von "Unterhalt" nach "Trennungsjahr" verschoben. mfg WB
Hallo! alle zusammen
Habe eine Frage und hoffe eine möglichst eindeutige Antwort zu bekommen.
Bin gerade in einer Scheidung,genauer gesagt seit 15.02.2007 offiziel getrenntlebend.
Genau ein Jahr später hat meine noch Ehefrau die Scheidung beantragt.(15.02.2008)
Halbes Jahr nach ihrem Antrag bekamm ich Post von dem Amtsgericht ,wo es stand,dass die so genannte noch Ehefrau die notwendigen Unterlagen die für den Versorgungsausgleich wichtig sind nicht vorgelegt hat. Aus dem Grund kein Scheidungstermin. Sie wurde wohl mehrfach dazu aufgefordert ,aber ohne Erfolg.Es wurden mehrere Fristen gesetzt ,alles vergeblich.
Antrag auf Auskunftserteilung gestellt und der Beschluss von dem Amtsgericht lautete innerhalb drei Wochen die nötigen Unterlagen vorzulegen.
Ohne Erfolg ,die Gegenseite reagiert nicht .Der so fleissige gegnerische Anwalt reagiert auch nicht.
Jetzt hat mein Anwalt Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln zur Auskunft der Erteilung nach §888 ZPO beantragt.
(5 Jahre verheiratet und ein 5 jähriger Sohn)
Frage: Wie lange darf sie denn die Scheidung hinaus zögern ??? / Kann sie denn wirklich verhaftet werden???
Glaub letzte Zeit an gar nichts......
Kann mir einer etwas dazu sagen ???
Hallo! alle zusammen
Habe eine Frage und hoffe eine möglichst eindeutige Antwort zu bekommen.
Bin gerade in einer Scheidung,genauer gesagt seit 15.02.2007 offiziel getrenntlebend.
Genau ein Jahr später hat meine noch Ehefrau die Scheidung beantragt.(15.02.2008)
Halbes Jahr nach ihrem Antrag bekamm ich Post von dem Amtsgericht ,wo es stand,dass die so genannte noch Ehefrau die notwendigen Unterlagen die für den Versorgungsausgleich wichtig sind nicht vorgelegt hat. Aus dem Grund kein Scheidungstermin. Sie wurde wohl mehrfach dazu aufgefordert ,aber ohne Erfolg.Es wurden mehrere Fristen gesetzt ,alles vergeblich.
Antrag auf Auskunftserteilung gestellt und der Beschluss von dem Amtsgericht lautete innerhalb drei Wochen die nötigen Unterlagen vorzulegen.
Ohne Erfolg ,die Gegenseite reagiert nicht .Der so fleissige gegnerische Anwalt reagiert auch nicht.
Jetzt hat mein Anwalt Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln zur Auskunft der Erteilung nach §888 ZPO beantragt.
(5 Jahre verheiratet und ein 5 jähriger Sohn)
Frage: Wie lange darf sie denn die Scheidung hinaus zögern ??? / Kann sie denn wirklich verhaftet werden???
Glaub letzte Zeit an gar nichts......
Kann mir einer etwas dazu sagen ???
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()