Scheidungsdauer?

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    • Scheidungsdauer?

      von "Unterhalt" nach "Trennungsjahr" verschoben. mfg WB

      Hallo! alle zusammen
      Habe eine Frage und hoffe eine möglichst eindeutige Antwort zu bekommen.

      Bin gerade in einer Scheidung,genauer gesagt seit 15.02.2007 offiziel getrenntlebend.
      Genau ein Jahr später hat meine noch Ehefrau die Scheidung beantragt.(15.02.2008)
      Halbes Jahr nach ihrem Antrag bekamm ich Post von dem Amtsgericht ,wo es stand,dass die so genannte noch Ehefrau die notwendigen Unterlagen die für den Versorgungsausgleich wichtig sind nicht vorgelegt hat. Aus dem Grund kein Scheidungstermin. Sie wurde wohl mehrfach dazu aufgefordert ,aber ohne Erfolg.Es wurden mehrere Fristen gesetzt ,alles vergeblich.
      Antrag auf Auskunftserteilung gestellt und der Beschluss von dem Amtsgericht lautete innerhalb drei Wochen die nötigen Unterlagen vorzulegen.
      Ohne Erfolg ,die Gegenseite reagiert nicht .Der so fleissige gegnerische Anwalt reagiert auch nicht.

      Jetzt hat mein Anwalt Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln zur Auskunft der Erteilung nach §888 ZPO beantragt.
      (5 Jahre verheiratet und ein 5 jähriger Sohn)

      Frage: Wie lange darf sie denn die Scheidung hinaus zögern ??? / Kann sie denn wirklich verhaftet werden???
      Glaub letzte Zeit an gar nichts......

      Kann mir einer etwas dazu sagen ???

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Scheidungsdauer?

      hallo,

      ähnlicher fall, trennung 14.2.07, scheidung eingereicht juni oder juli 08, seiddem läuft das so vor sich hin ... mein noch ehemann kümmert sich auch nicht und es sind mittlerweile mehrere fristen verstrichen, also nach einem halben jahr noch nicht wieter, also stehn auch noch ganz am anfang :rolleyes:

      zwangsgelder, geh ich mal stark von aus das das gericht diese verhängt ... haft hmm ich glaube wirklich nur in schweren ausnahmefällen

      also abwarten teetrinken, die mühlen mahlen langsam :D

      lg
    • RE: Scheidungsdauer?

      Sie müssen in der Regel mit mindestens 6 - 8 Monaten Verfahrensdauer rechnen. Die Dauer des Verfahrens hängt von folgenden Faktoren ab:
      - wie schnell Ihr Rechtsanwalt den Antrag bei Gericht einreicht
      - wie schnell Sie und Ihre Ehefrau/ Ehemann die Unterlagen für den Versorgungsausgleich ausfüllen
      - wie schnell das Gericht arbeitet
      - wie schnell der Versorgungsausgleich errechnet wird. Bei verschiedenen Versorgungsträgern dauern die Verfahren in der Regel länger. Außerdem kommt es häufiger zu Nachfragen, die das Verfahren auch verzögern können.
      - wie schnell ein Scheidungstermin durch das Gericht bestimmt
      - wie schnell das Scheidungsurteil rechtskräftig wird.

      Bei Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger kann sich das Verfahren nochmals verzögern, da beispielsweise die Auskünfte über den Versorgungsausgleich auch aus dem Ausland eingeholt werden müssen.

      Meist fragen die Rechtsanwälte zunächst an, woran es liegt, daß das Verfahren verzögert wird. Sollten die Unterlagen für den Versorgungsausgleich verspätet oder garnicht eingereicht werden, kann das Gericht Zwangsgelder verhängen. Das Gericht wird in der Regel dann ein Zwangsgeld von 500 EUR verhängen, wenn die Unterlagen nicht innerhalb von 14 - 21 Tagen (je nach Gericht) eingereicht werden.

      Werden die Unterlagen dann (endlich) eingereicht, dann dauert es trotzdem nochmals bis zu 4 - 6 Monate, weil der Versorgungsausgleich errechnet wird.

