RA Kosten bei EU

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    • RA Kosten bei EU

      von "Unterhalt" nach "Kosten" verschoben. mfg WB

      Hallo zusammen,

      ich habe ein Problem .

      Anfang des Jahres habe ich mich von meinem Mann getrennt.

      Als ich ihn nach einiger Zeit auf Unterhalt für mich angesprochen habe, meinte er, unser Sohn wäre über 3 und er würde nichts bezahlen.

      KU und Umgang ist kein Problem.

      Seit Sommer erhalte ich Krankengeld und bald wahrscheinlich EM Rente.

      Da ich von dem Krankengeld und der anschließenden Rente nicht leben kann, bin ich zum Rechtsanwalt und diese hat Kopien von dem Einkommen von meinem Mann und mir erhalten.

      Das Einkommen von meinem Mann ist größenteil richtig.

      Bei mir hat sie nur das letzte Gehalt vor dem Krankengeldbezug genommen, also einen halben Monat.
      Da ich noch keinen Betrag von meinem Krankengeld hatte, sondern nur einen ungefähren Wert, habe ich ihr diesen mitgeteilt und gesagt, dass der jetzige betrag zu niedrig wäre.

      Da meinte Sie , dass die mir dieses Krankengeld nicht abnimmt und den Brief schon weggeschickt hätte.

      Da auch im Brief steht, dass der Unterhalt bei genauen Zahlen genau berechnet wird, bin ich nicht mehr darauf eingegangen.

      Meinem Mann habe ich gesagt, dass er diesen überhöhten Betrag nicht bezahlen muss und habe ihm nach dem genauen Krankengeldbetrag einen neuen Betrag mitgeteilt.

      Nun habe ich eine Rechnung erhalten, worin die hohe Eu Forderung als Grundlage steht.

      Der Unterschied beim EU sind ungefähr 500 Euro.
      Bei der Rechnung geht es um einen Unterschied von rund 6000, davon 1,5 nach einem Gesetz.

      Kann mir jemand ungefahr sagen, was ich für Möglichkeiten habe, wenn sie keine neue Rechnung schreibt. Ich habe es schriftlich, dass ich ein anderes Einkommen habe.
      Um welchen betrag streiten wir uns denn?

      Rückfragen beantworte ich gerne. Schon mal vielen Dank für eure Mühe.
      Noch ein schönes neues Jahr

      Gruß Winnetou

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: RA Kosten bei EU

      Hallo,

      ich möchte fragen, ob mir jemand zu diesem Thema helfen kann oder einen Rat weiß.

      Inzwischen habe ich der RA einen Brief geschrieben und ihr meine Gründe fürs Abändern der Rechnung geschrieben. Diesen Betrag habe ich bezahlt.

      Nun kam ein Schreiben, dass sie den restlichen Betrag einklagen wird.

      Kann mir ein RA hier aus dem Forum helfen und sagen, ob ihre Handlungsweise richtig ist und normalerweise so gehandhabt wird.

      Es ist doch nicht in Ordnung, einen großen Betrag zu fordern und der Mandant weiß, dass er mehr verdient und dann noch über diesen hohen Betrag eine Rechnung schreiben.

      Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

      Gruß Winnetou
    • RE: RA Kosten bei EU

      Hallo,

      das ist alles noch ein bisschen unklar:

      Der Unterschied beim EU sind ungefähr 500 Euro.
      Bei der Rechnung geht es um einen Unterschied von rund 6000, davon 1,5 nach einem Gesetz.
      Das ist der Unterschied monatlich und aufs Jahr gesehen, was den Streitwert angeht, nehme ich an.

      Streitwert beim Unterhalt ist der Jahresbetrag der monatlichen Forderung.

      Dieser Streitwert ist die Grundlage der Berechnung; die Gebührentabelle sieht dann für diesen Streitwert jeweils gewisse Beträge für eine volle Gebühr vor.

