Hallo zusammen,
alles, was außergerichtlich geregelt werden konnte (also alles bis
auf den Versorgungsausgleich), habe ich mit meiner (Noch-)Frau
im Rahmen eines Mediationsvertrages regeln können; inklusive
des Kindesunterhalts, zu dem wir in unserer Vereinbarung - neben
besonderen Verpflichtungen, die ich freiwillig eingegangen bin - auf
die Düsseldorfer Tabelle verweisen.
Nun teilt meine Frau mit, die Notarin, die die Ehescheidungsfolgen-
vereinbarung beurkunden soll (neben der Eigentumsübetragung des
noch gemeinsamen Hauses), habe geäußert, dass auch der Kindes-
unterhalt beurkundet werden MÜSSE - und zwar entweder bei ihr
oder beim Jugendamt.
In der Mediation wurde uns gesagt, dies sei nicht erforderlich.
Schließlich liegt hier kein strittiger Punkt vor.
Es wurden sowohl die Anwendbarkeit der D´dorfer Tabelle vereinbart
als auch die Berechnungsgrundlagen offen gelegt.
Außerdem erfolgte meinerseits auch bereits in der bisherigen
Trennungszeit eine ordnungsgemäße Überweisung der Unterhalts-
zahlungen - ohne Beurkundung.
Ich möchte mir daher gerne den zusätzlichen Termin und ein erneutes
"Durchnudeln" der Materie ersparen. Ich sehe auch nach wie vor keine
rechtliche Verpflichtung zur Beurkundung.
Oder hat sich da etwas geändert?
Bitte um Rückmeldungen.
Danke!
Bestevenn
alles, was außergerichtlich geregelt werden konnte (also alles bis
auf den Versorgungsausgleich), habe ich mit meiner (Noch-)Frau
im Rahmen eines Mediationsvertrages regeln können; inklusive
des Kindesunterhalts, zu dem wir in unserer Vereinbarung - neben
besonderen Verpflichtungen, die ich freiwillig eingegangen bin - auf
die Düsseldorfer Tabelle verweisen.
Nun teilt meine Frau mit, die Notarin, die die Ehescheidungsfolgen-
vereinbarung beurkunden soll (neben der Eigentumsübetragung des
noch gemeinsamen Hauses), habe geäußert, dass auch der Kindes-
unterhalt beurkundet werden MÜSSE - und zwar entweder bei ihr
oder beim Jugendamt.
In der Mediation wurde uns gesagt, dies sei nicht erforderlich.
Schließlich liegt hier kein strittiger Punkt vor.
Es wurden sowohl die Anwendbarkeit der D´dorfer Tabelle vereinbart
als auch die Berechnungsgrundlagen offen gelegt.
Außerdem erfolgte meinerseits auch bereits in der bisherigen
Trennungszeit eine ordnungsgemäße Überweisung der Unterhalts-
zahlungen - ohne Beurkundung.
Ich möchte mir daher gerne den zusätzlichen Termin und ein erneutes
"Durchnudeln" der Materie ersparen. Ich sehe auch nach wie vor keine
rechtliche Verpflichtung zur Beurkundung.
Oder hat sich da etwas geändert?
Bitte um Rückmeldungen.
Danke!
Bestevenn