      Ein Abtrennung des Versorgungsausgleichs kommt in der Regel nicht Betracht. Wenn die Ehe von kurzer Dauer war, könnten Sie daran denken, daß der VA ausgeschlossen wird. Die Voraussetzungen wird Ihnen Ihr Rechtsanwalt erläutern.

      Ihnen einen guten Rutsch in das neue Jahr 2009.
      RA Klaus Wille
      Fachanwalt für Familienrecht
      www.anwalt-wille.de
    • RE: Scheidungsdauer?

      in dem Antrag auf Zwangsmittel stand :höchstwahrscheinlich wird eine hohe Geldstrafe aufgrund ihrer undurchsichtiger Tätigkeiten nicht aufzubringen sein.Also hat der Anwalt gleich auch eine Haftstrafe beantragt.


      ob das fruchtet ist für mich unklar.

      Was die Gegenseite mit irem Schweigen beabsichtigt ? keine Ahnung?(
    • RE: Scheidungsdauer?

      Voraussichtlicher Scheidungstermin währe in August 2008.Seitdem nur Fristen über Fristen ,und sonst nichts.

      Würde mich interessieren worauf man noch wartet .
      Will doch nur geschieden werden,
      wiviele Chancen bekommt die EX denn noch ?

      Das ganze verursacht doch nur Kosten. Und nach der Scheidung will die EX garantiert noch Unterhalt von mir.
    • RE: Scheidungsdauer?

      Noch was...........



      Ich wohne mit meiner Freundin in einer Wohnung (zusammengezogen) und wir haben vor zu heiraten, aber können wir nicht weil ich nicht geschieden bin.

      Was soll ich denn tun?
      Frage : Kann der noch Ehefrau durch ihr Fehlverhalten der Unterhalt gestrichen werden?
      Das 5 jährige Kind ist auch im Ganztagkindergarten(möglich 40 Stunden im Monat zu arbeiten)
      von meiner Sicht absolut zumutbar,dass sie arbeiten geht und für sich selbst sorgt.




      Ich würde gerne mal wieder ein normales Familienleben führen.
    • RE: Scheidungsdauer?

      hallo Michael, Du kannst - wenn Dir hinterher noch was einfällt - innerhalb 1 Stunde mit [IMG]http://forum.isuv.org/images_isuv/editpost.gif[/IMG] korrigieren bzw. noch was zufügen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Scheidungsdauer?

      Hi Susanne

      Sie hat die Scheidung eingereicht ,ich hab nur zugestimmt.
      Wusste garnicht ,dass ich die Scheidung auch einreichen kann wenn die von der Gegenseite beantragt ist. ist das nicht doppelt gemoppelt?


      Eine Frage noch : kann ich mit dem Amtsgericht auch ohne meinen Anwat komunizieren?
      Zum Beispiel ein Brief hinschicken.

      Ich bin komplett auf mich alleine gestellt . Der Anwalt tuht und macht aber es bringt mich nicht weiter.
      Seit fast 2 Jahren hab ich ihn schon und er hat im Prinzip nichts für mich erreicht.


      Komm mir wie eine Puppe vor ,mit der jeder spielen kann wer will.

      Ich verlasse mich nicht wirklich auf ihn.Schade ,wenn man überlegt was der gute Mann kostet.
    • RE: Scheidungsdauer?

      Hallo,
      natürlich können Sie einen eigenen Scheidungsantrag stellen und zwar auch dann wenn Ihre Frau einen Antrag bereits gestellt hat.

      Vielleicht sollten Sie mit Ihrem Anwalt Ihre Bedenken besprechen, damit er Ihnen erläutern kann, woran es liegt, daß das Verfahren dauert.
      RA Klaus Wille
      Fachanwalt für Familienrecht
      www.anwalt-wille.de
    • RE: Scheidungsdauer?

      Hallo Wille


      danke für deine Antwort!

