von "Intern" nach "Trennungssituation" verschoben. mfg WB
Hallo,
bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und hoffe, hier einige Antworten zu finden.
Fakt: Ich bin seit 1999 verheiratet. Aus dieser Ehe habe ich einen Sohn, derzeit 7 Jahre.
Aus erster Ehe habe ich 2 Kinder (Tochter 20 lebt zu Hause, Sohn 18 lebt beim Vater).
Ich wohne im Haus meines jetzigen Mannes, allerdings seit der Geburt des Kindes vor über 7 Jahren in eigenem Zimmer. Außerdem wohnt noch der Bruder meines (Noch-) Mannes hier. Wir leben sozusagen als Wohngemeinschaft. Es gibt seit 7 Jahren keinerlei zwischenmenschliche Kontakte.
Ich bin Arbeitlos, der Anspruch entfällt im Januar. Einen Job finde ich nicht, da ich durch die Betreunng des Kindes zeitlich sehr eingeschränkt bin. Hartz IV bekomme ich nicht, da ich verheiratet bin. Da mein (Noch-) Mann privat versichert ist, werde ich ab Februar keine SV haben.
Darum möchte ich die Trennung offiziell machen, denn außer der gemeinsamen Steuererklärung verbindet uns nichts. Möglicherweise habe ich dann doch Anspruch auf Hartz IV oder kann mich freiwillig bei der KV versichern - ohne dass sein Einkommen, von dem ich ja nichts habe, berücksichtigt wird.
Die KV möchte eine offizielle Bescheinigung, dass wir getrennt leben.
Wo kriege ich sowas her? Wem muss ich die Trennung melden?
Muss mein (Noch-) Mann Kindesunterhalt zahlen, wenn das Kind weiterhin in seinem Haus lebt?
Muss mein (Noch-) Mann mir Unterhalt zahlen, da ich durch die Betreuung des Kindes nicht arbeiten kann?
Muss ich Miete oder Nebenkosten für mich und die Kinder zahlen, da wir in seinem Haus leben?
Natürlich wäre ausziehen ein Thema - aber bevor ich nicht weis, wie ich finanziell stehe, habe ich keine Chance eine Wohnung zu finden. Das Geld meines (Noch-) Mannes steckt im Haus, so dass bei einem Auszug das Haus wohl veräußert werden müsste, um den Unterhalt aufzubringen. Das möchte ich dann doch nicht.
Ich möchte lediglich nicht ständig benachteiligt werden, weil ich "verheiratet" bin, aber es im Grund nicht bin.
Das Leben in der WG ist eingespielt und funktioniert soweit "gut".
Bin für jeden Tipp und Hinweis dankbar!
Hallo,
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Fakt: Ich bin seit 1999 verheiratet. Aus dieser Ehe habe ich einen Sohn, derzeit 7 Jahre.
Aus erster Ehe habe ich 2 Kinder (Tochter 20 lebt zu Hause, Sohn 18 lebt beim Vater).
Ich wohne im Haus meines jetzigen Mannes, allerdings seit der Geburt des Kindes vor über 7 Jahren in eigenem Zimmer. Außerdem wohnt noch der Bruder meines (Noch-) Mannes hier. Wir leben sozusagen als Wohngemeinschaft. Es gibt seit 7 Jahren keinerlei zwischenmenschliche Kontakte.
Ich bin Arbeitlos, der Anspruch entfällt im Januar. Einen Job finde ich nicht, da ich durch die Betreunng des Kindes zeitlich sehr eingeschränkt bin. Hartz IV bekomme ich nicht, da ich verheiratet bin. Da mein (Noch-) Mann privat versichert ist, werde ich ab Februar keine SV haben.
Darum möchte ich die Trennung offiziell machen, denn außer der gemeinsamen Steuererklärung verbindet uns nichts. Möglicherweise habe ich dann doch Anspruch auf Hartz IV oder kann mich freiwillig bei der KV versichern - ohne dass sein Einkommen, von dem ich ja nichts habe, berücksichtigt wird.
Die KV möchte eine offizielle Bescheinigung, dass wir getrennt leben.
Wo kriege ich sowas her? Wem muss ich die Trennung melden?
Muss mein (Noch-) Mann Kindesunterhalt zahlen, wenn das Kind weiterhin in seinem Haus lebt?
Muss mein (Noch-) Mann mir Unterhalt zahlen, da ich durch die Betreuung des Kindes nicht arbeiten kann?
Muss ich Miete oder Nebenkosten für mich und die Kinder zahlen, da wir in seinem Haus leben?
Natürlich wäre ausziehen ein Thema - aber bevor ich nicht weis, wie ich finanziell stehe, habe ich keine Chance eine Wohnung zu finden. Das Geld meines (Noch-) Mannes steckt im Haus, so dass bei einem Auszug das Haus wohl veräußert werden müsste, um den Unterhalt aufzubringen. Das möchte ich dann doch nicht.
Ich möchte lediglich nicht ständig benachteiligt werden, weil ich "verheiratet" bin, aber es im Grund nicht bin.
Das Leben in der WG ist eingespielt und funktioniert soweit "gut".
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()