt. Also ging es hier nur um den Scheidungsausspruch als solches.
      Und somit ist nach 1 jähriger Trennung eine Scheidung auch möglich, wenn einer der Parteien dies möglicherweise nicht möchte.
      Ich sehe hier für das OLG ebenfalls keine andere Basis, als die Rechtskraft der Scheidung zu vollziehen. Also Faziit: Es wird deinen Ex nur Geld kosten, aber nichts bringen.

      Siehe u.a. auch:

      Ist weder dargetan noch sonst ersichtlich, daß der Ehegatte bei seiner persönlichen Anhörung durch das Gericht in der Lage wäre, die Begründungen des anderen Ehegatten über die Zerrüttung der Ehe und die endgültige Abwendung von dem anderen Ehegatten in Frage zu stellen, so kann von einer Anhörung des Ehegatten abgesehen werden (vgl. BGH, FamRZ 1994, S. 434,436).

      OLG Ffm
      19.07.2000 (1 UF 35/00)
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