      Ich glaub ich werde ein eigenen Antrag auf die Scheidung stellen.Sicher ist Sicher!!


      Ich lebe in einer neuen Partnerschaft und wir möchten so schnell wie möglich heiraten und eine familie gründen.


      Leider sind unsere Absichten gebremmst.

      Kein Nerv mehr auf den ganzen Rechtsstreit.

      Kann mich das weiter bringen ,wenn ich dem Gericht über meine geplannte Heirat berichte ..?
      DANN BIN ich ja in einer gefestigten Beziehung und die EX kann nicht die Scheidung für ihre Interessen hinauszögern?

      Bin schon seit fast 2 jahren getrennt von ihr. in Februar 2008 wurde von ihr der Antrag auf die Scheidung gestellt.


      Der scheidungstermin kann nicht bestimmt werden,weil sie die Unterlagen für Versorgungausgleich nicht abgibt.

      Obwohl ein Richterlicher Beschluss vorliegt auf Auskunftserteilung(Frist wurde gesetzt ..3 Wochen...schon längst vorbei!!)

      was kann man denn noch machen was die Sache Scheidungtermin beschleunigt?



      Das Gericht muss doch was dagegen unternehmen?
      Wir haben doch auch die Gesetze :::::
    • RE: Scheidungsdauer?

      hallo Michael, nur weil Du es nicht abwarten willst wieder zu heiraten, das ist kein Grund irgendetwas am Scheidungsverfahren zu beschleunigen.

      Dann verstehe ich nicht was Du willst. Es ist doch alles am „laufen“, sogar Strafmaßnahmen angedroht. Damit ist schon einiges erreicht. Mußt halt Geduld aufbringen, kannst nicht erwarten dass die deutsche Gerichtsbarkeit wegen der Schnelligkeit Deiner Verliebtheit schneller arbeitet, gar mehr Leute einstellt.

      Sie hat die Scheidung eingereicht, ich hab nur zugestimmt.
      besser + sicherer wäre „beigetreten“. Damit könnte Ex nicht allein das Verfahren absagen.

      kann ich mit dem Amtsgericht auch ohne meinen Anwat komunizieren?
      nein. Für Scheidung besteht Anwaltspflicht !

      was der gute Mann kostet.
      die Kosten richten sich nicht nach der Verfahrensdauer sondern nach dem Streitwert, für Scheidung Euer gemeinsames Einkommen von 3 Monaten.
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    • RE: Scheidungsdauer?

      hallo ,danke für die Information.

      Sie hat die Scheidung eingereicht, ich hab nur zugestimmt.
      besser + sicherer wäre „beigetreten“. Damit könnte Ex nicht allein das Verfahren absagen.

      ,,,,,,,,,Aber was kann ich oder wie kann ich ,,beigetreten " verstehen?
      wie könnte ich es feststellen wie es gelaufen ist.? Sie hat vor mir den Scheidungsantrag gemacht . Hatte ich auch vor ,die war nur schneller.


      Meine Frage ist: Woher kann ich wissen ob ich der Scheidung beigetreten bin oder nur ;;eventuell zugestimmt habe????

      Wie ? Wo stehts eventuell in dem ganzen Papierkramm ? mug?
      musss ich nur dem Anwalt vertrauen?
      Alles was er sagt?



      Für den Scheidungsverfahren zahle ich die Proesskostenhilfe schon längst im Monatsraten ab .
      Bald alles bezahlt meinerseits ..

      Ab wann gilt es als "beigetreten"?? ist es auch eine zustimmung/einwilligung?
      oder kommplet was anderes? muss ich da was ausfühlen?
    • RE: Scheidungsdauer?

      hallo, also wenn Du nicht weist was Du gemacht hast ... wer solls denn sonst wissen.

      hast Du mit RA nicht vereinbart dass Du eine Kopie von allen Schreiben bekommst die er abschickt ? Dann kannst Du jederzeit nachsehen .
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    • RE: Scheidungsdauer?

      Hallo!!!

      Ja ich habe die ganzen Kopieen ,kann ich auch nachlesen, aber es ist Anwaltsprache.

