Urteile zum Berufsvorbereitungsjahr gesucht.

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    • RE: Urteile zum Berufsvorbereitungsjahr gesucht.

      Hallo Sir Berry!

      Ein BVJ wird nicht von der Arge gefördert!

      Schulisch gibt es BVJ (Berufsvorbereitungsjahr) und BGJ (Berufsgrundschuljahr). Hier kann Förderung nach Bafög erfolgen.

      Dann gibt es BvB (Berufsrufsvorbereitende Bildungsmaßnahme).
      Wird gefördert über Arbeitsagentur.

      Dann gibt es EQJ (Einstiegsqualifizierung für Jugendliche).
      Diese wird gefördert von Bund und Länder. Hier könnte das Geld von der Arge kommen.

      Welchen Schulabschluß hat Kind?
      Urteile habe ich von allen 4 Formen.

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Urteile zum Berufsvorbereitungsjahr gesucht.

      Hallo Sir Berry!

      Habe keine PN erhalten.

      Das OLG Düsseldorf hat einen Unterhaltsanspruch bejaht, wenn das Kind erfolglos die Hauptschule besucht hat und bei der BvB die Möglichkeit hat, den Hauptschulabschluss zu erwerben.
      FamRZ 2001, 1723

      Hier wurde einer Studentin PKH für eine Klage für ein berufsvorbereitendes Praktiukum gewährt OLG Rostock, 18.4.2006 - 10 WF 234/05
      BGB § 1610 Abs. 2
      In der PKH-Gewährung wurde auf folgende Urteile hingewiesen:
      Dazu gehören auch Berufspraktika und zwar unabhängig davon, ob sie nach der Studienordnung vorgeschrieben sind (vgl. FG Köln aaO; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 560, 561 - zum berufsvorbereitenden Lehrgang; OLG Hamm FamRZ 2004, 1131, 1132 - ebenfalls zum berufsvorbereitenden Lehrgang).


      Contra: OLG Celle 15 UF 208/03:18. 2. 2004
      2. Leitsatz: Ist nicht absehbar, dass durch eine berufsvorbereitende Maßnahme dem unterhaltsberechtigten Kind eine künftige Ausbildung eröffnet ist, kann diese Maßnahme einen Unterhaltsanspruch nicht begründen.


      Grüße,
      kosmos