      Beispiel:

      Unterhalt monatlich insgesamt: 750,00 €, macht einen Streitwert von 9000.- EUR, eine 1,5 Gebühr = 673,50 EUR zzgl. Auslagen, USt. etc..

      Hat die Anwältin - nach Deinen Angaben - 500 EUR zuviel gefordert, muss wohl nur 250 EUR zu zahlen sein. Streitwert = 3000 EUR, eine 1,5 Gebühr = 283,50 EUR zzgl. Auslagen, USt. etc..

      Ok, das ist natürlich nicht unerheblich. Allerdings, auch wenn Krankengeld-Bezug bestand, wird ja bei Unterhaltsberechnug ein Durchschnitt der letzten 12 Monate gemacht um eine Prognose für die Zukunft anzustellen.

      Einkommen Mann 2500 EUR (nach Abzug KU etc) + Einkommen Frau 1000 EUR = 3500 EUR X 1/2 ./. 1000 EUR = 750 EUR Unterhalt.

      Um jetzt auf 500 EUR weniger Unterhalt kommen zu können, mit einziger Variable Höhe Einkommen Frau, müßte man ein höheres Einkommen annehmen!?

      Du sagst aber, die Anwältin ging von einem zu hohen Einkommen aus; nimmt statt 1000 EUR z.B. nur 500 EUR (z.B. aus Krankengeld) dann lautet die Berechnung:

      Einkommen Mann 2500 EUR (nach Abzug KU etc) + Einkommen Frau 500 EUR = 3000 EUR X 1/2 ./. 500 EUR = 1000 EUR Unterhalt.

      Die Anwältin nahm also das Gehalt vor Krankengeldbezug; das war höher als das Krankengeld nehme ich an. Dann müßte also im Ergebnis bei der Berechnung der Anwältin ein niedriger Unterhaltsanspruch rausgekommen sein, als wenn man das - niedrigere - Krankengeld rangezogen hätte!?

      Irgendwas haut da also noch nicht so ganz hin. Denn so wie es geschildert ist, wäre die Anwaltsrechnung unter Zugrundelegung des früheren Gehaltes niedriger, als wenn man das später niedrigere Krankengeld der Berechnung zugrunde legte.
      Gruß
      Peter H.
    • RE: RA Kosten bei EU

      Hallo,

      vielen Dank für die Antwort.

      Anscheindend habe ich es zu ungenau ausgedrückt.

      Die Anwältin hat für mich, die Frau ein zu niedriges Einkommen genommen. Sie hat rund 600 Euro angesetzt und mein Einkommen ist 1440 Euro im Monat.
      Dadurch kommt ein niedrigerer Unterhalt raus.

      Ich habe ihr vor dem Verschicken des Briefes gesagt, dass mein Einkommen sehr viel höher ist. Und sie ist nicht darauf eingegangen.

      Was mich noch interessierten würde, was muuss der Anwalt tun, um Kindesunterhalt und Sonderbedarf abrechnen zu können.

      Sie berechnet mir Kindesunterhalt und Sonderbedarf, obwohl sie den KU nicht ausgerechnet hat, sondern nur von mir übernommen hat, daselbe beim Sonderbedarf.

      Und wann ist eine Berechnung eine einfache Berechnung und wann eine schwierigere Berechnung? Wann ist 1,3 und wann 1,5 anzusetzen.

      Über Hilfe wäre ich dankbar.

      Gruß Winnetou
    • RE: RA Kosten bei EU

      Hallo,

      'tschuldigung, aber das ist ehrlich gesagt genau das Gegenteil von dem, was Sie ursprünglich gepostet haben.

      habe ihr vor dem Verschicken des Briefes gesagt, dass mein Einkommen sehr viel höher ist. Und sie ist nicht darauf eingegangen.

      Wie gesagt, es kommt nicht auf einen Monat an, sondern i.d.R. auf die letzten 12. Dennoch, wenn der Anwalt des Vertrauens nicht auf das eingeht, was man selbst möchte, sollte man einerseits überlegen, ob das noch der richtige Anwalt für einen ist und andererseits aber auch, ob ggf. innnerhalb der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant evtl. was schief gelaufen sein könnte.