      Ich schreibe anm besten alles ab wie es in dem Schreiben steht. gut?

      Also die EX hat einen Scheidungsantrag gestellt. Sie sieht die Ehe als gescheitert an .steht so in dem Schreiben.

      Antwort von meinem Anwalt:


      In Sache sound so.

      Aktenzeichen ..........


      zeigen wir an,

      dass wir den Antragsgegner (mich) vertreten.

      Hinsichtlich des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragen wir,
      zu erkennen,was Rechtens ist.

      Für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe erklären wir schon jetzt,

      die Zustimmung des Antragsgegners zu dem Ehescheidungsantrag der
      Antragstellerin vom 05.02.2008

      Begründung:
      1.

      Die Statusangaben mit der Antragsschrift sind zutreffend wiedergegeben

      2.

      Auch der Antragsgegener sieht die Ehe als gescheitert an.Er beabsichtigt nicht, die eheliche
      Lebensgemeinschaft mit der dieser Antragsstellerin wieder herzustellen und die Ehe fortzusetzen.
      Er will vielmehr ebenfalls geschieden werden.


      Ende



      Also es klingt für mich als ob ich nur zugestimmt habe.

      Was kann ich unter ,,beigetreten" verstehen?
      wo ist da der Unterschied ?

      laut diesem Schreiben sieht man, dass ich die Scheidung auch möchte.#

      Oder?

      Wie sollte das Schreiben aussehen wenn ich der Scheidung,, beitreten" würde?

      BITTE , beantworten Sie meine Frage!
    • RE: Scheidungsdauer?

      Hallo , da steht nix von "beitreten", sondern nur Zustimmung.
      Damit ist die Scheidung "nicht streitig", aber Ex kann ihren Antrag jederzeit wieder zurÜckziehen.

      Dann muesstest Du einen neuen Scheidungsantrag stellen, die ganze Vorlaufzeit beim Gericht faengt von vorne an.

      Aber solange Ex nicht zurueckzieht macht es keinen Unterschied.

      Ob das Beitreten jetzt noch nachtraeglich geht weis ich nicht. Muesstest Deinen RA fragen.
      Wie alles was hier in den ISUV Foren geschrieben wird ist auch das nur eine Anregung, die am besten mit RA besprochen werden sollte.
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    • RE: Scheidungsdauer?

      Danke für die Antwort.


      Ab wann werden die 3 Jahre gezählt ,nach den man geschieden wird egal ob einer(e) die Scheidung möchte oder nicht???


      Nach dem Ende von dem Trennungsjahr?
      Nach dem Scheidungsantrag?

      Meine Befürchtung ist ,dass wenn die EX den Antrag zurückzieht. Ich einen neuen stellen werde und dann im schlimmsten Fall noch 3 Jahre warten muss bis ich ohne ihre Einverständnis geschieden werde.


      Die Prozesskostenhilfe hab ich schon fast abbezahlt. Aber es gab noch kein Verfahren.
      Wie wird sowas von dem Gericht angesehen?
    • RE: Scheidungsdauer?

      Hallo Michael,

      wenn Du genau wissen willst, wie im Moment der Sachstand bzgl. Deiner Scheidung ist, solltest Du Deinen Anwalt fragen. Dann kannst Du auch gleich die weiteren Schritte besprechen um alles schnellstmöglich über die Bühne zu bekommen.

      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Scheidungsdauer?

      Hallo Michael, Du bist ja richtig anstrengend. 8 )

      Wie kommst Du denn jetzt auf einmal auf die Idee dass Ex/Noch die Scheidung "verweigern" will ?

      das ist aber nicht unbedingt ihre Entscheidung ob die Scheiduntg ausgesprochen wird oder nicht. Richter kann schon nach 1 Jahr scheiden, wenn er zur Meinung kommt dass die Ehe nicht mehr zu kitten ist.

      wenn ... dann beginnt auch diese "3-Jahresfrist" mit dem Beginn der Trennung.
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