Zustellung Scheidung-irgendwie fraglich

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Zustellung Scheidung-irgendwie fraglich

      Hallo,

      mir wurde der Antrag zugestellt im Mai, dagegen bin ich angegangen, das Gericht hätte den Antrag zurückgewiesen (also mein Ex hat das Trennungsjahr erlogen)-daraufhin haben wir die Geschichte ins RUHEN gebracht und halt zu dem Zeitpunkt, wo dann das Trennungsjahr wirklich rum war wieder aufleben lassen.

      Wann ist jetzt der Tag der Zustellung des Antrages.
      Den ersten Zeitpunkt hätte er sich ja sparen können...da unter nicht gegebenen Voraussetzungen zugestellt.

      Danke

      B.
    • RE: Zustellung Scheidung-irgendwie fraglich

      Hallo Buntei,

      wenn tatsächlich die Zustellung des - verfrühten - Scheidungsantrages im Mai 08 erfolgt und seinerzeit das Ruhen des Verfahrens angeordnet worden ist, handelt es sich immer noch um den gleichen Antrag, über den das Gericht jetzt zuentscheiden hat. Eines neuen Antrages bedarf es nicht.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Zustellung Scheidung-irgendwie fraglich

      Hallo Buntei,

      das habe ich mir gedacht. Voraussetzung ist allerdings eine förmliche Zustellung des - verfrühten - Scheidungsantrages mit Zustellungsurkunde zum damaligen Zeitpunkt. Unter dieser Voraussetzung ist das sogenannte Güterstandsende im Mai eingetreten.

      MfG
      Prinzip
    • Benutzer online 1

      1 Besucher