      Ob 1,3 oder 1,5, das muss der Anwalt einschätzen; das hier nachzuvollziehen wird schwierig bis unmöglich.
      Gruß
      Peter H.
    • RE: RA Kosten bei EU

      Hallo,

      vielen Dank für die Antwort.

      Das die Kommunikation etwas gestört war, habe ich auch gemerkt.
      Eigentlich fühle ich mich nicht ernst genommen.

      Nun habe ich jedoch eine Rechnung von etwas über 1.000 Euro erhalten.
      Darin war der überhöhte EU und KU und Sonderbedarf.
      Davon habe ich 450 Euro ausgerechnet und bezahlt.

      Den KU und den Sonderbedarf hat Sie von mir übernommen, KU nicht ausgerechnet.

      Diese hat Sie jedoch gebraucht, um es beim EU abzuziehen.

      Meine Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate habe ich ihr zugeschickt. Doch da ich ein 3 mal die Arbeitszeit verändert , hat sie nur das letzte Gehalt genommen. Die Kinderbetreuungskosten wären auch kompliziert gewesen, da ich früher sehr hohe hatte und jetzt keine mehr.
      Wenn sie dies ausgerechnet hätte, hätte ich die 1,5 noch verstanden. Doch sie hat alle Zahlen von mir ohne Nachprüfung übernommen.

      Na ja, nächste Woche rufe ich mal bei der Anwaltskammer an. Dort werden Anwaltsrechnungen gegen Gebühr überprüft. Wenn es nicht zu teuer ist, mache ich dies.

      Ansonsten entscheidet der Richter. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, für etwas eine Rechnung zu bezahlen, was nicht gemacht wurde.

      Die 1,5 Gebühr werde halt bezahlen, wenn sie der Meinung ist, ich wäre ein schwieriger Fall, kann sie anscheinend dies festlegen .Dann möchte ich aber einen leichten Fall mal sehen.

      Anscheinend wird es überall so gemacht, unrealistisch viel Unterhalt zu fordern und dann später nachzugeben.
      Unterlasse solche falschen + verallgemeinernten Behauptungen ! WB

      Grüße Winnetou

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: RA Kosten bei EU

      Anscheinend wird es überall so gemacht, unrealistisch viel Unterhalt zu fordern und dann später nachzugeben.

      Quatsch!

      Also, Winnetou,

      jetzt mal meine ganz persönliche Meinung:
      Wenn Du Dich Deiner Anwältin gegenüber ebenso wirr ausgedrückt hast, wie hier, dann kann ich deren Berechnung durchaus verstehen.
      Selbst Peter Holzschuher, der ja selbst praktizierender Familienrechtsanwalt ist, kommt mit Deinen Angaben nicht wirklich klar.

      An Deiner Stelle wäre ich also sehr vorsichtig mit Anschuldigungen und Beschwerden, wenn Du die Berechnung anscheinend selbst nicht verstehst.
      Im Gegensatz zur Meinung vieler sind Familienrechts- und Unterhaltsverfahren derartig aufwendig, dass Honorar und Anwaltsleistung oft nicht in einem wirtschaftlich gesunden Verhältnis stehen.

      Grüße

      PS.: Ich bin kein Anwalt, bin aber der Meinung, dass ordentliche Dienstleistung auch ordentlich bezahlt werden muss.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Max ()

    • RE: RA Kosten bei EU

      Klar, Max, ...
      dass ordentliche Dienstleistung auch ordentlich bezahlt werden muss
      Zur ordentlichen Dienstleistung gehoert jedoch auch eine klare Transparenz bzgl. ggf. anfallender Honorare und Gebuehren von Anfang an. Wir hoeren doch immer wieder von schwarzen Schafen, die sich zusaetzliche Gebuehren dadurch *verschaffen*, dass sie Vorschlaege machen nach dem Motto *am besten ist, dass wir auch gleich festhalten, dass Sie den KU weiterhin ueberwiesen haben wollen*.

      Das Problem bei Winnetou wird sein, wie sie nachweisen will, dass die Anwaeltin ueber das hoehere Einkommen von Winnetou wusste und somit wissentlich eine zu hohe UH-Forderung stellte.

      Dass die Anwaltskammer, die doch von Gesetzes wegen Kontrollinstanz fuer strittige RA-Rechnungen ist, dafuer auch noch Geld nimmt, ist mir neu. Ist das bei allen Rechtsanwaltskammern so? (Oder willst Du, Winnetou, Dich an den Anwaltsverein wenden?)

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: RA Kosten bei EU

      Hallo Andreas,

      du hast es gut beschrieben.

      Ich meine schon die Rechtsanwaltskammer.
      Dort gibt es eine Beschwerdestelle und ein Schiedsgutachten für umstrittene Rechnungen. Und dies kostet Geld. Anscheinend bin ich nicht die erste, die so ein Problem hat.

      Ich habe hier nachgefragt, weil ich wissen wollte, ob diese Handhabung so normal ist.
      Ebenso beim KU und Sonderbedarf. Die Anwältin hat in ihrem Brief an meinen Mann geschrieben
      beim Ku: wie wir uns schon geeinigt haben
      beim Sonderbedarf: wie Sie meiner Mandantin schon zugesagt haben.

      Da hat sie schon geschrieben,dass hierüber kein Zweifel ist und die Zahlen nur für den Abzug beim EU benötigt werden.
      Zumal sie den KU so übernommen hat, wie ich ihn angegeben habe. Wenn Sie ihn ausgerechnet hätte, hätte Sie gemerkt, dass er eigentlich zu niedrig berechnet war.
      Doch über den KU gab es bei uns nie ein Problem.

      Werde am Montag bei der Rechtsanwaltskammer anrufen und mich erkundigen.
      Oder kann mir jemand hier helfen?

      Gruß Winnetou
    • RE: RA Kosten bei EU

      Hallo, Winnetou!

      Du schreibst:
      Ebenso beim KU und Sonderbedarf. Die Anwältin hat in ihrem Brief an meinen Mann geschrieben
      beim Ku: wie wir uns schon geeinigt haben
      beim Sonderbedarf: wie Sie meiner Mandantin schon zugesagt haben.
      Du solltest wissen, dass die Verguetung nach RVG sich nach dem richtet, was dem Anwalt geltend zu machen aufgetragen wurde. Sprich: Wenn in Euren (evtl. diffus gefuehrten) Gespraechen dennoch klar war, dass Du die Anwaeltin nur damit beauftragt hast, in Sachen EU taetig zu werden (nicht also in Sachen KU und Sonderbedarf), dann kann m. W. die Anwaeltin auch nur das 12-Fache des geltendmachbaren TU als Streitwert fuer ihre Abrechnung nehmen.

      Du hast demnach zwei Baustellen:
      a) War Deine Anwaeltin neben dem EU auch mit der Geltendmachung von KU und Sonderbedarf betraut (das Uebernehmen unstrittiger KU- u. Sonderbedarf-Zahlen in die anwaltliche EU-Berechnung bedeutet m. E. kein zusaetzliches KU- bzw. Sonderbedarf-*Geschaeft* des Anwalts) und wie sehr gelingt es Dir, diese ausschliesslich auf den EU bezogene Beauftragung nachzuweisen? (Die zu unterschreibenden RA-Vollmachten sind ja meist *Freischeine* zur Geltendmachung von allen moeglichen Forderungen. Hast Du diese bspw. auf EU eingeschraenkt?)

      b) Inwieweit ist beweisbar, dass die Anwaeltin wissentlich zu hohe Betraege geltend gemacht hat?

      In beiden Faellen musst Du Beweise vorbringen. Gegengerichtete Darstellungen der muendlichen Aussagen werden Dich m. W. nicht weiterbringen. Hast Du solche Beweise (Briefe o. E-Mails an RAin, Zeugen)?

      Insgesamt zeigt sich, dass der Ratschlag,
      1.) die Vollmachten klar einzugrenzen und
      2.) jeden Schriftsatz vor dem Versenden an die Gegenseite sich zur Genehmigung vorlegen zu lassen,
      noch immer die beste Weise ist, ueberraschende Vorkommnisse (inkl. RA-Rechnung) zu vermeiden.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: RA Kosten bei EU

      Hallo Andreas,

      vielen Dank für deine Antwort.

      Ich habe eine allgemeine Vollmacht unterschrieben.
      Ich war beim Diktieren dabei und da ist mir noch nichts aufgefallen. Die Zahlen wurden später eingesetzt.

      Dann hat sie mir den Brief per Mail zuschickt, da Sie per Post die falsche Adresse angegeben hat. Dadurch war anscheinend für zu viele Korrekturen keine Zeit mehr, denn nach der 2 Korrektur hat sie den Brief losgeschickt, damit der Anspruch gewahrt bleibt.Ich habe ich jedoch gesagt, dass der Betrag falsch ist, ich jedoch noch keinen richtigen Wert habe.
      Dies habe ich alles auf mail.

      Wegen des KU bin ich mir nicht mehr so sicher. Sie hat geschrieben,dass der KU bezahlt werden soll, wie er vereinbahrt wurde. Da die Unterhaltsberechtigten ihrer Meinung nach noch nicht festgestanden sind( Sie wollte schriftliches von meinem Mann) sollte der KU im Januar nochmals berechnet werden.
      Da merke ich jetzt, dass ich auf die ganzen feinen Formulierungen nicht geachtet habe. Es ist schon sonderbar, dass man einen Anwalt braucht, um ein Anwaltsschreiben richtig lesen zu können.

      Beim Sonderbedarf kam so etwas nicht. Doch ich verstehe wahrscheinlich die feinen Formulierungen hier auch nicht.

      Es war auch viel für mich. Es ging viel durcheinander.
      Das mit dem hohen EU habe ich schriftlich. Der KU könnte Auslegungssache sein.

      Na ja, rufe am Montag mal in Stuttgart an und frage nach. Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr komme ich mir über den Tisch gezogen vor.

      Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.

      gruß Winnetou
    • RE: RA Kosten bei EU

      Hallo Winnetou,

      ich kann deine Eindrücke natürlich nicht verallgemeinern, aber wenigstens bestätigen.

      In meinem Fall forderte der Anwalt meiner Ex frau einen Trennungsunterhalt von ca. 900 EUR im Monat!
      Wider besseren Wissens, wie ich auch im Nachhinein erfahren durfte.

      Wir hatten schon einige Wochen miteinander verhandelt und ich hatte ihm einen Betrag von ca. 300 EUR ausgerechnet. Aber er bestand auf dem Betrag oder wollte klagen. Da ich nicht bereit war das 3-fache des korrekten TU zu zahlen kam es natürlich zu einer Klage mit dem erhöhten Streitwert - und das noch mit Eilantrag.
      Vor der Richterin war er dann plötzlich ganz friedlich und akzeptierte deren Berechnung. Welche bei 300 EUR lag :)

      Tja, die Gebühren hat er trotzdem meiner Ex berechnet. Aber das hat ja der Steuerzahler bezahlt - denn sie bekam PKH ohne Raten.

      Ich kann dir also auch nur empfehlen, möglichst viel selbst mit deinem Mann auszuhandeln und wenn es nicht anders geht, ALLE Schriftstücke vorher zu genehmigen.

      Wie gesagt, ob da System dahinter steckt, muss jeder für sich nach seinen Erfahrungen bewerten. Ich hab mir meine Meinung bereits gebildet ;)

      LG
      Jörn
      Je mehr Du im Leben planst, umso härter trifft Dich der Zufall!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Joern1970 ()